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Nachrichten - Rüdiger

Seiten: 1
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Steuern / Re: Anmeldebestätigung Frankreich für den Arbeitgeber?
« am: 12. November 2008, 16:12:55 »
Hallo!

Du hast recht und Dein Arbeitgeber ist schlecht informiert! Es gibt keine Anmeldebestätigung in Frankreich. Du meldest Dich in Deutschland ab und das wars dann. Ein Gang zur Mairie schadet natürlich nicht. Ich hab mich vor einem guten Jahr in die Wählerliste für den Bürgermeister aufnehmen lassen. Dadurch hatte ich ein halbwegs offiziell aussehendes Dokument mit Adresse und Stempel.

Auch mit dem Formular fürs Finanzamt hast Du recht. Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Anspruchsgrundlage, eine Bearbeitung zu verweigern, weil ihm keine Anmeldebestätigung vorliegt. Dein Arbeitgeber ist keine amtliche Stelle, die irgendwas bestätigt. Er bescheinigt lediglich, dass Du bei ihm beschäftigt bist und wieviel Du im Jahr verdienst.

Klär ihn doch mal auf! Ansonsten soll er halt selbst mal beim deutschen Finanzamt anrufen.

Liebe Grüße
Rüdiger

2
Hallo!

@Marco
Bin ganz Deiner Meinung!

Ohne die Registrierung beim frz. Finanzamt (Grenzgängerbescheinigung!) erhält man keinen Freistellungsbescheid durch das dt. FA!
Da ich eine Freistellungsbescheinigung bis 2009 habe, ist damit schon der Nachweis erbracht, dass ich mich nicht am frz. FA vorbeimogele. Denn darum geht es dem dt. FA!
Prüfen, ob ich auch tatsächlich Steuern in F bezahle!
Ob und wieviel ich dann Steuern bezahle, geht das dt. FA nichts an!

Hammer finde ich die Aussage, dass meine dt. Steuererklärung nicht bearbeitet wird, solange die frz. Erklärung nicht vorliegt. Ich weiß nicht, wann ein frz. Steuerbescheid kommt! Das kann im ungünstigsten Fall noch ein paar Monate dauern. Ich lasse prüfen, ob es ein Zurückbehaltungsrecht der dt. Finanzbehörden gibt! Immerhin zahlen die keine Zinsen!

Auf meinen Hinweis an die Finanzbeamtin, warum sie das bei mir verlangt und ich von keinem anderen Grenzgänger weiß, dass er auch seinen frz. Steuerbescheid vorlegen mußte, sagte sie: "Da haben die anderen eben Glück gehabt!".

Euch allen noch schöne sonnige Tage und viele Grüße aus Saint Avold!
Rüdiger

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Steuern / Deutsches FA verlangt französischen Steuerbescheid
« am: 20. Juni 2008, 22:04:06 »
Hallo ,

das FA Saarbrücken verlangt von mir den Nachweis der Steuerzahlung  für 2007 in Frankreich, bevor meine deutsche Steuerklärung für 2007 bearbeitet wird. Angeblich gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür. Keiner der Grenzgänger, die ich kenne, mußte den französischen Steuerbescheid beibringen.

Wer hat dazu Infos oder Erfahrungen?

Liebe Grüße =|

4
Hallo!

Sorry, hat etwas gedauert mit der Antwort.
Also hier die Auskunft der DEURAG, speziell zu meinem Rechtsschutzvertrag (Zivilrechtsschutz incl. Arbeitsrechtsschutz):

Im Jahr 2000 gab es eine Reform des sog. "Bedingungswerkes" der Rechtsschutzversicherungen. Danach war und ist es unerheblich, wo man wohnt, der Schutz und die Leistungen sind identisch. Vor 2000 wurde Rechtsschutz nur für eine begrenzte Zeit (Urlaubsreise!) gewährt. Nach der Reform im Sinne Europas wurde diese Einschränkung aufgehoben.

Ausnahme: Haus- und Grundstücksrechtsschutz! Versicherungsschutz hierfür ist nur dann gegeben, wenn Haus/Grundstück innerhalb deutscher Grenzen sind. Kriegt man also mit seinem Vermieter Knaatsch oder klaut wer die Äpfel vom Baum, gibt es hierfür in Frankreich keinen Versicherungsschutz im Streitfall.

