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Aktuelles aus Frankreich / Re: Attestation de déplacement dérogatoire et justificatif de déplacement profession
« am: 30. Oktober 2020, 12:17:17 » Bitte hier schließen.
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“ THEMA: GELTENDEN REGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM CORONA-VIRUS (29.10.2020)”
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Aktuelles aus Frankreich / Geltenden Regelungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (29.10.2020)
« am: 30. Oktober 2020, 12:04:29 »Aktuelle Situation (29.10.2020)
Zitat von: https://www.cec-zev.eu[B
Frankreich hat eine Lockerung der Ausgangssperre (confinement) bekannt gegeben. Diese soll in drei Stufen erfolgen. Ab 28. November 2020 dürfen z. B. alle Geschäfte wieder öffnen. Spaziergänge sowie körperliche Aktivitäten im Freien sind bis zu 3 Stunden und im Umkreis von 20 km der eigenen Wohnung erlaubt. Eine Bescheinigung muss aber weiter mitgeführt werden. Am 15. Dezember 2020 soll die ganztägige Ausgangssperre beendet werden (vorausgesetzt, die Gesundheitsziele werden erreicht). Eingeführt werden soll stattdessen eine nächtliche Ausgangssperre (couvre-feu) von 21 Uhr bis 7 Uhr, die jedoch nicht an Heiligabend und Silvester gelten soll. Das Reisen innerhalb Frankreichs soll wieder möglich sein, so dass zu Weihnachten die Familie besucht werden kann. Restaurants sollen erst in einer dritten Stufe ab 20 Januar 2021 wieder öffnen.[/B].
Über die “Attestation de déplacement dérogatoire ” oder “Online Formular mit qr-code für mobile Geräte”
müssen Personen, die sich von ihrem Wohnort entfernen, per Eigenerklärung nachweisen, dass der Ausgang in den Anwendungsbereich einer dieser Ausnahmen fällt.
Die Nichtbeachtung dieser Maßnahmen führt zu:
Erste Sanktion: eine Geldstrafe von 135 Euro, erhöht auf 375 Euro (bei Nichtzahlung oder Nichtstreitigkeit innerhalb der in der Bekanntmachung des Verstoßes angegebenen Frist)
Im Falle einer wiederholten Straftat innerhalb von 15 Tagen: eine Geldstrafe von 200 Euro, erhöht auf 450 Euro (bei Nichtzahlung oder Nichtstreitigkeit innerhalb der in der Mitteilung über einen Verstoß angegebenen Frist)
Nach 3 Straftaten in 30 Tagen: Geldstrafe von 3.750 Euro und Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
müssen Personen, die sich von ihrem Wohnort entfernen, per Eigenerklärung nachweisen, dass der Ausgang in den Anwendungsbereich einer dieser Ausnahmen fällt.
Die Nichtbeachtung dieser Maßnahmen führt zu:
Erste Sanktion: eine Geldstrafe von 135 Euro, erhöht auf 375 Euro (bei Nichtzahlung oder Nichtstreitigkeit innerhalb der in der Bekanntmachung des Verstoßes angegebenen Frist)
Im Falle einer wiederholten Straftat innerhalb von 15 Tagen: eine Geldstrafe von 200 Euro, erhöht auf 450 Euro (bei Nichtzahlung oder Nichtstreitigkeit innerhalb der in der Mitteilung über einen Verstoß angegebenen Frist)
Nach 3 Straftaten in 30 Tagen: Geldstrafe von 3.750 Euro und Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Weitere Informationen hierzu finden sie unter:
“Zentrum für
Europäischen Verbraucherschutz e.V.”
“Deutsche Vertretungen in Frankreich”
“CONFINEMENT CARTE DE LA 1 km ZONE”
Ich übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
“Zentrum für
Europäischen Verbraucherschutz e.V.”
