Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Esther T.

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Danke nochmals an alle die geschrieben haben werde den Schritt wagen :-)

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HI,

es soll ja keine schein wohnung sein.
Ich wohne ja wirklich da. nur halt bei meinem Freund und seinen Eltern. Also bin da gemeldet und werde dann auch den erltern für die nebenkosten was abdrücken. aber ich zahle keine miete oder so ....
Deshalb hatte ich etwas angst, dass die steuerbehörden mir vorwerfen klönnten, dass ich da zum schein wohenn könnte !

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Die kontrollieren dass ja bestimmt und wenn ich dann mal nicht zuhause bin in Frankreich und bei einer freundin übernachte und in dem moment eine Kontrolle kommen würde wäre ich ja ein steuerbetrüger, obwohl es ja nicht so wäre...
Wäre ja zu 98 % der Tage in Frankreich.... aber wenn mal was wäre und ich gerade in deutschland bin... dann bin ich erledit oder ?
Gibt es solche kontrollen, denn nicht?



es ging mir um diese Ängste im Zusammenhang mit den oben erwähnten Kontrollen Petee .Und da wird wohl keine dt. Steuerbehörde aktiv .

Wenn sich verschiedene Zeitgenossen mal bewusster wären wo das "Hauptproblem" liegt, wäre schon einigen geholfen.
Das Hauptproblem liegt zu oft an ihren eigenen "Ängsten" und das nutzen nicht nur Behörden für sich aus.

Die kontrollieren das nicht bestimmt, die haben wichtigeres zu tun! Die kontrollieren nur, wenn ein Verdacht besteht, also irgendwer die Behörde aufmerksam macht im Sinne von schaut mal da nach.
Kontrollieren können und tun die nur im eigenen Hoheitsgebiet. Also werden deutsche Nachbarn befragt und keine französischen.
Wer dann trotzdem keine Angst hat und einen rechtssicheren Nachweis verlangt, also der Behörde mehr Arbeit macht und weniger Angstgeleitet ist, wäre im Vorteil.
Denn Besuche usw sind in gewissen Zusammenhängen auch als Grenzgänger erlaubt und möglich.

Der Verlust des Grenzgängerstatus wurde mit der Verständigungsvereinbarung (3.4.2006) mit der franz. Steuerverwaltung eindeutig festgelegt.
Es ist derjenige "Grenzgänger", der in der Grenzzone seinen Wohnsitz hat und in der Grenzzone des anderen Staates arbeitet, "regelmäßig" an seinen Wohnsitz zurückkehrt und ausschließlich im Wohnsitzstaat versteuert wird.

Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, "arbeitstäglich" an seinen Wohnsitz zurück zu kehren, oder ist er/sie im Vertrieb beschäftigt und wird vom Arbeitgeber außerhalb der Grenzzone eingesetzt, dann geht der Grenzgängerstatus nicht verloren wenn,

1. der Arbeitnehmer während eines ganzen "Kalenderjahres" in der Grenzgängerzone beschäftigt ist und in "dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen" nicht zum Wohnsitz zurück kehrte, oder außerhalb der Grenzzone für den Arbeitgeber tätig ist.

2. ist der Arbeitnehmer nicht innerhalb des "ganzen Kalenderjahres" in der Grenzgängerzone beschäftigt, und die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20% der gesamten "Arbeitstage" nicht übersteigen und in keinem Falle mehr als 45 Tage im Kalenderjahr betreffen.

Also, wenn schon dann bitte richtig hinschauen!
Ich machte hier deutlich um was genau es geht. Es geht immer nur um "Arbeitstage". Also immer nur um die vertraglich vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr die im Arbeitsvertrag geregelt snd.
Arbeitsfreie Tage wie z.B. Urlaub, Wochenenden an denen keine Arbeitspflicht besteht, gesetzliche Feiertage und Krankheits-Tage sind Tage zur freien Verfügung und gehen die Steuerbehörden nichts an!
Im Falle eines Falles genügt ein entsprechender Verweis auf die Verständigungsvereinbarung und einen Nachweis des Arbeitgebers -falls dies nötig sein sollte- über die geleisteten Arbeitstage.

Freizeiten sind Gott sei Dank noch nicht steuerrechtlich reglementiert!
Wovor haben also manche Leute Angst? Vor ihrer Unkenntnis der Regelwerke und was darin relevant ist und was nicht?



















Danke !!!!!!!

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Danke nochmal,

OK ...
also mit Festnetz und gas kann ich nicht dienen , nur halt mein Handy, und natürlich alles andere wie z.b krankenkasse Rentenversicherung etc... arbeitgeber... das muss halt auf die neue adresse laufen oder wenn ich mir halt was bestelle.... kommt es natürlich zu mir heim.

Ich hoffe mal das reicht aus ..... und wollte halt den eltern meines freundes etwas dazu geben... kann das ja über das konto laufen lassen ....


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Danke für die Ergänzung....

habe ne Wohnung gefunden und mich weiter informiert.
Ich weiß aber nicht ob es irgendwie einen komischen beigeschmack hat.
Die Wohnung ist gut 100 m von der deutschen Grenze weg, hab sogar vollen deutschen handy empfang :-)
Es ja Frankreich aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass der deutsche staat dabei sagen würde... das ist alles legal.
Will keinen ärger bekommen. Zudem würde ich bei meinem Freund im Erdgeschoss wohnen und über uns die Eltern meines freundes...

