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Nachrichten - egbert

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Arbeiten / Arbeiten in Frankreich, wohnen in Deutschland
« am: 01. Juli 2014, 16:29:31 »
Hallo, ich hätte da gerne mal eine Frage.
Ich habe Aussichten, eine Stelle in Frankreich zu bekommen. Ich wohne aber in Deutschland. Und nun muss ich Angaben zu meinen Gehaltsvorstellungen machen.
Nun, mir ist klar, dass ich dann im französischen Sozialsystem angemeldet bin. Aber wie hoch ist der Beitrag?
Den Rest muss ich ja dann versteuern, aber wo? (Ich wohne bei Merzig, Arbeit wäre bei Saargemünd).
Sozialabgaben in Frankreich, Steuern in Deutschland wäre ja wohl die schlechteste Kombination.
Darf ich ohne Wohnsitz in Frankreich da versteuern? Langt ein Zweitwohnsitz in Frankreich?

Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen, morgen gebe ich die Bewerbung ab.



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Barbara Chapoutier in Betting les St. Avold. Spricht deutsch/französisch und kostet etwa 100-150€

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Steuern / Steuerbescheid nach Rückzug F-D
« am: 28. Januar 2014, 19:40:26 »
Hallo,

ich lebe seit 11/12 wieder in Deutschland und habe mich ordnungsgemäß abgemeldet. Seit 11/12 zahle ich in Deutschland wieder Steuern. 2013 habe ich die Steuern für 2012 in Frankreich bezahlt. So weit so gut.
Heute kriege ich in Deutschland Post vom französischen Finanzamt. Ich soll eine Vorauszahlung für 2013 zahlen.
Hat jemand das Gleiche erlebt oder weiß, was zu tun ist?

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Also, zum Prozedere:
Du kannst den Führerschein nur in F beantragen, wenn Du in F wohnst. In F gibt es keine MPU, wohl aber eine medizinische Prüfung. Da wird aber nur die Klientel aussortiert, die tatsächlich kaum noch in der Lage ist, ein Auto körperlich zu fahren. In F muss Du zum Arzt, der checkt Blut, Blutdruck usw. Dann gibt es in F noch einen psychologischen Test, der aber eher psychomotorisch ist, wie der 2te Teil der MPU.
Sind beide bestanden, dann kannst Du den Führerschein in F beantragen.
Das gilt, falls Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dh. wenn Du in Deutschland eine MPU machen musst. Das wird sich bei Dir ja zeigen.
Sofern nur eine Führerscheinsperre vorliegt und Du den Lappen nur zeitweise verloren hast, dann wird Dir der Führerschein nach F geschickt.
Du kannst nur dann eine MPU machen und einen deutschen Führerschein beantragen, wenn Du in D wohnst.
Ein in F neu ausgestellter Führerschein bedeutet nicht automatisch, dass Du in D fahren darfst, sofern hier eine MPU angeordnet wurde. Da streiten die Gerichte noch drüber.

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Steuern / Re: Wohnsteuer nach Umzug
« am: 07. November 2013, 11:28:34 »
Vielen Dank, das hilft mir weiter, werde dann mal das französische Konto kündigen.
Ich freue mich auch, wenn ich keine Steuern zahlen muss, ärgere mich aber umsomehr, wenn ich nachzahlen muss und das Geld ist ausgegeben   :o

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Steuern / Re: Wohnsteuer nach Umzug
« am: 07. November 2013, 11:17:39 »
Hallo Banyoo,
das kann nicht sein, das Finanzamt kennt meine Adresse und hat mir auch schon die Steuererklärung nach Deutschland geschickt. Aber die wohnsteuer kommt einfach nicht.

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Steuern / Wohnsteuer nach Umzug
« am: 07. November 2013, 08:30:23 »
Hallo,
ich wohne seit November 2012 wieder in Deutschland. Steuern sind schon alle bezahlt, bis auf die Wohnsteuer. Da kriege ich keinen Bescheid. Kennt jemand sowas? Ich würde jetzt gerne mein französisches Konto auflösen.
Haben die mich vergessen oder kommt sowas für Ausländer später?

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Behörden / Re: Abmeldung beim französischen Finanzamt
« am: 25. September 2013, 08:17:00 »
Hallo,
ganz einfach:
bei der Mairie abmelden, in D anmelden, beim dt. Finanzamt anmelden und dann am besten Brief an das fr. Finanzamt mit neuer Wohnadresse und Kopie der An- und Abmeldung. Das ganze kann man nach dem Umzug machen, als Datum gilt logischerweise das Ummeldedatum.
Bei Dir wäre eine frühere Abmeldung eventuell sinnvoll, da der erste Januar Stichtag für die Taxe d`Habitation ist.

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Technik / Re: Geplante Obsoleszens, .....weltweit
« am: 07. Mai 2013, 16:14:34 »
Ganz so einfach ist das ja nicht. Das geplante Versagen von Elektrogeräten ist ja im Moment ein Thema, das in ist.
Bei den Batterien sieht es aber ein wenig anders aus.
Bei Bleiakkumulatoren bildet sich nach einiger Zeit durch innere Korrosion ein Bleisulfat, das die reaktive Oberfläche verringert und somit die Leistung der Batterie. Dabei spielt es keine Rolle, ob Wasser nachgefüllt wird. Früher, als noch Akkus mit Nachfüllmöglichkeit gebaut wurden, war die Lebenszeit auch nicht höher.
Meine Batterie (wartungsfrei) ist übrigens 8 Jahre und funzt noch.
Auch die Kontakte der Lichtmaschine sind natürlich einem Verschleiss unterworfen. Aber in vielen Spezialwerkstätten kann man Lichtmaschinen generalüberholen lassen. Dabei werden die Kohlen getauscht und ebenso die Lager.
Es mag gewisse Elektrogeräte geben, in die absichtlich Mängel eingebaut werden. Das kann ich nicht beurteilen. In den 2 Beispieln ist es jedoch ein wenig an den Haaren herbeigezogen.

