Grenzgaenger Forum

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Themen - Pipapapa

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Hallo Zusammen, ich bin neu hier. Wir (Frau, 2 Kinder und ich) wohnen seit 1.Januar 2019 in einem hübschen Häusschen Nahe der Grenze zu Breisach. Wir sind beide Grenzgänger, d. h. wir arbeiten in Deutschland. Mein Einkommen übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherungspflicht, dennoch bin ich nicht privat versichert sondern freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um herauszufinden, mit welcher Einkommenssteur wir in Zukunft in Frankreich zu rechnen haben, war ich bei einem franz. Steuerberater. Dieser sagte mir, man könne die Beiträge zur Krankenversicherung in meinem Fall nicht vom Brutto abziehen, da freiwillige Beiträge nie absetzbar seien. Ich konnte ihm irgendwie nicht beibringen, was mit freiwillig gesetzlich krankenversichert gemeint ist. Er beharrte darauf, dass ich diese Beiträge nicht vom Brutto abziehen könne, was bedeuten würde, dass ich Beiträge zur KV auch noch versteuern muss. Weiterhin behauptete er, dass der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung wie ein geldwerter Vorteil zu behandeln sei, also auch noch versteuert werden müsse. Jetzt die Frage ans die Erfahrenen hier: Hat er Recht, oder habe ich mich ihm gegenüber nicht verständlich machen könne. Ich spreche französisch, aber für Fachgespräche zum Steuerrecht reicht's noch nicht. Danke schonmal und Grüße, Stefan

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