Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - unhabitue

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Rund um's Kind / Re: Nachwuchs geplant - was beachten?
« am: 06. November 2012, 08:06:33 »
Huhu,

es ist soweit... wir planen Nachwuchs  :doppeld:

Mein Mann und ich wohnen beide in F. Ich arbeite als Beamtin in D, er als Angestellter in D.

Was ist zu beachten, wenn sich was kleines ankündigen sollte?
Wo bekommen wir welches Geld (Kindergeld etc.?) und welche Unterstützung steht uns zu?
Und wo kann ich mich da kundig machen?
Wie sieht es mit Kinderkrippe/Betreuung aus und mit der Schulpflicht?

Es ist alles ziemlich aufregend und neu - und ich versuche, so viele detaillierte Infos wie möglich zusammen zu kriegen :-)




hallo ich mus ganz einfach mal euch sagen sie stellen ueberall Fragen , habe selbst mir Muehe gegeben
um ihnen ueber Steuererklaerung Antwort gegeben
wo bleibt ihr dankeschoen genau wie hier mann weiss ja gar nicht ob ihnen die
Antworten geholfen haben





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Steuern / Re: Steuern als Beamtin
« am: 04. November 2012, 11:23:58 »
gutentag
hatte auch hier eine Frage gestellt ueber Steuer der Franzosen die Renten ziehen in Deutschland
anschliessend habe ich mich bei der FIP direction générale des impots informiert ueber
der "credit d'impots" die daraus etstehen kann
es ist ziemlich einfach wie die ganze Berechnug in Frankreich
als erstens muessen 2 Steuererkalerungen gemacht werden
1 alle einkommen des Ehepaares in frankreich und deutschland
auf der Steuererkalerung in frankreich(revenu mondial ergibt ein impot mondial)
uebersetzt ich mal mit welteinkommen und weltsteuer
2 nur die deutschen einkommen auf der deutsche erkalerung in
deutschland ergibt die auslandseinkommen(revenu etranger) und auslandssteuer
aus diesen fakten errechnet sich der credit d'impots in Frankreich der dann
an den franzoesische steuer abgezogen werden kann um nicht eine "double imposition"
unterlegen sein
die formel:
credit d'impots =impots mondial x (revenu net etranger/revenu brut global)
ein beispiel:
10000€ franzoesische einkommen
20000€ deutsche einkommen
welt einkommen 30000€
je nach familiestand gibt das eine weltsteuer von 3164€ (in  frankreich)
credit d'impots = 3164 x (20000 / 30000) = 2409€
im klartext wird die steuer dann 1205 € betragen in Frankreich (3164 - 2409 = 1205€)
daher ergehen zwei feststellungen
einmal ist es dem franzoesischen steueramt egal wieviel steuer sie zahlen in Deutschland
zweites wenn sie in Frankreich keine Steuerzahlen koennen sie kein credit d'impot haben
sollet fragen offen sein bin ich gerne bereit
entschuldigen sie mein deutsch seit 10 jahre schon zu hause bin es nicht mehr son courant gawoenht zu sprechen
schoenen sonntag an alle


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Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 28. Oktober 2012, 08:39:48 »
Gutentag und einen schoenen Sonntag an alle
auch Danke fuer ihre Hilfe
ja ich glaube ueberzeugt zu sein dass eine hilfe noetig wird
sie muessen mich auch verstehen das dies alles neu ist fuer mich
die franzoesische steuererkalerung zu machen
war fuer mich bis heute fast ein kinderspiel
mit berechnung der steuer die zu zahlen sind
stimmte immer auf den zent pres
um dann umzudenken braucht mann mehrere temoignage(meinungen lol)
eine letztes noch 70€ ist eigentlich wenig, habe von 150 bis 200 € gehoert
zufaellig heute ist einen riesen artickel im republicaibn lorrain (meine taegliche zeitung)
ueber die rentnersteuerplicht der Franzosen in deutschland
die wichtigste was ich gelesen habe das Staeuble mit Arsene Schmitt telefoniert hat
verhandlungen gehen fruehenstes :"pour l'heure rien n'est acté mais les pourparlers
devraient commencer fin octobre"  das sind die letzte worte des artickels

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Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 27. Oktober 2012, 08:43:12 »
gutentag und ein schoenes WE an alle
hoffentlich ist es nicht so schwer fuer Gabrielle sich an de Alltag
zu gewoenen nach dem Urlaub................
komich ....komich  hatte gestern abend eine Antwort geschrieben    finde sie nicht mehr....
also wird alles so langsam etwas klarer fuer mich aber so wie es aussieht ist es besser
mich bei einem Steuerberater zu informieren
eine Frage fuer 70€ im jahr wird da nur beratet oder die Erklaerung gemacht
Der Steuerberaterkreis in Saarbruecken hat keinen Site Internet und keine mail adresse

sollte noch ein Mitgleid dieses forums mir helfen koennen bin ich gerne abnehmer
danke im vorraus

