Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - ljm.spitzer@orange.fr

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Servus,

da jedoch die Sicherheitswesten in Frankreich in den Verkaufsstellen ausgegangen sind, muss man erst (zumindest nach France 2) ab 1 Oktober eine Strafe bezahlen wenn man kontroliert wird. Im Moment finde ich wirklich keine ... nul part.

Viele Grüsse, Johannes

2
Salut,

Wie ich aus Deinem Link (http://www.interieur.gouv.fr/sections/a_la_une/toute_l_actualite/demarches-administratives/siv) erkennen kann,hat die Einführung der weissen Nummernschilder auch einen ecologischen Hintergrund (siehe unten) ; bravo  :-)

Zitat:
Une plaque d'immatriculation blanche
Les plaques d'immatriculation, identiques à l'avant et à l'arrière du véhicule, resteront au format actuel et seront de couleur blanche tant à l'avant qu'à l'arrière des véhicules. Elles seront en effet plus facilement lisibles par le contraste des caractères de couleur noire sur fond blanc et d'autre part, répondront à des nécessités d'ordre écologique (la couleur jaune utilisant des composés à base de plomb nuisibles pour l'environnement). Les plaques seront fabriquées et commercialisées par les opérateurs privés.

joh57

3
Vorstellungen / Vorstellung
« am: 30. April 2008, 13:22:50 »
Servus,

Ich habe gesehen, dass es Usus ist sich erstmal vorzustellen bevor man weitere Inputs gib, obgleich ich schon Beiträge gegeben habe.
Ich heisse Johannes und wohne schon seit über 20 Jahren in METZ und habe es bisher immer geschafft (fast)jeden Tag ins Saarland zur Arbeit zu fahren.
Euer Forum habe ich per Zufall gefunden und finde es gut.

Viele Grüsse

4
Servus,

die Nummernschilder werden sich auf jeden Fall ab Januar 2009 complet aendern. Ob sie weiss oder gelb sind ist mir irgendwie noch nicht klar...  da gibt es auf dem WEB widerspruechliche Aussagen. Das Departement wird dann nicht mehr auf dem Nummernschild erscheinen und das Nummernschild gilt ein "Autoleben" lang.

Dies habe ich in "Wikipedia" gefunden( oder Google Stichwort <nouvelles plaques d'immatricualtion>):

{
La nouvelle immatriculation française qui entrera en vigueur en janvier 2009 se base sur le modèle XX-NNN-YY en vigueur depuis 1994 en Italie et comportera sept symboles. Cette immatriculation sera attribuée « à vie » au véhicule qui conservera donc cette immatriculation même s'il change de département ou de propriétaire.
}

Viele Gruesse, Joh57

5
Hi Dieter,

danke für Deinen Input. Was meinst Du mit "Mutuelle". In Frankreich habe ich keine "Mutuelle" sondern nur  die Beihilfe und natürlich die private Krankenkasse Deutschland. Ich gehe davon aus wenn ich diese "entente préalable "
nicht mache dass ich dann erstmal vorstrecken muss?! Muss ich diese "Voreinverständnis" bei der privaten Kasse und Beihilfe einholen?

Viele Grüsse, Johannes

6
Guten Tag,

Ich lebe zwar schon über 20 Jahre in Frankreich, jedoch mache ich mir Gedanken inwieweit meine private Krankenkasse auch bei schwerwiegend Krankheiten und bei Krankenhausaufenthalt in Frankreich aczeptiert wird( Ich wohne in METZ ca 75 km von der Grenze was einen Arzbesuch in Deutschland etwas problematisch macht). Ich arbeite bei der Deutschen Telekom in Saarbrücken und bin dadurch als Beamter zwangsläufig privat versichert. Bei kleinen Consultationen wie beim "Généraliste etc..." hatte ich bisher keine Schwierigkeiten, jedoch bei grössere Pathologien .....(hier Netzhautablösung) treffe ich auf verwunderte Gesichter, die mit meinen Erklärungen zu meine privaten Versicherung nichts anfangen können, da dieses Systeme in Frankreich nicht existiert. Aus Angst und Unsicherheit bin ich schliesslich nach Deutschland zur Behandlung gegangen, obwohl meine Private Kasse mir bestätigt problemlos alles zu zahlen. Das Problem liegt eher am Unverständnis bei den französischen Instituten. In  METZ scheinen keine  Erfahrung mit Grenzgängern aus Deutschland zu existieren, da die Grenzgänger eher in Luxembourg arbeiten.
Ich stelle mir natürlich vor allem für meine Zukunft die Frage wie ich auf eine gesicherte medizinische Versorgung in Frankeich mit eine privaten Krankenversicherung zählen kann. Meien Frau arbeitet in METZ und ist in der "SECU". Eine Möglichkeit für mich als "Ayant Droit" ist nicht möglich, dies ginge nur wenn ich arbeitslos währe. Irgendwie bin ich hier in der Sackgasse..
Huch.

Vielleicht gibt es im Forum eine ähnliche Situation....
Danke für evt. Kommentare

Cordialement , Johannes

7
Guten Tag,
 
Ich habe zwar seit 1998 die französische Staatsangehörgkeit, bin jedoch immer wieder erstaunt, dass man glaubt die "Carte de séjour " sei auch für EU Ausländer nicht notwendig. Wenn man keine hat merkt es niemand...aber der Sinn liegt einfach darin, dass man im Fall eines sozialen Anspruchs( Arbeitslosikeit, Behinderung, Altersheim...,) entsprechende Ansprüche gelten machen kann, sonst könnte man ja in jedem EU Land Ansprüche geltend machen. Vielleicht hat sich das geändert aber meines Wissens nicht.

Viele Grüsse, Joh57

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