Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - moni

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Hallo liebe Forumsgemeinde,

Hat jemand in den letzten Jahren die französische Staatsbürgerschaft beantragt? Ich habe mich schon ausgiebig im Internet umgesehen und viel gefunden, wäre aber ein ein paar praktischen Infos und Erfahrungswerten interessiert.
Ich freue mich auf Rückmeldungen!

Danke, moni

2
Hallo allerseits!
Die Steuerbehörden verlangen ab diesem Jahr eine Erklärung zum Immobilienbesitz.  :police:
Immerhin ist das Ganze recht einfach zu deklarieren. Dazu müsst Ihr Euch bei den Finanzbehörden einloggen (https://www.impots.gouv.fr/accueil) und dann auf "Biens Immobilier" klicken.
Dort sollte Euer Immobilienbesitz schon angelegt sein. Aber das reicht nicht! Man muss jedes Element aufrufen ("Declaration d'occupation") und sich dann durchklicken, ggf. weitere Bewohner ergänzen. Zum Schluss jedes Elements (runter scrollen, sonst sieht man den Button nicht!) überträgt man dann die Infos an die Behörden.
Angeblich kostet es pro Element 150 EUR Strafe, wenn man die Erklärung nicht abgibt.  :police:
Man kann sich jeweils eine Zusammenfassung herunterladen zur eigenen Dokumentation.

Was auch merkwürdig ist: es sind Türen/Zugänge etc gelistet ... aber auch für Piscine und Parking.  :lach: Ich habe nachgefragt, ob das gelöscht werden sollte (innerhalb von einem Tag eine Antwort erhalten!!). Laut Behörde gehört alles, was nicht beweglich ist, dazu. Also auch ein fest eingebauter Pool, ein Gartenhaus, eine Garage und auch ein Carport.

Fröhliches Ausfüllen  :winkerwinker:... wünscht
moni

3
Arbeiten / Übergang Arbeitslosigkeit zu Rente in F
« am: 01. März 2023, 08:40:58 »
Hallo zusammen,
Ich habe hier ein sehr spezielles Thema ... aber vielleicht hat sich damit ja schon mal jemand befasst.

Die Fragen vorab:
- gibt es im Forum jemanden, der sein Geld in D verdient hatte, aber mit 62 (also dem Übergang in das französische Rentenalter) arbeitslos war? Dann wären wir sehr an einem Austausch interessiert, wie es weiterging mit französischem ALG und "Rente"
- Hat jemand schon mal nachgewiesen, dass er die Anzahl Trimester für die französische Rente nicht erfüllt? Wenn ja wie hat das funktioniert und wie ging es weiter?

Die Situation:
- bis vor knapp 3 Jahren angestellt in D, Steuern teils in D, teils in F bezahlt
- dann arbeitslos in F gemeldet; Arbeitslosengeld über 34 Monate bezogen
- während der Arbeitslosigkeit "Auto-Entrepreneur" gemacht und ein bisschen dazuverdient (alle diese Stunden, die dazuverdient wurden, sollten in Tagessätze umgerechnet werden, was die Zahlung des Arbeitslosengelds entsprechend verlängert; da wäre noch gut ein Monat dazugekommen)
- nach den 34 Monaten französischem ALG dann 62 geworden
- die Pole Emploi sagt nun: prima, dann müssen wir ja kein ALG mehr bezahlen. ABER ... so wie wir das Gesetz verstanden haben, kann Rente erst bezogen werden, wenn eine bestimmte Anzahl Trimester in F gearbeitet wurde. Wenn nicht, dann müsste das ALG bis Ablauf weiterbezahlt werden (also noch 2 Monate + der umgerechnete Zuverdienst). Die Trimester werden bei weitem nicht erreicht, aber die Pole Emploi reagiert gar nicht mehr.

Die Pole Emploi hat sowohl einen französischen als auch einen deutschen Rentenbescheid angefordert. Das ist halt nicht möglich. In D gibt es nur die Renteninformation, die wurde nicht anerkannt. Man sollte noch eine Tabelle schicken mit Arbeit in D und F, die wurde auch nicht anerkannt. Der Bescheid der französischen Rentenkasse sagt klar, dass die Trimester nicht erreicht wurden.
Was kann man hier noch tun?

