Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - fabo12

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 13. Juni 2021, 10:49:53 »
Außerdem vielleicht bald dauerhaft zwei Tage pro Woche

http://www.senat.fr/rap/l20-668/l20-668.html

Zitat
Le Sénat
[...]
  • Estime nécessaire de permettre aux travailleurs frontaliers d’être placés en télétravail jusqu’à deux jours par semaine sans que cela ait d’incidence sur la détermination de l’État dans lequel ils sont imposés et auquel leurs cotisations sociales doivent être versées;
  • Invite  le  Gouvernement  français  à  soutenir  cette  augmentation  et  à  la faire valoir dans les négociations au Conseil;
  • Invite    le    Gouvernement    français   à   essayer   d’harmoniser   en conséquence  les conventions fiscales avec les États qui lui sont frontaliers afin que soient rendus possibles deux jours de télétravail par semaine sans changement de l’État d’imposition.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 13. Juni 2021, 10:41:32 »
Gute Nachrichten für Schweizer Grenzgänger:
100% Heimarbeit weiter möglich bis mindestens 30.09.21 ohne Ärger wegen der Sozialversicherung

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/grundlagen-und-abkommen/int-corona.html




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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 05. Mai 2021, 15:27:34 »
Bei der Umsetzung haben die Bundesländer offenbar einen gewissen Spielraum. Ich fände es sehr wünschenswert, wenn vor allem BW endlich mal wieder zur ursprünglichen 24-h-Regelung zurückkehrt. Seit Ende Dezember haben sie ja das Einkaufen und touristische Reisen ausgenommen.  :mad:

Man kommt nach BW also momentan nur mit triftigem Grund und negativem Test. Wäre wirklich schön, wenn das langsam mal eine Ende nimmt. Meine Mail ans baden-württembergische Sozialministerium ist gerade raus. Vielleicht sollte man mal etwas Druck machen. Es kann doch nicht sein, dass man ins Saarland ohne Test zum Einkaufen fahren kann, und nach BW darf man nicht mal einkaufen gehen.

Ich hätte erwartet, dass die Länder strenger sein dürfen als der Bund, aber nicht lascher. Sonst wären Vorgaben auf Bundesebene ja völlig wertlos. Der Föderalismus ist wie man mal wieder sieht eine komplizierte Sache.
Ich denke ein Klage gegen Die BW-Einkaufs- und Tourismusregel hätte sehr gute Chancen. Momentan braucht man ja sogar einen negativen Test für DE. Mit negativem Test dann nicht einkaufen oder einen Spaziergang machen zu dürfen, hätte wahrscheinlich vor keinem Gericht Bestand. Das krasseste find ich ja noch, dass es eine grün geführte Landesregierung ist, die sowas verzapft.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 05. Mai 2021, 12:53:36 »
Die Pflicht zum Coronatest für Grenzpendler soll im Saarland voraussichtlich schon in der kommenden Woche wegfallen. Das teilte der Bevollmächtigte für Europafragen, Theis, mit. Die Testpflicht soll nach dem Willen des saarländischen Ministerrates ab dem 12.Mai entfallen. Zur Begründung wird auf das Testangebot im Saarland verwiesen, etwa in Schulen und Unternehmen. Von der Testpflicht befreit werden sollen neben Pendlern auch Schüler, Studierende und der kleine Grenzverkehr, sofern die Aufenthaltsdauer unter 24 Stunden liegt.

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/region_kompakt/regionalnachrichten/index.html

Hmm, widerspricht das nicht der Reglung auf Bundesebene, dass die Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet nur mit negativem Test möglich ist? Oder vielleicht antizipiert das ja schon, dass Frankreich bis dahin nur noch normales Risikogebiet ist. Dann müsste es aber auch für RLP und BW gelten, oder?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 19. Januar 2021, 09:43:13 »
"Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich für den Fall ansteigender Covid-19-Zahlen gegen neue Grenzkontrollen zu den Nachbarländern ausgesprochen. Man habe mit den im Frühjahr zeitweise eingeführten Grenzkontrollen "nicht die besten Erfahrungen gemacht", sagte der CSU-Politiker am Montag im Innenausschuss des Europaparlaments. Es habe sich gezeigt, dass Europa sich in den vergangenen Jahrzehnten vor allem in den Grenzregionen positiv entwickelt habe, etwa was den Austausch im Bildungssystem, im wirtschaftlichen oder menschlichen Bereich angehe.


