Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Josefa

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Wohnen / Erschließungskosten / Anliegerkosten beim Hausbau
« am: 05. November 2015, 14:54:33 »
 :winkerwinker: Hallo liebe Grenzgänger! Von meinem Bruder gibt es ein Waldgrundstück in Frankreich. Die umliegenden Grundstücke werden nach und nach bebaut. Das Grunstück hat noch keine Straße, die ist im Plan jedoch seit Jahren schon eingezeichnet. Wir überlegen, ob wir beantragen, auch ein Wochenendhaus auf das Grundstück bauen zu können. Wir fragen uns aber, wie teuer das wohl wird. In Deutschland ist es ja beträchtlich, was man für den Straßenbau, den Kanal, Strom- und Abwasser bezahlen muss. Ich habe dazu im Internet nichts finden können. Hat Jemand eine Idee, wie teuer das werden könnte? Oder kann mir Jemand sagen, wo ich diese Informationen bekommen kann. Wir  möchten erst mal nicht die Marie fragen. Schöne Grüße, Josefa

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Wohnen / Anliegerkosten / Erschließungskosten beim Neubau
« am: 05. November 2015, 14:49:34 »
 :winkerwinker: Hallo liebe Grenzgänger! Von meinem Bruder gibt es ein Waldgrundstück in Frankreich. Die umliegenden Grundstücke werden nach und nach bebaut. Das Grunstück hat noch keine Straße, die ist im Plan jedoch seit Jahren schon eingezeichnet. Wir überlegen, ob wir beantragen, auch ein Wochenendhaus auf das Grundstück bauen zu können. Wir fragen uns aber, wie teuer das wohl wird. In Deutschland ist es ja beträchtlich, was man für den Straßenbau, den Kanal, Strom- und Abwasser bezahlen muss. Ich habe dazu im Internet nichts finden können. Hat Jemand eine Idee, wie teuer das werden könnte? Oder kann mir Jemand sagen, wo ich diese Informationen bekommen kann. Wir  möchten erst mal nicht die Marie fragen. Schöne Grüße, Josefa

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Hallo Dirk, vielen Dank für deine Tips  :Hands:. Ich wünsche dir einen schönen Abend, Josefa.

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Hallo Dirk, vielen Dank für deine Antwort. Wir haben vor Wochen die Notarin angeschrieben, damit sie uns informiert, ob das so richtig ist ohne die Kopien mit den Unterschriften und Kürzeln. Wir haben keine Antwort bekommen. Schöne Grüße, Josefa

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Hallo, kann mir jemand sagen, ob der Acte de Vente, den wir letztendlich mit Siegel von der Notarin bekommen haben, ohne Unterschriften gültig ist? Villeicht ist das ja in Frankreich so. Aus Deuschland kenne ich es nur so, dass man auch die Kopien im Notarvertrag bekommt, auf denen alle Unterschriften, also auch die von dem Verkäufer und die von uns sind. Ich bin deshalb etwas beunruhigt. Schöne Grüße, Josefa 

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Wohnen / Re: Unterlagen vom Notar nach Hauskauf
« am: 24. Juli 2014, 11:06:24 »
Liebe Bea, vielen lieben Dank für deine Antwort. Das hat mich sehr beruhigt. Ich wünsche dir eine schönen Tag, Josefa  :winkerwinker:

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Wohnen / Unterlagen vom Notar nach Hauskauf
« am: 23. Juli 2014, 21:37:26 »
Hallo leibe Grenzgänger, wir haben ein kleines Haus im Herauld gekauft und hatten den letzten Notartermin, an dem alle Unterlagen und Verträge unterzeichnet wiurden, Anfang März 2014. Wir warten seit dem auf alle Unterlagen. Vor ein paar Wochen hat uns die Notarin vertröstet und den Eindruck erweckt, als sei die lange Zeit in Frankreich normal. Bei unserem Notartermin haben wir nur ein Blatt erhalten, auf dem die Notarin bestätigt, dass das Haus nun uns gehört. Weiß jemand, wie lange es dauert, bis alle Papiere da sind? Im übrigen sind im August dann Ferien, da passiert vielleicht dann auch nichts. Wir werden langsam nervös, denn wir wollen ja einiges an Geld reinstecken. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.  :)

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Wohnen / Wie lange ist der Compromis de Vente im Herauld gültig?
« am: 29. Oktober 2013, 21:14:48 »
Hallo liebe Grenzgänger,
weiß vielleicht jemand, wie lange der Vorvertrag, der Compromis de Vente, im Herauld bzw. in Beziers gültig ist? Ich würde mich über ein Antwort freuen. Schöne Grüße, Josefa  :)

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Hallo lieber Frenchmann, hallo liebe Grenzgänger,

nun endlich haben wir den Entwurf für den Acte de Vente bekommen. Kann uns jemand sagen, ob wir mit dem nachfolgenden Absatz in dem Vertrag nun sicher sein können, dass auf dem Haus, das wir kaufen wollen, wirklich gar keine Belastungen sind:
SITUATION HYPOTHECAIRE – ETABLISSEMENT DE PROPRIETE - SITUATION HYPOTHECAIRE:
Un renseignement sommaire hors formalité délivré le 9 août 2013 et certifié à la date du 7 août 2013, ayant fait l'objet d'une prorogation en date du       octobre 2013, ne révèle aucune inscription.
Le VENDEUR déclare que ledit BIEN est libre de toute charge et inscription et que la situation hypothécaire résultant du renseignement susvisé est identique à la date de ce jour et n'est susceptible d'aucun changement.
Wir sollen am Montag unterzeichnen. Schöne Grüße und vielen Dank im Voraus, Josefa

