Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Alsacien

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Anmerkungen zum Forum / Re: Benötigen dringend eure Hilfe!
« am: 09. Februar 2010, 23:00:19 »
Mein Freund will die Wohnung als Erstwohnsitz eintragen. ich wäre nur zu besuch - mich betrifft das nicht das weiß ich. aber men schatz hat schon mit seinem Steuerberater gesprochen ...

Er muss - mit Ausnahme von max. 45 Tagen pro Jahr - arbeitstäglich dorthin zurückkehren. Macht durchschnittlich rund 4 Übernachtungen pro Woche.

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 23. Januar 2010, 12:21:01 »
Hallo,

die doppelte Staatsbürgerschaft hält für beide Länder ein Leben lang. Für Frankreich war eine doppelte Staatsbürgerschaft sowieso noch nie ein Problem. Nur die Deutschen haben das lange Zeit nicht akzeptiert.

Wir sind in der gleichen Situation: Meine Frau ist Französin, unser Sohn ist allerdings in Deutschland zur Welt gekommen. Trotzdem hat er natürlich beide Staatsbürgerschaften, auf Grund der beiden Staatsangehörigkeiten der Eltern. Diese behält er für immer, falls er nicht eines Tages freiwillig auf eine verzichtet. Und er würde auch seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er sich in der französischen Armee verpflichtet. (was ich nicht hoffe...)

Übrigens bin ich seit kurzem auch Franzose. Mittlerweile ja kein Problem mehr für Deutschland, wenn man eine andere EU-Staatsangehörigkeit annimmt. In diesem Fall bleibt man auch Deutscher. Auch ich bin also mittlerweile ein Doppelstaatler.  :D

Viele Grüße,
der Kembser

Ich habe mittlerweile auch beide Staatsangehörigkeiten (per déclaration). Zu Beginn des Prozederes musste ich für meine deutsche Staatsangehörigkeit noch eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, die aufgrund bestehender Verbindungen nach D (Familie, Arbeit) auch ohne Probleme erteilt wurde.
Zwischenzeitlich wurde die Gesetzeslage innerhalb der EU so geändert, dass man als EU-Bürger automatisch beide Staatsangehörigkeiten behalten darf, die Beibehaltungsgenehmigung ist somit für EU-Bürger hinfällig.

Für Kinder aus deutsch-französischen Ehen/Paaren gab es m.W. seit jeher eine generelle Ausnahme vom Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit.

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Daher steht meine Frage auch immer noch und ich wäre sehr froh wenn mir da jemand sagen könnte um was alles ich mein Bruttoeinkommen bereinigen darf um evtl. auf diesen Betrag von 16.008 Euro zu kommen...

Dankeschön für Eure Hilfe


Ich habe bis 2008 in D ausserhalb der Grenzzone gearbeitet und hatte in D einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt. Um zu entscheiden, ob ich in Steuerklasse III komme, wurde bei meiner in F erwerbstätigen Frau das Bruttoeinkommen ohne Abzug der Sozialabgaben zugrunde gelegt. Demnach darfst Du - leider - nichts abziehen.
Eine andere Möglichkeit, in Steuerklasse 3 zu kommen, besteht dann, wenn Euer Familieneinkommen zu min. 90 % in Deutschland anfällt. Dafür muss Dein Mann aber schon kräftig verdienen.

mfG

Alsacien

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 22. Januar 2010, 11:20:12 »
In dem Link steht doch alles drin. Entweder ist das Kind Franzose über die Abstammung, d.h., wenn mindestens ein Elternteil im Moment der Geburt Franzose ist (jus sanguinis) oder wenn es in Frankreich zur Welt kommt UND mindestens ein Elternteil auch schon in Frankreich geboren wurde (doppeltes ius soli).

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Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 07. Oktober 2009, 21:29:36 »
Bei dieser Konstellation werden Sozialabgaben in F fällig. Da diese in F vor allem für den AG deutlich höher sind als in D, ist m.E. fraglich, ob Dein AG da mitspielt.

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Steuern / Re: Umrechnung PS in CV
« am: 14. April 2009, 10:51:30 »

Hallo Alsacien,

das kann ich jetzt nicht ganz glauben, dass diese Formel allgemeingültig sein soll.
Bei gleicher Motorleistung wurde ich wegen dem Automatikgetriebe eine Steuerklasse weiter oben eingstuft....

