Grenzgaenger Forum

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Themen - stefan85

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hey leute :)

also ich habe mal wieder ne Frage: Welche der Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen dürfen vom Bruttoarbeitslohn für 2047 Zeile 10 abgezogen werden? Der nette Herr vom Finanzamt erklärte mir vor ein par Jahren, dass ich alle Versicherungsbeiträge (PV, RV, KV, AV) abziehen müsse, weil die auf der Jahressteuererbescheinigung des Arbeitgebers stehen.. Nun lese ich habe ich gerade gelesen, dass diese Beiträge nicht abgezogen werden dürfen...
Alternativ: Könnten solche Beiträge ja nicht abgezogen werden - dafür aber in 2042 6DE eingetragen werden, wenn man das denn darf ;) Unterm Strich würde, wenn alle Versicherungen eingetragen werden, dass aufs gleiche rauskommen..

Weis jemand was wirklich stimmt? Wie handhabt ihr das?
Btw. wie siehts mit zusätzlichen Pflicht-Rentenversicherungen aus? können diese in 6NS oder 6 RS eingetragen werden (oder doch abgezogen werden?)

Vg stefan

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Steuern / Ausgaben für Nachhilfe: 7DB 50 % oder 100% Eintragen?
« am: 14. April 2021, 19:54:10 »
Hi Leute,

ich hatte letztes jähr mal nen Nachhilfelehrer für unseren Sohn über Acadomia Mulhouse kommen lassen. Jetzt will ich das natürlich in die Steuererklärung in das Feld 7db eintragen.
Laut der Annex werden 50% der Ausgaben anerkannt. Allerdings ist mir nicht klar ob ich 50 % eintragen soll, ODER muss der Gesamtbetrag (100%) eintragen werden, damit das Finanzamt dann vom eingetragenen Betrag 50 % anerkennt...

Weiß hier jemand wie das genau läuft?

vg stefan

3
Steuern / Aliexpress Waren Umsatzsteuer Anmeldung in Frankreich
« am: 03. März 2021, 09:24:12 »
hey hey Leute,

wir hatten ein paar Kleinigkeiten per Aliexpress aus China bestellt, die in den letzten Tagen angekommen sind. Jetzt habe ich gelesen, dass es in Frankreich keine Untergrenze der Umsatzsteuerpflicht mehr gibt (nur noch für Zollabgaben).
Wer weis wo man die Waren, nun NACH der Ankunft anmelden muss um die Umsatzsteuer abzuführen?

vg stefan

4
Steuern / Mini-Selbständigkeit in Frankreich
« am: 03. März 2021, 09:22:01 »
Salut zusammen :)

Also ich habe folgendes Problem. Als wir noch in Deutschland wohnten hatte ich immer einige Nachhilfeschüler, deren Rechnungen ich natürlich über einen Gewerbeschein auch beim Finanzamt meldete. Dann ist das ganze mangels Zeit vor ein paar Jahren etwas eingeschlafen. Vorletztes Jahr gabs dann wieder zwei Schüler und die ich tatsächlich vergessen habe bei der Steuer anzugeben - eigentlich hatte ich damals vor, die einfach über meinen Gewerbeschein in d zu versteuern und wahrscheinlich werde ich das ganze auch so der Einfachheit halber nachholen.

Aber langfristig ist das ja keine Option. Deshalb die folgenden Fragen an euch.
Weis jemand ob es sowas wie einen "Gewerbeschein" mit Mehrwertsteuerbefreiung bis zu einem bestimmten Betrag (kleinstunternehmer in D) in Frankreich gibt? Oder gibts nur die "richtigen" Selbständigkeit?

Vg und vielen Dank
Stefan

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Steuern / Energetische Sanierungen
« am: 10. Mai 2020, 21:14:15 »
Hey Leute :)

also dritte Frage - innerhalb kürzester Zeit:

Energetische Sanierung umfasst explizit den Austausch von Dachfenstern. Mein Nachbar und ich haben die unabhängig von einander selbst Ausgetauscht. Mein Nachbarn schreibt, die Materialkosten - also Fenster, Eindeckrahmen, Gipsplatten etc als Energetische Sanierung in die Declaration.
ALLERDINGS steht da doch, dass man eine Rechnung eines zertifizierten Handwerkers braucht. Selbstgeschraubt geht also nicht oder? ODER habe ich da irgendwas völlig falsch gelesen?

vg und danke
stefan

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Steuern / Steuerfrei?
« am: 10. Mai 2020, 20:58:58 »
hi Leute,

mein Nachbar hat mir gerade erzählt, dass er seit Jahren in Frankreich UND Deutschland keinerlei Steuer zahlt. Er ist Franzose und Grenzgänger. Angeblich gibts irgendwas, das dazu führen soll, das Grenzgänger keine Steuern mehr zahlen müssten. Verdienen tut er ähnlich sogar etwas mehr als ich - also liegts nicht einfach nur an ner Befreiung aufgrund von was weis ich...

