Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - chevymichel

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 »
1
Wohnen / Re: Schleichende Mieterhöhung und Nachforderung
« am: 05. August 2013, 11:49:51 »
Ja ok... Die Kaution kommt hin...

Ich hab nun etwas gelesen ( muss es erst übersetzten ) was auf eine Steigerung abzuführen ist. Allerdings müsste diese immer jährlich  zum Zeitpunkt des ersten mietmonats vom vermieter angekündigt werden... Dies wäre bei uns im Januar gewesen... Naja ich habe seit Jan. 2011 nix mehr vom vermieter bekommen. Auch keine Abrechnung für charges obwohl ich ihn mal angeschrieben hatte...

Ich denke dies könnte die Erhöhung auch ungültig machen..

2
Wohnen / Re: Schleichende Mieterhöhung und Nachforderung
« am: 05. August 2013, 11:18:43 »
Ja ok... Ich muss ma meinen Vertrag anschauen. Wie würde man dies bezeichnen?..

3
Wohnen / Schleichende Mieterhöhung und Nachforderung
« am: 05. August 2013, 11:01:34 »
Hallo zusammen,

Mal ne frage

Ich wohne seit ca 2,5 Jahren in Miete und habe nun gekündigt.
Mein vermieter hat mir nun eine Abrechnung zukommen lassen für NK und so..

Jetzt habe ich aber festgestellt, das er die Miete laut Vertrag im ersten Jahr bei dem vereinbarten Betrag belassen hat.
Für das 2 Jahr hat sich diese um ca 2,5% monatlich erhöht. Dito bei. 3 Jahr also 2013.

Was ist das? Wenn ich nen Vertrag hab dann gilt doch dieses für die in Frankreich üblichen 3 Jahre.
Ne Erhöhung hätte er mir ja auch anzeigen müssen und nicht einfach im Nachhinein abrechnen. Oder seh ich da was falsch...

Danke

4
Wie Banjo schon sagt..  Nicht zu Deutsch Denken.....

Ähmm und wegen anmelden... Wenn das Finanzamt von dir weiß ist der wichtigste Schritt getan...
Weil eine Anmeldung wie wir sie von Deutschland kennen gibt es in Frankreich so nicht...

5
Technik / Re: Drosselung auch in Frankreich?
« am: 24. Mai 2013, 18:55:21 »
Oh Gott.  16 000 er DSL.  Das hört sich nach nem Traum an...  Sorry das nebenbei. Ich bin froh wenn meine Leitung die Versprochenen 6000 bringt..

Zudem frage ich mich echt wie man es schaffen sollte 75 Gb im Monat zu verheizen. Ok wenn TV drüber läuft vielleicht aber sonst? 

6
Sonstiges / Re: Taufe in Deutschland mit Franz.Wohnsitz
« am: 24. Mai 2013, 11:26:21 »
Hallo Leute,

Das finde ich nun klasse. Da hab ich schon gar nicht mehr ins Forum geschaut und habe in eigen Recherche den Pastor Jean Schwach gefunden... Und wo führt mich Google hin... Genau hier her in meinen eigenen Foren Thread...

Klasse....

Ich werde mal versuchen diesen Herrn Schwach zu Kontaktieren....  @ Mathis.    Ja wir sind umgezogen. 
Unsere Hochzeit sowie die Taufe unseres Sohnes hatten wir an unserem Alten Wohnort gemacht. Dieser war lustigerweise auch in Lothringen.....

Ich habe aus dem Gespräch mit der Deutschen Pastorin ( Pfarrerin ? ) heraus gehört, das es hier wohl nicht unbedingt um die erlaubniss geht sondern eher das ja eine Taufe auch eine Aufnahme in die Kirchengemeinde darstellt..
Naja aber wie soll das Kind in eine Gemeinde aufgenommen werden, in der es nicht wohnt.. 

Also soll diese Bescheinigung und die nach der Taufe ausgestellte Mitteilung über diese dann für die Aufnahme in der zuständigen Wohngemeinde ( Kirche ) gedacht sein.....

Also so habe ich dies zumindest verstanden.... Obwohl ich gerade meinen eigenen Text nicht verstehe...

