Grenzgaenger Forum

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Themen - bheinz

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Steuern / Zeitpunkt für die Anmeldung
« am: 04. November 2020, 13:05:25 »
Hallo zusammen,

folgende Situation:

Meine Frau und ich haben in D geheiratet, wir wohnen gemeinsam in F und sie ist in F noch nicht angemeldet. Da sie noch bis Mitte 2021 ein Anerkennungsjahr als Erzieherin absolviert (vergleichsweise wie ein Praktikum) verdient sie noch recht wenig.

Nun zur Frage: Ist es sinnvoll meine Frau schnellstmöglich in F anzumelden, sodass wir einen steuerlichen Vorteil in diesem Jahr schon haben oder sollen wir bis Januar warten und sie im neuen Jahr erst anmelden? Man sagt ja, dass das erste Jahr steuerfrei ist!?
(Brutto Einkommen meiner Frau seit August 2020 - Juni 2021 pro Monat ca. 1600€).

Vielen Dank :-)

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Steuern / Arbeit in D/ Wohnsitz in F / heiraten in D / Steuervergleich
« am: 20. November 2019, 02:05:40 »
Hallo liebe Grenzgängerfreunde,

ich habe bereits ähnliche Themen und Kommentare von anderen hier gelesen. Leider sind diese teilweise veraltet und treffen nicht so ganz meine eigene Situation. Unzwar..

Ich wohne momentan in F und arbeite in D. Meine Verlobte wohnt noch in D und wir wollen nächstes Jahr in D heiraten. Wann genau ist noch unklar, da ich durch mehr Klarheit die Sache gezielter angehen möchte. Viele schreiben dass es sich steuerlich im Eheschließungsjahr im 6. Monat lohnt. Einige schreiben aber auch, dass sich das Gesetz diesbezüglich geändert hat und es quasi egal ist "wann" man heiratet.
a) Was stimmt nun? Besser im 6. Monat oder egal wann?

Der nächste Punkt wäre: sicherlich kann uns ein Steuerberater in F sehr hilfreiche Infos darüber geben..
b) dennoch würde ich gerne wenn möglich von den Erfahrenen hier wissen, ob die steuerlichen Vorteile in F nach der Eheschließung gleich bleiben, schlechter oder besser werden? Meine Verlobte wird durch ihre leichte Arbeitstätigkeit definitiv weniger verdienen als ich.
c) wäre es selbst nach der Eheschließung beim verschlechterten steuerlichen Vorteil, immernoch besser wie die Steuern in D zu zahlen?
d) müssen Kinder beim Wohnsitz in F in ein franz. Kindergarten oder in die franz. Schule?

Über klare Antworten würde ich mich herzlichst freuen. Vielen Dank im Voraus und noch eine gute Zeit an alle Grenzgänger  :winkerwinker:

Viele Grüße
Heinz

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