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Themen - moni

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Hallo liebe Forumsgemeinde,

Hat jemand in den letzten Jahren die französische Staatsbürgerschaft beantragt? Ich habe mich schon ausgiebig im Internet umgesehen und viel gefunden, wäre aber ein ein paar praktischen Infos und Erfahrungswerten interessiert.
Ich freue mich auf Rückmeldungen!

Danke, moni

2
Hallo allerseits!
Die Steuerbehörden verlangen ab diesem Jahr eine Erklärung zum Immobilienbesitz.  :police:
Immerhin ist das Ganze recht einfach zu deklarieren. Dazu müsst Ihr Euch bei den Finanzbehörden einloggen (https://www.impots.gouv.fr/accueil) und dann auf "Biens Immobilier" klicken.
Dort sollte Euer Immobilienbesitz schon angelegt sein. Aber das reicht nicht! Man muss jedes Element aufrufen ("Declaration d'occupation") und sich dann durchklicken, ggf. weitere Bewohner ergänzen. Zum Schluss jedes Elements (runter scrollen, sonst sieht man den Button nicht!) überträgt man dann die Infos an die Behörden.
Angeblich kostet es pro Element 150 EUR Strafe, wenn man die Erklärung nicht abgibt.  :police:
Man kann sich jeweils eine Zusammenfassung herunterladen zur eigenen Dokumentation.

Was auch merkwürdig ist: es sind Türen/Zugänge etc gelistet ... aber auch für Piscine und Parking.  :lach: Ich habe nachgefragt, ob das gelöscht werden sollte (innerhalb von einem Tag eine Antwort erhalten!!). Laut Behörde gehört alles, was nicht beweglich ist, dazu. Also auch ein fest eingebauter Pool, ein Gartenhaus, eine Garage und auch ein Carport.

Fröhliches Ausfüllen  :winkerwinker:... wünscht
moni

3
Arbeiten / Übergang Arbeitslosigkeit zu Rente in F
« am: 01. März 2023, 08:40:58 »
Hallo zusammen,
Ich habe hier ein sehr spezielles Thema ... aber vielleicht hat sich damit ja schon mal jemand befasst.

Die Fragen vorab:
- gibt es im Forum jemanden, der sein Geld in D verdient hatte, aber mit 62 (also dem Übergang in das französische Rentenalter) arbeitslos war? Dann wären wir sehr an einem Austausch interessiert, wie es weiterging mit französischem ALG und "Rente"
- Hat jemand schon mal nachgewiesen, dass er die Anzahl Trimester für die französische Rente nicht erfüllt? Wenn ja wie hat das funktioniert und wie ging es weiter?

Die Situation:
- bis vor knapp 3 Jahren angestellt in D, Steuern teils in D, teils in F bezahlt
- dann arbeitslos in F gemeldet; Arbeitslosengeld über 34 Monate bezogen
- während der Arbeitslosigkeit "Auto-Entrepreneur" gemacht und ein bisschen dazuverdient (alle diese Stunden, die dazuverdient wurden, sollten in Tagessätze umgerechnet werden, was die Zahlung des Arbeitslosengelds entsprechend verlängert; da wäre noch gut ein Monat dazugekommen)
- nach den 34 Monaten französischem ALG dann 62 geworden
- die Pole Emploi sagt nun: prima, dann müssen wir ja kein ALG mehr bezahlen. ABER ... so wie wir das Gesetz verstanden haben, kann Rente erst bezogen werden, wenn eine bestimmte Anzahl Trimester in F gearbeitet wurde. Wenn nicht, dann müsste das ALG bis Ablauf weiterbezahlt werden (also noch 2 Monate + der umgerechnete Zuverdienst). Die Trimester werden bei weitem nicht erreicht, aber die Pole Emploi reagiert gar nicht mehr.

Die Pole Emploi hat sowohl einen französischen als auch einen deutschen Rentenbescheid angefordert. Das ist halt nicht möglich. In D gibt es nur die Renteninformation, die wurde nicht anerkannt. Man sollte noch eine Tabelle schicken mit Arbeit in D und F, die wurde auch nicht anerkannt. Der Bescheid der französischen Rentenkasse sagt klar, dass die Trimester nicht erreicht wurden.
Was kann man hier noch tun?

