Grenzgaenger Forum

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Themen - Schlange

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Hallo,
mir ist mit meinem diesjährigen deutschen Einkommensteuerbescheid die Nachricht ins Haus geflattert, dass die Pauschalgebühren für mein Freizügigkeitskonto nicht von meiner ESt absetzbar seien.
Zum Hintergrund: Ich habe von 2003 bis 2008 als Grenzgänger in die Schweiz gearbeitet und bei meiner Rückkehr nach Deutschland ein Freizügigkeitskonto bei der Basler Kantonalbank (BKB) für die geleisteten Beiträge in die 2. Säule/Firmenpensionskasse eingerichtet. Vor ca. 3 Jahren hat die BKB begonnen, quartalsweise Pauschalgebühren einzuziehen (immerhin insgesamt etwa 100 CHF im Jahr). Diesen Betrag habe ich in der ESt absetzen können, da er den Pauschalbetrag von 25 € überschreitet, nun wurde dies nicht mehr anerkannt. Hat damit jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen bzw. ob ein Einspruch sinnvoll wäre? Vielen Dank!

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