Also zahle nicht mal miete, sodass man auf dem konto auch nachweisen könnte ... aha die wohnt in frankreich die zahlt da auch miete...
Irgendwie etwas komisch. dann kann es wie gesagt passieren das ich mal ne nacht in Deutschland schlafe ... gerade am wochenende wenn ich SB oder SLS weg war und bei einer freundin übernachte...
Nachher sagen die deutschen finanzbehörden noch dass ich was illegales mache.
Die kontrollieren dass ja bestimmt und wenn ich dann mal nicht zuhause bin in Frankreich und bei einer freundin übernachte und in dem moment eine Kontrolle kommen würde wäre ich ja ein steuerbetrüger, obwohl es ja nicht so wäre...
Wäre ja zu 98 % der Tage in Frankreich.... aber wenn mal was wäre und ich gerade in deutschland bin... dann bin ich erledit oder ?
Gibt es solche kontrollen, denn nicht?


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Ahhh ok, dann frag ich dort mal für die weiteren Themen nach.

Danke auf jeden fall für die Hilfe !

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Danke,

also zahle ich in Frankreich Arbeitslosengeldbeitrag der Sozialversicherung in Frankreich .. ?
Und zahlt der Deutsche Arbeitgeber weiterhin die "Hälfte". also auch Anteil an der Privaten Krankenversicherung und GRV?
Un muss ich dann nichts an Sozialvers.B. an Frankreich zahlen ? Ich habe irgendwo gelesen, dass man da was beachten muss....

Danke im voraus für die Antwort.



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@ Eric.

erstmal Danke !!

Also verstehe ich, dass Richtig:

ich kann mein Auto in Deutschland auf mich zugelassen bleiben? klar ist dann, dass ich in Deutschland auch meine KFZ Steuer bezahlen muss!?
Wie läuft, dass mit der Überprüfung der Anwesenheit in Deutschland bzw. in Frankreich?
Ich habe gelsen, dass man eine bestimmte Zeit nicht überschreiten darf die man in Deutschland verbringen darf.

Ich kann mir, dass irgendwie nicht vorstellen, wie es geprüft wird ob ich jetzt 183 Tage in Frankreich war oder 184  oder wie lange auch immer.

Klingelt, dann die Steuerfandung :police: alle zwei Tage, Nachts nach Frankreich um zu schauen ob ich auch heim nach Frankreich gefahren bin ?

Des Weiteren, könnte ja jeder, wenn es nicht überprüft würde, eine "Scheinwohnung" mieten, zb zur Untermiete, dann einen Briefkasten hinhängen und jeden Tag die Post abholen.....

Habe da noch was vergessen  :-\

Wenn ich ja die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahle, bin ich ja auch dort Arbeitlosenversichert, zahlt die Deutsche staat nach Frankreich Arbeitslosengeld oder müsste ich dann wieder umziehen?
Und zahlt der Arbeitgeber weiterhin die "Hälfte". also auch Anteil an der Privaten Krankenversicherung und GRV?
"
Ich weiß ich bin etwas kompliziert aber bevor ich mich entscheide nach Frankreich zu gehen möchte ich gut informiert sein und keine bösen Überraschungen erleben :-)

Danke euch für eine weitere Antwort !


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Steuern / Frankreich wohnen und in Deutschland (Saarland) Arbeiten
« am: 24. April 2013, 00:00:30 »
Hallo Leser, :winkerwinker:

ich weiß, dass dieses Thema Bestimmt schon öfters und auch die einzelnen Themen besprochen wurden, doch ich habe nun ca 3 Stunden gesucht und immer unterschiedliche Aussagen gefunden.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir bei meinen Fragen heflen könnt.

Mein Vorhaben und Daten:
Ich möchte gerne umziehen nach Frankreich= Hauptwohnsitz zur Miete. Familiär bedingt. Möchte aber einen 2ten Wohnsitz (bei den Eltern) in Deutschland haben, da ich 2-3 Mal im Monat bei meiner erkrankten Mutter bin.(Sie ist erkrankt) und ich in Deutschland nebenbei studiere.
Ich bin derzeit aber ledig.
Ich arbeite in Saarbrücken und bin Angestellte.
Privat Krankenversichert, Jahreseinkommen Deutsches Brutto 57.000. Mitte 20 Jahre alt. Deutsche Netto ca. 3000 Euro
Fahre ein Auto (2 Jahre alt).

Meine Fragen :

Wie wirkt sich mein vorhaben auf meine Steuerlast aus?
Bleibt meine Rentenversicherung in GER bestehen und werden hier weiter Beiträge gezahlt?
Was ist mit meinem Auto, kann das irgendwie in Deutschland weiter zugelassen bleiben?
Welche besonderen NACHTEILE hat mein vorhaben?
Welche zusätzlichen Ausgaben sind zu beachten, zb örtliche Steuer....?
Was sind wichtige Behördengänge und was kosten diese ca.?
Bleibt der Arbeitgeberanteil der GRV und PKV bestehen?


Es wäre Super wenn ich darauf antworten erhalten könnte.




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