Schon klar ... sehr speziell  :anixwissen: aber vielleicht hat ja doch jemand eine ähnliche Situation erlebt!

Danke schonmal!
moni

4
Hi liebe Forumsgemeinde,

Hat jemand schon senen deutschen rosa Papierführerschein in den Kartenführerschein getauscht? Das ist ja nach Geburtsjahrgang gestaffelt, wann es sein muss ...
Die Frage ist: kann man da einfach zu einer Führerscheinstelle in D gehen (z.B. Zulassung Rastatt, die kümmern sich auch um Führerscheine) oder muss man tatsächlich zu der Stelle, die vor x Jahren den Führerschein ausgestellt hat?
Ich hoffe, ersteres ...

Danke für Erfahrungsberichte!
moni

5
Es gibt seit Januar 2022 eine Änderung wie man an den Quitus fiscale kommt, allerdings nur in den im Betreff genannten 4 Departments.
Aus meiner Sicht ist es jetzt viel angenehmer als über das Finanzamt.

Das Formular erhält man hier https://www.impots.gouv.fr/portail/files/formulaires/1993-part-d/2022/1993-part-d_3666.pdf

Das muss dann zusammen mit den üblichen Dokumenten (Wohnsitznachweis, Ausweiskopie, ausländische Zulassungspapiere, COC, Kaufvertrag/Rechnung) per MAil an servicenationalquitus.part@dgfip.finances.gouv.fr geschickt werden.

Es steht dabei, dass man bei Dokumenten, die nicht auf Französisch sind, eine zertifizierte Übersetzung mitschicken muss. Wenn das nun verpflichtend wird, wäre das natürlich teuer und aufwendig.

Grüße
moni

6
Arbeiten / Neue Regelungen Arbeitslosengeld in F
« am: 01. Oktober 2021, 11:21:51 »
Guten Tag allerseits,
Seit heute gelten ja neue Regelungen bzgl. des Arbeitslosengelds in Frankreich. Ich habe einiges dazu gelesen, aber manches nicht gefunden oder vielleicht auch nicht verstanden. Weiß jemand was zu Folgendem?
1. Bislang war es ja so, dass wenn man während des Bezugs des Arbeitslosengeldes etwas dazuverdient hat, dieses in "Tagessätze" umgerechnet wurde und mehr oder weniger vom monatlichen Arbeitslosengeld abgezogen wurde. Diese Anzahl Tage wurde aber dann an die Maximalzeit der Arbeitslosigkeit angehängt. Also z.B. hab ich 3 Tage in einem Montag gearbeitet, dann wurde mir das ALG in diesem Monat um fast diesen Betrag reduziert, aber am Ende bekomme ich 3 Tage länger ALG. Ist das korrekt, dass diese Regelung nun entfällt? (Mit der Konsequenz, dass Dazuverdienen finanziell eher ungünstig ist?)

2. Gelten die neuen Regelungen auch bei laufender Arbeitslosigkeit und nur für Fälle, die ab sofort arbeitslos werden?

Falls jemand Antworten dazu hat, immer her damit!  :smily:

Danke & Grüße
moni

7
Tag, liebe Forumsgemeinde,
Es wurde zwar schon in einem anderen Thread berichtet, aber da das Thema dort etwas anders war, hier nochmal für alle die, die keine Carte vitale bzw. keine französische Sozialversicherungsnummer haben und den internationalen Impfpass möchten und die so früh geimpft wurden, dass der internationale QR-Code nicht auf dem Impfpass steht.

Die deutschen Apotheken können diesen EU-Impfpass ausstellen, auch wenn man in Frankreich geimpft wurde. Letztlich muss man nur plausibel belegen, dass man in Frankreich 2x geimpft wurde. Und sie mögen anscheinend lieber Papier als das digitale TousAntiCovid Zertifikat, auf dem auch nur das zweite Impfdatums steht.

