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Nachrichten - Mia

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Versicherungen / Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« am: 04. Januar 2016, 21:25:26 »
 :Achtung:
Hallo Ihr alle

Nun wird tatsächlich auch denjenigen, die noch im Juli von der CPAM bearbeitet worden sind und eine Carte Vitale bereits erhalten haben, das gleiche Ablehnungsschreiben geschickt, wie z.B mir. D.h., erst wird eine Carte Vitale ausgestellt, das E106-Formular anerkannt und dann alles wieder abgelehnt. Ich habe es heute im näheren Bekanntenkreis erfahren.
Hat man da noch Worte oder haben sie jetzt so ein Chaos bei der CPAM?
Auf eine Art allerdings logisch, wenn sie als konsequent erscheinen wollen.  

Heisst also tatsächlich, selbst, wer bereits "glücklicher" Besitzer der Carte Vitale ist, kann das Thema Krankenversicherung für sich noch nicht abschliessen.  

Trotz allem wünsche ich Euch einen guten Start in das neue Jahr!

Gruss
Mia

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Versicherungen / Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« am: 31. Dezember 2015, 14:18:24 »
Hallo Kembser und alle anderen Mitstreiter

Ja, wir beissen die Zähne zusammen und schaffen es gemeinsam!
Mein Mann - arbeitet in Baselland - hat kurz vor Weihnachten übrigens nun das gleiche Schreiben von der CPAM erhalten wie ich, die ich im Kanton Basel-Stadt arbeite. Es werden also keine Unterschiede mehr gemacht zwischen den Kantonen.

Ich habe vergangene Woche noch mit Helsana telefoniert. Die Mitarbeiterin dort hat mir bestätigt, dass sie unser beider E106-Formular unbearbeitet zurückbekommen hat und die Anträge somit von der CPAM abgelehnt wurden. Aha, so läuft das also. Weiter konnte sie mir aber nichts sagen, nur, dass es mal einen Gerichtsentscheid geben wird - von welchem Gericht und wann, das wusste sie auch nicht.

Man darf also gespannt sein, wie alles weitergeht. Die, die im Recht sind, werden siegen - und das werden wir alle sein - es ist nur eine Frage der Zeit.

Ich wünsche Euch allen einen guten Rutsch in das neue Jahr - alles wird gut!

Viele Grüsse
Mia

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Versicherungen / Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« am: 27. Dezember 2015, 21:18:43 »
Hallo Frontalier

Das ist vollkommen richtig, was Du da schreibst.
Deswegen haben auch wir vor knapp 5 Jahren Deutschland verlassen und konnten uns hier im Grenzgebiet tatsächlich ein Haus kaufen und fühlen uns wirklich sehr wohl hier. Leider muss man sich erst daran gewöhnen, dass man sich hier in Frankreich ständig selbst informieren muss über irgendwelche Gesetzesänderungen oder so. Damit kann ich leben, aber nicht damit, dass ich hier von einer "Institution" auf unrechtmässige Weise vereinnahmt werde! Never.

Es würde mich aber interessieren, ob andere "Mitstreiter" auch in unserer Situation sind wie wir und wie reagiert Ihr oder was habt Ihr vor zu tun? 

Und ich finde es total in Ordnung und normal - um wieder zum Anfangsthema zu kommen - dass die Schweizer Krankenversicherungen sich nun natürlich absichern und auf die drohende - wenn auch gesetzlich nicht zulässige - Doppelversicherung hinweisen. Ebenso die KVG. Zudem ist das BAG - Bundesamt für Gesundheit - auch schon darüber informiert. Es bleibt spannend....

Mia


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Versicherungen / Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« am: 27. Dezember 2015, 16:54:38 »
Hallo Kembser, hallo Ihr anderen Mitstreiter

Jetzt muss ich in die Diskussion ebenfalls mal wieder einsteigen. Kembser hat leider nicht mehr Recht!