Das deckt sich doch genau mit dem, was ich geschrieben hab.

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Steuern / Re: Umrechnung PS in CV
« am: 02. April 2009, 14:59:15 »
Halli Hallo,

ich mache zum ersten mal meine Steuererklärung!
Leider weiß ich nicht wie ich die PS Zahl meines Autos in die gewünschte CV Zahl umrechnen kann.
Kann mir das jemand erklären oder mir sagen, wo ich das raus finden kann?
*
Schonmal vielen Dank!

Hallo Sina,

seit Juli 1998 gilt folgende Formel:
 
PA = CO2 / 45 + (P / 40)^1,6
 
mit PA: Steuer-PS (CV) auf ganze Zahlen gerundet
 
P: tatsächliche Leistung in kW

CO2: Kohlendioxidemissionen in g/km im standardisierten Zyklus


Vor 1998 war es noch etwas komplizierter:

PA = m (0,0458 x C/K)^1,48

mit m: Koeffizient (1 für Benziner und 0,7 für Diesel)

C: Hubraum in ccm
 
K: das gewichtete arithmetische Mittel der Geschwindigkeiten in km/h, die der Motor in jedem der Vorwärtsgänge bei 1.000 U/min theoretisch erreicht.

Dies erklärt z.B., warum das Getriebe Einfluss auf die CV-Einstufung hat, also z.B. ein drehzahlsenkender fünfter Gang die CV-Zahl senkt oder ein Automatikfahrzeug anders eingestuft wird/wurde als ein sonst identischer Handschalter.


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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 07. Januar 2009, 21:30:48 »
hallo Alsacien,

hast du da was verwechselt?

Ich fürchte ja. Du hast recht.
Bei mir hat es sich in der Tat etwas anders verhalten. Ich war von 2002 bis 2004 bereits Expatriate in F und habe da schon in F Steuern gezahlt. Dann habe ich vorübergehend in D gewohnt, wo ich beschränkt steuerpflichtig war (Steuerklasse 1) und bin dann im Mai 2005 wieder nach F gezogen. Deshalb habe ich den crédit d'impôt für die ersten vier Monate beantragt und bewilligt bekommen.

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Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 23. Dezember 2008, 10:46:23 »
Jedoch deine konkreten Aussagen überzeugen mich nicht.
So behauptest du, dass eine Rückkehr in den reglementierten Tarif mittlerweile sehr wohl möglich ist. Das stimmt nur sehr bedingt bis gar nicht. Nämlich bei Gas überhaupt nicht und bei Strom nur zeitlich befristet.

Dass es inzwischen alternative Anbieter in F gibt, weiß ich. Nur hatte ich auf eine Frage von User BigSephiroth nach Energie-Anbietern und eventuellem Wettbewerb geantwortet. Und den gibt es in der Praxis tatsächlich nicht. Weil die alternativen (noch) unbedeutend sind und sich zwangsweise an den staatlich reglementierten Energiepreisen orientieren müssen. Und diese Preise dominieren den Energiesektor in Frankreich. Da kann ich nicht von 'Markt' reden.

Sag mir noch, was 'definitiv falsch' ist an meiner Aussage, dass der Staat für verbraucherfreundliche Preise sorgt, die erheblich niedriger als in Deutschland sind.

Es sieht so aus, als ob du ein Verfechter von Markt und Wettbewerb im Energiebereich bist, ok.
Ich bin es definitiv nicht. Deshalb muss ich dem Thema Markt und Wettbewerb auch nicht 'gerecht' werden und auch nicht einer 'dezidierten' (?) 'Überprüfung' (von wem denn auch?) standhalten.
Aber das ist eine ideologische Diskussion, die nicht in dieses Forum gehört.

Den diskriminierenden Vorwurf von 'Stammtischparolen' lassen wir lieber mal sein; ich rede ja auch nicht von 'akademischen Nebelkerzen'.

Sonst bin ich einverstanden mit deinem -nichts für ungut-

schöne Grüße


Du hast geschrieben, es gäbe keinen Markt. Das ist definitiv falsch. Das spezifische Problem in Frankreich ist vielmehr die Tatsache, dass die Marktpreise, die auf den Großhandelspreisen basieren (z.B. Börse Powernext) über den staatlich regulierten Tarifen liegen. Der Grund hierfür liegt vor allem in den unterschiedlichen Preisbildungsmechanismen von Tarifen und am Großhandelsmarkt.

