Grenzgaenger Forum

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Themen - Haegar

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Steuern / Steuern wärend des Mutterschutz
« am: 08. September 2008, 09:22:38 »
Hallo zusammen und einen schönen guten Tag,

bin Betriebsrat und habe Fragen zur Grenzgängerregelung

1.) Gilt die Grenzgängerregelung (30 km) bis zur Landesgrenze per kürzester Luftlinie zur Grenze, der  tatsächliche gefahrene Weg bis zum Grenzübergang oder der tatsächliche Weg bis zur Arbeitsstelle.

2.) Eine französische Kollegin die auch in Frankreich wohnt war im Mutterschutz und hat von der deutschen Krankenkasse 13,-€ Mutterschaftsgeld pro Tag erhalten. Der Differenzbetrag bis zum normalen Monatslohn wurde von unserer Firma bezahlt. Für diesen Differenzbetrag wurde ihr jedoch Lohnsteuer abgezogen. Darf ihr diese Lohnsteuer überhaupt abgezogen werden da sie in Frankreich ihre Steuern zahlt.

Und wo zahl ich Steuern bei mehr als 30 Km. In Fr. oder De.

Wichtig für mich wäre auch wo ich das nachlesen kann.


Mit freundlichen Grüßen
Peter


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