Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Themen - Nicod3mus

Seiten: 1
1
Steuern / Versteuerung von Zusatzversicherung
« am: 04. März 2023, 09:52:24 »
Hallo zusammen,

leider konnte ich weder hier im Forum noch im Internet entsprechende Antworten finden.

Meine Frau ist schwer krank und steuert aktuell gerade auf die Erwerbsminderungssrente zu. Als ehemalige Bänkerin ist sie allerdings fürstlich abgesichert, was die ganzen Zusatzversicherungen betrifft. Diese Zusatzversicherungen sind in Frankreich nicht von der Steuer abgsetzbar, jetzt stellt sich für mich die Frage, ob die Auszahlungen daher überhaupt steuerflichtig sind. Und wenn ja, in welcher Höhe. Da widerstrebt es mir nämlich zu akzeptieren, dass man Jahrzentelang tausende von Euro in Versicherungen einbezahlt, bei der Auszahlung aber dann Brutto alles versteuern soll.

Konkret geht es um folgende Versicherungen:
- Krankhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung (hier nur die private Zusatzversicherung, das gesetzliche Krankentageld ist selbstverständlich steuerpflichtig)
- Kurtagegeld
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es in Deutschland ja so, dass nur der "Ertragsanteil" versteuert wird. Würden wir in Deutschland wohnen kämen daher bei meiner Frau 8% der Auszahlungen zur Versteuerung. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend ab Krankheitsbeginn auszahlt, kommt da nun eine immense Auszahlungssumme zusammen. Da sprechen wir dann über TEUR 30. Da macht es einen erheblichen Unterschied ob der Ertragsanteil oder die Bruttosumme versteuert werden muss.
Was muss ich also versteuern. Wenn ich dann wenigstens die bezahlten Beiträge ab Abschluss der Versicherung abziehen könnte, dann würden sich die TEUR 30 auf gut die Hälfte reduzieren.

Vielleicht hat jemand von euch Ahnung davon oder war in einer ähnlichen Sitution.

2
Wohnen / Aktuelle Abstandsregeln für Bebauung
« am: 09. August 2020, 13:43:44 »
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass unter Grenzbebauung alles fällt, was näher als 3m kommt. D.h. hier hat der Nachbar ein Mitspracherecht.
Nun sind wir selbst betroffen und haben uns wg. Ausbauplänen des Nachbarn (will 9 Dachflächenfenster zu uns installieren) gestern auf der Mairie befragt. Dort wurde uns allerdings erzählt, dass der Grenzabstand nur 1,90 betragen müsste. Da ich unserem Bürgermeister nicht traue (hat uns schon mehrfach nicht die Wahrheit gesagt), möchte ich das nun irgendwo nachlesen, ob das wirklich geändert wurde..

Kennt jemand die Paragraphen des Baurechts, wo dieses geregelt ist?

3
Steuern / Erstattung Kapitalertragssteuer in Deutschland
« am: 05. März 2016, 12:08:20 »
Hat von euch schonmal jemand Erfahrung mit der Kapitalertragssteuer in Deutschland gemacht?

Bei mir war Anfang 2014 nach 7 Jahren meine VL-Anlage fällig, die ich in Deutschland in einen Aktienfonds habe einzahlen lassen. Aus den Veräusserungsgewinn von EUR 829,30 wurden mir Logischerweise 218,74 EUR Kapitalertragssteuer und Soli abgezogen.
In 2014 habe ich den Veräusserungsgewinn dann nochmals vollständig in Frankreich versteuert.
Dann habe ich mittels der vorhandenen Vordrucke die Rückerstattung der Kapitalertragssteuer und des Soli beim Bundesamt für Steuern beantragt.

Soweit so gut. Bis hierhin war alles in Ordnung.

Jetzt kommt der Festsetzungsbescheid. Anstatt der beantragten Erstattung von 218,74 EUR soll ich jetzt nur 94,33 zurück bekommen. Also grad mal 43 %. Als Hinweis steht lediglich da: Nach den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens kann nur weniger als beantragt erstattet werden.

Jetzt bin ich baff... hab das Doppelbesteuerungsabkommen vor und zurück gelesen, finde aber die Bestimmung hierzu nicht. Hat jemand damit Erfahrung. Kann mir jemand die Passage des DBA nennen auf was sich das Bundesamt für Steuern bezieht? Ich finde es eine echte Sauerei, weil man damit klassisch doppelt besteuert wurde.

Beim Bundesamt für Steuern werde ich natürlich auch nachhaken, wäre mir aber lieber wenn ich bereits vorher nachlesen könnte auf was die sich beziehen.

Danke im Voraus
Nicod3mus

4
Hallo zusammen. Ich bin bereits seit langem (Grenzgänger seit 2009) stiller Mitleser, muss mich jetzt jedoch mal dringend zu einem Thema äussern:

Mit Urteil vom 21.02.2013 C-243/11 hat der EUGH entschieden, dass die Versicherungssteuer in dem Land zu entrichten ist, wo der Versicherungsnehmer seinen ständigen Aufenthaltsort also Wohnsitz hat und nicht in welchem Land die Versicherung abgeschlossen worden ist. Geurteilt wurde damals über eine Lebensversicherung im Hinblick auf die Länderübergreifende Wettbewerbssituation in Europa.

Problem: Die Versicherungssteuer auf Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland beträgt 0 %.
Die Versicherungssteuer auf diese Versicherungen in Frankreich betragen 14 %.

Nun hat mich meine private Krankenversicherung angeschrieben und mir den o.g. Sachverhalt mitgeteilt. Es steht zwar in diesem Schreiben, dass die ganze Sache noch geprüft wird, es ist aber zu erwarten, dass ich künftig zusätzlich 14% französische Versicherungssteuer auf meine private Krankenversicherung u. Pflegeversicherung bezahlen darf. Und das ganze auch noch rückwirkend seit dem 01.01.2013!!!
Ich erwarte das weitere Schreiben von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ebenfalls eingehen werde....

Hat irgendjemand in dieser Sache bereits Erfahrungen gesammelt oder irgendwelche weitergehende Informationen? Ich kann leider in der Internetsuche nichts hierüber finden. Irgendwelche Institutionen müssen die Auslegung des o.g. Urteils in Europa ja miteinander abstimmen.
Meine Krankenversicherung konnte(wollte) mir keine weiteren Informationen zukommen lassen. Auch wollte man mich nicht mit der Rechtsabteilung verbinden

In dieser Sache könnte ich an die Decke gehen, weil ich mich als Grenzgänger ungleich behandelt und diskriminiert fühle:
- Ich gehe eine sozialversicherungspflichtigen Arbeit in Deutschland nach, muss mich also in Deutschland sowohl kranken- als auch pflege- und rentenversichern, aber die Steuern soll ich nun in Frankreich abführen. Für mich ist das dahingehend diskriminierend, da ich keine Wahlfreiheit habe, ob ich diese Versicherungen ich Frankreich abschließe
- Nach meinen Informationen sind die gesetzlichen Versicherungen von der Versicherungssteuer nicht erfasst, was wiederum eine Ungleichbehandlung zu allen Privatversicherten ist.

Ich habe mich in der Sache bereits an alle möglichen Stellen in der EU gewannt, aber bisher keine vernünftige Antwort bekommen oder mir wurde nur mitgeteilt das sie nicht für zuständig sind.

Für jeden Tipp, jeden Hinweis oder Information wäre ich sehr dankbar.

Seiten: 1