Schon klar ... sehr speziell  :anixwissen: aber vielleicht hat ja doch jemand eine ähnliche Situation erlebt!

Danke schonmal!
moni

4
Wie weit wohnst Du denn von Haguenau entfernt?
Auf die Gefahr, mich zu wiederholen (und nein, ich bekomme keine Provision  col), das Carte Grise Café in Haguenau kann Oldtimer-Zulassung. Die besorgen auch den Quitus fiscale etc.
Bislang haben die alle Oldtimer für uns zugelassen bekommen, auch in schwierigen Zeiten (Corona) und mit schwierigen Fahrzeugen (Wankel-Motorrad ganz ohne Papiere).
Grüße
moni

5
Hallihallo!

Das Anmeldebüro hat ja anscheinend schon alles zur FFVE eingereicht, oder? Das dauert dort durchaus Monate, bis die sich melden (aktuell geben sie allerdings 6-7 Wochen auf ihrer Website an).

Ganz wichtig für Dich: Du brauchst ENTWEDER das COC ODER die FFVE Bescheinigung. Letztlich ist die FFVE Bescheinigung mehr oder weniger der Ersatz für ein nicht vorhandenes COC.
Auf jeden Fall kostet es weniger, über die FFVE zu gehen als die unten genannten COC Preise und das kannst Du auch selbst bei der FFVE beantragen. Allerdings dauert es bei Privatpersonen meist länger als wenn Agenturen das machen.

Hier ist der Link wo Du die FFVE Infos findest: https://www.ffve.org/attestation-ffve-pour-l-ex-carte-grise-de-collection

Wenn Du das FFVE Zertifikat hast, sollte es dann kein Problem mehr sein, das Fahrzeug zuzulassen.

Oder Du wechselst die Agentur, die die Zulassung für Dich übernehmen soll. Es gibt durchaus Agenturen, die sich mit Oldtimer Zulassung auskennen.

Viel Erfolg!
moni


6
Guten Morgen,

Danke für die Info, das hilft sehr und erspart wieder einmal den mühsamen Amtsgang.

Interessant ist, dass es beim auswärtigen Amt aus meiner Sicht widersprüchliche Aussagen gibt:

1. Müssen im Ausland lebende Deutsche ihren Führerschein umtauschen?
Ja, sofern die im Ausland lebenden Deutschen in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen diese den Führerschein umtauschen. Bitte beachten Sie, dass ein abgelaufener Führerschein in Deutschland ungültig ist.

2. Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter.


Unter 1. klingt es ja so, als müsste man umtauschen, wenn man in D fahren möchte und das tun wir Grenzgänger ja sicher alle...
Unter 2. steht genau das, was readonly geschrieben hat ..

Einen guten Wochenstart!
moni

7
Hi liebe Forumsgemeinde,

Hat jemand schon senen deutschen rosa Papierführerschein in den Kartenführerschein getauscht? Das ist ja nach Geburtsjahrgang gestaffelt, wann es sein muss ...
Die Frage ist: kann man da einfach zu einer Führerscheinstelle in D gehen (z.B. Zulassung Rastatt, die kümmern sich auch um Führerscheine) oder muss man tatsächlich zu der Stelle, die vor x Jahren den Führerschein ausgestellt hat?
Ich hoffe, ersteres ...

Danke für Erfahrungsberichte!
moni

8
Hallo Aleksander,
Ich hab Dir eine private Nachricht mit einem Lösungsvorschlag geschickt.
In Strasbourg habe ich keine Erfahrung mit einem CG-Service. Ich war bislang immer im Carte Grise Cafe in Haguenau. Die kennen sich sehr gut mit Fahrzeug-Import aus.
Grüße
moni

9
Was hast Du denn an das Finanzamt geschickt? Hast Du den Quitus fiscale beantragt oder was hast Du denen geschrieben, was Du brauchst?

Auf die Gefahr hin, dass ich mich in diesem Forum häufig wiederhole: ich würde an Deiner Stelle zu einem Zulassungsservice gehen. Das kostet incl. Quitus fiscale so um die 120 EUR und die wissen genau wie das geht.