Auf dem Großhandelsmarkt bestimmen die Grenzkosten des letzten Kraftwerks, das zur Befriedigung der Nachfrage noch gebraucht wird, den Strompreis (Merit Order). In der Regel sind das Gas- oder Ölkraftwerke im Peak und Kohlekraftwerke im Base. Der Grund hierfür ist einfach: Da es sich kein Betreiber langfristig leisten kann, Kraftwerke laufen zu lassen, bei deren Einsatz die Erlöse nicht mindestens die Höhe der Grenzkosten erreichen, prägt das teuerste noch zur Befriedigung der Nachfrage benötigte Kraftwerk, das sog. Grenzkraftwerk, das Preisniveau. Das Ein-Preis-Prinzip (Law of One Price), wonach es in einem Markt für ein homogenes Gut bei Arbitragefreiheit nur einen einzigen Preis geben kann, führt dazu, dass die gesamte angebotene Strommenge zum Preis des vom Grenzkraftwerk erzeugten Stromes angeboten wird.

Die staatlich regulierten Tarife sind kostenbasiert und orientieren sich an den Durchschnittskosten des gesamten Kraftwerksparks plus einem Aufschlag für Investitionsanreize, um die Fixkosten zu amortisieren. Aufgrund des hohen Anteils von Kernkraft- und Laufwasserkraftwerken (rd. 90 %) mit ihren konkurrenzlos niedrigen Erzeugungskosten, sind die staatlichen Tarife derzeit deutlich günstiger als die nach den Grenzkosten des teuersten Kraftwerks determinierten Großhandelspreise. Das führt dazu, dass auf Endkundenmarkt kein Wettbewerb stattfindet, da potenzielle Konkurrenten des Quasi-Monopolisten EDF ihren Strom an der Börse teurer beschaffen müssten, als sie ihn an die Endverbraucher (zum Tarif) verkaufen könnten.

Diese Fakten kann man nun in der Tat unterschiedlich bewerten. Man kann sich als Endverbraucher an den staatlich garantierten niedrigen Preisen freuen (selbst Industriekunden haben die Möglichkeit eines Rückkehrtarifs), akzeptiert dann aber, dass es keinen wirklichen Wettbewerb gibt, mit allen damit verbundenen Nachteilen (Stichwort Servicequalität, Schaffung von Monopolrenten etc.). Oder man kann sich überlegen, wie man den Wettbewerb organisiert, damit er effektiver wird, z.B. indem man die Marktmacht der Monopolisten und/oder Oligopolisten bricht. Möglichkeiten hierfür sind z.B. Market Coupling, d.h. der relevante Markt wird grösser als die nationalen Märkte, die Marktmacht der einzelnen Anbieter sinkt, virtuelle Versteigerungen von Kraftwerkskapazitäten der marktbeherrschenden Akteure, prioritäre Inbetriebnahme von Kraftwerken neuer Anbieter etc.

Da ich der festen Überzeugung bin, dass Wettbewerb ein notwendiges Korrektiv darstellt, um Auswüchse des Monopols, wie z.B. Monopolrenten, zu verhindern, ist der staatlich regulierte Tarif in F für mich trotz der niedrigen Preise keine zufriedenstellende Lösung, weil er das Monopol der EDF auf lange Sicht zementiert.

mfG

Alsacien

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Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 18. Dezember 2008, 13:52:34 »
Für Strom und Gas gibt es keinen „Markt“. Den braucht man auch nicht, denn der Staat sorgt hier für seine Bürger mit erheblich niedrigeren Preisen als in Deutschland.

Das ist definitiv falsch. Die entsprechenden EU-Richtlinien sind auch in Frankreich in nationales Recht umgesetzt worden. Seit 01.07.2007 ist der französische Strommarkt vollständig geöffnet, so dass auch Haushaltskunden ihren Stromanbieter seither frei wählen können.

mfG

naja,
mal langsam, 'definitiv falsch' ist da gar nix.

Selbst Paragrafen aus Brüssel schaffen in Frankreich noch lange keine Realität.

