Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - AlbinKessel

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Steuern / Re: Französin, in D wohnend, in F arbeitend
« am: 22. September 2010, 19:04:31 »
Guten Abend und schonmal vielen Dank für die zahl- und hilfreichen Antworten!

Das schafft sie leicht, indem sie nur 1 der 4 notwendigen Bedingungen nicht erfüllt.
Okay, an den drei Bedingungen laut dem Wiki (nichtselbständiges Arbeitsverhältnis - tägliche Grenzüberquerung - räumliche Nähe) lässt sich erstmal nichts drehen.
Bliebe also die 45-Tage-Regelung, indem sie zwar in Offenburg wohnt, auf Wunsch sogar hauptwohnsitzlich, aaaber an mindestens 45 Arbeitstagen im Jahr in Frankreich übernachtet. Das wäre grundsätzlich möglich, die Frage ist, ob das deutsche Finanzamt dafür perspektivisch Nachweise wollen wird, und wenn ja, welcher Art? (Sie würde bei ihren Eltern schlafen, die natürlich keine Hotelrechnungen ausstellen, ihr das aber sicher formlos bescheinigen könnten.)

Alternativ sacht das Wiki:
Zitat
Ein weiterer Wohnsitz im Arbeitsland -besonders der 2. Wohnsitz in Deutschland- ist nicht erlaubt und führt zur Aberkennung des Grenzgängerstatus.
Das hieße ggf., wenn sie ihren Zweitwohnsitz in Frankreich (bei genannten Eltern) anmeldete, bräche die Grenzgängersache ebenfalls zusammen, sofern die Situation in F ähnlich ist wie in D. Das wäre natürlich recht elegant, wäre aber gegen sapperlots Aussage:
Arbeitsplatz in einem Land, Hauptwohnistz im anderen Land = Grenzgänger
abzuwägen, d.h. ob in der Gleichung noch die Aussage:
Arbeitsplatz in einem Land, Hauptwohnistz im anderen Land, Zweitwohnsitz im Arbeitsland = kein Grenzgänger
hinzuzufügen wäre.

Nochmals vielen Dank für Eure Mühe,
herzlichst aus Straßburg, Albin

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Steuern / Französin, in D wohnend, in F arbeitend
« am: 21. September 2010, 13:49:11 »
Hallo zusammen,

eine französische Freundin von mir und ich haben den Tag über versucht, ihre demnächst eintretende neue Lebenssituation steuerlich aufzudröseln (zusammen mit einer etwas, nunja, dröseligen Dame beim Finanzamt), und ich wollte Euch unsere Schlussfolgerungen kurz schildern, ob wir alles richtig verstanden haben:

:Frage: Sie wird in Straßburg arbeiten (nichtselbständig, bei einer privaten Firma) und (mit ihrem Freund zusammen) in Offenburg wohnen. Das heißt, sie zahlt (entsprechende, korrekt gestellte Anträge vorausgesetzt) auf jeden Fall deutsche Steuern und Sozialabgaben, dafür aber gar nichts in Frankreich.
:Frage: Es nützte nichts, wenn sie ihren Erstwohnsitz in Frankreich (bei ihren Eltern, außerhalb des Elsass) behielte und sich nur mit zweitem Wohnsitz in D anmeldete, da schon das (wenn's überhaupt ginge) den Grenzgängerstatus und damit die deutsche Besteuerung verursachte.
:Frage: Die einzige Chance, die - niedrigeren - französischen Steuern zu zahlen, wäre, nur in Frankreich zu wohnen.

Wir danken euch im Voraus herzlich für Eure Mühe!

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