Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - yando

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Steuern / Arbietgeber (DE) braucht ab 2023 deutsche Steuernummer ?
« am: 18. Dezember 2023, 20:04:41 »
Hallo liebe Grenzgänger Gemeinde

Mein deutscher Arbeitgeber möchte nachträglich für das Finanzamt meine deutsche Steuernummer:
Als Grundlage hat er mir folgende Information gegeben:
für Grenzgänger wird rückwirkend für 2023 fortfolgend eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Ich bitte Sie, Herrn Loreth entsprechend zu informieren, dass er sich um die Erteilung kümmert und diese danach an uns weiterzugeben.
https://www.infobest.eu/fileadmin/data/Publikationen/Infobulletins/Infobulletin_2023/INFOBULLETIN_Januar-Februar_2023_DE.pdf

Hatte dieser Fall schon mal jemand von euch, nehme ich da einfach meine uralte Steuernummer von damals, als ich noch in Deutschland gewohnt habe. Ist das alles soweit okay oder muss ich mir da weiter Gedanken zu machen.

Beste Grüße eine angenehme Weihnachtszeit und kommt gut ins neue Jahr.

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hallo, ich bekomme immer eine Fehlermeldung (siehe Anhang) woran liegt das ? ...kann das Formular nicht finden zur Auslandskonten, unten zeigt er diese aber an, da ich sie eigentlich schon angegeben hatte ... bin ratlos, da ich das Formular so nicht vollständig abschließen kann.

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Danke für eure Hilfe, ... ganz logisch @ DRagonvamp  :smily:   so kann ich es natürlich machen. Die letzte Dezember Rechnung ist die Lösung ! Das sollte passen. DANKE !
@Mathis: In der Tat ist eben auf der Jahresendabrechnung der eine Zeile ausgefüllt die mit dem Brutto oben , mehr nicht deshalb hatte ich ja gefragt !

@Ralph die GG Bescheinigung habe ich auch nicht erhalten (hatte ich auch nicht nachgefragt) nur Jahresendabrechnung, ist die GG Abrechnung zwingend ? 

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Hallo Mathis, danke für deine schnelle Rückantwort.

Die ein oder andere Variante hatte ich auch schon angemacht. Ich frage mich eben nur wie es gegenüber der FR Steuerbehörde nachweise ohne "offizielles Dokument". Und warum die letzten 5 Jahre die alten Arbeitgeber (3verschiedene)  es immer ausgewiesen haben und nun der neue eben nicht.Ob da nicht der Neue was missversteht ? ...aber der text aus 2009 ist ja eigentlich eindeutig.
Denkst Du ich kann das einfach "pauschal" abziehen und dann mal schauen ? Dann bin ich ja wieder in der Nachweislich ohne Arbeitgeber Dokumente .... Richtig ist aber das alle SV-beiträge abgezogen werden können wie bisher ?? und ich habe die letzten Jahre kein Fehler gemacht ?

VG yando

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Hallo Zusammen, ich benötige eure Hilfe.

mein neuer Arbeitgeber weißt auf der Lohnsteuer Jahresabschluss Bescheinigung die SV Beiträge nicht aus. In den vergangenen Jahren haben das aber meine alten Arbeitgeber immer gemacht.
Somit müsste ich in FR ja meinen kompletten Bruttolohn inkl. SV Beträge versteuern, ist das richtig so? Ich habe die letzten Jahre immer die SV Beiträge vom Brutto abgezogen und dann versteuern in FR. Im Anhang habe ich das Dokument angehängt auf welches sich mein AG beruft. Wie habt Ihr das gelöst ??? Was ist nun richtig ?

PS: ...super Forum, habe schon so viel gelernt. !!

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Eine Frage, ich hatte im Urlaub in Deutschland einen Unfall und musste ins Deutsche Krankenhaus, ich hatte nur die carte vital, keine zusätzlichen EU Krankenkarte.Nun verlangt das deutsche Krankenhaus ein Formular eh 111 um mit frankreich abzurechnen. Könnt Ihr mir weiterhelfen wo ich dieses Formular bekomme, online ist es nicht hinterlegt. Und durch Corona kann ich es Bei CPAM auch nicht abholen.
Des weiteren glaube ich dass dieses Formular in Frankreich eine andere Nummer beziehungsweise Namen hat. Hatte schon mal jemand einen ähnlichen Fall, oder eine Idee wie ich an dieses Formular komme. Des Weiteren bin ich auf der Suche nach meiner  Sozialversicherungsnummer  13-stelligIst die auf der Karte vital ersichtlich. Über eine kurze Rück Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Steuern / Re: Steuererklärung gemeinsam ausfüllen
« am: 30. Mai 2020, 09:42:31 »
Hallo zusammen, da würde ich mich anschließen ich finde es eine hervorragende Idee. Denn ich fühle mich auch gerade als ich vor einer Wand säße. Da ich dieses Jahr FRArbeitslosengeld und Gehalt aus Deutschland in einem Jahr deklarieren muss und fast verzweifelt.Hier hat jeder eine andere Meinung sogar der Steuerberater. Wo was in welchem Feld eingetragen wird. Vielleicht hat er schon mal jemand eine solche Situation und könnte mir weiterhelfen.

