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Steuern / Re: Steuer 2016 wo trage ich meine Tochter ein ? und was mache ich mit den Beiträgen
« am: 29. April 2017, 11:59:41 »
Hallo Leute,
wir haben Gestern in der SaarbrückerZeitung vom 26.04.2017 eine Anzeige (Siehe Bild im Profil) gefunden, die Ihnen für Ihre Einkommensteuererklärung 2016 in Frankreich helfen könnte.
Der sollte nicht teuer sein und anfertigt die Steuererklärung Online. Seit 2015 musste alle Einkommensteuererlärung für Frankreich bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 28.000€ Online gemacht werden. Der ist fachlich sehr fit!
Viele Grüße
Manfred&Silke
wir haben Gestern in der SaarbrückerZeitung vom 26.04.2017 eine Anzeige (Siehe Bild im Profil) gefunden, die Ihnen für Ihre Einkommensteuererklärung 2016 in Frankreich helfen könnte.
Der sollte nicht teuer sein und anfertigt die Steuererklärung Online. Seit 2015 musste alle Einkommensteuererlärung für Frankreich bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 28.000€ Online gemacht werden. Der ist fachlich sehr fit!
Viele Grüße
Manfred&Silke
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Steuern / Re: Hilfe beim Ausfüllen
« am: 29. April 2017, 11:58:24 »
Hallo Leute,
wir haben Gestern in der SaarbrückerZeitung vom 26.04.2017 eine Anzeige (Siehe Bild im Profil) gefunden, die Ihnen für Ihre Einkommensteuererklärung 2016 in Frankreich helfen könnte.
Der sollte nicht teuer sein und anfertigt die Steuererklärung Online. Seit 2015 musste alle Einkommensteuererlärung für Frankreich bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 28.000€ Online gemacht werden. Der ist fachlich sehr fit!
Viele Grüße
Manfred&Silke
wir haben Gestern in der SaarbrückerZeitung vom 26.04.2017 eine Anzeige (Siehe Bild im Profil) gefunden, die Ihnen für Ihre Einkommensteuererklärung 2016 in Frankreich helfen könnte.
Der sollte nicht teuer sein und anfertigt die Steuererklärung Online. Seit 2015 musste alle Einkommensteuererlärung für Frankreich bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 28.000€ Online gemacht werden. Der ist fachlich sehr fit!
Viele Grüße
Manfred&Silke
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Steuern / Einkommensteuererklärung 2016 für Frankreich
« am: 29. April 2017, 11:26:27 »
Hallo Leute,
wir haben Gestern in der SaarbrückerZeitung vom 26.04.2017 eine Anzeige (Siehe Bild im Profil) gefunden, die Ihnen für Ihre Einkommensteuererklärung 2016 in Frankreich helfen könnte.
Der sollte nicht teuer sein und anfertigt die Steuererklärung Online. Seit 2015 musste alle Einkommensteuererlärung für Frankreich bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 28.000€ Online gemacht werden. Der ist fachlich sehr fit!
Viele Grüße
Manfred&Silke
wir haben Gestern in der SaarbrückerZeitung vom 26.04.2017 eine Anzeige (Siehe Bild im Profil) gefunden, die Ihnen für Ihre Einkommensteuererklärung 2016 in Frankreich helfen könnte.
Der sollte nicht teuer sein und anfertigt die Steuererklärung Online. Seit 2015 musste alle Einkommensteuererlärung für Frankreich bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 28.000€ Online gemacht werden. Der ist fachlich sehr fit!
Viele Grüße
Manfred&Silke
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Steuern / Re: pensions alimentaires versées à des enfants majeurs
« am: 14. Juni 2016, 10:12:54 »
Ein halbes Paar sorry!
Mit freundlichen grüßen
Mit freundlichen grüßen
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Steuern / Re: pensions alimentaires versées à des enfants majeurs
« am: 14. Juni 2016, 09:45:12 »
Hallo,
Den Lebensunterhaltskosten an Ihre Tochter sowie Taschengeld können Sie leider nicht geltend machen, Unterhaltskosten können Sie geltend machen, wenn Sie geschieden sind. Ihre Tochter kann aber eine Demande de rattachement beantragen und Sie bekommen einhalten Paar zusätzlich. Um Ihnen eine umfassende Antwort geben zu können braucht man noch ein paar Informationen von Ihnen: sind Sie geschieden etc.
Ich kann Sie bei der Klärung dieses Sachverhalt unterstützen.
E-mail: grenzgaenger2015@yahoo.com
Mit freundlichen grüßen
Mouhamed Dia
Dipl. -Kfm
Consultant Tax-Grenzgänger
Den Lebensunterhaltskosten an Ihre Tochter sowie Taschengeld können Sie leider nicht geltend machen, Unterhaltskosten können Sie geltend machen, wenn Sie geschieden sind. Ihre Tochter kann aber eine Demande de rattachement beantragen und Sie bekommen einhalten Paar zusätzlich. Um Ihnen eine umfassende Antwort geben zu können braucht man noch ein paar Informationen von Ihnen: sind Sie geschieden etc.
Ich kann Sie bei der Klärung dieses Sachverhalt unterstützen.
E-mail: grenzgaenger2015@yahoo.com
Mit freundlichen grüßen
Mouhamed Dia
Dipl. -Kfm
Consultant Tax-Grenzgänger
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Steuern / Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« am: 14. Juni 2016, 09:27:47 »
Schätzungsweise musste Frau Akapella81 mit keiner Steuernachzahlung für das Jahr 2015 rechen.
Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2015 in Frankreich könnte ich sie unterstützen.
E-mail:grenzgaenger2015@yahoo.com
Mit freundlichen grüßen
Mouhamed Dia
Dipl. -Kfm.
Consultant Tax-Grenzgänger
Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2015 in Frankreich könnte ich sie unterstützen.
E-mail:grenzgaenger2015@yahoo.com
Mit freundlichen grüßen
Mouhamed Dia
Dipl. -Kfm.
Consultant Tax-Grenzgänger
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