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Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 26. Oktober 2012, 16:00:00 »
hallo und sehr vielen Dank an Gabrielle und nochmal Pifolig
um ihnen richtig zu sagen die Geschichte mit dem beschraenkt und unbeschraenkt,die
8004€ nicht zu ueberschreiten ist mir noch nicht so klar
erstmal 8004 ist das pro person auf der steuererkalerung ?
meine situation gebe ich ihnen genauer
meine frau hat  zur zeit kein einkommen und wird esrt ab 2017 eine kleine rente
aus F bekommen fuer 48 trimester
die summe die ich in F zu erklaeren habe ab 2013 wird klar 8004€ ueberschreiten
ist es moeglich anhand dieser angabe das der eine oder andere mir naeher erkaleren kann

zudem moechte ich hier noch sagen dass ich von dem franzoesische finanz amt
genau erkalaert bekommen habe mit berechnungen und beispeile wie es ablaueft
das keine "double imposition "stattfindet in Frankreich
sogar die formel fuer berechnung "du credit d'impot"
das alles in vier mailwechsel mit der Direction generale des impots en France

liebe Gabrielle danke fuer deine Antwort , es tut mit Leid ich glaubte ich waere
alleine mit den unzufreidenheiten mit Sarreguemines aber P.............g ging es nicht
besser , in zukunft werde ich sie ueber diesen Forum erreichen hoffe ich

danke einen schoenen tag an alle   


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Steuern / Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
« am: 26. Oktober 2012, 08:30:34 »
Gutentag aus Lohtringen
Ich finde mich gezwungen hier etwas auf den Tisch zu legen
habe in diesem Forum einen Post mit verschiedenen Fragen gestellt und wurden
alle super beantwortet (http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/steuer-der-franzoesischen-rentner-in-deutschland-t4389.0.html
Hatte diese Woche mich auch an die frontaliers in Sarrreguemines gewendet
auf meine fragen wurde mit einer frage beantwortet
"warum glauben sie dass wir die leute zu einem steuerberater schicken"
ich wuesste da keine Antwort und mein Gespraespartner wurde sehr schnell
sehr unhoefflich am telefon
fuer mich hatte ich einen sehr unkompetenten mann am telefon und noch
schlimmer einen mann der kein gespraech fuehren kann
als er dann erfuhr das ich nicht in der frontalier bin legte er mir
das telefon auf  (raccrocher au nez)
dieses bestaetigte mir seine unfaehichkeiten mit leute umzugehen
die chance dass ich bei den frontaliers eine mitgliedskarte nehme, was ich vorhatte
ist gleich null  tut mir Leid
einen schoenen Tag an alle

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Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 26. Oktober 2012, 07:06:08 »
hallo und gutentag an alle
ein dankeschoen an pifilog   sie haben mir so ziemlich alles beantwortet was ich gefragt habe

Ich werde in Deutschland weit ueber 8004 € pro Jahr Rente bekommen sodass eine
beschraengte Erklaerung nicht moeglich sein wird, so habe ich es verstanden

Was ist der genaue Unterschied swischen beschraengt und unbeschraengt ?

Das franzoesische System kenne ich sehr gut , mache meine Erklaerung selber
gibt es eine Chance diese Erkalerung in Deutschland zu machen?
danke im vorraus
eine schoenen Tag an alle

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Steuern / steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 25. Oktober 2012, 18:41:04 »
Gutentag und Danke dass es soclhe Forume gibt
Mir hat ein deutscher ehemaeliger Arbeitskollege ihre Adresse gegeben was eine erste Erkundung ueber meine Steuerplicht in D
zu ermitteln
Meine Situation Heute
bin noch nicht Rentner und werde ab  dem 1 August 2013 in Rente gehen
bin Franzose und habe von 1971 bis 2003 in Deutscland bei Michelin gearbeitet
werde die Rente in voller Hoehe beziehen da ich im Juli 2013 65 Jahre alt werde
werde in Frankreich ça 20% und 80% in D meiner Gesamtrente beziehen
werde in D eine Michelinrente(meine einzige Firma in D)  beziehen die
nach den ,bis heutigen Infos die ich bekommen habe ,eine privatrente ist
meine frau bezieht noch Keine Renten, erst ab Dezember 2017
wir habe bei uns eine Behinderte Tochter von 38 Jahre wohnen die
bei uns auf der Franzoesische Steuererkalerung ist und keine Steuerplichtigen
Einkommens hat.(Behindertesgeld von der Kindergeldskasse)
Invalide 80% Arbeitsunfaehig 100%
Ich habe die genaue Zahlen die ich beziehen werde in F und D vorliegen
Sollten sie noch Infos brauchen ueber meine Situation komme ich ihnen
gerne nach
meine par ersten Fragen waeren:
1- wann muss ich die erste steuererklaerung in D machen?
2- wie wird es vorgehen das ich nicht das selbe Geld in F und auch in D erklaere?
3-gibt es wie in F minderungen der Steuer wegen meiner behinderte Tochter?
4-gibt es eine Formel oder Vorgehensweise um selber die Hoehe der Steuer in
D zu errechnen (in F mache ich es jedes Jahr)?
5-ist die Michelinrente eine Privatrente wenn ja wie muss ich das bestaetigen?

Wie sie sehen habe ich da schon 5 geziehlte Fragen an euch

Es ist natuerlich noch nichts angebrannt da ich ersrt 2013 in Rente gehe
Geben sie mir ohne Problem in deutsch Antwort, beherrsche eure Sprache
ausgenomen kleiner moegliche Schreibfehler.........lol

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