Grenzgaenger Forum

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Themen - Blue1904

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Steuern / Wohnsteuer - wie wird berechnet?
« am: 09. April 2012, 21:34:39 »
Hey Leute!
Ich habe gerade hier im Forum gelesen, dass sich die Höhe der Wohnsteuer ausschließlich auf die Zone, Größe und Ausstattung der Wohnung richtet.
Hier meine Frage: Wie kann es sein, dass mein Freund 300€ mehr Wohnsteuer zahlen muss als ich?! Wir wohnen zusammen! Richtet sich die Höhe vielleicht doch auch nach dem Einkommen...?
Viele Grüße
Blue1904

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Wohnen / Nebenkostenabrechnung
« am: 21. November 2011, 23:16:56 »
Hallo ihr Lieben!
Haben unsere aktuelle Nebenkostenabrechnung von unserem Vermieter erhalten und wundern uns darüber, dass diese Jahr für Jahr nicht nur ein wenig sondern imens ansteigt. Hatten letztes Jahr 600 EUR nachzubezahlen und haben demnach unsere Miete + Nk monatl. um 50 EUR erhöht. Nun erhalten wir schon wieder eine Nachzahlung in Höhe von 360 EUR... :-/
Mich würde interessieren, ob alle Kosten, die der Vermieter an uns abführt, auch rechtens sind. Denn so wie es aussieht, leitet er die Gesamtabrechnung der Sermaco (Hausverwaltung) an uns weiter.
Vielleicht kennt sich da jemand von euch aus:
- Charges communes générales
- Charges chauffage
- Consommation par tête
- Charges ascenseur
- Répartiteur chauffage
- Charge chauffage individuelle
Und zu guter letzt "Taxes ordures ménagères" (mit dem Begriff kann ich leider nichts anfangen...Steuern von...?!)
Ist der Vermieter berechtigt all diese Kosten an uns weiterzureichen oder muss er als Wohnungsbesitzer etc. einen Posten selbst tragen...?!
Wär toll, wenn sich da jemand von euch auskennen würde.
Wie war das bei euch? Ist eure Nebenkostenabrechnung dieses Jahr auch so hoch?
Liebste Grüße

3
Behörden / ZURÜCK NACH DEUTSCHLAND
« am: 06. September 2011, 14:20:34 »
Hallo liebe Mitgrenzgänger!
Ein (wahrscheinlich) letztes Mal möchte ich gerne aus eurem Erfahrungs-/ Wissensschatz schöpfen :) Die Thematik wurde hier im Forum schon ein paar Mal angesprochen, leider kam jedoch nie eine Hilfestellung bzw. Tipps dazu :/
Mein Lebensgefährte und ich sind dabei uns eine Immobilie in Deutschland zu kaufen. Einziehen können wir leider erst Mitte nächsten Jahres, jedoch müssen wir uns jetzt schon nach Deutschland zurück melden, damit wir unser Darlehen mit der Bank klar machen können (geht nur mit deutschem Wohnsitz...)
D.h. bis Mitte nächsten Jahres werden wir hier in Frankreich und in Deutschland jeweils einen Wohnsitz haben.
1. wo müssen wir bis dahin Steuern bezahlen? Ich nehme an in Deutschland...oder?
2. was müssen wir bei der Ummeldung genau beachten bzw. unternehmen, damit das französische Finanzamt auch nur bis zu diesem Zeitpunkt Steuern von uns verlangt? Anmeldebescheinigung des dt. Bürgeramts dort vorlegen...?
3. Gibt es noch etwas Wichtiges zu beachten?
4. Wie werden die Autos umgemeldet???
Ich hoffe, dass ihr uns weiterhelfen könnt....
Schon mal im Voraus viiiieeelen Dank :)

4
Wohnen / Anwalt für Mietrecht im Raum Forbach?
« am: 24. Juli 2011, 16:41:42 »
Hallo ihr Lieben!
Kennt jemand von euch einen deutschsprachigen Anwalt für Mietrecht im Raum Forbach?
Liebe Grüße
Blue1904

