Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Christian82

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Steuern / Re: Taxe d`Habitation
« am: 24. November 2011, 00:30:46 »
also meine ist immer noch nicht da... :anixwissen:

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Steuern / Re: zurück nach Deutschland :-(
« am: 24. November 2011, 00:30:12 »
hm schade hab ich mir aber fast gedacht :(
also melde ich mich ganz normal in münchen an? mit meiner letzten abmeldung aus Deutschland?

danach bezahl ich ja ab januar 2012 meine steuern wieder in D meine bestehende freistellung ist ja dann hinfällig, aber wie bekommt das französische Finanzamt mit, dass sie nicht mehr zuständig sind?

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Steuern / zurück nach Deutschland :-(
« am: 23. November 2011, 09:28:02 »
Hallo zusammen,

nachdem ich nun hochzufrieden 1 1/2 Jahre in Frankreich gewohnt habe werde ich zum 1.1. einen Job in München anfangen, aber noch ca. 3-6 Monate die Wohnung ich Frankreich behalten und  in München einer Art WG Wohnen.

Damit ist mein Grenzgängerstatus natürlich futsch :-(
Nun stellen sich ein paar Fragen, eventuell kann mir da jemand einen Tipp geben:

  • Kann ich auch bei Französischem 1. Wohnsitz den Deutschen 2. auf der DEUTSCHEN Steuererklärung als Werbungskosten und wg. doppelter Haushaltsführung angeben?
  • Muss ich mich beim Französischen Finanzamt "abmelden" und wenn ja wie?

Gruß Christian :)

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Steuern / Re: Steuerrücklagen
« am: 12. Juni 2011, 23:53:23 »
danke danke für die vielen Antworten  :respekt:

ich denke allerdings, dass der monatliche einzug bei mir erst ab August 2012 zum zuge kommt.
Bin im November erst umgezogen. Was also heißt ich gebe die "richtige" erste erklärung erst Ende Mai 2012 ab.

Die bis dahin zurückgelegten Steuern würde ich gerne gescheit anlegen. Ein solches Konto bei der Französichen Bank müsste ich mal anfragen oder eventuell weiß zufällig jemand wie es bei der Banque Populaire aussieht?

CM hatte mich nicht als kunde genommen, zumindest in Stiring Wendel wollten diese einen kompletten Kontowechsel nach Frankreich...
Trotz ca. 800 Euro umsatz jeden Monat mit dem Französichen konto  :xc:



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Steuern / Steuerrücklagen
« am: 12. Juni 2011, 13:30:41 »
Hallo zusammen,

mich beschäftigt zur Zeit die Frage, wie ich am besten meine Steuern zurücklege.
Wie macht Ihr sowas?

Ich hatte nun überlegt ein Tagesgeldkonto oder Sparbuch in Deutschland zu machen hier würde ich ca. 2,5% Zinsen erhalten.
Hier muss ich doch bestimmt die Zinsen anschließen auf der Französischen Steuererklärung angeben?
Gibt es hierfür Freibeträge?

Hat jemand einen generellen Tipp dafür? Auf einem minimal verzinsten Französischen Konto ist doch verschwendung oder?

Gruß Christian

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Behörden / Re: Ummeldung ab wann?
« am: 21. Januar 2011, 11:59:14 »
ich würde behaupten wenn ihr wirklich dort wohnt...
Denn es gilt ja nach wie vor Grenzgeänger ist derjenige der auf dem Weg zu seiner Arbeit die Grenze passiert und zurückkehrt.

Gruß Christian

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glauben ist nicht wissen, deshalb hatte ich es ja nur vermutet und meine erfahrung beim umgekehrten umzug angeben ;-)


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glaube ich kaum.
Denke das normale Kündigungsrecht zählt.

War bei meinem umzug von Deutschland nach Frankreich nun auch so, es gibt kein sonderkündigungsrecht mehr, da der Anbieter laut seiner Aussage ja nichts dafür kann wenn man ins Ausland verzieht.

Würde einfach mal dort anrufen und fragen ggf auf kulanz hoffen.

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Steuern / Re: Auszahlungen von Gewinnen
« am: 13. Januar 2011, 02:36:13 »
in deutschland ist es eine grauszone und nicht "einfach" steuerfrei... Wenn das Finanzamt will kann es dir ganz schön probleme machen.

In Frankreich wurden Lizenzen vergeben an verschiedene Anbieter welche dann 1% Steuer verrichten.

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Steuern / Re: PACS
« am: 13. Januar 2011, 02:29:16 »
danke scchöööönnn :)

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Steuern / Re: PACS
« am: 08. Januar 2011, 15:11:36 »
Beispiel? :)

selbst meine bekannten aus frankreich kennen es nicht so richtig, meinten "dann geh doch eher heiraten das scheint einfacher zu sein " :-D

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Steuern / Re: PACS
« am: 03. Januar 2011, 09:46:32 »
Hat jemand ein Beispiel für mich wie eine solche vereinbarung auszusehen hat?
Was muss genau da rein?

Würde es von einem guten Freund übersetzen lassen da mein französisch in schrift eher mangelhaft ist :)


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Steuern / Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« am: 26. November 2010, 07:55:20 »
weil du dann einen normalen tag hast!
Bei 1 Tagesfahren kann es nochmal anders sein ;-)

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Behörden / Re: Credit Mutuel
« am: 24. November 2010, 23:21:48 »
Die Credit Mutuel hat mir übrigens kein Konto in Stiring Wendel eröffnet, sie sagten mir nur ganz oder gar nicht... (also komplettes Gehalt)
bin nur bei der Banque Populaire und alles bestens ;-)

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Steuern / Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« am: 24. November 2010, 23:13:42 »
Hallo Zusammen,

ich würde mit Sicherheit nicht von Schlupflöchern hier reden, wenn diese irgendwie illegal wären.

Bsp. ich fahre morgens nach Kaiserslautern (wird mir also schon 1 Tag abgezogen), fahre ich aber danach nicht gleich nach Hause, sondern erst ins Büro um noch Akten zu bearbeiten oder was anderes, gilt das als arbeiten im Grenzbereich.

Das habe ich auch im Gesetz so gefunden, ich suche das mal raus....

Achja, ich kann auch nicht immer genau die 45 Tage einhalten und es sich bislang noch keiner bei einer Steuerprüfung der Firma darum geschert. Doch ich denke, darauf sollte man nicht bauen. Ich würde mich als Grenzgänger anmelden und warten was passiert, wenn das nicht klappt mit den 45 Tagen.


Gruß Zaren
eine weitere möglichkeit ist: morgens ins büro kurze büroarbeiten, dienstwagen holen heimfahren koffer holen auf dienstreise begeben abends im hotel schlafen, nächster tag bei der heimfahr zunächst nach hause, koffer abstellen danach ins büro autoabstellen kurze büroarbeiten und wieder heim

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