Ansonsten gibt es bzgl. der Leistungen keinen Unterschied, ob ich in Deutschland wohne oder in Frankreich! Dies gilt für den allgemeinen Rechtsschutz, Vertrags- und Arbeitsrechtsschutz. Beim Arbeitsrechtsschutz geht das sogar soweit, dass selbst dann Versicherungsschutz in vollem Umfang besteht, wenn ich nicht nur in Frankreich wohnen, sondern auch dort arbeiten würde! Das nenn ich doch Europa, oder!?

Viele Grüße!
Rüdiger

5
Hallo!

Danke für die Hinweise!
Ich war jetzt doch verunsichert und hab mir die Versicherungsbedingungen meiner Deurag-Versicherung nochmal genau angeschaut. Da diese Versicherung speziell für Europa (nicht für Deutschland alleine!) konzipiert ist, stehen auch keine Leistungseinschränkungen im Kleingedruckten. Nur im Strafrechtsschutz gibt es eine kleine Einschränkung.
Ich werd mich aber mit Bezug auf meinen Vertrag nochmals wegen schriftlicher Klärung mit der Deurag in Verbindung setzen!

Wären die Leistungen tatsächlich eingeschränkt und müßte eine Versicherung z. B. bei der CM abschließen, hätte ich dann ja das gleiche Problem umgekehrt bzgl. des Arbeitsrechtsschutzes. Die frz. Vers. würde dann ja auch nur eingeschränkt Versicherungsschutz in Deutschland bzgl. meinem deutschen Arbeitgeber gewähren. D.h. im Klartext, ich bräuchte dann sogar zwei Rechtsschutzversicherungen.

Ich schreibe, was dabei rauskommt.

Viele Grüße
Rüdiger

6
Hallo!
Ich hab ne Rechtschutzversicherung bei der DEURAG, die ausdrücklich und schriftlich auch für Frankreich (bzw. europaweit) uneingeschränkt gilt. Kostet so um die 120 euro im Jahr (Lebenspartner ebenfalls ausdrücklich in die Versicherung eingeschlossen).

Grüße
Rüdiger

7
Versicherungen / Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« am: 15. April 2008, 15:10:20 »
Hallo Miteinander,

hätte da mal ne Frage zu einem Beitrag in diesem Thread. Auf der 1. Seite hat Ralph etwas über Versicherungen bei Arbeitslosigkeit geschrieben.

Kannst Du das nochmal aufgreifen  und ausführlicher angeben was das für eine Versicherung ist und bei wem es die gibt.
Greift die auch bei einem deutschen Arbeitgeber??

Danke und liebe Grüße
Rüdiger

8
Gesundheitswesen / Re: Kassenleistungen deutsch und frz.
« am: 18. Februar 2008, 14:40:19 »
Hi!

Danke, werd ich kontaktieren!

Das hier hab ich auf der Seite der CPAM gefunden, speziell für GrenzgängerInnen:

Pour vous aider dans vos démarches, la CPAM de Sarreguemines et l’AOK de Sarrebruck ont mis en place des permanences.
Les permanences ont lieu :
•   la CPAM de Sarreguemines, le dernier vendredi de chaque mois de 9h à 12h,
•   au Centre d'Assurance Maladie de Forbach, le 1er et 3ème vendredi de chaque mois de 9h à 12h.

Vous avez la possibilité de prendre rendez-vous par internet à l'adresse suivante :

        rendez-vous.aok@cpam-sarreguemines.cnamts.fr


Viele Grüße
Rüdiger

9
Gesundheitswesen / Re: Kassenleistungen deutsch und frz.
« am: 07. Februar 2008, 13:55:47 »
Hallo!

Naja, als Notfall in ein f Krankenhaus zu kommen, ist ja nicht soooo schlimm. Ich bin überzeugt davon, dass die medizinische Versorgung dort genauso gut (oder schlecht!) ist wie in D.

Andere Frage:

Hat jemand Tips für Zusatzversicherungen?