Mein Mann und ich haben nach dem Gerichtsurteil im Frühjahr formell das Optionsrecht ausgeübt, nachdem wir dafür von der KVG  "grünes Licht" bekommen hatten. Wir gingen zu /ProgrèsHelsana, um da unsere künftige Krankenversicherung abzuschliessen - alles lief tipptopp. Allerdings dauerte es aufgrund der grossen Nachfrage sehr lange, bis wir letztendlich unser E106-Formular erhalten haben. Am 1. September lag es dann endlich im Briefkasten (nachdem wir unsere Versicherungsanträge Mitte Mai unterschrieben hatten...) Im November reichten wir dann all unsere Unterlagen - wie gewünscht - bei der CPAM ein. Und jetzt haltet Euch fest: Bereits Mitte Dezember erhielten wir ein Schreiben von der CPAM, dass wir nun ordnungsgemäss rückwirkend zum 1. Juni 2015 bei der CMU angemeldet wären, da wir ja anscheinend bis dahin privat krankenversichert gewesen wären (das stimmte auch. Wir waren in Deutschland privatversichert). Nun waren wir sprachlos! Man räumte uns eine Einspruchsfrist von 2 Monaten ein gegen diesen Bescheid, mit Adressnennung, bla,bla. Das zeigt mir, dass sie sich gar nicht sicher sind, wie rechtens ihr Schreiben eigentlich ist. Und: Das Schreiben kam nicht per Einschreiben, sondern als normale Post.
Was sagt man nun dazu? Unfassbar - ich glaube, ich spinne!
Zum Glück sind auch wir Mitglied bei der Grenzgängervereinigung CDTF und werden nun den Weg der Einsprache gehen müssen, wie auf der Homepage beschrieben - wir warten allerdings zu, so lange es geht in der Hoffnung, in diese Mühle mit Einsprachen usw. weiter hineinzugeraten. Alternativ steht für uns die Überlegung im Raum, über unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt zu nehmen. Denn irgenwie reichts mir jetzt wirklich mit dem Kasperletheater um die Krankenversicherung!
Wir könnten natürlich auch das Risiko eingehen und gar nicht auf das Schreiben reagieren. Wir haben es ganz einfach nicht erhalten.....

Eines kommt für uns gar nicht in Frage: Zwei Krankenversicherungen zu bezahlen, nachdem wir den rechtsgültigen Weg gegangen sind! Doppelversicherung ist zwar verboten, aber ob das Frankreich interessiert - das bezweifel ich inzwischen sehr!

Nachdem für uns das Thema Krankenversicherung nun abgehakt war, haben wir monatelang nichts mehr im Internet dazu recherchiert. Jetzt bin ich natürlich wieder täglich drin, um uns auf dem Laufenden zu halten.

Ich persönlich bin masslos enttäuscht vom Französischen Staat, der sich anscheinend anmasst, sich über alle Gesetzesregelungen einfach hinwegzusetzen! Man sieht auf blauäugige Weise nur das Geld, das man den Grenzgängern abknöpfen kann aber nicht, dass diese auch auf Dauer massiv Kosten verursachen werden! So engstirnig.

Panikmache ist bei meinem Mann und mir trotzdem nicht angesagt, nur Sprachlosigkeit und wahnsinnige Wut!

Ich bin sehr gespannt, ob jemand von Euch nun auch in dieser unglaublichen Situation ist! Wir spielen wie gesagt erstmal auf Zeit...
Viele Grüsse
Mia

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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 18. Mai 2015, 20:32:32 »
Hallo Ihr alle