“Deutsche Vertretungen in Frankreich”
“CONFINEMENT CARTE DE LA 1 km ZONE”
Ich übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
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Aktuelles aus Frankreich / Re: Attestation de déplacement dérogatoire et justificatif de déplacement profession
« am: 22. Mai 2020, 17:36:34 »Im Rahmen der Umsetzung des Ausnahmezustands des Gesundheitszustands in Frankreich gelten Zugangsbeschränkungen zum französischen Festland und zu den französischen Überseegebieten. Jeder Reisende wird gebeten, ab dem 8. April 2020, 12 Uhr, eines der folgenden Reisezertifikate entsprechend seiner Situation auszufüllen und mitzuführen: “Zertifikate für internationale Reisen und Übersee”
Weitere Informationen hierzu finden sie unter
“Zentrum für
Europäischen Verbraucherschutz e.V.”
“Deutsche Vertretungen in Frankreich”
“CONFINEMENT CARTE DE LA 100 km ZONE”
Weitere Informationen hierzu finden sie unter
“Zentrum für
Europäischen Verbraucherschutz e.V.”
“Deutsche Vertretungen in Frankreich”
“CONFINEMENT CARTE DE LA 100 km ZONE”
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Aktuelles aus Frankreich / Re: Attestation de déplacement dérogatoire et justificatif de déplacement profession
« am: 07. April 2020, 15:54:54 »5
Aktuelles aus Frankreich / Attestation de déplacement dérogatoire et justificatif de déplacement profession
« am: 25. März 2020, 22:59:25 »Aktuelle Situation (29.10.2020)
Zitat von: https://www.cec-zev.eu[B
Frankreich hat eine Lockerung der Ausgangssperre (confinement) bekannt gegeben. Diese soll in drei Stufen erfolgen. Ab 28. November 2020 dürfen z. B. alle Geschäfte wieder öffnen. Spaziergänge sowie körperliche Aktivitäten im Freien sind bis zu 3 Stunden und im Umkreis von 20 km der eigenen Wohnung erlaubt. Eine Bescheinigung muss aber weiter mitgeführt werden. Am 15. Dezember 2020 soll die ganztägige Ausgangssperre beendet werden (vorausgesetzt, die Gesundheitsziele werden erreicht). Eingeführt werden soll stattdessen eine nächtliche Ausgangssperre (couvre-feu) von 21 Uhr bis 7 Uhr, die jedoch nicht an Heiligabend und Silvester gelten soll. Das Reisen innerhalb Frankreichs soll wieder möglich sein, so dass zu Weihnachten die Familie besucht werden kann. Restaurants sollen erst in einer dritten Stufe ab 20 Januar 2021 wieder öffnen.[/B].
Über die “Attestation de déplacement dérogatoire ” müssen Personen, die sich von ihrem Wohnort entfernen, per Eigenerklärung nachweisen, dass der Ausgang in den Anwendungsbereich einer dieser Ausnahmen fällt.
Die Nichtbeachtung dieser Maßnahmen führt zu:
Erste Sanktion: eine Geldstrafe von 135 Euro, erhöht auf 375 Euro (bei Nichtzahlung oder Nichtstreitigkeit innerhalb der in der Bekanntmachung des Verstoßes angegebenen Frist)
Im Falle einer wiederholten Straftat innerhalb von 15 Tagen: eine Geldstrafe von 200 Euro, erhöht auf 450 Euro (bei Nichtzahlung oder Nichtstreitigkeit innerhalb der in der Mitteilung über einen Verstoß angegebenen Frist)
Nach 3 Straftaten in 30 Tagen: Geldstrafe von 3.750 Euro und Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Die Nichtbeachtung dieser Maßnahmen führt zu:
Erste Sanktion: eine Geldstrafe von 135 Euro, erhöht auf 375 Euro (bei Nichtzahlung oder Nichtstreitigkeit innerhalb der in der Bekanntmachung des Verstoßes angegebenen Frist)
Im Falle einer wiederholten Straftat innerhalb von 15 Tagen: eine Geldstrafe von 200 Euro, erhöht auf 450 Euro (bei Nichtzahlung oder Nichtstreitigkeit innerhalb der in der Mitteilung über einen Verstoß angegebenen Frist)
Nach 3 Straftaten in 30 Tagen: Geldstrafe von 3.750 Euro und Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
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