5
Hallo liebe Grenzgänger-Eltern :)
Könnt ihr mir im Raum Forbach eine bilinguale/zweisprachige Kinderbetreuung empfehlen? Betreut werden müsste unsere Kleine nach der Elternzeit (mit 1 Jahr) zeitlich durchgehend von ca. 8-16 Uhr (ohne Mittagspause!). Was kostet das Ganze?
Leider reichen unsere Sprachkenntnisse (haben erst nen Grundkurs Französisch besuchen können) noch nicht aus, um uns selbstständig zu diesem Thema schlau machen zu können :-/
Vielen lieben Dank!!!!

6
Arbeiten / Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
« am: 04. Juni 2011, 19:03:22 »
Hallo ihr Lieben!
Hat von euch schon jemand die Erfahrung gemacht, wie es sich mit dem Arbeitslosengeld in F verhält, wenn die 12 Monate Elterngeld enden...?!
Wir bekommen im August Nachwuchs und ich habe bei meiner Firma 3 Jahre Elternzeit angegeben. In Deutschland ist es so, dass man nach einem Jahr Elterngeldbezug auch Arbeitslosengeld beziehen kann, obwohl man nicht offiziell arbeitslos sondern lediglich Beschäftigungslos ist. Beispiel:
Ich beziehe ein Jahr Elterngeld, möchte danach wieder arbeiten, jedoch nicht Vollzeit sondern nur z.B. 30 Stunden. Meine Firma kann mir jedoch solch einen Arbeitsplatz nicht anbieten und demnach erhalte ich in Deutschland aufgrund von Beschäftigungslosigkeit Arbeitslosengeld. Ist das in Frankreich auch so?

2. Frage:
Falls ja: wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld in Frankreich? Habe mal gelesen, dass man für einen 2jährigen Bezug von Arbeitslosengeld mind. 14 Monate in den vergangenen 2 Jahre gearbeitet haben muss. Allerdings wäre ich ja durch den 12monatigen Bezug von Elterngeld auch nur die 12 Monate vorher beschäftigt gewesen. Habe ich dann nur Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld...?! Und wenn ja: Wäre es nicht sinnvoller, nur für 10 Monate Eltergeld zu beantragen, damit ich im Notfall die vollen 2 Jahre beziehen kann (wobei ich natürlich hoffe, dass ich nach dem ersten Jahr schnellstmöglich wieder wenigstens Teilzeit arbeiten gehen kann...)?!?

Ich weiß, dass mein Anliegen sehr spezifisch ist. Vielleicht habe ich das Glück, dass jemand von euch schon mal unter den selben Voraussetzungen Erfahrungen gemacht hat... :)

7
Hallo ihr Lieben :)
Habe mir ein aus Italien importiertes Fahrzeug gekauft. Leider sind die Überführungskennzeichen mittlerweile abgelaufen (musste mich um das COC-Dokument kümmern) und ich brauche Neue um bei der Technique Control vorfahren zu können.
Könnt ihr mir sagen, auf welcher Stelle ich genau hier in Frankreich die Schilder besorgen kann? Und benötige ich dazu bestimmte Unterlagen?
Leider habe ich das COC-Dokument bisher nur als Kopie per E-Mail von der Peugeot Italia erhalten. Reicht das für die Anmeldung bei der Sous-Prefecture aus oder wollen die unbedingt das Original sehen (das dauert per Post nämlich sicher noch 1-2 Wochen...)
Schon im Voraus vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Blue1904

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Behörden / Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 16. März 2011, 16:35:39 »
Liebste Grenzgänger!
Ich gestehe, ich bin trotz Durchlesens des Forums leicht überfordert *g*
Mein Freund und ich sind Grenzgänger u. wohnen in Forbach. Wir erwarten Ende August unser erstes Kind :D!