Ich habe per Mail meine Unterlagen am 8. Mai eingereicht, die Antwort kommt auf dem Postweg, dauert angeblich 2-3 Wochen nach Auskunft der kvg. Ich habe sie aber bereits heute vorab per Email erhalten. Sie ist vom 12.5. datiert. Die Mitarbeiter arbeiten also superschnell bei der kvg! Und da mein Mann und ich uns bereits letzten Freitag ein Angebot bei der Progrès (= Helsana) haben geben lassen, können wir nun die Krankenversicherung beantragen und sind somit per 1.6. in der Schweiz krankenversichert! Ich bin froh, dass dieser Kelch CMU nun an uns vorüberging - das wird richtig gefeiert!
Übrigens: Die Basisversicherung = Grundversicherung in der Schweiz können alle frz. Grenzgänger bei der nächsten Steuererklärung komplett in Abzug bringen. D.h. für uns bei Progrès: Den monatlichen Betrag von CHF 334,50 (mit Abstand der der günstigste Versicherer) können wir dann im Mai 2016 bereits absetzen: 7xCHF334,50 - na, das ist doch auch was, oder? Unsere deutsche Privatversicherung konnten wir bislang steuerlich nicht geltend machen!
Grüssli
Mia

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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 13. Mai 2015, 22:40:34 »
Hallo Ihr alle
Habe lange nicht mehr ins Forum geschaut und mir scheint, ich habe beim aktuellen Thema Krankenversicherung für Grenzgänger eine richtige Lawine losgerissen. Inzwischen habe ich viel recherchiert und bin nun in der Zielgeraden.
Folgendes zu Eurer Info:
Wer das Optionsrecht seinerzeit nicht formell sondern stillschweigend ausgeübt hat, sprich nach 3 Monaten Arbeitsbeginn in der Schweiz sich in Deutschland oder Frankreich (je nach Wohnstaat) versichert hat, kann sein Optionsrecht nochmals ausüben.
Kembser hat übrigens alles richtig erkannt. Man merkt, sie/er ist über die Grenzgängervereinigung CDTF in Saint Louis bestens informiert.
 
Mein Mann hat das Glück, in Baselland zu arbeiten. Er kann direkt bei einer Schweizer Versicherung nun eine neue Krankenversicherung abschliessen ohne das Optionsrecht nochmals beantragen zu müssen. Ich selbst arbeite in Basel Stadt und habe nun vergangene Woche meinen Antrag auf erneutes Optionsrecht mit den gewünschten Unterlagen beantragt. Seht doch einfach mal auf die Seite www.kvg-org.ch . Dort steht alles dezidiert beschrieben. Sobald ich von dort "grünes Licht" bekommen habe, kann auch ich eine neue Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Nebenbei erwähnt: Wir haben seinerzeit das Optionsrecht stillschweigend ausgeübt, d.h. uns im Wohnland Deutschland krankenversichert. Bis heute haben wir eine deutsche Privatkrankenversicherung, die uns nun aber signalisiert hat, dass aufgrund der Rechtslage wir uns nun in Frankreich - unserem jetzigen Wohnland - oder in der Schweiz versichern müssen. Um die Beitragsrückstellungen nicht zu verlieren für den Fall, dass wir im Pensionsalter mal wieder nach Deutschland zurückgehen sollten, könnten wir eine grosse Anwartschaft abschliessen. Da sind wir derzeit noch am Überlegen, werden es aber wahrscheinlich nicht machen. Die grosse Anwartschaft kostet im Monat für Frauen 20%, für Männer 30% vom aktuellen Beitrag..... monatlich wohlgemerkt....reine Verwaltungskosten! Übrigens haben wir bei unseren deutschen Krankenversicherungen ein Sonderkündigungsrecht und kommen sofort am 1.6. aus dem Vertrag raus.
Wir selbst haben bereits diese Woche noch einen Termin bei einem Versicherer in Basel, um unsere künftigen Krankenversicherungen abzuschliessen bzw. meine vorzubereiten.
Wir haben uns also für die Schweiz entschieden - nicht nur wegen des Sprachproblems! Es geht auch um unseren Geldbeutel. Im Moment scheint alles noch attraktiv in Frankreich zu sein mit Steuerabzug und so, aber was bringen die nächsten Jahre? Nein danke. In der Schweiz bezahlen wir vielleicht ein bisschen mehr, erhalten aber dafür wesentlich bessere Leistungen und wir können ruhig schlafen.
Ich hoffe, ich habe Euch alles so gut rübergebracht und wünsche Euch Erfolg bei Eurem Entscheid, der ja, so lange Ihr als Grenzgänger arbeitet, nunmehr endgültig ist!
Ich selbst bin nun gespannt, was das Gespräch beim neuen Versicherer in Basel ans Licht bringen wird.
Eure Mia