Und so geht's:
- beide Impfbescheinigungen mitnehmen (digital steht in der TousAnticovid App nur der zweite Termin drin, sie brauchen aber einen Nachweis über beide Termine) bzw. diesen kleinen Pappausweis, den - zumindest - wir bekommen haben
- Personalausweis
- wer die französischen Impfungen im gelben Impfbuch stehen hat, sollte dies unbedingt mitnehmen, aber es geht auch ohne (bei uns steht was drin, aber ohne Chargennummer und ohne Stempel, dennoch waren sie glücklich, das zu sehen)

Gerne machen es die Apotheken wohl nicht, weil sie sich mit den französischen Impfpässen nicht auskennen. Aber folgende Gründe haben überzeugt:
- Wohnsitz Frankreich aber deutsche Staatsangehörigkeit
- in Deutschland versichert (wurde nicht geprüft, war aber das schlagkräftigste Argument), daher nicht möglich, in F den EU-Impfpass zu erhalten

Man füllt dann einen Zettel aus mit Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse, Impfstoff und Datum für erste und zweite Impfung.
Nachweis für Name und Geburtsdatum ist der Ausweis.
Mehr Info wird nicht gebraucht, in der Apotheke wird alles eingetippt, die Dokumente kopiert und das pdf heruntergeladen. Es findet keinerlei "Rückfrage" beim RKI oder anderswo statt.
Man erhält das pdf und ich konnte es problemlos in die deutschen Apps einlesen.
Allerdings ließ es sich nicht in die französische App einlesen, über Wallet habe ich es noch nicht probiert.

Umgekehrt war es kein Problem: mein Mann ist in F versichert und konnte sich das EU-Impfzertifikat in F runterladen. Den QR-Code konnte ich problemlos in die deutschen Apps einlesen.

Vielleicht hilft diese Anleitung ja dem ein oder anderen, schnell an sein EU-Impfzertifikat zu kommen.

Grüße,
moni

8
Guten Morgen!
Ich wollte mal von meinen Erfahrungen mit der zweiten Impfung und dem heißt begehrten QR-Code berichten. Vielleicht lief es bei anderen "einfacher", dann bitte hier kommentieren.  :doppeld:

Den zweiten Termin hatten wir über Doctolib beim gleichen Impfzentrum wie bei beim ersten Mal ausgemacht und das würde ich - nach meinem Erlebnis - auch auf jeden Fall empfehlen. Wir waren wieder in Drulingen. Nach wie vor alle sehr nett, ein paar neue - etwas überforderte - Freiwillige, ein bisschen anderes Prozedere. Offensichtlich gab es 2 Impflinien, einmal für Erstimpfung, einmal für Zweitimpfung. Man bekommt ein Formular mit Hinweis auf Zweitimpfung, füllt das aus und ein Freiwilliger des Roten Kreuzes - eher ungeübt - misst Fieber und Blutdruck (mit so einem Handgelenk-Gerät, im Wartesaal). Nach wirklich kurzer Wartezeit (und definitiv nicht nach Termin, sondern nach Reihenfolge, wie man ins Impfzentrum kommt) gelangt man ins "Zelt" zu ApothekerIn/Krankenschwester/Pfleger (die Impfung erfolgt durch ApothekerInnen oder Krankenschwestern/Pfleger, nicht wie ich letztens schrieb durch Ärzte).

Soweit so gut. Mein Mann mit Carte Vitale, ich ohne. Für meinen Mann schnell in den Computer geschaut, Impfbescheinigung mit QR-Code ausgedruckt und geimpft. Bei mir: Schulterzucken und "Impfen kann ich Sie und eintragen in die kleine Faltkarte, aber einen QR-Code kann ich Ihnen nicht geben. Bitte wenden Sie sich an Ameli."
Sie wusste nicht, wie sie für mich einen QR-Code als Impfbescheinigung ausdrucken kann. Ich habe dann freundlich protestiert und gemeint, dass ich ohne QR-Code keine gültige Bescheinigung habe und mich bei Ameli ohne Sozialversicherungsnummer nicht registrieren kann. Und ich erklärte ihr, dass mein erster Impftermin sehr wohl im Computer registriert wurde, ich ja auch den Ausdruck dabei hatte. Sie war aber ratlos.

Das große Glück: die Krankenschwester, die die erste Impfung vorgenommen hatte, war an dem Tag auch da. Sie hat dann an der Unterschrift auf dem Ausdruck erkannt, dass ich bei ihr war. Dann hat sie meine Daten in den Computer eingegeben, es war keine erste Impfung hinterlegt. Glücklicherweise hat sie dann einfach sowohl die erste als auch die zweite Impfung erneut eingetragen und konnte anschließend das Blatt mit dem QR-Code problemlos ausdrucken. Und diesen QR-Code konnte ich problemlos in die TousAntiCovid App einlesen. Puuh.

