Grenzgaenger Forum

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Themen - sasa_obu

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Hallo zusammen,

ich bin leicht (oder erhlich gesagt sogar ziemlich xD) verwirrt.

Ich habe mir 2018 in Deutschland einen Neuwagen gekauft und diesen in Deutschland logischerweie auch voll versteuert (MwSt.) da ich damals ja noch in Deutschland gewohnt habe.

Anfang 2020 bin ich dann nach Frankreich gezogen, da das Auto damals noch bei einer dt. Autobank finanziert war, war eine Ummeldung nach Frankreich damals leider so nicht möglich, weshalb ich das Auto notgedrungen dann auf meine Mutter die in DE lebt angemeldet habe.

Da ich den Kredit bei der dt. Autobank aber mittlerweile abgelöst habe und deshalb jetzt auch alle erforderlichen dt. Papiere (ZB 1 und 2) habe, wollte ich das Auto endlich "ordentlich" hier in Frankreich anmelden.

Also hab ich alle erforderlichen Unterlagen an die eMail Adresse die mir das franz. Finanzamt genannte hatte geschickt und bekam als Antwort, dass ich für den Wagen noch kapp 3000 Euro französische MwSt. bezahlen soll. Das entspricht dann wohl der französischen MwSt. auf den deutschen BRUTTO Neupreis den ich 2018 für den Wagen bezahlt hatte!

Kann das so wirklich korrekt sein oder liegt hier ein Irrtum vor?

Wenn ich den Wagen (fiktiv) jetzt gebraucht aus Deutschland gekauft hätte bräuchte ich ja dafür in Frankreich soweit ich weiß garkeine Steuer zu bezahlen und wenn ich mir jetzt in Deutschland einen Neuwagen kaufen würde, müsste ich die französiche MwSt. ja auch nur auf den deutschen Nettopreis bezahlen und müsste dafür keine deutsche MwSt. bezahlen. Kann mir nicht vorstellen, dass ich hier so viel schlechter gestellt sein soll, nur weil ich das Auto vor meinem Umzug nach Frankreich neu gekauft hatte, oder?

Wenn dem wirklich so ist, dann bleibt mir eigentlich nur die Option das Auto in DE zu verkaufen und mir dann (wahrscheinlich am besten direkt hier in FR) ein neues zu kaufen. Denn ich werde ganz sicher keine knapp 3000 Euro + Anmeldgebühr mehr für ein Auto bezahlen was mit derzeitigem KM Stand mit viel Glück vieleicht noch 10.000 Euro Wert ist ...

Danke und viele Grüße

Aleksandar

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Obwohl Disney Plus hier in F ja offiziell erst am 7. April startet, kann man es mit einem kleinen Trick auch jetzt schon nutzen.

Der ganze Trick dabei ist, dass man die Registrierung mit einer D IP Adresse machen muss (am einfachsten über ein Handy mit dt. SIM Karte - da hat man nämlich auch wenn man in F ist eine D IP), eine Adresse in D muss man nicht angeben. Zum Bezahlen habe ich meine D Kreditkarte verwendet, ob eine F Kreditkarte oder F PayPal auch gehen würde weis ich daher nicht. Aber ich denke dass die meisten von uns wahrscheinlich noch eine D Kreditkarte oder Konto in D haben.

Sobald man sich dann registriert hat, kann man sich auch mit F IP Adresse ganz normal anmelden und Streamen!

Das Ganze hat ausserdem noch den Vorteil dass man auf diese Weise den D Disney Plus Katalog anstatt dem F Katalog bekommt. In D sind nämlich z.B. relativ aktuelle Kinofilme wie König der Löwen und Aladin enthalten die aufgrund der Rechtslage in F ziemlich sicher fehlen werden.

Einziger Nachteil:
Man muss sich ab und an (alle paar Wochen/Monate, weis ich jetzt nicht genau) mit dem Account mit einer D IP Adresse einloggen um zu zeigen dass man wieder aus dem Ausland zurück ist - aber das sollte für uns als Grenzgänger ja kein Problem sein.

Hoffe das hilft einigen von euch die in mitten von diesem ganzen Corona Wahnsinn etwas Unterhaltung/Ablenkung für sich oder ihre Kinder suchen!

Viele Grüße

Aleksandar

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Arbeiten / Von AG Angeordnetes Home-Office aufgrund von Corona
« am: 10. März 2020, 16:43:15 »
Mein Arbeitgeber in D hat heute alle Mitarbeiter die in Strasbourg wohnen nach Hause geschickt - wir sollen die restliche Woche von Zuhause aus arbeiten, weil es in Strasbourg ja einige Corana Fälle gibt.