Anderer Politiker, anderes Jahr:
Zitat
Zudem wolle Kretschmann mit Söder noch vor der Konferenz über den Umgang mit dem Grenzverkehr sprechen. Hintergrund sei, dass sich die Virusmutationen etwa in Österreich und Frankreich bereits stärker ausbreite. Söder hatte in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" gesagt, er wünsche sich eine einheitliche europäische Strategie in der Corona-Bekämpfung. "Sollte dies weiter nicht gelingen, wären Grenzkontrollen sinnvoll." Das habe schon im Frühjahr effektiv geholfen.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/landesregierung-befuerwortet-lockdown-verschaerfung-100.html

 :rolleyes:

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Behörden / Re: Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 23. Dezember 2020, 11:12:44 »
Naja, sie könnten ja schon Bußgelder verhängen. Immerhin muss jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist und nicht unter eine Ausnahmeregelung fällt, eine Online - Einreisemeldung ausfüllen und sich direkt in Quarantäne begeben.
Wenn sie Bußgelder verhängen wollen, müssen sie aber definitiv die Verordnung anders machen. Auf Grundlage einer Pressemitteilung werden Bußgelder rechtlich keinen Bestand haben.

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Behörden / Re: Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 23. Dezember 2020, 08:40:00 »
Das liest sich für mich so, dass a für uns zutrifft und b für die Baden-Württemberger.

Ja, das ist mir auch schon aufgefallen. Andererseits aber auch irgendwie logisch. Wie soll denn Baden-Württemberg eine zehntägige Quarantäne für Personen erzwingen, die im Elsass oder der Schweiz wohnen? Ich vermute es steht in der eigenen Pressemitteilung doch anders, weil es ihr Wunschdenken ist und um die eigene Bevölkerung ruhig zu halten (wie? die dürfen herkommen aber wir nicht rüberfahren?). Und die Medien lesen scheinbar nicht die Verordnung, sondern übernehmen einfach nur den Text der Pressemittelung.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 04. November 2020, 14:42:44 »
Aus meiner Sicht ist nicht die Grenze das Problem, sondern dass man nur noch 1km weg von zuhause darf. Also "nur" einkaufen in D geht wohl nicht, aber noch ist es gestattet bzw. nicht verboten, auf dem Weg von und zur Arbeit in D einzukaufen. Oder versteht jemand die Regelungen anders?
Gruß aus den eigenen 4 Wänden,
moni

Der eine Kilometer galt doch nur für den Spaziergang. Fürs Einkaufen war man angehalten, es in der Nähe zu erleidigen. Was noch als nah gilt, wurde meines Wissens aber nicht genauer definiert.

Doch dafür gab es auch eine Regelung. Nur zum nächsten Supermarkt. Sollte der nächste größere weiter weg sein (Super U Auchan etc) dann sind auch 15km Entfernung in Ordnung. Du darfst aber nicht den nächsten großen in 5 verweigern um zum noch größeren in 20km Entfernung zu fahren.