Und noch etwas Interessantes: beim ersten Impfen hatten wir vergessen, darum zu bitten, die Impfung auch in den gelben deutschen (bzw. internationalen) Impfpass einzutragen und haben nun danach gefragt. Beide Impfungen wurden eingetragen. Allerdings haben die Krankenschwestern oder Apotheker keinen Stempel dabei. Letztlich hätten wir das auch selbst eintragen können ...

Daher mein Tipp an alle ohne Carte vitale bzw. ohne Sozialversicherungsnummer: lasst Euch nach der zweiten Impfung nicht wegschicken, bevor Ihr den QR-Code in der Hand habt, es wird schwierig sein, den sonst zu bekommen. Das Ganze funktioniert auch ohne Carte vitale oder SV-Nummer. Und notfalls werden eben beide Termine erneut im Computer eingetragen.

Und was soll ich sagen: keinerlei Nebenwirkungen nach der zweiten Impfung mit Biontech. Beim ersten Mal lahmer Arm und 2h sehr müde, dieses Mal gar nix.

Grüße und ein schönes Pfingswochenende
moni

9
Gesundheitswesen / Impfung ohne Carte Verte
« am: 05. April 2021, 10:08:50 »
Guten Morgen!
Weiß jemand, ob man sich bei Wohnsitz in F auch ohne Carte verte impfen lassen kann?
Ich bin in D privat versichert und kriege als geschäftsführende Gesellschafterin keine französische Sozialversicherungsnummer und damit auch keine Carte verte.
Mir ist bekannt, dass eigentlich vorgesehen ist, dass ich mich in Deutschland impfen lasse, aber ich wüsste gerne, ob ich - praktisch als Selbstzahler - mich auch in F impfen lassen kann, wenn ich "an der Reihe" bin.
Danke!
moni

10
Wohnen / Scheck einlösen - wo genau?
« am: 12. November 2020, 10:44:08 »
Guten Morgen!
Jetzt wohne ich schon 16 Jahre im Elsass und musste noch nie einen Scheck einlösen. Nun habe ich 2 Schecks erhalten.
Hab mich informiert, dass man auf der Rückseite unterschreibt und den Scheck dann bei der eigenen Bank abgibt oder dort in einen Automaten schiebt.

Meine Frage: Wird sind bei der Credit Mutuel. Muss es die Bankfiliale sein, wo auch das Konto ist oder kann es auch eine Filiale derselben Bank in einem anderen Ort sein? Wäre mir ja normalerweise egal, aber unsere Filiale ist recht weit weg von zuhause, da hab ich keine Lust auf Ärger ...

Danke!  :doppeld:
moni

11
Salut liebe Forumsgemeinde,
Ich habe - kurz vor dem Reconfinement - ein Oldtimer-Motorrad nach Deutschland verkauft. Das Motorrad war in Frankreich zugelassen, ich habe alles - so gut ich weiß - nach Vorschrift gemacht, d.h. CG durchgestrichen etc, französischen und deutschen Kaufvertrag, das Cession Formular von ANTS ausgefüllt und unterschrieben.
Dann hab ich mich auf der ANTS Seite angemeldet und dort alles brav ausgefüllt, Ausweis und Cession-Formular hochgeladen.
Es kam ziemlich schnell eine Nachricht, dass mein Abmelde-Antrag von einem Insepktor geprüft werden muss. Na gut.
Aber heute habe ich folgende Nachricht von ANTS erhalten:

Bonjour,

Votre je vends ou je donne mon véhicule n° 22023643 nécessite une action de votre part : paiement pour finalisation ou demande complémentaire du Centre d'Expertise et de Ressources Titres en charge de la gestion des téléprocédures relatives au système d'immatriculation des véhicules.

Le ministère de l'Intérieur


Häh??? Seit wann kostet die Abmeldung was? Was soll ich mit dem CERC?? Da kann man auch nirgends nachfragen. Ich wüsste auch nicht, wo ich was bezahlen kann. Hat jemand eine Ahnung, was es mit dieser Nachricht auf sich hat und was zu tun ist?

