Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Kischeph

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Ella, ich weiß nicht wie alt Du bist, aber in Deutschland waren die Führerscheine eine ganze Zeitlang grau und sehr groß. Dann kam der Rosafarbende etwas kleinere aus Papier und dann kam die Plastikkarte, die der Vorläufer des irgendwann mal kommende EU-Führerschein ist. (Denn auch wenn die Deutschen ihn EU-Führerschein nennen ist es nur ein Deutscher, der dem EU Führerschein, wie er mal sein soll ähnelt).

Aber zum Hauptthema zurück. Den Führerschein umschreiben bzw. im Land Registrieren macht daher Sinn, da bei Verlust/Diebstahl der Führerschein im Wohnsitzland neu beantragt werden muss. Ist der Führerschein dort nicht Registriert wird es sehr kompliziert bis unmöglich einen neuen zu bekommen. Denn die Deutschen BEhörden dürfen ihn nur ausstellen, wenn man dort einen Wohnsitz hat.
Wenn man sich aber dann wieder in Deutschland anmeldet nur um den dann zu beantragen, dann sagen die aber, dass sie nicht nachvollziehen können, ob er im anderen Staat entzogen wurde. Und das prüfen sie nicht, da keine Amtshilfe erfolgt und sie dazu nicht verpflichtet sind.
Wenn man aber die Entscheidung getroffen hat, sich in einem anderen Staat nieder zu lassen, dann muss man auch die ein oder andere Unannehmlichkeit in kauf nehmen. Und u.a. diese Amtsgänge machen.

Gültig ist der Deutsche Führerschein in der ganzen EU bzw. EWU/EWR. Aber hier geht es ja nur darum, wenn man etwas "falsch" gemacht hat und eben wie ein INländer behandelt werden soll. Was auch nur mehr als fair ist. Und eben um den Fall bei Verlust/Diebstahl.

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Steuern / Re: BEZ-Abmeldung in Deutschland
« am: 23. Oktober 2012, 16:31:53 »
Das ist ganz einfach.
Sende denen einfach ein Fax mit der Kündigung und das war es. Habe es mir auch schlimmer vorgestellt.
Sie brauchen nur etwas lang für die Bearbeitung. Aber der Sendebericht dient als Beleg für den Eingang der Kündigung.

Sie wollten von mir nicht einmal eine Wohnsitzbescheinigung oder so haben.
Aber wenn Du dich in Deutschland auf dem Amt abmeldest, kannst du diese Abmeldung ja noch nachreichen.

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Hallo,

ich bin neu hier und habe leider nichts finden können im Forum, was mir meine Fragen beantworten könnte.

Mein Wohnsitz ist in Luxemburg und meine Arbeit in Deutschland. Durch das DBA gibt es keine Grenzgängerregelung wie z.b. mit Frankreich oder Östrreich.

D.h. ich bin Steuerpflichtig in Deutschland. Hier bin ich dann beschrenkt Steuerpflichtig. Weiß jemand, welche Freibeträge man sich in der "Lohnsteuerkarte" eintragen lassen kann. Was man alles ausschöpfen kann um dem Deutschen Staat nicht unnötig viel von seinem Gehalt abgeben zu müssen?

Das Finanzamt hat mir nicht weiterhelfen wollen/können/dürfen.

Vielleicht ist ja einer hier in der selben Situtation wie ich. Es solle ja rund 300 Pendler von Lux nach Deutschland existieren!  =D

Vielen Dank für eure Hilfe

Kischeph

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