Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - randyjones

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Hallo zusammen,
bin gerade am verzweifeln! Ich schaffe es einfach nicht mit meiner Fritzbox international als Ersatz für die ORANGE Livebox eine Internetverbindung herzustellen.
Starte ich die Fritzbox mit direkter Verbindung an meinen DSL-Anschluss (VDSL2, ITU G 993.2) kommt ohne Probleme eine DSL-Verbindung zustande die mir auch in der Fritzbox angezeigt wird. Aber es ist mir nicht möglich die Internetverbindung herzustellen. Dabei benötige ich ja noch nichteinmal irgendwelche TV oder VoIP Funktionen. Ich möchte einfach nur Internet!

Meine Vermutung ist, dass die Einstellungen für VCI/VPI sowie für PPPoA und evtl. sogar VLAN-ID nicht stimmen.
Hier habe ich bereits alle möglichen Kombinationen ausprobiert die mir dir FB7590 bietet. VCI = 8(0,2), VPI = 35 (36) usw.
Bin mittlerweile ratlos! Kann es sein das die FB7590 nicht selbstständig funktioniert und nur hinter die Livebox geschaltet werden kann? Ich bin für jeden eurer Tipps dankbar!

PS: Natürlich habe ich die Box auf Annex a eingestellt! Muss seitens DNSdyn o.ä. noch etwas berücksichtigt werden?

 

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Hallo zusammen,
ich hätte mal Fragen zu folgendem Sachverhalt:
ich würde gerne mein in Frankreich angemeldetes Auto für ein halbes Jahr stilllegen da es nicht gebraucht wird. Kann mir jemand sagen was dazu nötig ist? Reicht es aus lediglich die Versicherung zu kündigen?
Danach werde ich wieder nach Deutschland ziehen und möchte es dort auch wieder anmelden. Muss das Auto dann bei der Prefecture ebenfalls abgemeldet werden und wenn ja wie? Ich weiß das ich bei einem Verkauf den Abschnitt der Carte Grise einsenden muss. Allerdings verkaufe ich ja nicht sondern melde es einfach nur auf meinen Namen wieder in Deutschland an. Gibt es hierzu ein eigenes Formular?
Danke für eure Antworten

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Guten Morgen,
ich weiß, diese Themen wurden hier alle mehr oder weniger zig-fach diskutiert und beschreiben aber trotzdem bin ich beim Durchlesen der vielen Threads letztendlich eher verwirrter anstatt schlauer als zuvor. :-[
Daher möchte ich mal ganz direkt nochmal folgende Fragen stellen und hoffe das man diese an einem konkreten Beispiel eventuell besser verständlich machen kann.
AAAlso:
Ich möchte mir gerne einen Gebrauchtwagen eines deutschen Händlers kaufen und mein, in Frankreich angemeldetes Auto, dort in Zahlung geben. der "Neue" soll auch wieder in Frankreich zugelassen werden.
Meine Fragen hierzu wären:
1. muss ich, um mein Auto in Deutschland in Zahlung geben zu können erst wieder die deutschen Papiere erstellen lassen? (Fahrzeugbrief und Schein wurden bei der Anmeldung in Frankreich damals ja einbehalten bzw. vernichtet) oder reicht die Carte Grise? Wie wäre das wenn ich ihn in Deutschalnd privat verkaufe?
2.Der Gebrauchtwagen den ich kaufen möchte hat einen C02-Ausstoß von 198mg/km, hat Erstzulassung 5/2012 und hat knapp 40 000 km und 243PS. Wie hoch wäre meine Anmeldegebühr bzw. vor allem die Strafgebühr (ecotax)?
3. Der Händler bietet Netto-Export an. Bezahle ich also in Deutschland lediglich den Nettopreis und in Frankreich die Mehrwertsteuer und weise dem Händler anschliessend lediglich nach das ich diese in Frankreich bezhalt habe? Lohnt sich das für Gebrauchtwagen überhaupt?
4. Muss das Auto auch bei Inzahlungsgabe in Deutschland ein CT Nachweis haben der nicht älter als 6 Monate ist?
5. Ist es richtig das die Ecotax nur bei der ersten Anmeldung eines Fahrzeuges gezahlt werden muss?