Wo kannst du denn konkret als Verbraucher hier auswählen?
Zwischen EDF und EDF, oder GDF und GDF, auch wenn sie sogar 2 unterschiedliche Tarife anbieten.
Aber einmal gewählt und dann nicht mehr reversibel.
Das ist doch kein Markt. (Wo gibt es den überhaupt? Etwa in D mit den 4 Energie-Monopolisten, die gemeinsam schalten und walten dürfen, wie sie wollen?)
Als Verbraucher bleibe ich dabei; es ist gut so, dass es hier keinen 'Markt' gibt und der Staat für verbraucherfreundliche Preise sorgt, die erheblich niedriger sind als in Deutschland.

Grüße

So einfach, wie Du es darstellst, ist es leider nicht. Fast sämtliche Aussagen Deines Posts halten einer dezidierten Überprüfung nicht stand. Ich habe mittlerweile 10 Jahre als Key Account Manager im Vertrieb von Strom, Gas und energienahen Dienstleistungen in D und F gearbeitet, davon 3 Jahre als Key Account Manager bei der EDF und habe meine Dissertation zum Thema Strommarktliberalisierung in D und F, die ich als externer Doktorand verfasse, fast fertig.

In dieser wissenschaftlichen Arbeit arbeite ich dezidiert heraus, was hüben und drüben in punkto Markt und Wettbewerb noch im Argen liegt. Glaub' mir, so ein paar dahin geworfene Stammtischparolen werden dem Thema einfach nicht gerecht.

Wahlmöglichkeiten gibt es z.B. hier: http://www.energie-info.fr/fichier/GGTSPU-ludgg01.ludfw.prego-services.org-14046-420392-DAT/Liste_Fourn_Particuliers.pdf ; eine Rückkehr in den staatlich regulierten Tarif ist mittlerweile sehrwohl möglich.

Nichts für ungut.

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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 17. Dezember 2008, 10:01:12 »
Es erfolgt keine Erstattung oder Anrechnung der bereits in D bezahlten Steuern.

Doch.
Das in Dtl. versteuerte Bruttoeinkommen (abzüglich Sozialabgaben) in Formular n°2047 eintragen und in Zeile 8 TK von Formular n°2042 übertragen. Gibt Anspruch auf einen crédit d'impôt. Man bekommt zwar nicht die komplette bereits geleistete Steuerzahlung zurück, wohl aber den Betrag angerechnet, den man in F als Steuer auf das zugrunde liegende Einkommen hätte entrichten müssen.

Im übrigen wird man - bei strenger Auslegung der Gesetze - in Deutschland bis zum Zeitpunkt des Umzugs nach Steuerklasse 1 besteuert, da ein Antrag auf unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht und damit die Möglichkeit von Steuerklasse 3 stets für ein komplettes Kalenderjahr gültig ist. Je später im Jahr man umzieht, desto interessanter kann es (für Verheiratete) folglich sein, diesen Antrag zu stellen und erst zum 1.1 des darauffolgenden Jahres in F Steuern zu entrichten.

Ich persönlich habe z.B. meinen Dienstsitz zum 01.11.2008 in die Grenzgängerzone verlegt, aber trotzdem in Deutschland für das KJ 2008 unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht und Steuerklasse 3 plus Freibeträge beantragt, weil ich die Ersparnis, die ich in 10 Monaten durch SK 3 erziele mit zwei Monaten Steuerzahlung in F nicht mehr kompensieren könnte.

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Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 01. Dezember 2008, 09:26:06 »
Kollegen von mir haben auch einen Geschäftswagen.
Dass Du Sozialabgaben für das erhöhte Brutto zahlen mußt, ist korrekt - aber dieses Brutto erscheint nicht auf der Abrechnung für die französische Steuer, sondern nur das Brutto ohne geldwerten Vorteil.

Ich habe zwar keinen Geschäftswagen, hatte aber auch schon öfters geldwerten Vorteil auf der Abrechnung - und in keinem Fall war das auf der endgültigen Abrechnung für das französische Finanzamt drauf....

...dann musst Du es "manuell" hinzurechnen.

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Arbeiten / Re: Grenzgänger mit Homeoffice
« am: 29. November 2008, 23:37:28 »
Hallo Zusammen,

trotz suchen hier im Forum, habe ich noch keine Antwort auf meine Frage gefudnen.

