Grenzgaenger Forum

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Themen - kema

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Hallo zusammen

Haus in Saint Louis Neuweg mit Schwimmbad zu verkaufen (Nahe der Petite Camargue)

Ruhige Wohngegend, alles zu Fuss erreichbar (Bus, Bank, Post, Bahnhof, Einkaufszentrum)
E. Leclerc (1.4km), A35 (3min), Schweiz (7min), Deutschland / A5 (10min), Flughafen (2min)

Freistehend, 452 qm Grundstück, ca. 105 qm Wohnfläche
Baujahr: 1991, Renoviert in 2012-2014

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Wohnen / Änderung von Bebauungsplan ?
« am: 29. Juli 2015, 12:07:22 »
Hallo zusammen

wir sind gerade dabei unser Haus zu planen das wir bauen wollen in Departement Haut Rhin. Wir haben den Bebauungsplan studiert und in dem steht drin, wie viel Meter zur Grenze und wie viel Meter zur Strasse Abstand gehalten werden muss. Da das Grundstück im Eck von zwei Strasse liegt ist es gem. Bebauuunsgeplan nicht möglich, die Garage auf der Grenze zu bauen (Grenze wäre hier zur Strasse (kleine Sackgasse zu zwei anderen Häusern). Zwischen zwei Grundstücken wäre es möglich.

Gibt es in Frankreich, ähnlich wie in Deutschland ein Dokument mit dem man einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stellen kann ?
Kann man sich neben dem Rathaus noch an andere Ämter wenden oder wen kontaktiert man dazu am besten.

Danke schon mal für eure Antworten.

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