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Nachrichten - TGV

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Technik / Débat télévisé der Wahlen - in DE per Internet?
« am: 20. März 2017, 13:55:46 »
Hallo,

weiss jemand, ob, wie und wo man aus DE die heutige erste Präsidentschafts-Debatte (TF1) live per Internet gucken kann?

Danke!

TGV

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Versicherungen / Re: Versicherungsproblematik
« am: 14. Dezember 2016, 17:11:43 »
also wenn ich das richtig verstehe, ist es doch so, daß er als Angestellter bei einer deutschen Firma arbeitet, oder?
Ob er nun vom Homeoffice oder in der Firma arbeitet, dürfte doch keine Rolle spielen. Er hat einen deutschen AV und somit müsste der Arbeitgeber doch ganz normal die Sozialabgaben ins deutsche Renten-Krankenversicherungssystem abführen. Evtl. sogar die Steuern, da ja die Zentrale in Frankfurt sitzt.

Oder hab ich das falsch verstanden?

ich darf mich da - zugegeben etwas spät - kurz zu Wort melden:

1. Arbeitsrecht: Wenn jemand in FR im Homeoffice für eine DE Firma arbeitet, dann KANN man im Arbeitsvertrag deutsches Arbeits-Recht vereinbaren. ACHTUNG, bei "Kernrechten" des Arbeitnehmers darf das aber nie eine Schlechterstelltung zum Arbeitsrecht des Beschäftigungslandes sein (hier: FR), z.B. bei Urlaub, Arbeitszeit, Mutterschutz (ist in FR z.B. länger als in DE). In Praxi müßte eine deutsche Firma somit sinnvollerweise einen Vertrag nach französischem Recht schließen, um solche Unklarheiten zu vermeiden - wenn die nicht völlig verrückt sind, machen sie das nicht. Französisches Arbeitsrecht ist unverständlich, die Arbeitsgerichtsbarkeit unberechenbar, und extrem Arbeitgeber-unfreundlich.


2. Sozialversicherung: Man unterliegt, völlig egal was im AV steht, der französischen Sozialversicherungspflicht. Das ist EXTREM teuer für den Arbeitgeber (ca Faktor zwei (!) ggü DE) und saukompliziert - er muß den AN brav bei den Sozialkassen melden, eine korrekte Gehaltsabrechnung ausstellen, sich Betriebsprüfungen unterwerfen etc. pp.

Eine Gründung einer französischen Niederlassung ist m.W. nicht notwendig; die Lohn- und Gehaltsabrechnung ("Portage salarial") kann ein ansässiger Dienstleister übernehmen


3. Steuern: Steuerpflicht besteht in Frankreich, man ist kein Grenzgänger, das Wohn- und Beschäftigungsland ist Frankreich. Ist aber fast schon egal, Punke 1. und 2. sind große Showstopper.


In anderen Worten: Finger weg, so eine Konstellation hat für exakt niemanden irgendeinen Vorteil. Natürlich KÖNNTE man "extraschlau" sein und das einfach ignorieren nach dem Motto "weiß ja keiner", aber wehe wenn das jemand merkt:
- Der AG riskiert extrem teure Nachzahlungen und strafrechtliche Folgen,
- der AN
 * seinen Job,
 * möglicherweise auch strafrechtliche Folgen,
 * und im Zweifel auch alle Rechtsansprüche aus den Sozialkassen (Krankenversicherung - welche ist denn nun zuständig, die deutsche, bei der man fälschlicherweise Beiträge gezahlt hat (nein) oder die französische, die man um viele tausend Euro beschissen hat (ja..) und die einen nichtmal kennt (Carte vitale..)),
 * plus vermutlich jahrelange Rechtsstreit mit den Behörden: die Franzosen wollen Nachzahlungen, die Deutschen die gezahlte Kohle nicht rausrücken etc. pp..


So. Alles nicht sehr rosig, aber so ist es eben.

Viele Grüße


TGV


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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 15. Juli 2016, 15:27:12 »

Was Grenzgängern (DE Arbeit FR Wohnen) m.E. aber mittelfristig tatsächlich blüht, ist daß die Regierung CSG und CRDS einfach streicht und zur Gegenfinanzierung die Einkommensteuer (die Ihr ja bezahlt) entsprechend erhöht. Sowas (Steuererhöhungen) gehören aber m.E. einfach zu dem was man akzeptieren muß, wenn man in einem Land lebt, egal in welchem - ganz besonders wenn es dem Land finanziell nicht gut geht.


