Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - franky

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Sorry, es sollte beschränkt Einkommenpflichtig lauten

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Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig in BRD. Es sei denn du bekommst Gehalt von deiner Firma. Ausschüttungen sind wieder in BRD Steuerpflichtig. Naja das Thema hatte ich bereits, hat mich viel Geld gekostet. Versuch es mal mit einer Betriebsstätte in Frankreich oder ziehe mit deiner Firma ganz um.

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Steuern / wie ermittle ich das Nettoeinkommen?
« am: 01. November 2006, 20:32:52 »
Also Christine was meinst du damit Brutto/Netto? In Frankreich ?
Hier ein Link für dich, ist zwar für Selbständige, kannste aber auch verwenden für Gerant minorite. Wichtig ist Regime Croisiere mit einem festen Jahresgehalt anzugeben und bei Gerant minorite schauen, dann kannst du dir dein Brutto und Netto ausrechnen lassen. Ich denke, daß die Unterschiede zwischen Selbständigen und Angestellten diesbezüglich nicht so groß sind. Mit Brutto ist hier incl. der Arbeitgeberanteil gemeint für KV und RV (PV gibt es nicht).
http://www.canam.fr/aide_a_la_creation_d_entreprise/modules_calcul/module.php

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Steuern / Selbständigkeit
« am: 01. November 2006, 20:13:32 »
Also wenn jemand sich Selbständig machen will, soll er eine GmbH (SARL) gründen. Wenn er dies ganz alleine machen will, dann eine EURL. Ich habe eine solche Firma gehabt.
Habe aber aufgehört, weil ich ein Angebot bekomme habe, das ich nicht ausschlagen konnte (mehr Geld).
Auch wenn man diese Fima schliessen möchte, kostet das nicht mehr als 600-700 € mit allem drum und dran. Eigenkapital braucht man nicht unbedingt zu haben (1€ minimum) ist aber steuerlich besser, wenn man in den nächsten 5 Jahren die Einlage von 7.500 € zusammen hat. Man nimmt sich am besten einen Comptable Expert zur Gründung. Kostet mit Anmeldung alles zusammen 600-700 €. Der hat mich dann monatlich 200 € gekostet, dabei war der Jahresabschluss mit drin (eigentlich billiger als in Deutschland, da war ich insgesammt mit 5.000 € pro Jahr dabei ohne Beratung). Also wenn man sich in Kostenrechnung auskennt, sollte man sich Gehalt auszahlen. Der einzige Nachteil ist, wenn man nicht Gerant minorite ist, kann man nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Wir haben das damals so gemacht: SARL Familial, meine Frau Gerant majorite und ich minorite; Sie bekam die Ausschüttung pro Jahr, ich das Gehalt.
Das Risiko ist geringer, als in BRD. Geht es mal schief kann man in 1-2 Jahren aus einer Insolvenz herauskommen und ist noch 4 Jahre Krankenversichert in Frankreich.
Das einzige was man braucht sind Aufträge und die Bereitschaft auch mal etwas länger zu arbeiten.

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Steuern / Einkommensgrenze 12.272 Euro - Wer kennt sich hier aus
« am: 06. Oktober 2006, 20:10:20 »
Hi Monja,
auch wir hatten das Problem.  Wir müssen durch meine Montagetätigkeit jedesmal einen Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuer stellen und zwar 2 mal einmal für die Vorauszahlung und einmal für den Abschluss. Der Antrag muss von der französischen Behörde auch ausgefüllt werden. Dei Einkommensgrenze bei einem Ehegatten wird mit berücksichtigt bis 12.272 Euro. Wenn du mehr verdienst
wirst du und dein Mann beschränkt Einkommensteuerpflichtigt. D.h. genau und maximal 25% Steuer werden fällig. Also für Superverdiener eine feine Sache. Für uns Idioten schlecht. Wir haben damals, da meine Frau noch in Frankreich arbeitete nur den bereinigten Lohn, also abzüglich Krankenkasse und Rentenversicherung als zu versteuerndes Einkaommen beim Finanzamt Frankreich angegeben. Das ist in Frankreich normal. Dadurch konnten wir den gesamt Brutto in Deutschland senken.

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Sonstiges / Existenzgründung in Frankreich
« am: 23. Juni 2006, 13:14:07 »
Ganz so kann ich das nicht stehen lassen.
In Deutschland ist es nur deshalb günstiger, weil eine Rentenversicherungspflicht in Deutschland für Selbstständige nicht besteht. Also diese Kosten sollte man draufrechnen auch als Selbstständiger. Die Einkommensteuer ist ab dem 3. Kind fast zu vernachlässigen (gegenüber Deutschland sehr gering).
Eine GmbH Gründung kostet nur etwa 700 € und die Einlage von 7.500 € kann man in den nächsten 5 Jahren erbringen. Eigentlich kann man in Frankreich eine GmbH mit nur 1 € Eigenkapital gründen.
Man zahlt sich auch am besten Gehalt aus. Der Rest wird dann Gewinn versteuert. Ist gegenüber Deutschland hoch 33% wenn man mehr als 38.000 € Gewinn hat, unter diesen Betrag nur noch 18 %. Also schön den Gewinn minimieren. Bei einer Auschüttung kommt man in den Genuss der Avoir Fiscal, d.h. es wird die Hälfte der gezahlten Gewinnsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Soll dafür sorgen, das die Gesellschafter schnell ihren Gewinn ausschütten ?
Zum Thema Steuerberater: Die sind viel besser als in Deutschland und auch billiger (Ersparniss 50%). Es finden regelmässig Beratungen statt. Also keine Sortierfirmen und dann Standard (Hauptsache keine Arbeit aber viel kassieren) wie in Deutschland. Wenn man einen Comptable Expert nimmt z.B. kann man in Frankreich 10 % Steuern sparen. Die schenkt einem der französische Staat, weil er davon ausgeht, das eine weitere Prüfung im Finanzamt nicht notwendig ist.
Die Firmeninhaber in Frankreich beschweren sich nur, weil Sie bei den Abgaben kein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung haben und nicht einbezahlen dürfen. Kann man aber umgehen.
Klappt es bei einer Selbständigkeit in Deutschland nicht, wird man regelrecht vernichtet. In Frankreich aber ist man automatisch noch 4 Jahre Krankenversichert. Kann eine Insolvenz in nur 2 Jahren durchziehen. Also man hat die Chance eines Neuanfangs.

Hier ein Link zum berechnen der Abgaben bei unterschiedlichsten Rechtsformnen:
http://www.canam.fr/aide_a_la_creation_d_entreprise/modules_calcul/module.php

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Versicherungen / Krankenversicherung bei Elternzeit?
« am: 23. Juni 2006, 12:39:30 »
Tippfehler:
Arbeitest du oder dein Mann in Deutschland und zahlst auch dort die Sozialabgaben

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Versicherungen / Krankenversicherung bei Elternzeit?
« am: 23. Juni 2006, 12:38:06 »
Hallo Iris,
natürlich gibt es in Frankreich Kindergeld, aber nur ab dem 2. Kind. Elterngeld gibt es auch. Arbeitest du oder dein Mann in Frankreich und zahlst auch dort die Sozialabgaben, bekommst du das Kindergeld auch aus Deutschland.
z.B. 2 Kinder - ca. 127 € Frankreich
                           308 € Deutschland

In Frankreich regelt das die Familiale Allocations. Hier ein Link

http://www.caf.fr/ :)

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