Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Annilein

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Hallo,
ich möchte gerne noch meine deutsche Lohnsteuererklärung 2011 nachholen... Ich habe von 01.01.-31.10.2011 in D gelebt und gearbeitet und dann 2 Monate in F gelebt und in D gearbeitet (neuer Arbeitgeber). Für diese 2 Monate hatte ich die Steuererklärung in F gemacht.
Weiß jmd., wie und ob ich meine 2 Monate, die ich in F gelebt habe, angeben muss? Trage ich einfach die Daten aus dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von meinem neuen Arbeitgeber ein, wobei ja ersichtlich wäre, dass ich keine Steuern bezahlt habe? Oder lasse ich die 2 Monate weg, da ich die Steuererklärung in F schon gemacht habe?
Kennt sich damit jmd. aus?  :anixwissen:
Ich bekäme halt Geld zurück, weswegen ich die Lohnsteuererklärung schon noch gerne nachholen würde...
Danke!!!
VG, Anna

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Rund um's Kind / Re: Standesamt nach Geburt
« am: 04. Juli 2014, 15:45:07 »
Das ist superlieb, vielen Dank! :) Den Link hab ich mir gleich gespeichert.
Es gibt immer so viel zu bedenken, die Hochzeit war auch schon Papierkrieg ohne Ende! ;)
VG, Anna

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Rund um's Kind / Standesamt nach Geburt
« am: 01. Juli 2014, 11:53:30 »
Hallo ihr Lieben,
wir (wohnen in F, ich, Deutsche, arbeite in D; er, Franzose, arbeitet in F, verheiratet) erwarten Ende August unser Baby und ich werde in Deutschland entbinden. Gernell weiß ich, dass wir ihn mit der internationalen Geburtsurkunde von deutschen Standesamt in unserer Gemeinde in F anmelden müssen. Aber wie ist das mit der Staatsangehörigkeit unseres Kindes und brauchen wir besondere Unterlagen außer unser Familienstammbuch auf dem deutschen Standesamt?
Hat damit schon jmd. Erfahrungen gemacht?
Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar!  :doppeld:
VG, Anna

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