Das kann durchaus sein, da kann man sich nicht gegeben wehren. Allerdings stellt sich für die französische Regierung dann ein anderes Problem bzw. ergibt sich die Gegenrechnung:

Wenn die CSG und CRDS entfällt und die Einkommensteuer erhöht wird, dann erleidet der französische Staat einen Einnahmeausfall für alle Arbeitnehmer, die zwar in Frankreich arbeiten, aber im Ausland wohnen. Schließlich zahlen die im Ausland Ihre Einkommensteuer. Fraglich ist dann aber, ob dies verfassungskonform bzw. mit Europarecht vereinbar wäre. Schließlich sind diese Arbeitnehmer ja im französische Sozialsystem abgesichert und nehmen dies auch in Anspruch.

Das halte ich für kein valides Argument: Die Zahl der Leute, die in FR arbeiten und im Ausland Steuern zahlen, dürfte eher gering sein (und mit Sicherheit geringer als der ungekehrte Fall)- die französischen Bruttogehälter sind im Vergleich doch sehr niedrig und die Einkommensteuern der Nachbarländer Frankreichs eher höher als die Frankreichs. Anders gesagt wäre der Einnahmeverlust wohl eher minimal (er betrifft wenig Leute mit eher geringen Gehältern), ein möglicher Gewinn an Steuereinnahmen aber eher groß (er betrifft mehr Leute mit eher hohen Gehältern).

Unabhängig von Einnahmen (das muss die französische Regierung selber wissen und ausrechnen :-) kann ich auch kein Problem mit Europarecht erkennen: Es entfällt doch lediglich eine Sozialabgabe ind FR, für Leute die in FR Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das darf eine jede Regierung regeln wie's ihr paßt - oder übersehe ich da was?

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 15. Juli 2016, 13:30:23 »
Ich hab gestern noch gegoogelt und einen Facebook Bericht von 2014 gefunden, in dem genau dieses drin steht .. Und soll für alle Grenzgänger gelten...

Bischen länger googlen und man findet im untersten Google tatsächlich noch mehr davon ...

Jetzt heißt es wohl abwarten

Tja. Meine 5 cent dazu: Auf Basis der derzeitigen Faktenlage und Informationen gibt es absolut keinen Grund, sich vor irgendwas zu fürchten. Wenn man lange genug googlet, findet mal zu (sorry) absolut jedem Scheiß irgendeinen Link oder ein Facebook-Posting. Und auch zum genauen Gegenteil ;-)

Was Grenzgängern (DE Arbeit FR Wohnen) m.E. aber mittelfristig tatsächlich blüht, ist daß die Regierung CSG und CRDS einfach streicht und zur Gegenfinanzierung die Einkommensteuer (die Ihr ja bezahlt) entsprechend erhöht. Sowas (Steuererhöhungen) gehören aber m.E. einfach zu dem was man akzeptieren muß, wenn man in einem Land lebt, egal in welchem - ganz besonders wenn es dem Land finanziell nicht gut geht.

In diesem Sinne - abwarten und Rosé trinken :-)


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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 15. Juli 2016, 10:45:16 »
Ich wurde heute morgen informiert (anwältin von der Afal) dass ab 2017 Grenzgänger die CSG (soziale Abgabe) auch in Frankreich bezahlen müssen. Es sind 7 % des Bruttos.
Frankreich wollte dies schon immer durchziehen, jetzt ist es wohl soweit.

Weiss jemand was davon?

Welche Grenzgänger denn bitte - Arbeit DE wohnen FR? Arbeit FR wohnen DE?

Erstere sind doch von der CSG / CRDS gar nicht betroffen, weil sie nicht im französischen Sozialsystem einzahlen - und letztere nicht, weil sie in Frankreich keine Steuern zahlen. Siehe Article L136-1 des Code de la Sécurité Sociale - und der hat sich seit 2001 nicht geändert. Siehe

https://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?idArticle=LEGIARTI000006740234&idSectionTA=LEGISCTA000006173055&cidTexte=LEGITEXT000006073189&dateTexte=20160715


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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Plus - Teilzeitregelung
« am: 25. November 2015, 21:09:06 »
Hossa,


ja, probier mal und poste wie's ausgeht, Du bist vielleicht der Erste aber sicher nicht der Letzte der vor dem Problem steht.