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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 03. Mai 2015, 11:15:56 »
Lieber "der Kembser"

Vielen Dank für Deine Antwort und Deine Tipps. Es ist gut zu wissen, dass noch andere "Mitstreiter" in der gleichen Situation sind. Von der Progrès habe ich sehr wohl gehört über einen Kollegen. Ich werde sicherlich in der kommenden Woche auch in diese Richtung recherchieren/telefonieren.
Ja, ich bin Mitglied in der Grenzgängervereinigung CDTF. Man weiss ja nie, wann man mal Unterstützung braucht.
Das mit den zusätzlichen, möglichen Steuern ist mir nicht bekannt. Das wäre ja dann Horror.

Ich hoffe, ich bekomme noch mehr so wertvolle Tipps!

Viele Grüsse
Mia 

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Versicherungen / Krankenversicherung
« am: 02. Mai 2015, 22:02:39 »
Ich arbeite seit über 6 Jahren als Grenzgänger in der Schweiz und habe mich zu Beginn meiner Tätigkeit im Rahmen des Optionsrechts für eine Krankenversicherung in Deutschland entschieden. Vor 4 Jahren habe ich meinen Wohnsitz ins Elsass/Frankreich verlegt. Meine deutsche Krankenversicherung hat nichts dagegen, da ich international versichert bin und nach wie vor ein Konto in Deutschland habe und so bin ich weiterhin in Deutschland versichert. Meine deutsche Staatsangehörigkeit habe ich beibehalten.
Per 1.6.2015 wird nun gesetzlich in Frankreich geregelt, dass alle Grenzgänger in die CMU beitreten müssen. Noch ist fraglich, ob ich meinen deutschen Hausarzt und all meine deutschen Ärzte weiterhin bei der CMU abrechnen kann, und wenn ja, ohne eine frz. Zusatzversicherung nur zu 70% . Die CMU verlangt mir 6% (nächstes Jahr 8%) von meinem zu versteuernden Einkommen ab. Im Gegenzug kann ich bei der Steuererklärung in 2016 ca. 9.000,-- vom zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen. Alle Grenzgänger in meiner Situation gehen davon aus, dass der Beitragssatz von 8 auf 10 auf 12% in den nächsten Jahren steigen könnte und der steuerliche Abzug weiter sinken wird. Die Grenzgänger könnten also in Zukunft richtig abgezockt werden!
Vor 2 Tagen hat die Schweiz entschieden, das Optionsrecht für alle Grenzgänger nochmals aufleben zu lassen. D.h., ich hätte nun die Alternative, mich zu teureren, aber besseren Konditionen in der Schweiz zu versichern. Dies könnte ich dann genauso wenig wie momentan meine deutsche Krankenversicherung steuerlich in Abzug bringen. Könnte auch nicht meine Arztrechnungen von Deutschland dort einreichen.
In beiden Fällen müsste ich meiner deutschen Krankenversicherung - die, wohlgemerkt international ist - lebewohl sagen, meine Beitragsrückstellungen für das Alter wären weg und - gehe ich im Rentenalter wieder nach Deutschland zurück - müsste ich wieder eine neue Krankenversicherung abschliessen. Über den Beitrag will ich lieber nicht nachdenken....
Gehe ich in Rente, muss ich auch aus der ggf. abgeschlossenen Schweizer Krankenversicherung wieder austreten.
Wer kann mir hier recht schnell Hilfe und Infos geben - ich bin gespannt!
Der 1.6.2015 ist nicht mehr weit und eine Entscheidung muss schnell getroffen werden.



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