Viele Grüße
Rüdiger

10
Gesundheitswesen / Re: Kassenleistungen deutsch und frz.
« am: 05. Februar 2008, 09:40:11 »
Hallo!
Vielen Dank für die Infos!
Mittlerweile habe ich einen frz. Hausarzt. Das geht alles wirklich gut! Der Arzt hat sein Honorar kassiert, steckt meine Carte Vitale in sein Lesegerät, die Daten werden elektronisch an die CPAM übermittelt und diese überweist mir die 90% auf mein Konto. Sehr angenehm ist auch, dass der Arzt in F noch wirklich Arzt ist, keinen nennenswerten Gerätepark hat, die unbedingt aus Rentabilitätsgründen dauernd in Gebrauch sein müssen (ich bin überzeugt davon, daß dadurch viele unnötige Untersuchungen in D produziert werden, damit sich Geräte in der Arztpraxis rentieren!).

Warum einen d Hausarzt? Mir fällt nun eigentlich nur ein Grund ein. Ich kann in F nicht direkt zum Spezialisten, zum Beispiel zum Hautarzt. Da muss ich zuerst zum Hausarzt und mir eine Überweisung holen, wie früher auch in D üblich.

Danke für den Tip mit der d Versichertenkarte. Noch wollte die KKH nichts zurück, aber kann ja noch kommen. Da ich in D arbeite und im Notfall natürlich zu einem d Arzt muss (bzw. in die KH-Ambulanz), ist die KKH-Karte natürlich hilfreich. Was passiert eigentlich, wenn man z. B. in D in der Krankenhausambulanz seine Carte Vitale vorzeigt? Geht das? Ich glaube es nicht. Alleine deswegen braucht man schon die d Karte! Steht mir ja auch zu, denn immerhin bekommt die KKH 14,4% meines Brutto! In der Broschüre der Arbeitskammer steht bei in F krankenversicherten drin, dass der Arbeitnehmer 2 % und der Arbeitgeber 6%, summa 8% an die CPAM zahlen! Beneidenswert ...

Grüße
Rüdiger

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Gesundheitswesen / Kassenleistungen deutsch und frz.
« am: 29. Januar 2008, 09:34:24 »
Hallo Miteinander, einen lieben Gruß an alle!

Da ich mich z. Z. mit dem Thema intensiv beschäftige, hier der Sachverhalt, Fragen und das, was ich schon rausgefunden haben:

Ich bin gesetzlich ves. bei der KKH, habe bereits eine Carte Vitale - sogar mit Bild  :-D

Damit kann ich ja ärztliche und therapeutische Leistungen in Frankreich abrufen. Wie die KKH mir erklärte, erstattet dann die CPAM die Kosten, diese holt sich das Geld wieder zurück von der KKH.
ABER: Sie wissen nicht genau, was denn nun abrechnungsfähig ist.
Generelle Aussage: Man wird so behandelt, als wäre man in F versichert und kein Grenzgänger. Nun, auch da gibt es ja Unterschiede, sprich unterschiedliche Versicherungsleistungen.

Ich möchte gerne meinen dt. Hausarzt behalten, kann aber im Krankheitsfall nicht 60 km fahren H+R. Also noch zusätzlich einen frz Hausarzt. Der kann auch krankschreiben. Aber er kann keine Überweisung an einen dt. Spezialisten ausstellen. Gehe ich im Quartal nur zum frz. Hausarzt, kriegt die dt. KKH keine Praxisgebühr, weils die in F nicht gibt!

Im Dep. Lorraine werden 90% der Kosten ersetzt. In D die gleichen Leistungen zu 100% von der KKH. Heißt das trotzdem, ich bleibe auf 10% der Kosten sitzen, nur weil ich die Leistungen in F in Anspruch nehme?

Das Blöde an der Sache ist, dass nich Niemand irgendwas weiß, das aber ordentlich  ??? Anscheinend weiß noch nicht mal der Sachbearbeiter der KKH richtig Bescheid, der mit der CPAM abrechnet. Und der sollte es doch eigentlich wissen, oder ...
Das ist in F aber genauso! Ich wollte eine Zusatzversicherung abschließen und die Versicherungsdame war fassungslos, wieso ich als Deutscher mit deutscher Krankenversicherung eine Carte Vitale habe. Tja, da ist noch gaaaaaaanz viel zu tun ...