Ich danke schon mal im voraus für eure Antworten! :doppeld:
 

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Danke für deine Antwort! :smily:
Ich hab meine Erklärung jetzt online gemacht und da wird schon beim Einstieg gefragt ob es im Jahr 2014 häusliche Veränderungen gab. Bestätigt man dies, kann man die genannten Eintragungen machen und das gemeinsame Formular wird autom. in eines umgewandelt welches nur für mich gilt.  :doppeld:

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schon mal probiert ob das Telefonkabel überhaupt richtig belegt sit bevor es an das technische Eingemachte geht? Ich hatte nämlich auch schon ein Telefon bei dem das Kabel erst getauscht werden musste das die PIN-Belegung nicht der französischen entsprach.

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Hallo,

habe eine Frage in eigener Sache! Welches Steuerformular N° habt Ihr abgegeben für die Einkünfte aus Deutschland?
Danke
Viele Grüße
Bine


Hallo Bine,
wir haben zusätzlich zum "herkömmlichen" Formular noch das rote Formular No.2047 "Déclaration des revenus encaissés à l'étranger"abgegeben

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Hallo pifolog,
das hast du richtig verstanden! Meine Frau wohnte noch bis Mitte des Jahres hier. Wenn ich deine Aussagen richtig verstanden habe, meinst du dass ich jetzt trotzdem nur mein Einkommen angeben muss und nicht anteilig noch das meiner Frau für die ersten 6 Monate?! Sie müsste theoretisch eine eigene Erklärung abgeben. Macht sie dies nicht sind 10% Strafe von 0€ zu versteuerndem Einkommen fällig. Also muss sie eigentlich nichts tun. Ich hoffe nur das sie dann nicht mir die Straf-Prozente aufbrummen..

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Für das Jahr der Trennung, egal ob mit oder ohne Scheidung, gibt jeder der Ex-Partner nur seine eigenen Einkünfte in einer getrennten Erklärung an.



Vielen Dank für die Antwort. D.h. also meine Frau muss im Trennungsjahr eine eigene Erklärung in Frankreich machen obwohl sie bisher nie eine gemacht hat?!

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Hallo zusammen,
ich hätte ein Frage zur folgenden Situation:
Ich habe mich Mitte letzten Jahres von meiner Frau getrennt. Wir sind allerdings noch verheiratet. Sie wohnt aber seit Juli 2014 in Deutschland. Meine Frau ist Beamtin und versteuert somit ihr Einkommen seit jeher in Deutschland. Aufgrund der Tatsache das in Frankreich pro Haushalt versteuert wird, musste ich  ihr Gehalt  bisher dennoch bei meiner franz. Steuererklärung mit angeben und es wurde bei der Berechnung der Steuerschuld auf Basis einer Pauschalwerts berücksichtigt das der Anteil meiner Frau bereits in Deustchland versteuert wurde. Meine Frage ist nun: Da meine Frau nicht mehr in meinem franz. Haushalt lebt, muss ich ihr Einkommen auch nicht mehr bei meiner Steuererklärung mitangeben oder ist dies doch nötig solange ich verheiratet bin?
Danke für eure Hilfe!!
 

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Steuern / Re: Formular N 2047-K
« am: 02. Mai 2013, 09:43:03 »
Vielleicht hast Dus als Werbung entsorgt :zwinkern:
Es scheint wohl unterschiede zugeben. Wir bekommen seit gut 14 Jahren immer beide.
DAs rosane ist im Endeffekt eh für die Katz, dort summierst Du nur die Einnahmen aus D auf und abträgst es dann in Baue....


Das stimmt nicht ganz! Wenn man Einnahmen schon in Deutschland versteuert hat, wie es bspw. bei Beamten der Fall ist, muss dies auch ins Formular 2047 eingetragen werden.

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Sonstiges / Re: Packstation
« am: 05. Februar 2013, 08:48:41 »
Guten Morgen zusammen,
also ich konnte vor einigen Monaten ohne Probleme ein Packstations-Konto eröffnen. hab einfach bei DHL angerufen und die Sachlage erklärt. Musste keine deutsche Adresse hinterlegen und bekam mein Willkommens-Paket nach Frankreich gesendet!
Scheinbar hängt es davon ab wen man an der Hotline gerade erwischt.