Die Mitarbeiter die in Kehl wohnen hat man nicht nach hause geschickt - logisch der Virus macht auch GANZ SICHER am Rhein halt xD

Es ist wohl nicht unwahrscheinlich dass diese Home-Office Anordnungen über diese Woche hinaus verlängert wird.


Der Vollständigkeit halber möchte ich aber auch erwähnen, dass ab morgen vermutlich auch ein erheblicher Teil der in D wohnenden Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten soll.

Ich habe jetzt Angst, dass ich, wenn diese (angeordnete) Home-Office Phase zu lange dauert meinen Grenzgängerstatus verlieren könnte ...

Ist diese Angst bergründet oder ist davon auszugehen, dass es hier entsprechende Ausnahmen in Bezug auf Corona geben wird?

Gibt es hier vielleicht noch andere Mitglieder in einer ähnlichen Situation, oder ist mein AG in D hier einfach extrem vorsichtig? ( was ja eigentlich löblich ist)

Danke

Liebe Grüße

Aleksandar

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Technik / D 6er-Steckdosenleisten in F weiterverwenden?
« am: 15. Februar 2020, 21:06:47 »
Da ich Elektrotechnik studiert habe, weiß ich, dass die französischen Steckdosen unseren dt. Schuko-Steckdosen technisch überlegen sind (definierte Polarität, keine Federn für den Schutzleitern die gerne mal überstrichen werden) - ich will deshalb sicher nicht grundsätzlich Schuko-Steckdosen in F verwenden oder gar einbauen.

Nun habe ich aber (leider) noch eine ganze Menge dt. 6er-Steckdosenleisten. Diese verwende ich hauptsächlich für Kleingeräte mit relativ geringer Leistungsaufnahme (PC, Laptop, TFT Bildschirme, TV, SAT Receiver, Handy-Ladegeräte usw.).

Darf ich solche aus dt. mitgebrachten 3er oer 6er Schuko-Steckdosenleisten in F verwenden?

Mir geht es dabei hauptsächlich um die Versicherung - denn wenn die Gefahr besteht, dass ich Zweifelsfall die F Versicherung aufgrund der D Steckdosenleisten im Ernstfall einen Schaden nicht bezahlt, dann kaufe ich mir lieber in F neue Steckdosen-Leisten und "vermache" die dt. Schucko-Leisten meiner Familie in D.

Liebe Grüße

Aleksandar

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Hallo allerseits,

ich habe schon einiges zu dem Thema Hauptwohnsitz in F und Zweitwohnsitz in D (den es in D wohl ohne Erstwohnsitz in D gar nicht gibt) gelesen, da ging es aber immer darum wenn man sowohl in D als auch in F eine Wohnung im Grenzgebiet hat und bei einer Firma im Grenzgebiet arbeitet.

Meine Situation ist da aber etwas "speziell":

-ich möchte wenn alles gut geht Ende Februar nach Strasbourg ziehen
-arbeiten würde ich bei einer Firma in Offenburg
-im Moment habe ich eine ca. 100 qm große voll eingerichtete Mietwohnung in der Nähe von Hannover (über 500 km von meiner Arbeitsstätte entfernt)

Mittelfristig will ich die Wohnung bei Hannover ohnehin komplett auflösen, aber für einige Monate würde diese wohl noch parallel bestehen bleiben.

Ich würde dort zwar faktisch nicht mehr Wohnen (was bei über 500 km Entfernung zum Arbeitsplatz und 0 persönlicher Bindung zu der Gegend auch kaum Sinn machen würde) aber es würde sich halt noch ein erheblicher Teil meiner Sachen dort befinden und der Mietvertrag würde noch auf mich laufen.

Abmelden werde ich den Wohnsitz in D vermutlich garnicht können solange dort noch Sachen von mir drin stehen weil mir meine Vermieter in D vorher wohl kaum eine "Auszugsbescheinigung" ausstellen werden, die ja aber wohl zum Abmelden des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland zwingend erforderlich wäre.
Aber selbst wenn das mit irgendwelchen "Tricks" möglich wäre, will ich auf keinen Fall Ärger mit irgendwelchen Behörden riskieren ...

