Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - huckfinn

Seiten: 1
1
Hallo,

ich würde auch gern zum Stammtisch kommen. Alle genannten Termine sind mir recht.

Viele Grüße,
    Bruno

2
Sonstiges / Re: Existenzgründung in Frankreich
« am: 01. April 2009, 10:38:48 »
Hallo,

> als Selbständiger kriegst Du in Frankreich eben keine steuerliche Extrawurst so wie in Deutschland.

das ist meiner Meinung nach nicht der Grund, denn als Personengesellschaft muß man seinen Gewinn mit der sehr hohen deutschen Einkommenssteuer versteuern, als GmbH hat man zwar stattdessen nur eine geringe Körperschaftssteuer, aber es kommt noch die sehr hohe Gewerbesteuer hinzu (Außerdem wirken Ausschüttungen nicht gewinnmindernd, d.h. dasselbe Geld wird dann nochmals mit der Abgeltungssteuer versteuert).

> Deshalb: Der Selbständige bevorzugt Deutschland, als das Steuerparadies für alle, die keine Lohnsteuerkarte brauchen.

16.5% + 20% Gewerbesteuer + 26% Abgeltungssteuer für GmbH-Ausschüttungen nennst Du paradiesisch?

Viele Grüße
   Huck

3
Sonstiges / Re: Existenzgründung in Frankreich
« am: 31. März 2009, 21:56:22 »
Hallo Leute,

"Frage ruhig mal einen fr. selbständigen oder Arzt, was er zum Thema URSSAF zu sagen hat, und besorge dir dann schon mal ein 
Päckchen Taschentücher zum mitweinen."

Ich wollte es nicht glauben und habe etwas recherchiert und mußte dabei feststellen, daß die Sozialabgaben für Selbständige in Frankreich tatsächlich extrem hoch sind. Nach den PDFs auf

http://www.urssaf.fr/profil/independants/documentation/guides,_chartes_et_conventions/guides_01.html#OG23894
http://www.offensive-regio.de/index.php?action=publikationen&cathegorie=publikationen&language=DE&menue_id=9 (insbesondere das PDF "GRENZENLOSE CHANCEN FÜR UNTERNEHMEN - DIE BROSCHÜRE ZUR INTERNETSEITE" ganz unten, Seite 12)

muß man damit rechnen, die Hälfte des Einkommens/Gewinns durch Sozialabgaben zu verlieren, sofern man nicht Kleinstunternehmer ist, also sofern man einen Gewinn über 27000 Euro hat.

Auch an die Möglichkeit, an sich selbst Gehalt auszuzahlen, glaube ich nicht mehr, denn in den oben genannten URSSAF-Texten wird  sorgfältig zwischen dem gérant majoritaire und den gérants minoritaires, die "salarié" sind, unterschieden.

Habe ich etwas übersehen oder stimmt es, daß man als Selbständiger bei einem Gewinn von über 27000 Euro in Frankreich trotz der geringen Einkommenssteuer erheblich schlechter dasteht als in Deutschland? Damit zerschlägt sich mein Traum, meine selbständige Tätigkeit nach Frankreich zu verlegen. Oder gibt es irgendeine Möglichkeit, dabei auf Dauer in Deutschland sozialversichert zu bleiben?

Vielen Dank für Eure Hilfe
   Huck

Seiten: 1