Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Olivier

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Hmm okay, verstehe. Hat jemand einen Tipp fuer eine "Auto ecole" bei Forbach und Umgebung, die auch Motorrad anbieten?

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Ein freundliches Hallo in die Runde,
Ich habe bereits die Fahrerlaubnis Klasse B (normales KFZ) und möchte nun auch den motoradführerschein nachholen. Zur Schule und Prüfung muss ich wohl, da ich schon längere Zeit grenzgänger bin, nach Frankreich. Auch wenn mein Französisch nicht das schlechteste ist, würde ich ganz gerne zu einer dt. Oder englisch sprachigen Schule. Hat jemand bereits Erfahrung gemacht, ob und wo der Unterricht  und Prüfung unter den Umständen gegeben ist? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Kann die Fahrerlaubnis in Frankreich für das Motorrad separat zum KFZ erworben werden?
Besten Dank für eure Anregungen

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Wohnen / Re: Glaserei - Deutschland oder Frankreich
« am: 16. März 2015, 08:13:35 »
Mein Glaser in D nimmt für eine 80x40 Scheibe (4mm float, klar, Kanten geschliffen) rund 15 EUR. Vielleicht hilft dir schon die Angabe? Andernfalls empfehle ich dir einfach mal 2 Kostenvoranschläge machen zu lassen.

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Steuern / Re: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« am: 15. März 2015, 23:18:55 »
Besten Dank für die ersten Ideen und Gedanken-Anstöße.

Gerne nehme ich die Chance wahr und erweitere die Fragestellung um einen anderen Aspekt:
Da es sich um einen zweiten sozialversicherungspflichtigen Job auf Teilzeitbasis handelt, müssen hier die in Deutschland abzutretenden Beiträge (AL, KV, RV, etc.)  erneut und somit doppelt abgeführt werden.. Hmm beim formulieren dieser Frage, kann ich mir auch gleich die Frage selbst beantworten. Natürlich : handelt sich ja um zum Entgelt verhaltende prozentuale Abgaben.

Es sei denn die kleinere Teilzeitbeschäftigung wird in einen Minijob gewandelt?! Liege ich hier richtig oder hat jemand eine andere Ansicht oder weitere Vorschläge?

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Steuern / Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« am: 15. März 2015, 14:05:00 »
Sehr geehrtes Plenum,
Nun bin ich bereits mehrere Jahre glücklicher Grenzgänger, stoße aber immer noch fast täglich auf neue Herausforderungen. ;-)
Wie verhält es sich wenn man einen zweiten Job in Deutschland annimmt. Kann man die von der deutschen Finanzbehörde ausgestellten freistellungsbescheinigung vom ersten Arbeitsverhältnis auch den  zweiten Job bedienen oder benötigt man hierfür eine zweite grengaengerbescheinigung die man dann zwecks Erstellung einer weiteren freistellungsbescheinigung an das deutsche Finanzamt einreicht ?

Kurz: braucht man für einen zweiten sozialversicherungspflichtigen Job in Deutschland eine zweite grenzgaengerbescheinigung ?

Vielleicht hattet ihr bereits einen ähnlichen fall oder habt Erfahrung mit dieser Situation und könnt mir weiterhelfen?

Besten Dank und viele gruesse,
Olivier

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