Mir geht es primär gar nicht darum ob ich in dieser Situation "irgendwie" den Grenzgängerstatus bekommen kann, sondern vielmehr wie ich mich in dieser Situation gemäß allen geltenden Deutschen und Französischen Gesetzen korrekt verhalten muss.

-Muss ich "ganz normal" Steuern in D bezahlen weil ich eben noch einen Wohnsitz in D habe, auch wenn dieser eigentlich objektiv nicht auf sinnvolle Art und Weiße als Hauptwohnsitz genutzt werden kann (bei über 500 km einfachem "Arbeitsweg")?

-Oder bekomme ich ganz offiziell den Grenzgängersatus weil eigentlich aufgrund der sehr entfernten Lage der Wohnung in D offensichtlich sein müsste, dass ich die Wohnung in F als Hauptwohnsitz nutze?

Finanziell wäre Variante zwei für mich sicherlich vorteilhaft, aber ich könnte für die Übergangszeit in der ich die Wohnung in D noch habe auch mit der ersten Variante ganz gut leben.

Ich möchte nur tunlichst vermeiden, dass ich am Ende in die Zwickmühle zwischen dem F und dem D Finanzämtern komme, weil jedes Finanzamt die Situation zu seinen Gunsten auslegt und ich dann am Ende (im schlimmsten Fall) doppelt Steuern bezahlen soll.

Weiß jemand von euch wie man sich in dieser Situation gesetzeskonform verhalten muss oder wo man eine entsprechende Auskunft hierüber erhalten kann?

Ich habe schon überlegt direkt die Finanzämter zu fragen, aber ich befürchte, dass mir da jedes FA sagen wir dass ich beim ihm versteuern muss ...

Danke und liebe Grüße

Aleksandar

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Vorstellungen / Hallo zusammen
« am: 02. Februar 2020, 17:48:34 »
Hallo zusammen,

ich habe von Mitte 2015 bis August 2019 in Offenburg gearbeitet und im Umland von Offenburg (auf der dt. Seite) gewohnt. Während dieser Zeit habe ich mich total in Strasbourg verliebt. Nicht nur die tolle moderne Architektur hat es mir angetan, sondern auch die sehr internationale Atmosphäre der Stadt.

Ich war deshalb auch eigentlich ohne besonderen Anlass mindestens 1x pro Wochen in Strasbourg. Im Kino, im Sommer bei den traumhaften "DOCKS D’ÉTÉ" oder auch einfach so zum Shoppen oder Relaxen. Obwohl ich in D gewohnt habe haben sich meine Freizeitaktivitäten großteils in Strasbourg abgespielt xD

Ich war eigentlich auch schon fest entschlossen nach Strasbourg umzuziehen - aber dann bekam ich ein (vermeintlich) sehr gutes Job-Angebot aus Hannover.

Wegen diesem Job-Angebot bin ich dann im September letztes Jahr mehr als 500 km weg von meinem geliebten Strasbourg nach Hannover gezogen - einen Schritt den ich seit dem nahezu jeden Tag bereue :(

Schon nach kurzer Zeit hatte ich gemerkt, dass mir im Vorstellungsgespräch ein massiv falsches Bild von dem Job vermittelt wurde. Die Arbeitsbedingungen waren nicht Ansatzweise so "traumhaft" wie man mich glauben hat lassen. Ich hatte also nicht "nur" mein geliebtes Strasbourg für nix aufgegeben, sondern hatte auch noch einen Job mit dem ich massiv unglücklich war :(

Glücklicherweise hat sich nun aber die Chance ergeben zu meiner "alten" Firma in Offenburg zurück zu kehren, welche ich sofort genutzt habe :)

Nun steht also meinem Traum vom Wohnen in Strasbourg endlich nichts mehr entgegen :D

Ich hatte mich vor ca. 2 Jahen zwar schon mal intensiv mit dem Thema Umzug nach Frankreich, Grenzgängerregelung usw. beschäftigt, habe seitdem aber leider schon wieder einiges vergessen und auch hat sich wohl im Bezug auf die Steuer in Frankreich seit dem wohl einiges geändert.

Ich hatte auch schon mal versucht mit Babbel Französisch zu lernen, konnte aufgrund von zu vielen anderen beruflichen und privaten Themen dann aber leider nur sehr kurz an der Sache dran bleiben. Jetzt werde ich die Sache dann aber definitiv in Angriff nehmen - und ich denke nicht mehr mit Babble sondern lieber in einer "richigen" Sprachschule in Strasbourg.

Ich freue mich schon auf den Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten hier :)

Liebe Grüße

Aleksandar

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