Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kingkarl

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Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld (wieviel %)
« am: 13. Februar 2011, 14:46:35 »
Hallo,

ich will das Theme nochmal aufgreifen.

Für mich wiedersprüchliche bzw. keine konkreten Aussagen.

Wie hoch ist nun das Arbeitslosengeld in F, welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen und wie lange hat man Anspruch in F ??

Natürlich alles wenn GG in Deutschland beschäftigt aber in F wohnend !

danke

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Hallo,

auchmich interessiert dieses Thema.

Ist es vielleicht (rein Logisch) so, das man sich während der Arbeitslosigkeit (Bezug F) nach Deutschland ziehen kann (erhält man dann sein Arbeitslosengeld von Deutschland ?) und dann eben auch den Gründungszuschuss beantragen kann ?

Oder kann man nicht den Bezug des Arbeitslosengeldes von F nach BRD während der Arbeitslosigkeit verlagern kann ?

Ausserdem ist die Frage dann gegegen, wie lang die jeweilige Bezugsdauer ist (F bzw. D)

Oder kann man einfach, während man Arbeitslosengeld in F bezieht, den Gründungszuschuss in D beantragen ? (Voraussetzungen müssten beachtet werden ).

Viele Fragen, aber sehr interessantes Thema

Danke für Wortmeldungen.

KinKarl

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Arbeiten / Re: Gründungszuschuss fr Grenzgänger
« am: 17. Dezember 2010, 21:00:46 »
Hallo,

zunächst vielen Dank für die Infos und die Bemühungen.

Klar, es geht rein um eine Tätigkeit in De.

Nur denke ich das man das schon erreichen kann, wenn man sich richtig verhält und weiß was man will.

Denn wenn ich mich hier durch das Forum lese, gibt es schon die Möglichkeit sich entweder in BRD oder FR Arbeitslos zu melden.

Denn wenn man dann in BRD erstmal ARbeitslos gemeldet ist, dann steht einem auch diese option zur Verfügung.

ich dachte nur, das man zunächst mal in FR sich AlG melden kann (mehr Geld) und anschließend bei Anspruch (90 Tage AlG Anspruch) auch in BRD den Anspruch hat. denn es ist ja tatsächlich so, das Deutschland die Gelder für den Arbeitslosen nach Fr überweisen ?????

Danke für eure Meinungen

KingKarl

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Arbeiten / Gründungszuschuss fr Grenzgänger
« am: 11. Dezember 2010, 19:47:02 »
Hallo,

zunächst mal vielen Dank und großes Lob für diese Seite, es ist wirklich eine große Hilfe.

Nun zu meiner konkreten Frage:

Ich überlege mich Selbständig zu machen.

Nehmen wir an, das ich wenn ich in Deutschland wohnen würde die voraussetzungen für den Anspruch auf den Gründungszuschuss hätte.

Nun bin ich aber Grenzgänger, also Wohnhaft in Fr und noch arbeitend in BRD.

In welcher Form, habe ich trotzdem die Möglichkeit den Zuschuss zu erlangen ?

Schließlich muss ich mich ja vorab in Frankreich Arbeitslos melden (mehr Geld) und anschließend den Zuschuss in Deutschland beantragen ??

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?


Eine weitere Frage wäre, welche Zeitraum man Beiträge in die ALG Versicherung zahlen muss, um in FR Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben ? Oder ist das rein von Deutschland abhängig ?

Ich bin nun seit genau 8 Monaten in einem festen Angestelltenverhältnis.


Vielen Dank für die Antwort

Freundliche Grüße

KingKarl

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