Meine persönliche Vermutung: Der von Dir zitierte Absatz ist ein Textbaustein, den man schlicht vergessen hat zu überarbeiten :)

Viele Grüße, bon courage!

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Plus - Teilzeitregelung
« am: 24. November 2015, 17:41:44 »
Hm, also das verstehe ich nicht so ganz - das ist doch eine Familienleistung, d.h. man ist in beiden Ländern anspruchsberechtigt, und wenn DE mehr zahlen würde als FR, dann kriegt man (als in FR wohnender Grenzgänger) Geld von FR und DE zahlt die Differenz. So war jedenfalls mein Verständnis; so ist es doch z.B. beim Kindergeld.

Was liegt denn hier bitte anders, daß Du die Leistung nur aus FR bekommen würdest, und die Deutschen sich fein zurücklehnen? Hat man Dir das genauer begründet?

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Rund um's Kind / Re: Kita in Deutschland
« am: 12. August 2015, 15:09:05 »
Hallo Biggi,


ist das wirklich so, daß die Kitas in DE auch ohne weiteres Leute aus FR aufnehmen? Hier in Kehl ist das z.B. nicht so (siehe gleich den ersten Artikel der Kindergartensatzung: http://www.kehl.de/media-stadt/docs/ortsrecht/kigasatzung.pdf) - und das finde ich auch völlig OK, Strasbourg direkt nebendran ist 10x so groß und hat ca 20x so viele Kinder, das kann ja gar nicht klappen.

M.E. muß man jeweils in die Kiga-Satzung der Gemeinsen gucken, um zu wissen, woran man ist.

Viele Grüße


David

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Steuern / Re: Grenzgänger und HomeOffice
« am: 09. August 2015, 11:47:49 »
Tja, das ist ein vielschichtiges Thema. Es ist nicht nur die Höhe der Abgaben, es ist auch die Komplexität und die vielen kleinen Ausnahmen, die die Sache kompliziert und damit aufwändig und teuer machen, und das unberechenbare und überkomplexe Arbeitsrecht und -gerichtsbarkeit.

Steuerlich geltend machen kann übrigens auch ein deutscher AG die Sozialabgaben, das sind in vollem Umfang Betriebsausgaben.

10
Steuern / Re: Grenzgänger und HomeOffice
« am: 05. August 2015, 14:27:55 »
Hallo,


wenn Du zu 80% aus einem HO arbeitest, das in Frankreich liegt, dann unterliegst Du zweifelsfrei französischem Arbeits- und auch Sozialversicherungsrecht, d.h. Dein Arbeitgeber wird anstatt 18 € pro Monat (soviel kostet Lohnabrechnung in DE für einen Deutschen Arbeitnehmer ca.) eher einige Hundert loswerden, und nagelt sich das völlig verkorkste französische Arbeitsrecht ans Bein, plus mehr als doppelt so hohe Sozialabgaben. Das wird er wohl kaum tun.

Alles andere (außer Option I., und die wird wie Du sehr richtig schreibst wohl sehr teuer für Dich) was Du geschildert hast ist mehr oder weniger Trickserei, die für alle Parteien übel nach hinten losgehen wird, wenn sie mal auffliegt - und das wird sie; in DE sind z.B. Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherung gesetzlich mindestens alle 4 jahre vorgeschrieben (und finden daher auch statt :)

Was im Prinzip ginge ist, daß der AG ein Büro in Grenznähe in DE anmietet und Du da arbeitest, dann bleibt Grenzgängerstatus und DE Sozialversicherung plus DE Arbeitsrecht, sofern zweifelsfrei klar ist, daß Deine Kundenbetreuung Dich wirklich nicht zu oft aus der Grenzgängerzohe führt. Ob Dein AG solch Extrawürste machen mag, halte ich pauschal erstmal für fraglich ;), und über die blöde Brücke mußt Du trotzdem noch jeden Tag.



Viele Grüße


TGV

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Mal dumm gefragt, aber seid Ihr Euch absolut sicher, daß die deutschen Versicherer Euch wirklich alle nicht versichern? Wir hatten so Debatten auch, u.a. mit Cosmos, und der Knackpunkt war, daß die wollen daß der Vertrag nach Deutschem Recht zustande kommt (was wohl nicht sicher ist, wenn auf den Vertragsunterlagen eine französische Adresse für den Versicherungsnehmer steht).