Viel Erfolg!
moni

10
Es gibt seit Januar 2022 eine Änderung wie man an den Quitus fiscale kommt, allerdings nur in den im Betreff genannten 4 Departments.
Aus meiner Sicht ist es jetzt viel angenehmer als über das Finanzamt.

Das Formular erhält man hier https://www.impots.gouv.fr/portail/files/formulaires/1993-part-d/2022/1993-part-d_3666.pdf

Das muss dann zusammen mit den üblichen Dokumenten (Wohnsitznachweis, Ausweiskopie, ausländische Zulassungspapiere, COC, Kaufvertrag/Rechnung) per MAil an servicenationalquitus.part@dgfip.finances.gouv.fr geschickt werden.

Es steht dabei, dass man bei Dokumenten, die nicht auf Französisch sind, eine zertifizierte Übersetzung mitschicken muss. Wenn das nun verpflichtend wird, wäre das natürlich teuer und aufwendig.

Grüße
moni

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 18. Januar 2022, 15:46:54 »
Das Zertifikat der TousAntiCovid App wird in Deutschland anerkannt (nehme ich immer und hatte noch nie Probleme). Du musst das Zertifikat dann auf "Border" schalten, dort sieht man ja gleich, wie viele Impfungen es waren und wann die letzte war.
Grüße
moni

12
Arbeiten / Neue Regelungen Arbeitslosengeld in F
« am: 01. Oktober 2021, 11:21:51 »
Guten Tag allerseits,
Seit heute gelten ja neue Regelungen bzgl. des Arbeitslosengelds in Frankreich. Ich habe einiges dazu gelesen, aber manches nicht gefunden oder vielleicht auch nicht verstanden. Weiß jemand was zu Folgendem?
1. Bislang war es ja so, dass wenn man während des Bezugs des Arbeitslosengeldes etwas dazuverdient hat, dieses in "Tagessätze" umgerechnet wurde und mehr oder weniger vom monatlichen Arbeitslosengeld abgezogen wurde. Diese Anzahl Tage wurde aber dann an die Maximalzeit der Arbeitslosigkeit angehängt. Also z.B. hab ich 3 Tage in einem Montag gearbeitet, dann wurde mir das ALG in diesem Monat um fast diesen Betrag reduziert, aber am Ende bekomme ich 3 Tage länger ALG. Ist das korrekt, dass diese Regelung nun entfällt? (Mit der Konsequenz, dass Dazuverdienen finanziell eher ungünstig ist?)

2. Gelten die neuen Regelungen auch bei laufender Arbeitslosigkeit und nur für Fälle, die ab sofort arbeitslos werden?

Falls jemand Antworten dazu hat, immer her damit!  :smily:

Danke & Grüße
moni

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Behörden / Re: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« am: 30. September 2021, 09:02:48 »
Hi Pero,

Hier kannst Du ein Konto eröffnen: https://cfspart.impots.gouv.fr/LoginAccess?op=c&url=aHR0cHM6Ly9jZnNwYXJ0LmltcG90cy5nb3V2LmZyLw==
Dort kann man dann über "Messagerie sécurisée" Nachrichten schreiben und die ausgefüllten gescanten Formulare anhängen. Über diesen Weg kamen dann auch die vom FA unterschriebenen Formulare zurück.

LG
moni

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Behörden / Re: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« am: 29. September 2021, 08:18:25 »
Das geht doch auch online prima und ganz fix. Man muss sich da einmal anmelden (mit Steuernummer) und kann dann kommunizieren, Grenzgängerbescheinigung einholen und erhält auch die Bescheinigungen online. Sehr bequem.
Grüße
moni

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Gesundheitswesen / Re: Nachweis Corona
« am: 10. August 2021, 10:17:21 »
Ich wurde in F geimpft und habe mir einen EU QR-Code in D bei der Apotheke geholt.
In frühere Versionen der französischen App konnte ich den deutschen EU-Code nicht einlesen, aber nach einem Update vor einigen Wochen war das möglich.

Wir waren letzte Woche in 2 französischen Museen und sowohl der Impfpass in der F-App als auch der in der D-App (Corona Warnapp und CovPass) konnten vom Handy der Museumsmitarbeiter (F) problemlos eingelesen werden.

Grüße
moni

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