Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Nutellalein

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 13. Juli 2016, 18:35:08 »
Nee...noch nicht gehört.
Kenn ich nur, wenn man Homeoffice macht und über 25% der Arbeitszeit Zuhause arbeitet, daß dann der deutsche Arbeitgeber die Sozialversicherung in F. leisten muss. Das ist jetzt schon so.

Ist das lt. Abkommen überhaupt mögl., daß in D. und in F. die Sozialvers. verlangt wird? Wäre ja dann doppelt gemoppelt...und natürlich ne saftige Belastung  :o

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Ich kann dazu nur sagen, daß wir sogar den EU-Führerschein in einen Französischen umschreiben lassen mussten.
Die Geschichte hab ich, wenn ich mich recht erinnere, auch mal hier im Forum gepostet.

Wie bereits von soso geschrieben: Richtlinien sind Richtlinien und keine Gesetze...und wie ich gelernt habe, bei der franz. Polizei auch gaaanz viel Auslegungssache!


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Versicherungen / Re: Haftpflicht übernimmt nicht
« am: 10. Mai 2016, 09:53:09 »
Dann mal viel Erfolg!  :winkerwinker:

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Versicherungen / Re: Haftpflicht übernimmt nicht
« am: 09. Mai 2016, 13:09:35 »
Hi Dragonvamp,

nen ähnlichen Fall hatten wir im Herbst letzten Jahres. Junior hat die Stehlampe meiner Mutter geschrottet und die Versicherung wollte auch nicht zahlen, weil es innerhalb der Familie ist (auch in Deutschland, wie bei dir).
Unser Bankmensch hat sich dann für uns eingesetzt und die Versicherung hat eingelenkt.
Wir mussten von der Deutschen Versicherung meiner Mutter ein Schreiben besorgen, daß die den Schaden nicht übernehmen und den Schadensbogen unserer Vers. ausfüllen.
Daraufhin hat unsere Haftpflicht dann bezahlt und meine Mutter bekam per Post einen Scheck zugeschickt. (Dafür durfte sie dann bei der Einlösung noch über 10 EUR Gebühr bei der Sparkasse bezahlen)

LG

Nutellalein

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Wohnen / Re: Immobilienmakler
« am: 27. April 2016, 12:18:38 »
Hallo hermann,

möchtest du nur mit einem französischen Makler oder auch mit einem deutschen suchen?
Es gibt im Saarland zig Makler, die Immobilien in F. vermitteln.

In F. selbst hab ich die Erfahrung gemacht, dass die meisten Makler Deutsch sprechen oder einen Kollegen haben, der Deutsch kann und sich dann meldet.
Wenn dir ein Haus gefällt, z.B. bei le boncoin, einfach mal anrufen und höflich fragen  ;)

LG

Nutellalein

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Steuern / Re: Mobiles Arbeiten
« am: 01. April 2016, 08:53:44 »
Ich danke euch ganz herzlich für eure Antworten und die Hilfe!  :doppeld:

Habe das Thema jetzt auch mal über meine Vorgesetzte bei der Projektleitung für das mobile Arbeiten einkippen lassen.
Da ich in einem sehr großen Unternehmen arbeite, betrifft das Thema recht viele Mitarbeiter und wir alle haben keine Lust auf böse Überraschungen  :zwinkern:

LG und schönes WE!

Nutellalein

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Steuern / Re: Mobiles Arbeiten
« am: 30. März 2016, 16:25:14 »
Danke für dein Angebot Moni :-)
Ich brauche allerdings einen Steuerberater oder Antwalt mit diesen Kenntnissen im Bereich Forbach.

In dem Ratgeber für Grenzgänger
https://www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/ak_download_datenbank/Publikationen/Online_Broschueren/Ratgeber_Grenzgaenger/Grenzgaenger_Deutsch_2014.pdf
kann ich leider nichts finden, wo steht, daß ich täglich die Grenze überqueren muss. Wo hast du das gefunden?

LG

Nutellalein

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Steuern / Re: Mobiles Arbeiten
« am: 30. März 2016, 12:02:47 »
Vielen Dank für deine Antwort, Ralph!
Werde mich schlau machen, wo ich so einen Anwalt bzw. Steuerberater finde!

Ich habe im Ratgeber für Grenzgänger noch Folgendes gefunden:
"Tätigkeiten in der Grenzzone des Wohnsitzstaates des Arbeitnehmers gelten als
innerhalb der Grenzzone ausgeübt."