Sprich - legt Euch für den Abschluß eine deutsche Postadresse zu (niemand erwartet daß ihr da auch gemeldet seid oder wirklich wohnt), und zieht eine Sekunde nach der Unterschrift nach Frankreich - m.M.n. sollte das keine Probleme geben (sicherheitshalber sollte man aber mal die Versicherungsbedingungen lesen bzw. sich das schriftlich geben lassen). ODER vielleicht lassen die sich auch darauf ein, daß man explizit schriftlich vereinbart, daß der Vertrag nach deutschem Recht geschlossen wird (sollte auch gehen, das geht ja z.B. auch bei Arbeitsverträgen).

Falls ich was übersehe, bitte melden :)

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Technik / Re: Handy für Grenzgänger
« am: 14. Juli 2015, 14:12:05 »
Also, ich habe das "Grenzgänger-Problem" mit einem Tarif von o2 zumindesteins für mich ganz ordentlich gelöst: In dem Ding, das gerade "Blue all-in L" heißt, ist auch eine Roaming- Flat drinnnen, das heißt:

- von EU nach DE sind Handy und Festnetzanrufe kostenlos
- im EU-Ausland sind Handy und Festnetzanrufe in dem jeweiligen Land kostenlos, wahrend man dort ist
- 1 GB Surfvolumen pro Monat sind auch im Roaming inklusive (und in DE insg. 3)
- deutsche Festnetznummer ist auch drin, unter der man angerufen werden kann

Nachteile:
- SMS / MMS sind nur in/für DE flat drin, aber in FR kosten die z.B. 7 Cent wenn man in FR ist (und IIRC 20 oder 30 wenn man in DE ist und nach FR simst)
- relativ hohe Grundgebühr (39 EUR). Man kann sich das "eine Nummer kleiner" wohl auch mit dem "Blue all-in M" und der Roaming Flat als Option dazu basteln, das ist aber nicht soo viel billiger (hab grade vergessen wieviel, und man hat auch weniger Surfvolumen).
- mit dem Netz von o2 habe ich in DE keine guten Erfahrungen, das ist in Städten gut, aber es gibt auf dem Land und im Zug doch immer noch mal Lücken. Ist mir aber wurscht, wenn ich roame, bin ich ja in einem ausländischen Netz und habe sogar freie Wahl in welchen (sprich ich kann mir das aussuchen was grade Empfang hat :)


Viele Grüße


TGV

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kauh, ja, da gibt's noch mehr spaßige Details - z.B: Papa und Mama verdienen über der Pflichtversicherungsgrenze und sind daher freiwillig gesetzlich versichert. Beide gehen gleichzeitig in Elternzeit - dann sind sie nicht kostenlos beide krankenversichert (das geht lt. KV nur bei einem, nicht bei beiden gleichzeitig). So geschehen bei Freunden von uns.

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@Dragonvamp, stimmt, da habe ich die Bemessungsgrenze (2700) und den daraus resultierenden maximalen Auszahlbetrag (1800) verwechselt, sorry.

@Bingo - nein, so stimmt das nicht. Der Progressionsvorbehalt nimmt Dir einen kleinen Teil wieder weg, aber es bleibt ein substanzielles Plus übrig.

Und ganz allgemein: Das waren Rechenbeispiele, aus gutem Grund. Wobei ich den letzteren Fall durchaus in praxi kenne. Und es gibt auch andere ähnlich unangenehme (aber komplizierter zu rechnen, daher lasse ich das hier bleiben), ganz besonders wenn man Elternzeit in Teilzeit nimmt. Ganz konkret z.B.: Ich kenne einen Fall, da standen runde 10.000 (brutto) Einkommensverlust 1500 EUR Elterngeld gegenüber. Den Prozentsatz darf sich jeder selber ausrechnen.

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Alice, ja, mal ein paar (rein synthetische) Beispiele zur Verdeutlichung:

1. 80% Verdienstausfall:
Netto vor Geburt: 13500 EUR
Elternzeit wird in Vollzeit genommen (KEINE Erwerbstätigkeit während Elternzeit)
Elterngeld: 2700 EUR (Maximalbetrag), Einkommensverlust 10800 EUR


2. Mehr Geld während Elternzeit:
Netto vor Geburt: 1000 EUR, 35 Stunden-Woche
Reduzierung auf 30 Stunden-Woche während Elternzeit
 => Netto durch Arbeit: ca 850 EUR
 => plus Elterngeld Mindestbetrag 300 EUR
   => Summe 1150 EUR, d.h. 15% "Gehaltserhöhung" durch Elternzeit


Viele Grüße



     

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