Vielleicht hat ja jemand auch Erfahrungen mit dem Thema ...

Grüße
Rüdiger

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Behörden / Re: Auto ummelden
« am: 05. November 2007, 15:23:50 »
Hallo!

Habe gerade letzte Woche mein Auto umgemeldet in Forbach.

Dort wurde das Original der COC einbehalten, die Dame hat auch extra gefragt, ob es das Original ist. Bei meiner COC von Renault war das klar ersichtlich, aber die COC von meinem Freund, er fährt einen Ford, sah eher wie eine Kopie aus.

Was das Thema 'Schein und Brief im Original' angeht, hat die Dame alles im Original einkassiert.

Aber das war für mich auch logisch und habe ich so erwartet. Sicher ist es richtig, dass die Originalpapiere beim Fahrzeug verbleiben (ich glaube, Dieter hatte das erwähnt). Aber in Frankreich ersetzt die Carte Grise Schein und Brief. Und die bekommt man ja auch im Original, ist also sozusagen ein Tausch. Denn nach dem ganzen Procedere fahre ich ein in Frankreich zugelassenes Fahrzeug mit französischen Papieren, eben der Carte Grise! Und um die Zulassung geht es ja letztlich; Zulassungsbestätigungen I und II, also Schein und Brief, sagen ja nichts aus über den Besitzstand, sondern lediglich über die Halter des Fahrzeuges, also auf wen sie zugelassen sind. Okay, der Brief weiß noch was über Fahrzeughalter vor mir, aber wen interessiert das in Frankreich?

Aber es war schon ein Abenteuer, zwei Autos umzumelden. Eine Kollegin hat mich/uns begleitet mit Ihrem Wagen. Trotzdem waren wir von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr unterwegs!!

Rüdiger

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Steuern / Re: Steuern öffentlicher Dienst
« am: 26. September 2007, 16:30:12 »
Hallo,

vielen Dank für die Antwort, das ist brauchbar. Wie ich die deutsche Gründlichkeit einschätze, gibts das Formular sicherlich online zum runterladen. Vielen Dank!

Es gab da wohl ein kleines Missverständnis. Mein Freund WOLLTE nicht in beiden Ländern Steuern zahlen.
Nur ist ja halt mal der Normalfall, dass man in F Steuern zahlt, wenn man auch da wohnt - so wie bei mir.
Da mein Freund aber im öffentlichen Dienst ist, MUSS er in D Steuern zahlen, auch wenn er in F wohnt (leider!).
Die Frage war nun, ob (und wenn ja, wie) dem französischen Finanzamt verklickert werden muss, dass er in D weiter steuerpflichtig bleibt.
Aber die Frage ist ja nun beantwortet. Nochmal Danke!
Rüdiger

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Steuern / Steuern öffentlicher Dienst
« am: 20. September 2007, 12:24:11 »
Hallo!

Erstmal allen DANKE für die vielen Beiträge, die mir(uns) als Neulinge auf diesem Gebiet sehr weitergeholfen haben. Spitze, dass es dieses Forum gibt!

Am 15.10. ist es auch bei uns soweit, dass wir unser Häuschen in St. Avold "übernehmen".

In diesem Zusammenhang eine Frage bzgl. Besteuerung bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Dazu gab es leider erst zwei Artikel, aber nichts zum praktischen Ablauf.

Also, während ich in Frankreich Steuern zahlen werde, wird mein Partner seine Steuern in Deutschland zahlen (müssen), da er bei einem öffentlichen Dienstgeber beschäftigt ist.

Wie erfährt nun das frz. Finanzamt von der Tatsache, dass er seine Steuern in D bezahlen muss?
Muss er auch das Formular 5011 abgeben und mit einem negativen Bescheid des deutschen Finanzamtes nochmal zum frz. Finanzamt oder wie geht das?
Unser Makler hat von uns beiden das Formular 5011 angefordert zum Nachweis, dass wir in Frankreich Steuern zahlen (wozu er das wissen muss/will, weiß ich nicht).

Vielleicht weiß das jemand oder war mal in der gleichen Situation.

Viele liebe Grüße
Rüdiger  :D

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