 

7
Steuern / Re: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« am: 23. Mai 2013, 19:04:12 »
Haha.. Cool ich muss lachen. Vor 5 Jahren bei meinem ersten Nachwuchs ( da war das Elterngeld auch noch ganz frisch ) wurde genau dieses Vorgehen so genannt.. Offiziell durch ein schreiben vom CDI in Sareguemines... Schade das ich das nicht mehr hab...

Naja. Wir sind wohl alle noch zu Deutsch um so etwas zu verstehen...  Klar eigentlich sollte man davon ausgehen das dieser Einkommensbetrag zumindest Progressiv angerechnet wird... Aber gut.. Wenn die das so sagen..

Vor 5 Jahren hatte ich es auch nicht angegeben.. Und? Eingesperrt hat mich keiner...

Im Dümmsten fall gibt's ne Prüfung. Was soll's.. Durch das Kind habt ihr ja eh nen anderen Steuersatz ( Parts ) und da wird eh nicht viel an Steuern übrig bleiben...

Ih glaub ich werde es auch wieder so machen..

8
Steuern / Re: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« am: 19. Mai 2013, 08:45:51 »
130 Aufrufe und keiner weiß was?

Ähmm. Leute was ist los?

9
Steuern / Re: Lohnsteuererklärung
« am: 17. Mai 2013, 19:48:43 »
Kindergartenkosten oder Tagesmutter. Auch wenn diese in Deutschland bezahlt werden...

10
Steuern / Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« am: 17. Mai 2013, 19:46:54 »
Hallo zusammen,

Da das Finanzamt in Haguenau es irgendwie versäumt hat mir die Unterlagen für die Steuer zu schicken, werde ich es nun wohl im Internet machen.

Aber die eigentliche Geschichte...

Bei unserem ersten Kind hatte ich das Elterngeld nicht dazu gerechnet und dem Finanzamt lediglich den Elterngeld Bescheid als Kopie mit geschickt...

Naja dies kann ich nun ja nicht machen übers Internet...

Wo kann bzw muss ich Einkünfte eintragen, die schon in Deutschland versteuert wurden..
Also Elterngeld. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld. Usw...  Das Zeug ist ja mit einer Pauschalen deutschen Steuer belastet...


Dank euch..

11
Wir machen hier jetzt ein Waffen Forum auf....Lach.

Also.  Erstma zu Druckluft.  Das Deutsche F im Fünfeck kannste als Anhaltspunkt eh vergessen weil es im laufe der Jahre auch in Deutschland viele Änderungen gegeben hat.. Also was auf ner 20 Jahre alten Waffe steht muss heute nicht mehr gültig sein...und hier sowieso nicht...
Also soweit ich weiß ist es ähnlich wie in Deutschland. 7,5 Joule.  Alles was drüber ist Bedarf einer Lizenz und der Regestrierung ( Anmeldung ) bei der Behörde bzw Gendarmerie.. Aktuell noch 7eme Cat.    Wenn darunter dann 8eme cat.

Ach ja. Für CO2 Kurzwaffen  gilt hier übrigens immer die Anmeldepflicht.  ..


Jetzt zu den KK. Bzw .22 gern. 


Kurzwaffen egal ob Revolver oder Pistolen immer 4eme. Cat.   Ebenso alle Halbautomaten Langwaffen außer sie sind baulich so beschaffen das max 3 Patronen (2+1) geladen werden können...

Der Rest was bleibt also ein oder mehrschüssige Karabiner sind in der 7eme cat..
Benötigen also eine Lizenz zu Erwerb und man muss diese anmelden..

Der Aufwand ist also identisch ob jetzt ne .22 oder ein Großkalibriges Jagdgewehr..  Lediglich die Categorie ist ne andere.. Hier dann die 5eme...  Aber auch Lizenz und Anmeldung..
Ach ja. Sollte etwas aus Deutschland importiert werden Bedarf es einer Einfuhrerlaubniss vom Französischen Zoll und einer Verbringungsbescheinigung vom Deutschen Amt. Nur bei 1ere, 4eme und 5eme Cat.  7 ist freier Import..
Allerdings wissen dies viele Deutschen Ämter nicht..


Noch Fragen.....Lach

12
Hey Ralph..

Ich stimme dir voll und ganz zu. Bis auf ne kleine Kleinigkeit..

Kriegswaffen ( also deren Patronen bzw alles Patronen die jemals Militärisch eingesetzt waren ) sind nicht verboten.
Das ist ein Irrtum den selbst die Franzosen Glauben...