Ich bin derzeit bei einem deutschen Unternehmen beschäftigt, das nicht in der Grenzzone liegt. Aber ich  habe ein Homeoffice Vereinbarung. Nun möchte ich zum nächsten Jahr nach Frankreich umziehen. Meine Homeoffice Vereinbarung würde aus Arbetigebersicht auch aufrecht erhalten bleiben. Aber, so argumentiert der Arbeitgeber,  wäre ich ja dann kein Grenzgänger mehr. Damit würde ich entweder in Deutschland beim Finanzamt des Unternehmensitzes versteuert und in D sozialversicherungspflichtig oder aber in Frankreich beim FA versteuert, dann aber auch dort sozialversicherungspflichtig, da dann in Frankreich ja auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Ich bin aber der Meinung, dass ich im Land des Unternehmenssitzes sozialvesicherungspflichtig bin, auch wenn ich im Ausland arbeite.
Wer hat hier Erfahrungen?

Danke!

Ich haben den Homeoffice-Gedanken wieder verworfen, weil dann - bei derselben Situation wie bei Dir - Sozialversicherung in F fällig geworden wäre. Was übrigens für den AG deutlich teurer geworden wäre.

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Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 29. November 2008, 19:30:07 »
Leider zum 23.ten Mal noch einmal dieses Thema.
Konnte im Forum leider noch keine zutreffende Aussage finden wie das hier in F gehandhabt wird.

Folgende Situation:
Wohnen in F. Arbeiten in D. Firmenwagen. Auf Abrechnung in D jeden Monat 320,- aus 1% Regelung und 570,- aus Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte. Summe 890,- je Monat auf Brutto in D. Da keine Steuer in D gezahlt wird also erst einmal uninteressant. Da aber 12 x 890,- = 10.680,- auf Bruttoeinkommen in D auf der Abrechnung stehen, welches in F als Grundlage der Besteuerung gilt ( abzgl. Sozialabgaben) wären das in meinem Fall 30% auf 10.680,- also 3.204,- an Steuern nur für das Firmenfahrzeug je Jahr. In D konnte ich günstiger durch Führen eines Fahrtenbuches fahren.

Also. Wer kennt sich denn damit genau aus? Stimmt es, dass man pschl. ca. 50-60 Euro je Monat für die private Nutzung zahlt, ohne die 1%-Regelung und die Entfernungskilometer berücksichtigt?

Schönes Wochenende und schon vielen Dank für die zahlreichen Ausführungen.

s´Chatwiesel

Ganz sicher bin ich mir auch nicht, wie es sich rechtlich genau verhält. So wie Du's beschreibst, wird es bei mir auch gehandhabt, obwohl es die Komponente für die Entfernung Wohnort-Arbeitsplatz in F so nicht gibt. Hier sind es 12 % vom Listenpreis pro Jahr, was den 1 % pro Monat in D entspricht.
Ob Du Anspruch darauf hast, dass bei der Berechnung des geldwerten Vorteils nur diese 1 % angesetzt werden, weiss ich nicht. Da es bei mir im Jahr nur um 200 € geht, die die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte letztendlich ausmacht, habe ich noch nicht gefeilscht.

PS: 30 % scheint mir enorm viel.

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Hallo!

Ab nächstem Jahr werde ich in Bayern arbeiten und das zweifelsfrei nicht mehr als Grenzgänger.      :kotz:
Ich habe Hier ein Haus und meine Rest-Familie bleibt auch hier wohnen und arbeiten.
Die Wochenenden werde ich hier in F verbringen.
Hat jemand, der vielleicht außerhalb der Grenzzone in Deutschland arbeitet und auch noch einen Wohnsitz in D hat Erfahrungen, ob ich das Programm doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten etc. fahren kann/darf oder spricht hier die Tatsache dagegen, dass der andere Wohnsitz in F liegt?

Kann darf ich meinen 1. Wohnsitz in Frankreich belassen oder müsste ich den nach D verlegen.
Wie ist das steuerlich sinnvoller?

Danke für Eure Hilfe!

Doppelte Haushaltsführung ist möglich, auch wenn der Familienwohnsitz in F liegt.

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