Wie gehe ich nun am besten vor, damit alles reibungslos abläuft u. ich nicht Monate lang auf die Gelder warten muss?

- Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich mir generell zuerst von der CAF bescheinigen lassen, dass ich von
  dort aus weder Kinder- noch Elterngeld bekommen, richtig? (wenn ja, wann beginne ich damit am besten?)
- Brauche ich für das Mutterschaftsgeld auch eine Bescheinigung von der CAF? Wahrscheinlich nicht, weil das ja über
  die Krankenkasse + Arbeitgeber läuft, oder...?!
- Weiß zufällig jemand, ob es in Forbach eine CAF gibt, bei der ich persönlich vorsprechen kann?
- Wann sollte ich mit den Formularbeantragungen am besten beginnen?
- Wenn ich den Nachweis von der CAF habe: wo genau beantrage ich Eltern- und Kindergeld? In Offenbach..?!

Ich würde mich sehr über reichlich Antworten freuen! Ich danke euch bereits jetzt ganz herzlich!

Liebe Grüße

Blue1904

9
Steuern / Nebenkostenabrechnung - Was darf der Vermieter berechnen?
« am: 11. Oktober 2010, 21:55:16 »
Hallo Leute!
Wir hoffen sehr, dass ihr uns weiterhelfen könnt, da wir mit unserem Latein am Ende sind.
Wir haben gerade von unseren Vermieter eine Nachberechnung in Höhe von knappen 700 EUR in unserem Briefkasten gefunden u. wundern uns doch schon sehr über die Höhe der Summe.
Wir zahlen zur Zeit bei 95 qm2 100 EUR Nebenkosten + Strom.
Könnt ihr vielleicht mal die Bezeichnungen überfliegen u. uns sagen, ob diese Berechnungen rechtens sind????
- Charges communes generales
- Charges chauffage
- Consommation par tete
- Charges ascenseur
- Repartiteur chauffage
- Charge chauffage individuelle
- Charges communes generales
- Charges communes generales
Wir sollen alleine  für den Aufzug (chauffage) 709 EUR Gebühren für letztes Jahr zahlen. Kann das wirklich stimmen...?! Diese Rechnung stammt von der Sermaco gestion, die an unseren Vermieter adressiert war u. wurde zu 100% uns belastet....
Über schnelle Antwort würden wir uns sehr freuen!!!!
Im Voraus tausend Dank!!!!

10
Steuern / Steuerberater im Raum Saarbrücken/Forbach gesucht!
« am: 12. Februar 2010, 17:20:16 »
Hallo liebe Grenzgänger :-)
Da ich letztes Jahr eine Abfindung von meinem alten Arbeitgebers erhalten habe, möchte ich dieses Jahr gerne meine Lohnsteuererklärung über einen Steuerberater machen lassen.
Habt ihr da zufällig schon Erfahrungen gemacht u. habt ihr evtl. Namen und Telefonnummern für mich? Sollte jedoch deutschsprachig sein :-)))
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!
LG
Blue1904

11
Behörden / Führerschein und Ausweis gestohlen - Was tun?
« am: 26. April 2009, 11:57:40 »
Hallo Community,

vorab: Hilfe :-)

Ein Trip nach Barcelona endete damit, dass mir am Flughafen in Spanien die gesamte Geldbörse mitsamt allen Papieren gestohlen wurde.
Ich weiß jetzt zwar immer noch nicht genau, wie ich es geschafft habe, wieder nach Hause zu kommen :respekt:, aber eines weiß ich: Mir steht eine Menge Rennerei bevor.

Und da brauche ich mal eure Hilfe:
Wo bekomme ich nun einen neuen Ausweis und einen neuen Führerschein her?

Ich habe gesehen, dass hierzu im Forum schon einiges geschrieben wurde, aber genau weiß ich leider immer noch nicht was ich tun soll.
Ich gehe mal davon aus, dass ich nach Straßbourg zum Konsulat muss. Aber welche Papiere benötigen die von mir?
Geburtsurkunde? einen alten Reispass? brauche ich Fotos? Oder gibts sonst noch eine Alternative?

Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar, denn: Wenn mich momentan der nette Grenzbeamte anhält, kann ich mich nur mit einem "Ich bins" ausweisen.  =D

12
Steuern / Wohnungssteuer (Taxe D´Habitation) aus 2008
« am: 28. Januar 2009, 21:19:28 »
Hallo Grenzgänger,

ich benötige nochmal euren weisen Rat:  :zwinkern:

Es geht um die Wohnungssteuer. Ich lebe seit 1.1.08 in Frankreich, habe bis Juni in Stiring Wendel in Miete gewohnt und bin dann nach Forbach gezogen, wo ich nun lebe.
Bei dem Umzug habe ich meine neue Adresse beim franz. Finanzamt bekannt gegeben.
Nun warte ich beinahe sehnsüchtig auf den Bescheid wegen der Wohnungssteuer. Den müsste ich doch eigentlich erhalten, da ich zum Jahresanfang schon in F gewohnt habe. Und eigentlich sollte die Wohnungssteuer ja schon gegen Ende 2008 bezahlt worden sein. Oder bezahlt man Ende 2008 erst die Wohnungssteuer für 2007?

Und noch etwas: In Wiki hab ich gelesen, dass die Steuer u.a. nach der Wohnungsgröße bemessen wird. Woher weiß die Behörde wie groß meine Wohnung ist???

Also viele Fragen, ich bin sehr dankbar für eure Hilfe

Viele Grüße

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Technik / Zugangsdaten im Bewan Router von Tele2
« am: 10. Januar 2009, 13:39:36 »
Hallo Leute,

mal wieder bin ich auf Eure Hilfe angewiesen:

Ich bin Tele2-Kunde und bin sehr unzufrieden mt der DSL- und Telefonieperformance.
Nun möchte ich ein wenig rumtesten und mal einen anderen, deutschen Router ausprobieren.
Problem bei der Sache: Ich habe keinerlei Tele2-Zugangsdaten, die sind wohl im Bewan-Router ab Werk eingespeichert.
In D ist das wohl komplett unüblich, deshalb stehe ich nun vor einem Rätsel.

Hat jemand ne Idee?

Danke schonmal im Voraus...

Viele Grüße


14
Wohnen / Sperrmüll in Forbach?
« am: 03. November 2008, 19:07:55 »
Hallo Leute!
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen...
Wisst ihr, ob in Forbach der Sperrmüll zu Hause abgeholt werden kann? Falls ja: Kostet es etwas? Muss man dort anrufen u. einen Termin abmachen oder gibt es 1,2 Tage im Monat, an denen der Sperrmüll automatisch eingesammelt wird?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
LG
Blue1904

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Steuern / Abfindung & Arbeitslosengeld
« am: 10. September 2008, 19:48:53 »
Hallo Leute!
Kann mir jemand helfen *liebguck*? Bin neu hier und etwas mit dem französischen Steuerrecht überfordert :-)
Ich bin Grenzgänger und die Firma, bei der ich momentan arbeite wird ihren Standort in Saarbrücken aufgeben u. aus diesem Grund werde ich wohl kündigen. In diesem Zusammenhang erhalte ich wahrscheinlich eine Abfindung, die zw. 50.000 und 100.000 EUR liegen wird.
Nun meine Frage:
- Wie lange bin ich für das französische Arbeitslosengeld gesperrt (da ich gekündigt habe)?
UND:
- wird die Abfindung am Arbeitslosengeld angerechnet, d.h. bekomme ich dadurch weniger?
- Wenn ich es richtig verstanden habe, fließt die Abfindung einfach als normales "Gehalt" in meine erste Steuererklärung mit ein, richtig?
- Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in F?

Ganz schön viele Fragen für ein kleines Mädchen wie mich *grins* Aber ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen....VIIIIIEEEELEN DANK!!!!

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