Das widerspricht dem aber:
"Il n’existe aucune obligation de faire toutes ses courses alimentaires dans un seul et même commerce ni de se rendre dans le magasin le plus proche. Il convient de rappeler aux préfets et aux forces de l’ordre les éléments suivants : tout achat réalisé dans un commerce dont les activités demeurent autorisées est considéré comme un achat de première nécessité ; les forces de l’ordre ne doivent ni analyser ni contrôler le contenu ou la manière de faire les courses. Les usagers peuvent continuer à se rendre dans les magasins alimentaires spécialisés (boulangeries, fruits et légumes, chocolatiers, etc.). "
Quelle: https://www.sortiraparis.com/actualites/a-paris/articles/214486-reconfinement-est-on-oblige-de-faire-ses-courses-a-cote-de-chez-soi


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 29. Oktober 2020, 09:37:11 »
Aus meiner Sicht ist nicht die Grenze das Problem, sondern dass man nur noch 1km weg von zuhause darf. Also "nur" einkaufen in D geht wohl nicht, aber noch ist es gestattet bzw. nicht verboten, auf dem Weg von und zur Arbeit in D einzukaufen. Oder versteht jemand die Regelungen anders?
Gruß aus den eigenen 4 Wänden,
moni

Der eine Kilometer galt doch nur für den Spaziergang. Fürs Einkaufen war man angehalten, es in der Nähe zu erleidigen. Was noch als nah gilt, wurde meines Wissens aber nicht genauer definiert.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 15. Oktober 2020, 19:14:36 »
In Rheinland-Pfalz ist das auch so. Mal schauen, ob Baden-Württemberg noch nachzieht.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 13. Juni 2020, 12:27:47 »
Ich sag nur ein Wort: Ausländermaut!

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Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 04. Juni 2020, 17:41:38 »
Die flat tax von 30% kann nicht angesetzt werden, weil als notwendige Vorbedingung die kontoführende Bank in D die F-Quellensteuer nicht einbehalten und entsprechend ausweisen kann. ( mein aktueller Wissensstand )
Interessant. Das wusste ich nicht. Vielleicht seh ich jetzt den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ich verstehe den Zusammenhang zwischen Anwendung des PFU und Umgang der kontoführenden Bank in Bezug auf die Quellensteuer nicht. Gibt es dafür eine logische Erklärung oder muss man das als gegeben hinnehmen?
Und warum kann die Bank denn die Quellensteuer nicht einbehalten? Die ist doch nicht vom steuerlichen Wohnsitz des Depotbesitzers abhängig, sondern nur vom Firmensitz der auschüttenden Firma, oder? Jetzt bin ich echt verwirrt.

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Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 01. Juni 2020, 18:26:55 »
Davon hab ich noch nie gehört. Woher hast du das?
Man hat 10% als generellen Freibetrag für Werbungskosten und ähnliches. Außerdem gibt es halt das Livret bleu, worauf Zinsen steuerfrei sind. Für bestimmte Wertpapiere gibt es noch den PEA mit ein paar steuerlichen Vorteilen.
Gäbe es dazu nochmal so einen relativ weit gefassten 4800€ Freibetrag auf alle möglichen Kapitalerträge, würde das nach meinem Gefühl so gar nicht ins französische Steuersystem passen.

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Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 01. Juni 2020, 12:46:02 »
Die 15% waren glaube ich die Quellensteuer in Frankreich, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist.

Tatsächlich wird der Fall des Grenzgängers berücksichtigt. Die 30% setzen sich zusammen aus 12,8% Steuern und 17,2% Sozialabgaben. Die 17,2% teilen sich wiederum auf in 9,2% CSG 0,5% CRDS und 7,5% Prélèvement de solidarité. Von CSG und CRDS wird man als Grenzgänger ausgenommen, so dass 20,3% bleiben. Hierfür gibt es auf Formular 2042 C die Felder 8SH und 8SI.

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Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 01. Juni 2020, 11:29:48 »
Hallo

Es gibt immer noch die Möglichkeit zum individuellen Steuersatz zu versteuern, nur der Abschlag je nach Haltedauer ist für alle nach dem 1. Januar 2018 erworbenen Papiere gestrichen. Man wählt dies mit dem Feld 2OP auf dem Formular 2042 aus. In dem Fall profiertiert man zumindest für Gewinne aus Dividenden auch heute noch von einem 40% Abschlag.

Lies doch z.B. mal hier: https://www.lafinancepourtous.com/pratique/impots/fiscalite-de-l-epargne-2/actions-quelle-fiscalite/

Viele Grüße

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