Dem einzigen dem es untersagt ist ist der Jäger. Dieser hat keine Möglichkeit mit Langwaffen zb 8x57IS oder 30-06
Auf die jagt zu gehen weil dies Schein Jagtschein nicht abdeckt...
Ein sportschütze darf dies aber....
Alle Waffen was so ein Kaliber haben ( Lang oder Kurz ) sind dann in der 1ere Categorie...
Dies ist der noch aktuelle stand.   Im September wird sich allerdings Gesetzlich einiges ändern
Danach werden auch die guten alten K98 in die Kategorie der Jagtwaffen fallen .

13
Sonstiges / Taufe in Deutschland mit Franz.Wohnsitz
« am: 13. Mai 2013, 20:40:40 »
Hallo zusammen,

Ich denke hier ist dieses Thema am besten aufgehoben...

So meine Kleine ist nun in dem Alter, das sie mal zur Taufe sollte ( Aussage meiner Frau ).

Unseren Sohn hatten wir vor 5 Jahren hier im Elsass Taufen lassen.. War alles kein Problem..

Nun Möchten wir aber die Kleine in Unserer Familiären Umgebung in Deutschland Taufen.. ( Evangelisch )

Bei einen Telefonischen Vorgespräch ergaben sich eigentlich keine Probleme. Allerdings möchte die dortige Gemeinde doch bitte eine " Erlassbescheinigung / Erlassschein " unserer Wohngemeinde bzw der zuständigen Pfarrei ( nennt man das so ) Haben...

Scheinbar hat dieser Wisch den Sinn das die Ortsansässige Kirche die Erlaubnis gibt, das das Kind in einer anderen Gemeinde getauft wird.. So scheint es in Deutschland wohl zu laufen...

Hmmmm... Da es hier ja etwas anders zugeht bei den Kirchen vermute ich fast, das ich nur ein Großes Fragezeigen zu sehen bekomme...

Hat von euch schonmal jemand so etwas gehabt, Gemacht oder Gehört.?

Weiter Frage ich mich echt wo ich hier hin soll? Habe Zz. Nicht mal Ahnung wo in der Nähe von Soufflenheim eine Evangelische Kirche oder Pfarramt ist.. ( man möge es mir nachsehen, aber mein Letzter Kirchenaufenthalt liegt 5 Jahre zurück und ich wollte eigentlich erst zu meiner eigenen Beerdigung wieder dort sein ) " Ironischer Humor "

So genug Spaß für einen Montag Abend...

Merci mal..

14
Hy,,,

Hmmm also erstmal wundert mich, das dein in Deutschland zuständiges Ordnungsamt ( normal bei Deutschen Wohnsitz ) noch nichts von deinem " Umzug " mitbekommen hat..
Aber das mal nebenher..

Diese 2 KW was du hier angegeben hast fallen hier unter die ( noch aktuellen ) Kategorien 4 (.357 ). Und 1 ( 9Para )

Diese 2 Kategorien sind in Frankreich mit extremen Voraussetzungen gebunden...
Das Deutsche Waffenrecht ist schon extrem.. Aber das Französische.. Ohje..

Aber sag mal.. Die Waffen laufen ja auf der WBK auf eine Deutsche Adresse. Ist das dein offiziellere Zweitwohnsitz.?
Dann gäbe es die Möglichkeit mit dem Europäischen Feuerwaffenpass... Allerdings darfst du normal nur Schusswaffen mit dem Pass über die Grenze bringen wenn du eine Einladung eines Schützenvereines hast...

So... Fakt für den Moment.. Nach Französischem Recht ( wegen deines Wohnsitzes ) bist du aktuell Illegal in Waffenbesitz...

Wenn du fragen hast schreib mir ne Nachricht..

15
Da hab ich ja was angefangen mit diesem Beitrag..

Also Fakt war / ist das mich meine Schwiegermutter immer wieder damit nervt, das eine Kollegin von ihr jetzt aus F zurück gezogen ist, weil sie ihr Kind in Frankreich zur Schule schicken Musste...   Wieso weshalb und warum... Kein plan.... Aussage durch dritte " da hat sich was geändert und das geht nicht mehr ".

Egal. Mir Persönlichkeit es Wurscht. Bis meiner nächsten Sommer in die Schule kommt ist meine Frau mir Kids eh wieder Zuhause....

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 »