Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - borderbub

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. April 2020, 14:25:40 »
Ich bitte vielmals um Entschuldigung eine so dumme Frage gestellt zu haben. Ich werde dieses Forum nicht mehr mit meinen dummen Fragen belästigen.

Der Ein oder Andre ist ja sehr von sich überzeugt.


Bleibt gesund.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. April 2020, 14:12:58 »
Wie schon gesagt, die Franzosen kontrollieren nur die Attestation de deplacement. An der Grenze wird niemand von denn Franzosen wegen des Grenzüberschrittes nach D kontrolliert. (zumindest mal hier an der Grenze zum Saarland) denn die Deutschen haben die Grenze geschlossen. 


Update zum Einkaufen in D. Hab gerade von Nachbarn erfahren dass sie von der Polizei in D vor dem Lidl wegen des französischen KFZ-Kennzeichens kontrolliert wurde. Nach dem sie ihren deutschen Pass vorzeigte war alles OK. Als sie nachfragte ob sie als Französin auch hier einkaufen dürfte sagten die Polizisten nein. Sie müsse dann auf direktem Weg das Land verlassen....   

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. April 2020, 12:23:56 »
Noch eine Frage an die Saarländer hier im Forum. Kann einer sagen wo man nachlesen kann ob man nun Einkäufe auf dem Rückweg von der Arbeit machen darf oder nicht, oder ob das verboten ist wie in der Pfalz oder BW..... Konnte weder auf Saarland.de noch sonst wo was darüber finden.  Das ist alles sehr schwammig definiert.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. April 2020, 12:15:19 »
Da kann ich Helmut nur bestätigen. Um die Mittagszeit ist niemand an der Grenze (B269 neu bei Überherrn) zu sehen.

Bei der Einreise nach D ist es aber immer von der Tagesform des Polizeibeamten abhängig ob man als Deutscher nur den Perso vorzeigen oder sämtliche Unterlagen zeigen muss.

Hab deshalb gestern einen sehr freundlichen Beamten gefragt. Dieser sagte ich solle mir für die Zukunft merken dass mich als deutscher Staatsbürger niemand an der Einreise nach D hindern darf.

Auf Nachfrage warum am Samstag dann alle Dokumente verlangt wurden konnte er auch nur mit den Schultern zucken.

Aber im Großen und Ganzen läuft das bei uns hier sehr entspannt ab....

Man kommt sich aber trotzdem wie ein Schwerverbrecher vor. Ich hoffe dass dieser Blödsinn bald ein Ende hat. Denke aber nicht da sich hier einige Politiker sehr in Ihrer neuen Rolle als Beschützer Ihrer Wählerschaft gefallen....

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Hi,

prima dann mach ich das mal so!

... Der Händler aus D lässt mir mein neues Auto sogar in F (Metz)  zu! Dann brauch ich mir keinen Urlaub zu nehmen.


Vielen Dank und LG

Michael

6
Hi,

also auf den abgeschnittenen Teil (1/3) Name und Adresse des Käufers in die vorgegebenen Felder eintragen ( Autohaus in D) und den dann zur Prefecture...

Den verbeibenden Rest der Carte Grise (2/3) dem Händler überlassen...

Richtig!?

LG

Michael

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Hallo an Alle!

Ich bekomme am Donnerstag ein neues Auto. Meinen "Alten" gebe ich in D beim Händler in Zahlung. Wie muss ich nun die Carte Grise bearbeiten?

Hab hier schon alles diesbezüglch durchgelesen bin mir aber nicht sicher. ....

Auf der Carte Grise steht dass man nichts machen muss wenn man das Auto an einen Händler verkauft?! Gilt das auch für Händler in D?

Ist es nicht besser wenn man doch vendue le .... vermerkt und eine Ecke abschneidet?

Hat das schon mal jemand gemacht?

LG

Michael

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Steuern / Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« am: 27. November 2014, 21:56:21 »
Alles gut!

Finanzamt Dortmund Unna war zuständig und hat die Bescheinigung bearbeitet.

Wenn man es verallgemeinern kann würde ich sagen dass das Finanzamt des Hauptsitzes der Firma zuständig ist.


Liebe Grüße

Michael

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Steuern / Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« am: 19. November 2014, 11:32:24 »
Neueste Infos....

Gestern in Metz gewesen, abgestemplet fertig. In 5 Minuten!  :doppeld:

Dann direkt nach SLS! Direkt bearbeiten geht schon mal gar nicht!  >:D Man ist ja schließlich Beamter!

Nach mehrmaligen Nachfragen lies er sich dann zu der Aussage hinreißen dass er nicht zuständig sei!  >:D

Finanzamt Dortmund-Unna wäre zuständig. Dort angerufen. Wirklich sehr netter Herr wusste sogar was eine Grenzgängerbescheinigung ist!
Zuständig sei normalerweise das Finanzamt welches die Lohnsteuer abführt! Laut auskunft Personalabteilung SLS!!!! :anixwissen:

Ich soll ihm aber die Bescheinigung mal schicken....

