Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - kembser

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 »
1
... abgesehen davon: Auf der Bescheinigung stand nirgends, dass sie nur in F gilt.  :pfeif:

2
@sable12

Ich hatte noch die Erlaubnis zum Fahren von Fahrzeugen bis 7.49 t. Das hab ich bisher nie gebraucht und habe daher darauf verzichtet.

Zum Einschicken des FS: Ich hatte mir vorher eine Kopie gemacht. Wäre ich in D kontrolliert worden, hätte ich denen halt die Kopie und die franz. Bescheinigung gezeigt. Ich habe einfach mal gehofft, dass das dann in Ordnung gewesen wäre...  ;)

3
Guten Morgen,

Hier ist alles beschrieben:

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1727

Viele Grüße,
der Kembser

4
Versicherungen / Re: Krankenversicherung als „Privatier“
« am: 27. Februar 2024, 14:13:08 »
Hallo Marion,

Wenn man weder arbeitet noch arbeitslos ist und du nicht mit einem Lebenspartner mitversichert werden kannst, kannst du über die "PUMa" (Protection Universelle maladie) versichert werden. Alles wichtige findest du hier:

https://www.ameli.fr/haut-rhin/assure/droits-demarches/vie-professionnelle-retraite/sans-emploi

Viele Grüsse,
der Kembser

5
Steuern / Re: Kosten für Zahnkronen in Frankreich absetzbar?
« am: 02. September 2023, 14:12:49 »
Hallo Volker,

Soweit ich weiß, gibt es bei der französischen Steuererklärung keine Möglichkeit, Krankheitskosten abzusetzen.

Viele Grüße,
der Kembser

6
Wohnen / Re: Balkonkraftwerk
« am: 13. Juli 2023, 20:13:25 »
Das kann ich dir leider nicht sagen. Ich habe ehrlich gesagt direkt in Frankreich geschaut, damit auch alles sicher den französischen Vorschriften entspricht. Wenn da mal was schiefgeht (im schlimmsten Fall ein Brand), möchte ich da nicht unbedingt leer ausgehen, weil die Versicherung feststellt, dass die Anlage nicht konform ist.

Bei der ERDF - Anmeldung muss man auf jeden Fall ein Konformitätszertifikat für die Wechselrichter hochladen. Das habe ich damals von monkitsolaire bekommen.

7
Wohnen / Re: Balkonkraftwerk
« am: 13. Juli 2023, 18:00:45 »
Ich wollte keine Werbung machen, aber von dem gleichen Anbieter habe ich auch meine Anlage.

Und der Link zum Anmeldeportal ist hier:

https://connect-racco.enedis.fr/prac-internet/custom/C5E/accueil

8
Wohnen / Re: Balkonkraftwerk
« am: 12. Juli 2023, 22:13:39 »
Hallo readonly,

In Frankreich darf man Anlagen bis 3000W selbst installieren. Man muss sie dann lediglich bei ERDF anmelden, das geht alles online. Ich habe letztes Jahr eine Anlage mit vier Panels (1.6 KWc) auf meiner Gartenhütte installiert. Die Anmeldung war kein Problem.
Es gibt ja verschiedene Anbieter für solche Anlagen im Internet, da wird in der Regel auch erklärt, wie man die Anmeldung macht.

Viele Grüße,
der Kembser

9
Arbeiten / Re: Sozialversicherung im Homeoffice
« am: 03. Juli 2023, 08:18:08 »
Hallo zusammen,

Doch, Frankreich hat unterzeichnet (siehe meinen Link im Beitrag von vorhin). Ob das beantragt werden muss? Keine Ahnung. Ich arbeite in der Schweiz, da läuft das auf jeden Fall automatisch.

Viele Grüße,
der Kembser

10
Arbeiten / Re: Sozialversicherung im Homeoffice
« am: 03. Juli 2023, 07:49:39 »
Guten Morgen,

Frankreich hat das Abkommen - wie immer in letzter Minute - unterzeichnet. Damit sind ab sofort bis zu 49.9% Homeoffice möglich, wenn man Grenzgänger ist:

https://travail-emploi.gouv.fr/actualites/presse/communiques-de-presse/article/signature-par-les-autorites-francaises-de-l-accord-cadre-multilateral

Viele Grüße,
der Kembser

11
Hallo yando

Offenbar hast du deine Einkünfte in Feld 1AF eingetragen. Das ist für Einkommen, die in Deutschland versteuert werden, also zum Beispiel wenn du Beamter bist. Ist das bei dir der Fall? Dann musst du diesen Betrag nochmals im Feld 8TK eintragen. Ansonsten müsstest du deine Einkünfte statt in 1AF in 1AG eintragen.

