Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - BGK67

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Steuern / Kinderfreibetrag D vs F
« am: 07. Dezember 2012, 15:11:27 »
Hallo,

vor einigen Wochen hatte ich mich hier angemeldet, da mein Mann in Frankreich wohnt und arbeitet (und daher dort steuerpflichtig ist) und ich die Aussicht auf eine Festanstellung hatte (die ich tatsächlich bekommen werde), um mich über die steuerrechtlichen Besonderheiten dieser Situation zu informieren.

Dass ich Steuerklasse II bekommen würde, da die Kinder bei mir in Deutschland leben, hat sich bestätigt.

Was ich allerdings noch nicht so ganz durchschaue, das sind die Kinderfreibeträge. Das deutsche Finanzamt hat mir für jedes Kind 0,5 Freibetrag erteilt,
der Rest würde meinem Mann zustehen.
Nur gibt es in Frankreich ja keine Kinderfreibeträge wie in Deutschlang - hat es nun einen Einfluss auf die französische Steuer, wenn ich in D Kinderfreibeträge habe oder könnte ich genauso gut die kompletten Freibeträge haben, ohne dass das Auswirkungen auf die französische Steuerlast hat?

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Dieses Thema trifft ziemlich genau unser derzeitiges Problem - eröffnet man angesichts des Alters dieses Themas besser ein neues oder ist es in Ordnung, sich einfach anzuhängen?

Mein Mann ist kein Grenzgänger, sondern lebt und arbeitet bei Paris, ist also in F unbeschränkt steuerpflichtig. Ich bin aus privaten Gründen vor drei Jahren mit den Kindern nach D zurückgekehrt und war seitdem nicht erwerbstätig.
Nun hätte ich die Aussicht auf eine Halbtagsstelle und habe keine Ahnung, wie sich das auf die Steuerveranlagung auswirkt.

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, werde ich in D mit Steuerklasse 1 (eventuell 2 als allein erziehend) geführt und mein Mann muss in F meinen Verdienst angeben und dieser Betrag wird als schon versteuertes Einkommen letztendlich vom Gesamtbetrag wieder abgezogen.

Aber wie sieht es mit Kindern aus? Rein von der Defintion im deutschen Steuerrecht bin ich in der Tat allein erziehend. Aber andererseits kommt mein Mann für unseren Unterhalt auf und der Kinderfreibetrag in F spart ihm einen erheblichen Teil der Steuern.
Es wäre also wohl schon sinnvoll, wenn ich tatsächlich Steuerklasse 1 nehmen würde, falls das Finanzamt das so akzeptiert.

Hat jemand weitere Informationen zu dem Thema?

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