Wieder den netten Herrn  >:D >:D >:D in SLS angerufen und ihm dies mitgeteilt. Er steht aber zu seiner Aussage dass er nicht zusständig ist!!!!!

Nun warten wir mal ab was daraus wird....

Fazit! Ich werde im nächsten Lebenauch Beamter! Da kann man sich die zuständigkeit so zurechtbiegen wie es einem gefällt! :nixwieweg:


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Steuern / Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« am: 07. November 2014, 11:36:25 »
Hallo Dirk,

ablauf ist klar!


Info gerade von der Personalabteilung erhalten.
Es ist das Finanzamt in Saarlouis zuständig und nicht in Unna! Ich hoffe das Finanzamt in SLS sieht das auch so....  :pfeif:

Wir hatten mit diesen Herrn im Jahr unseres Umzuges ein riesen Thema >:D Trotz aller gültigen Unterlagen. 

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Steuern / Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« am: 07. November 2014, 09:58:58 »
Hallo Dirk,

vielen Dank für die Info. Finanzamt von FA ist Metz, da haben wir die bisherigen Bescheinigungen immer abgegeben.

Meine Bedenken liegen auch darin dass das FA in Unna diese Bescheinigung nicht kennt und das die Bearbeitung hinauszögert.... Hoffe deshalb dass Saarlouis auch geht!

Ich will halt vermeiden dass die Lohnsteuer nun in Deutschland abgeführt wird bis die Bescheinigung bearbeitet ist.

Gibt es einen Grund warum es bei deiner Frau nun in München eingereicht werden muss?

LG

Michael

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Steuern / Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« am: 07. November 2014, 09:14:10 »
Hallo,

meine Frau beginnt mitte November einen neuen Job. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in Unna(Westpfhalen) eine Filiale in der sie dann tätig ist befindet sich in Überherrn.

Kann einer sagen an Welches Finanzamt dann die neue Grenzgängerbescheinigung zu senden ist? Oder wie verhällt sich mit Firmen deren Hauptsitz nicht im Saarland ist?

Liebe Grüße

Michael


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Arbeiten / Re: Wann arbeitslos in Frankreich melden?
« am: 17. September 2014, 11:43:14 »
Hallo,

kurze Aktualisierung der Sachlage.

Bei Nachfragen bei dem zuständigen Mitarbeiter beim Arbeitsamt in St.Avold der auch EURES Berater ist hat sich folgendes ergeben:

Man kann sich erst arbeitslos in Frankreich melden wenn man dem Arbeitsmarkt zur verfügung steht. Also nicht wenn man noch krank geschrieben ist.

In Deutschland hat man noch vollen Versicherungschutz bei der g. KK auch wenn man gekündigt ist. Der Krankenschein muss nur ohne Unterbrechnung fortlaufend sein (Krankenschein Beginn vor der Kündigung). Also ist man "offiziell" nicht arbeitslos sondern immer noch krank geschrieben. Erst wenn der Krankenschein nicht mehr verlänert wird ist man arbeitslos und muss sich dann in F arbeitslso melden.....

LG

Michael

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Technik / Re: Lestige @wanadoo.fr Mailadresse los werden
« am: 03. Juni 2014, 11:42:09 »
Hallo Mathias,

ich hab nen MAC da macht man so was nicht drauf!  ;) ;) ;) ;) ;)


Aber danke für die Tipps.  :smily:


Ich habe es nun im Griff! Hab den "desinscreption"  - Link der Mails ausgeführt. Das scheint echt zu funktionieren. Werbemails kommen nun nur noch vereinzelt!


LG

Michael

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Arbeiten / Wann arbeitslos in Frankreich melden?
« am: 02. Juni 2014, 12:40:04 »
Hallo zusammen,

meiner Frau ist seit Januar krank geschreiben (arbeitet in Deutschland). Da sich die BfA sehr lange Zeit gelassen hat eine Reha zu bewilligen wurde ihr nun zum 30.06. betriebsbedingt gekündigt. >:D

Die Reha wurde nun auch genehmigt! Diese beginnt am 18.6 und dauet erst mal 5 Wochen. (also über den 30.06. hinaus) Krankengeld bekommt sie ja noch von der Krankenkasse und anschl. zur Reha von der BfA.... ergo ist sie so lange sie noch krank geschieben ist ja auch auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln -> kein Arbeitslosengeld was ja klar ist.

Wann muss sie sich nun bei der Pole Emploi arbeitslos melden? Am 01.07. oder erst wenn sie wieder gesund geschrieben ist?


Noch ne Frage: Kennt jemand genau die Regelung wann und ab welcher höhe eine Abfindung auf das franz. Arbeitslosengeld angerechnet wird?
Es ist nicht so dass Abfindung immer angerechnet wird. Nur unter bestimmten Umständen.


ggf. Hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.....

Liebe Grüße

Michael

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