Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Markusmarilyne

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft wo beantragen ??
« am: 20. August 2016, 10:51:11 »
Erstmal Danke für die Antworten. Die nächste Gemeinde wäre in meinem Fall dann Saarbrücken. Ich denke das Einwohnermeldeamt ist dann zuständig ?

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Behörden / Doppelte Staatsbürgerschaft wo beantragen ??
« am: 11. August 2016, 13:30:38 »
Hallo liebe Community,

meine französische Freundin und Ich ( Deutscher ) haben Anfang des Jahres eine Tochter bekommen. Wir wohnen in Frankreich und der Geburtsort der Kleinen war auch in Frankreich. Und jetzt zu meiner Frage... bei welcher Behörde und in welchem Land muss ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Sie hat jetzt nur die französische und wir möchten das sie die doppelte Staatsbürgerschaft erhält. Auf eine Antwort würden wir uns freuen.

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Hallo liebe Mitglieder. ich möchte meine deutschen Konten beim Finanzamt angeben (Aktiendepot, Tagesgeld, Bausparvertrag) ich hatte schon bei der letzten Steuererklärung das Forum befragt. Ich habe daraufhin viele Antworten bekommen (welches Formular... welches Feld ...). Ich habe mich an die Anweisungen gehalten und alles Eingetragen.

Daraufhin bekam ich vom Finanzamt eine Aufforderung die Lohnbescheinigungen der letzten 3 Jahre meines Arbeitgebers vorzulegen  :police:

ich hatte schon so etwas befürchtet da ich schon seit 10 Jahren in Frankreich wohne und die Konten nie angeben hatte. (in Deutschland wäre ich noch im Freibetrag gewesen) erst seit ich ein Aktiendepot habe dachte ich, es wäre jetzt mal besser was anzugeben.... und prompt kam die Kontrolle  :angel:

ich habe alle Daten eingereicht und ca. 1 Monat später kam die Überraschung... eine Lohnsteuer von 280 Euro  :anixwissen:  normalerweise so ca. 2000 ???? wurden eventuell in Deutschland gezahlte Aktiensteuern mit der Lohnsteuer verrechnet???

ich denke das ich vielleicht ein Fehler gemacht habe bei den Angaben und wollte euch mal wieder Fragen wo den alles Eingetragen wird und ob ich eventuell was berücksichtigen soll.

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Hallo. Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und bin auch schon gleich hängengeblieben. Und zwar bin ich mir nicht ganz klar wo der Betrag für Aktienverkäufe eingetragen wird. Wird das mit den Dividenden zusammengerechnet ? Ich habe nämlich für die aktienverkäufe in Deutschland noch keine steuern auf den Gewinn bezahlen müssen. Wird der Betrag bei interets eingetragen? Also da wo auch das normale Sparbuch steht.  :anixwissen:
Wenn jemand kurz für mich Zeit findet währe Super. Hab nur noch bis Dienstag zeit  =D

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Ok. Das geht ja noch. Wie gesagt ich wusste nicht wie die Franzosen auf sowas reagieren.

Wenn man zur zeit den Fall Hoeneß sieht mit 5 Jahren Gefängnis angedroht bekommt man schon ein mulmiges Gefühl.

Danke nochmal das ihr mir meine Angst etwas genommen habt und mir erklärt habt wie ich das Formular ausfülle. Super Leute hier und tolles Forum. Muss man mal sagen  :doppeld:

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Also wie ich jetzt technisch alles eintrage habe ich verstanden  :)
Mir ging es jetzt nur darum zu wissen wie hoch die Gefahr ist "Ärger" zu bekommen und was mir im schlimmsten fall blüht. Am liebsten würde ich jetzt alles angeben von 2012. Auch den weg einfach nichts anzugeben halte ich eigentlich für nicht sehr weise. So nach dem motto "so lange es gut geht" Deshalb denke ich einfach jetzt mal "Augen zu und durch"

Ich will mich halt nur auf den schlimmsten fall vorbereiten. Hat jemand eine Ahnung was bei einer geringen Summe einem blüht ?

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Erstmal wieder danke für die vielen tollen Antworten.

Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Hab jetzt mittlerweile Tips bekommen die gehen von überhaupt nichts machen (nichts angeben), livret A eröffnen und Geld peu a peu rüberschaffen, bis alles Angeben rückwirkend für die letzten 3 Jahre. Hmm.

Ich habe mit ein paar Arbeitskollegen gesprochen die haben den selben Fall wie ich und die haben auch schon seit 10 Jahren nichts angegeben ohne das eine Nachfrage vom Franz. Finanzamt gekommen ist. Die trauen sich jetzt auch nicht mehr was anzugeben wegen einer möglichen Strafe. Obwohl der Betrag auch relativ gering ist. Ich kann da auch das Franz. Finanzamt schlecht einschätzen wie die,darauf reagieren.,das ist mein Problem jetzt  :-[

Ich habe ehrlicherweise auch nie dran gedacht weil ich in Deutschland immer noch im Freibetrag gewesen wäre.

Gibt's in Frankreich kein Freibetrag was guthabenzinsen angeht ?

Wenn jemand gute Tipps hat wie ich Vorgehen soll ... Nur raus damit  :doppeld:



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Ok. Für 3 Jahre angeben. Soll ich das irgendwie auf der Erklärung vermerken das das der Wert für 3 Jahre ist. Nicht das die denken das das der Betrag nur für 2012 ist und die ungemütlich werden weil das ja dann ziemlich viel wäre wovon ich nie was erwähnt habe. Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Oder mach ich mir zuviel Gedanken  :anixwissen:

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Danke nochmals für die Antworten.
Also Tagesgeld + Bausparen zusammenrechnen und bei interets eintragen. Ok
Ich habe von meine Dividenden aber schon 25% abgezogen bekommen. Muss ich die trotzdem wieder angeben. Ich frage nur wegen Doppelsteuerabkommen. Oder zählt das da nicht   :mad:
Ich habe ein kleines ungutes Gefühl weil ich das Geld jetzt erst angebe. Habe vorher nie daran gedacht weil es keine große Summe war. Die Aktien habe ich auch erst seit 1 Jahr. Wird hoffentlich keiner Nachhaken.  :police:

Ach ja hätte ich fast vergessen. Ich mache meine Erklärung immer online. Da kann ich schlecht die Belege von den Zinserträgen der Bank mitschicken. Oder muss ich das nur auf Aufforderung mitschicken.

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Also erstens... Vielen dank für die superschnelle Antwort  :doppeld:

Eine Frage habe ich aber trotzdem noch bzgl. Der ersten Frage von mir wegen unterschiedlicher Besteuerung.
Bausparvertrag, Tagesgeld, Aktien

Ich bin des französischen zwar einigermaßen mächtig aber beim amtsfranzösisch hört's dann doch auf.

Ist zwar jetzt etwas viel verlangt aber wenn sich jemand erbarmt, mir zu erklären wie ich ungefähr die einzelnen Einkünfte Eintrage (vor allem Bausparvertag und Aktien) ins Formular (welches Formular ?? welche Punkte ??) der Steuererklärung. Soll ich alles zusammenrechnen oder einzeln aufführen ?

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Hallo zusammen,
Ich wohne seit ca. 10 Jahren in Frankreich und arbeite in Deutschland. Da ich meine Wurzeln in Deutschland habe, besitze ich dort auch noch einen Bausparvertrag + Tagesgeld + kleines Aktiendepot. Die Kreditinstitute kennen alle meine Franz. Adresse. Ich habe bisher das Kapital aber noch nicht bei der Steuererklärung angegeben (die Summe war nie sehr hoch ). Jetzt zu meinen Fragen..

1. werden Erlöse durch Aktien,Tagesgeld,Bausparvertrag unterschiedlich besteuert. 
2. gibt es eine Untergrenze ab der man bei der Steuererklärung nichts angeben muss ( Steuerfreibetrag )...
3. Wenn ich in Deutschland schon 20% bezahlt habe auf Aktienerlöse/Dividende muss ich die in Frankreich dann noch angeben ?
4. Muss ich nur die Erlöse/Erträge angeben oder das ganze Kapital?

Es handelt sich zusammen so um ca. 1000 Euro/Jahr an Gewinn. (Tagesgeld+Bauspar+Dividende)

Ich würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

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