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Steuern / Re: Unterhalt Kind
« am: 09. April 2013, 07:46:00 »
Also, zunächst ist es ja mal so, dass (wenn überhaupt) das französische Netto zur Berechnung herangezogen wird. Dh eventuelle spätere Steuerzahlungen müssen abgezogen werden.
Aber, andere Frage: Wieviel macht es denn laut Düsseldorfer Tabelle aus? Normalerweise sind das pro Stufe (also 100, 105, 110, 115% usw) pro Kind etwa 20-25€.
Das bedeutet bei 400 mehr netto 25€ pro Monat mehr Unterhalt. Davon sind wiederum, je nach Verdienst, 30% abzusetzen, bleiben also 17,50€. Ist ja nicht die Welt, oder?

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Steuern / Re: Unterhalt Kind
« am: 08. April 2013, 13:00:19 »
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das man in Deutschland hätte. Dh Brutto nach deutscher Steuergesetzgebung. Alles andere ist Unfug. Sonst müsste man ja auch nur den Unterhalt nach französischem Satz bezahlen.
Übrigens ist der Kinderunterhalt in Frankreich komplett von der Steuer abzuziehen. In Deutschland müsste er vom Empfänger also wieder versteuert werden. Hier müsste dann der Freibetrag des Kindes greifen  :mad:.
Du siehst, es ist wahnsinnig. Einige Dich einfach darauf, Unterhalt wie bisher zu bezahlen.

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Sonstiges / Re: Urlaub in Südfrankreich!
« am: 23. Januar 2013, 07:59:48 »
Arles ist wunderschön, Samstags morgens ist Markt. Ein Fest der Farben.
 Les Baux muss man auch gesehen haben, am besten bei klarem Wetter, da kann man bis zum Mittelmeer sehen. Uzes ist eine schöne Kleinstadt mit Arkaden und einem schönen, kühlen Dorfplatz zum Kaffee trinken.
Der Pont du Gard und der Oberlauf des Gardon.
Etwas weiter weg ist Avignon, nicht die Brücke, der Papstpalast ist beeindruckend. Die Isle sur la Sorgue ist zwar sehr überlaufen, aber der Fluss ist ein wirkliches Farberlebnis, ebenso wie die Ockerfelsen von Rousillion. Der Mont Ventoux besticht nicht durch die Höhe, sondern dadurch, dass er den Alpen vorgelagert ist und so eine tolle Aussicht bietet. Unbedingt hinfahren. Vaison la romaine liegt am Fuße des Berges und auch sehenswert. Wenn man in dieser Gegend ist, dann kann man noch die Schluchten des Toulourenc durch den Fluss erwandern. Vorallem bei warmen Wetter sehr schön.
Die Camargue ist ein Muss! Leider ist das Örtchen Ste Marie de la mer völlig touristisch.
Sehr schön ist das Künstlerdorf Saint Remy, in dem auch Nostradamus lebte.

 

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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich will mein Auto in Frankreich abmelden und zeitverstzt, dh. im März in D wieder anmelden. Jatzt habe ich häufiger von einem Formular (cession) hier gelesen. Andererseits gibt es auch ein Formular: Déclaration de retrait de la circulation d´un véhicule.
Das passt wohl eher. Muss ich das Formular mit der abgeschnittenen carte grise an die prefecture schicken, die Versicherung danach kündigen und kann dann das Auto später in D anmelden (Tüv in D habe ich schon gemacht)?

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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 19. November 2012, 16:06:29 »


Egbert hatte bereits im Mai und im August geschrieben, dass er wieder nach D zieht, weil er zu oft außerhalb der Grenzzone arbeitet. Für ihn heißt das, sein Grenzgänger-Status ist für das komplette Jahr 2012 futsch. Egal ob mit oder ohne Bescheinigung, für ihn auch egal, ob der Arbeitgeber Lohnsteuern einbehält oder fälschlicherweise nicht. Lohn/Gehalt für 2012 muss er in D versteuern. Egal ist auch, ob eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erfolgt. Denn nächstes Jahr wären entsprechende Steuererklärungen in F + in D zu machen. Da können die Entscheidung zwischen Steuerehrlichkeit und finanziellem Vorteil, das Abwägen von Chancen und Risiken zum persönlichen Problem werden. (Die 'Aktenlage' spricht für Grenzgänger, die Realität nicht.) Dagegen würden mich die Probleme des Arbeitgebers mit der Lohnsteuer nicht die Bohne interessieren.




Das stimmt so nicht. Ich habe geschrieben, dass ich bald wieder nach D ziehe, weil ich beruflich in voraussehbarer Zeit zu oft ausserhalb des Grenzgebietes arbeite. Das trifft aber für 2012 nicht zu. Ich bin zum 1.11 wieder in D gemeldet.

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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 15. November 2012, 12:03:58 »
Dh. ich warte einfach ab, ob ich eine Zahlungsaufforderung bekomme. Duck an cover.

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