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Hallo Frenchmann, vielen vielen Dank für die Tipps!  :winkerwinker:

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Hallo Frenchmann, vielen Dank für Deine Antwort. Kein Wunder, dass sich das komisch anhört. Wir wundern uns auch. Wir hatten zuerst geglaubt, dass es reicht, wenn wir einen Notar haben, den von der Verkäuferin, da wir glaubten, es sei ja alles schon im Vorvertrag geregelt und müsse nur noch notariell eingetragen werden. Nachdem wir aber den besagten Satz im Notarbertrag stehen haben wollten, der ausschließt, dass das Haus belastet ist, haben wir nichts mehr von dem Notar aus Südfrankreich (Herauld) gehört. Wir haben dann in unserer Not beschlossen, selbst noch eine Notarin in unserer Nähe zu nehmen, die uns hilft. Sie hat sich dann auch bemüht, indem sie mit dem Notar telefoniert hat (es seien keine Schulden auf dem Haus) und nochmal angeschrieben hat, damit wir den Acte de Vente zu ihr bekommen um bei ihr im Elsaß zu unterschreiben können. Sie ist nun auch ratlos, weil auch sie keine mehr Antwort bekommt. Wir vermuten nun, dass wohl doch Schulden auf dem Haus sein könnten. Wir sind aber nach wie vor an dem Objekt interessiert und ich frage mich, ob wir nicht ein Recht auf die Übernahme des Hauses haben. Wie gesagt, im Vorvertrag ist nicht geregelt, was passiert, wenn einer nicht unterschreiben will. (War wohl unser Fehler, dass wir nicht von Anfang an einen eigenen Notar genommen haben!) Ich frage mich, ob und wie es dann weitergehen kann. Wir warten nun noch, bis die von uns gesetzte Frist abgelaufen ist und sich der Notar vielleicht doch noch gemeldet hat. Wenn nicht, würde mich interessieren, ob es denn überhaupt Sinn macht, einen Rechtsanwalt hinzuzziehen. Oder schmeißen wir dann noch Geld hinterher? Schöne Grüße, Josefa

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Hallo liebe Grenzgänger, wir haben den Compromis de Vente geschlossen und die Rücktrittsfrist ist auch abgelaufen. Wir wollten nun den Acte de Vente unterschreiben. Nun reagiert der Notar der Verkäuferin nicht mehr, nachdem unsere Notarin geschrieben hat, dass wir den Satz " Le bien est vendue libre de toute charge et inscription" noch in den Vertrag haben wollen. Sie hat auch mit dem Notar telefoniert - es seien keine Belastungen darauf. Sie hat dann nochmal geschrieben, dass sie auf Antwort wartet, aber es kam keine. Wir haben nun auf ihr Anraten hin eine Mahnung geschrieben und warten nun wieder. Kann mir jemand sagen, ab wann wir nun endlich Eigentümer des Hauses sind, beziehungsweise was wir tun können? Müssen wir einen Anwalt nehmen oder ist das zwecklos. Eine Rücktrittsklausel gibt es in unserem Compromis de Vente nicht. Schöne Grüße, Josefa

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Hallo, vielen Dank für die Antworten, wie das Bezahlen des Kaufpreises beim Notaire möglich ist. Wir suchen nun einen deutschsprachigen Notaire, der bereit ist, mit uns den Acte de Vente so abzuschließen, dass wir hinterher das Geld für das Haus überweisen können. Schön wäre, wenn er oder sie im Elsaß ansässig ist (wir wohnen in der Nähe von Köln). Kann uns jemand einen Notar oder Notarin nennen? Das wäre schön. Viele Grüße, Josefa

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Wohnen / Re: Bitte Hilfe: Wie beim Notaire bezahlen?
« am: 03. September 2013, 23:48:37 »
Lieber Dirk,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hätte nicht gedacht, dass das so möglich ist. Mal sehen, wie wir das mit dem Notar regeln können. Schöne Grüße, Josefa.  :Hands:

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Wohnen / Bitte Hilfe: Wie beim Notaire bezahlen?
« am: 03. September 2013, 20:14:41 »
Hallo,
wir kaufen ein kleines Haus in Frankreich. Den Vorvertrag haben wir gemacht und die Zeit für den Rücktritt ist abgelaufen. Nun möchte der Notaire den Termin mit uns machen, um den Acte de Vente zu unterzeichnen. Dazu hat er uns einen l'acte d'acquisition geschickt (ich dachte eigentlich, das müsste Acte de Vente heißen).Bisher haben wir nichts bezahlt. Wir würden gerne erst nach der Unterzeichnung der beiden Parteien das Geld für das Haus (als Verrechnungsscheck oder per Überweisung) zahlen. Weiß jemand, ob das geht bzw, wie sicher das Geld beim Notaire ist? Vielen Dank und schöne Grüße, Josefa  :winkerwinker:

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