Das Formular zur Erklärung der ausländischen Bankkonten sollte eigentlich in der Online-Erklärung vorhanden sein, wenn du 8UU angekreuzt hast. Es handelt sich um das Formular 3916. Irgendwo am Anfang der Online-Erklärung, nach dem Überprüfen der persönlichen Angaben, kommt eine Seite, wo man die Formulare auswählen kann. Da gibt es auch eine Suchfunktion. Vielleicht musst du da mal suchen...

Viele Grüße,
der Kembser

12
Hallo,

Ich habe es gerade mal probiert.

Wenn ich anklicke "Je demande... l'échange ou l'enregistrement de permis étranger, ou obtenu dans une COM", muss ich unten aus einer Liste das entsprechende Land auswählen. Danach müsste es dann doch richtig weitergehen, oder?

13
Hallo zusammen,

Gestern ist mein französischer Kartenführerschein per Einschreiben angekommen. :laugh:
Vom Tag der Antragstellung im Internet bis zur Zustellung des Führerschein hat es bei mir also ca. dreieinhalb Monate gedauert.

Viele Grüße,
der Kembser

14
Ja, hab ich ganz vergessen zu erwähnen.
Foto und Unterschrift digital aufgenommen in einem Photomaton Automat. Dort erhält man einen Code, den man bei der Beantragung eingeben muss. Hab's in meinem Beitrag ergänzt.

15
Hallo zusammen,

so, mal ein kurzes Update zu meinem Führerschein-Umtausch.

Ich habe einen deutschen rosa Papierführerschein, der eigentlich Anfang 2025 abläuft. Aufgrund der Berichte habe ich schon mal einen Antrag auf Umtausch gestellt - wer weiß, wie lange es dauert...

Antragstellung auf ANTS am 03.02.2023

Eingereichte Dokumente:

  • ePhoto (elektronisches Foto und elektronische Unterschrift) per Code aus einem entsprechenden Photomaton Automaten
  • Anmeldebescheinigung der Mairie, als wir nach F gezogen sind (Justificatif de la date d'installation en France)
  • Kopie meines Führerscheins (Permis de conduire actuel)
  • Bescheinigung des Erwerbs der franz. Staatsbürgerschaft (Décret de naturalisation)
  • Kopie meines franz. Ausweises (Pièce d'identité)

Außerdem unter Sonstige Dokumente (Autre type de pièce):

  • Karteikartenabschrift von der Führerscheinbehörde meines damaligen Landkreises
  • Ein Anschreiben, in dem ich ausdrücklich darauf hinweise, dass ich auf den LKW-Führerschein verzichte. In dem Schreiben weise ich auch (mit Link) auf die EU-Verordnung 2016/1945 hin. In dieser Verordnung (in allen EU-Sprachen verfügbar) steht genau für jedes EU-Land, welche Führerscheinklasse welchen alten Führerscheins welcher aktuellen Kategorie entspricht.
  • Die zwei Seiten dieser EU-Verordnung, die sich auf meinen Führerschein beziehen, auf Französisch.

Am 05.04.2023 erhalte ich eine Nachricht, dass ich meinen französischen Ausweis nochmals einscannen und hochladen soll, da an einer Stelle etwas vom Rand fehlt.

Heute, 25.04.2023 erhalte ich eine Nachricht, dass ich meinen Führerschein einschicken soll und das Dokument herunterladen kann, das zusammen mit einer Kopie meines Führerscheins als Nachweis gilt, dass der Umtausch im Gange ist. Das Dokument ist vier Monate gültig.

Nun bin ich mal gespannt, wann mein französischer Führerschein kommt.

Auf jeden Fall habe ich keinerlei Übersetzung gebraucht, und der Antrag wurde auch nicht abgelehnt. Ging alles relativ schnell...

Viele Grüße,
der Kembser

P.S.: Wenn jemand das EU-Dokument sucht, hier ist der Link dazu: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/?uri=CELEX%3A32016D1945

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 »