Das würde doch meine Situation beschreiben, oder seh ich das falsch?  :-[

LG

Nutellalein

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Steuern / Mobiles Arbeiten
« am: 29. März 2016, 14:50:30 »
Hallo zusammen,

ich darf vom Arbeitgeber aus mobil arbeiten. D.h., ich habe zu Hause (Frankreich) einen Arbeitsplatz, an dem ich für die Firma (Sitz in Deutschland, innerh. zul. Grenzgebiet) 1 bzw. 2x pro Woche arbeiten kann/darf.
Die insgesamte mobile Zeit unterschreitet 50% meiner wöchentlichen Arbeitszeit (sonst wäre es Homeoffice).

Fällt diese Zeit unter die 45-Tage-Regelung?
Oder gilt das generell nicht für mobiles Arbeiten, da ich dieses ja auch an anderen Örtlichkeiten erledigen kann als zu Hause?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

LG

Nutellalein

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Behörden / Re: Reisepass Wohnortänderung
« am: 24. Februar 2016, 09:01:58 »
Hallo Dirk!
Also muss man das echt zwingend machen? Ist ja blöd... Saarbrücken, bei denen ich den Reisepass beantragt habe, sagte, dass sie es nicht machen. DAnn muss ich mal die anderen Ämter abtelefonieren....
DANKE!! :-)

Mit welcher Begründung macht Saarbrücken das nicht?
Die erstellen dir ja auch einen Reisepass, wenn du den Wohnsitz in Frankreich hast.

LG

Nutellalein

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Versicherungen / Re: Rechtschutzversicherung in Frankreich
« am: 12. Februar 2016, 15:55:08 »
Hallo,

wir haben unsere Rechtschutzversicherung auch in der Hausversicherung mit drin.
Letztens musste ich diese nun in Anspruch nehmen und feststelleln, daß der Leistungsbetrag "gedeckelt" ist.
Lt. unserem Vertrag übernimmt die Versicherung Kosten für den RA (Deutsch oder Französisch) i.H.v. max. 1050 EUR (gerundet). Was nicht wirklich viel ist...
Scheinbar ist das in Frankreich mit dieser Begrenzung normal. Wäre somit also zu beachten beim Abschluss einer Versicherung.

Schaue mich derzeit auch nach einer separaten Rechtschutversicherung in Frankreich um, die einen höheren Betrag abdeckt.
Habe von der Debeka in Deutschland die Info (vor ca. 2 Wochen) bekommen, daß ich mit franz. Wohnsitz keine Rechtschutzversicherung bekäme  :-\

LG
Nutellalein

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Sonstiges / Re: Recensement 2016
« am: 03. Februar 2016, 11:23:19 »
Für uns war es auch etwas verwirrend, was daran anonym sein soll...aber schreinbar bedeutet das in Frankreich, daß die Daten nur zum vorbestimmten Zweck genutzt und danach gelöscht werden.
Lt. unserem franz. Nachbarn, der die Befragung online mit uns ausfüllte, sei das völlig ok und korrekt  :lach:
Wir Deutschen haben da nur andere Vorstellungen, was die Deutung des Wortes "anonym" betrifft  :laugh:

LG
Nutellalein

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Wohnen / Re: Deutschsprachiger Notar im Raum Forbach
« am: 03. Februar 2016, 11:19:53 »
Hallo Tina,

dieses Notariat  hatte ich dir auch per PN empfohlen...und auch einen deutschsprachigen AB für ne Bank genannt.
Weiss nicht, ob du die PN vllt. nicht gesehen hast... =D

LG

Nutellalein

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Versicherungen / Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« am: 02. Februar 2016, 09:55:48 »

3.ich wechsele zum 01.03. die Krankenkasse. Reicht dann ein neues E106 von denen oder muss die komplette Karte neu beantragt werden?


Hallo Jenny,

wenn du zum Zeitpunkt des KK-Wechsels schon die franz. Versicherungskarte hast, sollte normalerweise deine neue KK den Wechsel der CPAM bekannt geben und das organisieren (auf deinen Zuruf).
Ich würde dir aber empfehlen, zu überprüfen, ob es gemacht wurde. Erfahrungsgemäss klappt das nicht immer so reibungslos bei manchen deutschen KKs   =D

LG

Nutellalein

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Wohnen / Re: Multiflux - neue Mülltrennung
« am: 11. September 2015, 15:20:05 »
Oder einfach mal nette Nachbarn fragen... :doppeld:

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