Also ich habe von sowas noch nie was gehört -zahle brav steuern in Frankreich (und cent Beträge in D). Wisst ihr was von so ner Befreiung??

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hi zusammen :)

ich sitze gerade - wie wahrscheinlich viele von euch - vor der Declaration ....
Tja nun arbeitet meine Frau im öffentlichen Dienst und zahlt VBL Beiträge und ich bekomme nicht raus ob man die Eintragen (=absetzen kann) - falls dem so ist - voll oder nur teilweise? Und vor allem in welches Feld?

viele grüße und vielen dank für eure Hilfe

stefan

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Steuern / Homeoffice & Contribution audiovisuell
« am: 06. Mai 2020, 13:05:10 »
hi :)

also ich habe zwangsläufig zuhause ein Büro - das habe ich auch schon in den letzten Jahren angegeben. Auch so wie beschrieben mit Anteilig: Assurance etc. ABER jetzt frage ich mich ob die contribution audiovisuell da nicht ausgerechnet werden muss? Jemand nen Tipp?

vg stefan

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Steuern / decl. impôts Arztrechnungen?
« am: 25. April 2019, 11:46:33 »
servus :)

wie soviele sitze ich an der declaration - dieses jahr sogar en ligne.... naja dieses jahr gibts aber von meiner frau noch ne zahnarztrechnung die vielleicht abgesetzt soll.
Laut Nachbarn gar kein Problem aber ich finde unter frais reel passt das nicht so ganz - hat jemand ne idee?

vg stefan

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Steuern / steuern und ein paar fragen
« am: 20. April 2018, 23:18:28 »
hi zusammen :)

also ich habe ein paar fragen, zu denen ich keine richtigen eindeutigen Antworten gefunden habe.

1. wir wohnen erst seit nem knappen jahr steuerpflichtig hier und sind damit das erste mal zur steuererklärung in frankreich als grenzgänger verpflichtet. dummerweise finde ich das formular nirgends zum download - aknn jemand helfen? CERFA 2042 - die zusatzformulare gibts alle via www.impots.gouv.fr aber das hauptformular finde ich leider nicht.

2. sehe ich es richtig das wir als unverheiratetes zusammenlebendes paar EINE erklärung gemeinsam abgeben können?

3. 2014 gabs n extra formular für die t. d'habitation - gibts das nicht mehr?

4. Frais réels. gibts irgend ne liste was man da alles anführen darf? irgendwo habe ich von fahrtkosten gelesen - gibts da sowas wie ne km pauschale? irgendwas war mit 4,35 (?) Euro essensgeld je tag - stimmt das (noch)?

5. auch als grenzgänger muss man die einkünfte in der obersten zeile eintragen nicht unter "Autres salaires imposables de source étrangère" - letzte zeile von einkommen oder?

6. welche in D. bezahlten sozialabgaben dürfen abgezogen werden für die declaration? irgendwo stand mal was, dass alle arbeitgeberanteile abgezogen werden dürfen UND die Arbeitgeberanteile unberücksichtigt bleiben, sprich nicht genannt werden müssen - stimmt das?  => das würde bedeuteten, dass ich unter revenues d'activité das deutsche Netto (als Brutto abzgl. soz. Abgaben) eintrage oder?

7. kann man die ausgaben für periscolaire (mittagessen und ferienbetreuung) irgendwo ansetzen? In 2042 RICI (kann für 2018 runtergeladen werden) habe ich bloß ausageben für kinder ab collège gefunden oder moins 6 ans - unserer ist aber in der élémentaire - und genau 6 .. geht das unter Frais réels? gibts eigentlich ne obergrenze für frais réels?

8. wir sind am 15.08. umgezogen - kann ich dann die einkünfte für den ganzen August in D versteuern und in FR ab 01.09.? oder muss das Tagesgenau laufen?

9. zinsen aus französischen und deutschen sparbüchern können unter intérêts et autres produits ... (2FA) angegeben werden - müssen aber nur angegeben werden, wenn sie höher waren als 2000 euro oder? hieße in meinem fall nichts angeben zu müssen...

10. gilt das auch für einen aktien fonds? oder läuft der unter 2TT? der läuft aber noch über ne deutsche bank .. passt das trotzdem?

vielen vielen dank für eure hilfe!!


Vg stefan

PS: mir wurde erklärt dass die bögen jedesjahr "fast" die gleichen sind und ich mich schon mal mit 2016 beschäftigen kann - deshalb habe ich den als vorlage genommen... stimmt hoffenltich oder?

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Hi :)

also wir wohnen seit geraumer Zeit in Ottmarsheim, die Autos sind auch schon angemeldet was ja mit den notwendigen Papieren kein Hexenwerk ist.

Wir haben aber noch zwei Anhänger, nämlich einen Zeltanhänger mit 650 kg und einen normalen Anhänger mit 1200 kg. Vor allem bei dem 1. ist die Anmeldung ziemlich problematisch man bräuchte eigentlich eine EG-Konformitätsbescheinigung aber die kriegen wir leider nicht, weder über den einstigen Händler noch über den Hersteller. Die Dinger wurden früher alle per einzelabnahme in Deutschland eingebürgert.
Hat jemand erfahrungen wie das ohne diese Bescheinigung geht?

