Grenzgaenger Forum

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Themen - jk31

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Steuern / Wann kommt erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« am: 27. August 2019, 09:50:36 »
Hallo,

Ich habe im Verlauf des Jahres 2018 angefangen in Frankreich zu arbeiten und nun sowohl eine deutsche, als auch eine französische Steuererklärung angefertig. In der deutschen Steuererklärung habe ich natürlich auch das französische Gehalt angeben müssen und nun möchte das deutsche Finanzamt einen Nachweis, dass ich meine Steuern in Frankreich zahle. Da ich hier immer noch keinen französischen Steuerbescheid erhalten habe, wird es so langsam knapp, diesen Nachweis zu erbringen. Die Deadline, bis ich in Deutschland die Steuern auf mein französisches Gehalt nachzahlen muss, ist der 16. September.
Ich habe nun schon mehrfach versucht, das für mich zuständige französische Finanzamt telefonisch zu erreichen, habe aber jedes mal bis zu 30 Minuten in der Warteschleife gehangen und bin nicht durchgekommen. Per Mail wurde mir nur mitgeteilt, dass ich bitte davon absehen soll, an diese Mail-Adresse zu schreiben, da diese bald abgeschaltet wird und dass ich mich stattdessen auf https://www.impots.gouv.fr/portail/ einloggen soll. Da ich meinen ersten Steuerbescheid noch gar nicht erhalten habe, habe ich aber natürlich die dafür notwendige numero fiscal gar nicht.

Ich weiß jetzt nicht, was ich tun soll. Klar, mein Sachbearbeiter vom deutschen Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass der Steuerbescheid auch im nachhinein, nach dem bezahlen der deutschen Steuer, noch geändert werden kann. Aber das zieht sich dann garantiert auch wieder ewig und ich kann nicht mal eben die kompletten Steuern für 2018 + Vorauszahlungen für 2019 nach Deutschland und dann auch noch die komplette Steuern für 2018 nach Frankreich bezahlen. Solange arbeite ich noch nicht, dass ich mir so viel Reserven angespart habe.

Im Finanzamt vorbei gehen geht leider auch nicht, da das "Service des impôts des particuliers non résidents" für mich zuständig ist, und die sitzen irgendwo bei Paris.

Kann mir jemand sagen, wann erfahrungsgemäß der erste Steuerbescheid kommt? Ich habe von Kollegen schon gehört, dass das gerne mal bis Ende August dauern kann, aber Ende August ist nun auch schon fast wieder vorbei...

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Steuern / Attestation d'hébergement
« am: 27. April 2019, 15:57:33 »
Hallo,

Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung in Frankreich. Muss ich beim o.g. Unterpunkt tatsächlich eine Unterschrift meines Vermieters besorgen, der mir bescheinigt, dass ich bei der genannten Adresse wohnhaft bin, oder verstehe ich hier etwas völlig falsch?

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Steuern / Anmeldung Finanzamt Frankreich
« am: 14. Januar 2019, 10:29:26 »
Und neben der Frage, was in Frankreich absetzbar ist, hier direkt die nächste Frage.

Nochmal kurz zusammen gefasst:
Ich bin seit April 2018 in Frankreich angestellt, wohne aber weiterhin in meinem Wohnort in Deutschland. Dieser ist so weit von der Grenze entfernt, dass für mich die Grenzgänger-Regelung nicht gilt. Da es sich bei meiner Anstellung um eine Doktorandenstelle handelt, verbringe ich im Jahr etwa 50% der Zeit in Frankreich und 50% an meiner Uni (daher auch weiterhin der Wohnort in Deutschland). Auch während der Zeit in Frankreich bin ich über das Wochenende jeweils heim gefahren.
Die Frage ist nun, wie es mit der Anmeldung beim Finanzamt läuft. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich die Anmeldung selbst vornehmen, sodass ich die Unterlagen bekomme, die ich benötige, um eine Steuererklärung durchführen zu können.
Ich habe heute versucht, mich etwas auf https://www.impots.gouv.fr kundig zu machen. Leider ist mein Französisch ziemlich mangelhaft (wüsste man das mal im voraus, würde man auch Französisch in der Schule wählen und nicht Latein...), sodass ich mich auf Google Translator bzw. die wenigen englischen Artikel dort verlassen muss. Dabei bin ich darauf gestoßen, dass nicht in Frankreich ansässige Personen dies beim service des impôts des particuliers des non-résidents (SIPNR) machen müssen. Ist das denn richtig? Wenn ich mir Seiten anschaue, auf denen es über dieses SIPNR geht, taucht nur ständig auf, was ist, wenn man zum Zeitpunkt x nach Frankreich gezogen oder aus Frankreich weggezogen ist, das trifft ja beides nicht auf mich zu.

Ich hoffe es gibt hier Menschen, die mir weiterhelfen können, ich bin nämlich etwas überfordert.

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Steuern / Steuererklärung Frankreich - Was ist absetzbar
« am: 14. Januar 2019, 07:44:13 »
Hallo zusammen,

Ich arbeite seit April 2018 in Frankreich, wohne aber weiterhin in Deutschland. Allerdings so weit von der Grenze weg, dass der Status Grenzgänger für mich nicht mehr gilt. Da es sich hierbei um eine Promotion handelt werde ich ca. eine 50% bei MEINEM Arbeitgeber in Frankreich und die andere Hälfte an meiner Uni in Deutschland arbeiten.
Ich bin von April bis einschl. September jeweils unter der Woche in Frankreich gewesen und über das Wochenende heimgefahren, sprich hatte monatlich zusätzlich ca. 500 € Sprit- und Wohnkosten. Ab Oktober fallen diese Weg.

Jetzt frage ich mich, ob ich diese Kosten, die nur dadurch entstehen, dass ich in Frankreich arbeite, in der französischen Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen kann. In der deutschen Steuererklärung wäre dies ja ohne Probleme machbar.

Eine weitere Frage, die sich mir stellt: Welchen Betrag verwende ich zur Berechnung der zu zahlenden Steuer? Den Bruttobetrag oder das französische Netto (also nach Abzug der Sozialabgaben)? Das wäre v. a. für das Jahr 2019 wichtig, da ich, je nachdem, in die höhere Gehaltsklasse fallen und damit weniger verdiene würde, als wenn mein Arbeitgeber mich 2 Monate nicht bezahlt...

Ich hoffe, ich finde hier Antworten auf meine Fragen!

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