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Steuern / Re: Berechnung ds zu versteuernden Einkommens
« am: 08. Mai 2010, 13:20:46 »
Hallo Eric,
danke für deine Antwort.  :doppeld: Wenn du die 2. Variante nimmst, wie sieht´s dann mit den steuerfreien Zuschüssen (Pkt. 24) aus? Addierst du diese nicht? 

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Steuern / Berechnung ds zu versteuernden Einkommens
« am: 08. Mai 2010, 10:55:49 »
Hallo Grenzgänger,
ich mache gerade meine Steuererklärung und dabei ist mir aufgefallen, dass ich das zu versteuernde Einkommen nicht in jedem Jahr gleich berechnet habe. Trotzdem wurden meine Steuererklärungen jedesmal ohne murren anerkannt. Nun stellt sich mir die Frage wie es denn nun eigentlich richtig ist?
Bei meiner allerersten Steuererklärung ließ ich mich von einem Steuerfachmann einer franz. Bank beraten. Dieser gab mir folgende Berechnung des zu versteuernden Einkommens vor (die Punkte beziehen sich auf Punkte der Lohnsteuerkarte):

  Punkt:
        3. Bruttoarbeitslohn
   +  24. steuerfr. Zuschüsse
   -  23. Arbeitnehmeranteil Rentenvers.
   -  25. Arbeitnehmeranteil Gesamtsozialvers.-Beitrag
   -  Kindesunterhalt
   -  Gewerkschaftsbeiträge

Bei meinen folgenden Steuererklärungen errechnete ich das zu versteuernde Einkommen wie folgt:

  Punkt:
      3. Bruttoarbeitslohn
  - 23. Arbeitnehmeranteil Rentenvers.   
  - Arbeitnehmeranteil an Krankenversicherung ersichtlich im Lohnzettel vom Dezember
  - 25. Arbeitnehmneranteil an Gesamtsozialvers.-Beiträgen

Wie schon geschrieben ging die Erklärung jedes mal ohne Beanstandung durch. Meine Fragen sind daher nun: Welche Berechnung ist richtig? Dürfen Kindesunterhaltzahlungen von zu versteuernden Einkommen abgezogen werden?

Danke schon einmal für eure Unterstüzung!
 

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Steuern / Re: Steuer via Internet
« am: 13. Mai 2009, 08:03:45 »
Hallo Randyjones,

du kannst deine Steuererklärung nach dem du sie abgegeben hast noch modifizieren.

gruß

Saarbrigger


Ja, das hab ich schon gesehen! Es besteht die Möglichkeit noch weitere Formulare (u.a. auch das 2047er) anzuhängen. Werde es jetzt aber mal lassen das 2047er Formular noch anzuhängen da ich in dieses sowieso nur das Einkommen einzutragen hätte welches ja auch schon in der eigentlichen Erklärung steht.

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Steuern / Steuer via Internet
« am: 10. Mai 2009, 11:55:58 »
Hallo zusammen,
so, nachdem letzte Woche das Formular 2042 für die Steuererklärung bei mir im Briefkasten lag hab ich (Grenzgänger, Arbeitsplatz in Deutschland) mich auch gleich daran gemacht meine Steuererklärung einzureichen. Allerdings nicht in Papierform sondern übers Internet. Ich habe also meine  Steuererklärung bereits auf elektronischem Wege abgegeben was auch ganz gut funktionierte. Als ich nun gestern den Briefkasten öffnete lag da ein weiteres Formular drinnen, nämlihc das 2047 für Einküfte aus dem Ausland welche ich nun ja schon bei der "normalen" Steuererklräung angegeben habe. Meine Frage ist nun: muss ich dieses Formular jetzt ebenfalls noch ausfüllen und abgeben bzw. macht es einen Unterschied zu den Angaben im 2042er Formular? Hatte 2007 zum ersten mal eine Erklärung abgegeben da reichte das Formular 2042.

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