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Hallo zusammen,liebe Forums Mitglieder.


Ich habe eine verzwickte Situation und wir über euer Schwarm wissen sehr dankbar.

Folgende Situation: ich wurde 2019 zum Januar arbeitslos, da bin ich auch in Frankreich gemeldet. Habe von Februar bis April erneut eine Arbeit aufgenommen. Somit von Februar bis April Gehalt aus Deutschland bezogen. Und ab Mai wurde ich bis Ende des Jahres aus gesundheitlichen Gründen erneut arbeitslos. Somit wieder Arbeitslosengeld aus Frankreich bezogen.

Nun möchte ich meine online Steuererklärung machen, und tue mir sehr schwer mit den Eintragungen da jeder, selbst mein alter Steuerberater eine andere Meinung hat. In welchem Feld trage ich das Arbeitslosengeld ein, und in welchem Feld trage ich das Gehalt aus Deutschland ein,. Ist es richtig dass ich das Arbeitslosengeld und mein Gehalt zusammen addieren muss und in 1AJ eintragen muss. Und dann noch mal das Arbeitslosengeld einzeln weiter unten.
Des weiteren führt das französische Arbeitsamt die Lohnsteuer aufs Arbeitslosengeld direkt ab. Ich habe aber als Spardose das ganze Jahr meine Abschläge vom Gehalt durchlaufen lassen. Diese sind auch im grauen Feld eingetragen und fix nicht veränderbar. Jedoch kann ich die Abfuhr des Arbeitslosengelds beziehungsweise die Lohnsteuer dessen. Nicht zusätzlich eintragen, merkt dass das Finanzamt automatisch? Über eine kurze und zeitnahe Rück Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße aus Lothringen.

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Wohnen / Re: Wohnungssuche
« am: 16. Mai 2011, 19:39:52 »
Ist es zur Miete oder zum Kauf?
Bei uns im Haus wird eine 2ZKB Wohnung zum Verkauf für 75000 Euro angeboten.



Ist die Wohnung noch zu verkaufen???  Hätte Interesse !!

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Hey mir geht's genau soooo!!! ... Wer kann helfen?? ... Bitte!!

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Wohnen / Re: SUCHE WOHNUNG MIT GUTEM STANDART
« am: 07. Dezember 2010, 10:37:49 »
vielen lieben DAnk SVEN ... schau ich gleich mal rein ...

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Wohnen / Re: SUCHE WOHNUNG MIT GUTEM STANDART
« am: 06. Dezember 2010, 16:00:13 »
saarbrücker zeitung habe ich schon zwei mal inserat geshaltet ...nix... ausser das beschriebene ... next home kenne ich ...bei der seite aus fr...gehe ich gleich auf die suche ...merci :-)
gruss

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Wohnen / Re: SUCHE WOHNUNG MIT GUTEM STANDART
« am: 06. Dezember 2010, 15:58:46 »
zum standart: Eben nicht nur eine 1Qm Toilette  und nur ein und eine decken höhe von 1,95 und türbreite von unter 90cm.... das sind die zustände welche mir bislang begegnet sind...

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Wohnen / Re: SUCHE WOHNUNG MIT GUTEM STANDART
« am: 06. Dezember 2010, 15:40:25 »
sorry ...nat. so ca. Region 57 bzw 67  - sagen wir von Bitche bis Sarreguemines an der Grenze entlang ... sollte max 30-45 min nach Saarbrücken sowie nach Zweibrücken sein , am besten was in der Mitte !!!
Danke für den Hinweis , :-)

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Wohnen / ERSTES MAL STEUERN MACHEN IN FR
« am: 06. Dezember 2010, 15:37:52 »
Hallo zusammen,

da ich kommendes Jahr zu ersten mal die Steurn in Farnkreich machen darf, wollte ich wissen was ich alles absetzen bzw. gelten machen kann- gehen auch kaufbelege z.B. von PC welche ich in Deutschland kaufe oder muss ich was ich Fr absetzen will auch in FR kaufen??? und wo bekomme ich den Vordrück?? in METZ oder bei mir auf derMairie??
Ich kenn mich noch gar nicht aus - vielleicht habt ihr ein paar links für mich ... lieben DAnk im Voraus

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