Bei dem 1200 kg Anhänger gibts n anderes Fragezeichen. Meine Autoversicherung meinte dass der sowieso mitversichert sei in den Unterlagen stehen aber nur Anhänger bis 750 kg. Weis jemand wie das wirklich funktioniert? Desweiteren gibts für den Anhänger auch keine Konformitätsbescheinigung weil das laut Hersteller nicht nötig sei da in dem Fahrzeugbrief eine EG-Typ-genehmigung unter Punkt K eingetragen sei. Stimmt das? Funktioniert das dann wirklich ohne? Ich frage einfach weils zur Prefecture 55 km sind und ich nicht unbedingt umsonst hinfahren will..

Ich danke euch für eure Hilfe!!

Viele Grüße

stefan

PS: falls es im Forum so nen Fall doch schon gibt entschuldigt bitte dass ich den anderen nicht finden konnte!

PS2: in einem anderen Treat wird ablasten als Lösung vorgeschlagen - funktioniert bei mir leider nicht, das ding wiegt leer etwas über 500 kg.. :(

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Wohnen / Empfehlungen von Firmen & Handwerkern
« am: 21. Februar 2017, 19:00:56 »
Hi zusammen :-)

wir beginnen gerade an unserem häusschen umzubauen und mir ist aufgefallen, dass hier im forum ein Treat fehlt, wo empfehlenswerte Firmen aufgeführt sind :-)

vielleicht wäre es schön wenn wir hier die die schon Erfahrungen haben diese teilen könnten. Wir sind speziel an der Gegend um Ottmarsheim / Mulhouse interessiert aber ich denke es gibt sicherlich andere im Forum oder Netz die sowas für andere Gebiete suchen ;-)

vg und danke für eure hilfe
stefan :)

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Hi zusammen :-)

also wir haben ein Haus in Ottmarsheim (zone protégé) und müssen einiges umbauen. Langfristig wirds ein neue Dachstuhl (mit anderer Form) werden, es ist dabei klar dass hier ein Bauantrag inkl. Architects de battiment de france  gestellt werden muss.

Aber am Haus ist noch mehr zu tun und ich würde gerne relativ bald anfangen (t.w. natürlich anfangen lassen) ;-) Bspw. müssen t. w. Fenster getauscht werden, tw. sollten sie etwas verändert (vergrößert) werden. Muss wenn nicht nur die Fenster getauscht werden auch ein Bauantrag eingereicht werden? Vor unserer Haustüre ist noch n ziemlich alter glasskasten als windfang, dessen metallstreben ziemlich durchgegammelt sind. Braucht man für die demonantage einen Bauantrag? bzw für das neue Vordach?

Viele Grüße und danke für eure hilfe

Stefan


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hi leute :-)

ich weis das Anhänger <500kg weder ein Nummernschild noch sonst irgendwelche papiere brauchen. Aber ich habe auch mal was gelesen dass Anhänger unter 800 kg keine Zulassung brauchen aber das Nummernschild des Zugfahrzeugs angebracht sein muss. Nun ist die Frage ob das so wirklch stimmt ob diese Anhänger dann zur c.t. müssen und was für unterlagen mitgeführt werden müssen. Konkret dreht es sich um einen gebremsten 650 kg anhänger meines vaters. Darf dieser Anhänger dann auch wirklich zwischenzeitlich in der restlichen EU (inkl. D) bewegt werden?

Ich habe noch einen 1200 kg anhänger (gebremst) weis jemand wie hoch die steuer und versicherung ca sind? wie oft müssen die zur ct?

vg und danke :-)

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Wohnen / Notar: Empfehlungen in 68?
« am: 13. Februar 2017, 10:03:52 »
Salut :-)

wir sind gerade dabei ein Haus in der Nähe von Mulhouse zu kaufen. Nun der Notar des Verkäufers kommt nicht wirklch in die Gänge und wir warten seit spätestens Oktober 2016 auf den Vertrag. Um das ganze ein bisschen zu beschleunigen dachte ich darüber nach einen eigenen Notar zusätzlich zu beauftragen. Angeblich entstehen dadurch ja keine zusätzlichen kosten, die einzige Frage die sich stellt ist ob das stimmt? Wann bezahlt man die "Emolument de négociation de vente". Ist das wenn der Notar den Verkauf von vornherein geplant hat (c.d.vente etc) oder generell? oder anders wann zahlt man das nicht?

Hat desweiteren jemand einen Tipp bzgl. eines Notars in 68, konkret in der nähe von Mulhouse. Er muss nicht deutsch beurkunden dürfen (dann gäbe es ja nur die drei bei strassbourg) aber wenn er ein paar wörter sprechen könnte um unklarheiten evtl. besser klären zu können wäre das nciht schlecht, aber sicher nicht zwingend notwendig!

LG und danke für eure Hilfe :-)

stefan

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