Grenzgaenger Forum

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Themen - cart2000

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Hallo Zusammen,
ich habe ein Frage zu den Rechten des Vermieters bei Kündigung des Mieters.
Wir sind Mieter eines Hauses sind ordentlich zum Ablauf des Mietvertrages (5 Jahre Mietvertrag?) gekündigt worden da das Haus verkauft werden soll. Wir sind eingezogen mit der mündlichen Vereinbarung das Haus nach 5 Jahren abzukaufen.
Der Verkaufspreis liegt aber fast doppelt so hoch wie der übliche Marktpreis. Das vorweg als Info.
Jetzt zur Frage wie sieht es mit dem Zugang für Makler und Vermieter in der Zeit wo wir noch drin wohnen?
Wie oft hat der Vermieter, bzw. sein Makler das Recht das Haus mit Interessenten zu besichtigen?
Hat der Vermieter ein Recht ohne unser Beiseim das Haus zu besichtigen?
Für Antworten bin dankbar.
Schönen Tag.
WN

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