Besten Dank schon mal für jegliche Tipps!
moni

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Wohnen / Schornsteinfeger - merkwürdige Eintragungen + Fragen
« am: 15. Oktober 2020, 10:08:49 »
Guten Morgen!

Es gab ja schon ein paar Threads zum Thema Schornsteinfeger und wahrscheinlich muss man froh sein, wenn überhaupt jemand vorbeikommt.
Bei uns kommt jemand, dem es gesundheitlich nicht gut geht. Als mal sein Vertreter da war, sagte er uns, dass sein Kollege viel zu wenig nachschaut/putzt.
Heute war mal wieder der "normale" Schornsteinfeger da. Wir kriegen da immer einen Eintragung ins Büchlein, aber auch eine Quittung.
Zugegebenermaßen habe ich die zum ersten Mal richtig angeschaut, die Schriftgröße ist signifikant kleiner als im Telefonbuch ...

Er hat da Diverses angekreuzt:
- conduit légèrement bistré (was wohl heißt, dass das Rohrdurchmesser wegen Ablagerungen leicht verkleinert ist)

- conduit bistré: risques d'incendie (Rohr verkleinert, Brandrisiko)

- distance de sécurité insuffisante avec un élément combustible (laut deepl: Unzureichender Sicherheitsabstand bei einem Brennelement - was heißt das? Schornstein zu nah am Heizöl-Tank - was nicht stimmt; oder brennbare Materialien zu nahe am Schornstein??)

- Avis technique d'un maître ramoneur á demander (Technischer Rat von einem Schornsteinfegermeister sollte eingeholt werden.)

Gesagt hat der Schornsteinfeger kein Wort dazu. Ich habe die früheren Quittungen geprüft, er schreibt immer dasselbe drauf.
Letztlich hat er nur im Parterre das Kläppchen aufgemacht und mit der Bürste innen rumgeschrappt. Sonst hat er gar nichts gemacht, obwohl wir auch einen Kamin im Wohnzimmer haben (wir haben ein recht großes Altbau-Einfamilienhaus mit Ölheizung in allen Etagen und zusätzlichem Holz-Kamin (Glas-Foyer) im Wohnzimmer).

Wie ist denn Eure Erfahrung?
- was macht der Schornsteinfeger alles - was sollte er machen?
- werden bei Euch auch solche Dinge auf jeder Quittung angekreuzt?
- will sich der Schornsteinfeger hier im Falle eines Brandes aus jeglicher Verantwortung ziehen? Aber warum sagt er dann nicht mal was?
- hat das Konsequenzen falls es mal zu einem Kaminbrand kommt?

Mich würde interessieren, ob Ihr ähnliche Befunde/Erfahrungen/Probleme habt und wie Ihr damit umgeht.

Danke schon mal!
moni


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Arbeiten / Auto-Entrepreneur - extrait Kbis - wo und wie?
« am: 19. August 2020, 20:29:48 »
Hallo allerseits!
Meine Frage geht hier an alle, die Erfahrung als Auto-Entrepreneur (Micro-Entrepreneur) haben. Wir dachten, wir hätten überall alles gemeldet, aber nun wird ein "extrait Kbis" verlangt. Google meint dazu, dass es im Elsass eine ganz andere Regelung gibt als in fast allen anderen Departments und man muss das Kbis beim nächsten Tribunal judiciaire anfordern/abholen.
Puuuh, hier sind wir gerade völlig überfordert ... hat das schon mal jemand gemacht und kann erklären, wie man da vorgeht?

Danke für jede Hilfe!
moni

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Wohnen / Isolierung für 1 Euro - für jeden?
« am: 13. Juli 2020, 09:39:19 »
Guten Morgen!
Wir erhalten viele lästige Werbeanrufe für die "Isolierung für 1 Euro". Dennoch habe ich mich nun mal mit dem Thema befasst und mit Nachbarn gesprochen, die das in Anspruch genommen haben. Die Arbeiten werden wohl teils schlampig erledigt und es ist jetzt auch nix Besonderes, aber in unserem Altbau wäre es schon interessant, wenn wir den - ungenutzten - Dachboden isolieren lassen können.
Hat jemand von Euch Erfahrung damit?
Ich habe gelesen, dass der Zuschuss vom Haushaltseinkommen abhängt. Wisst Ihr, ob es eine Einkommens-Obergrenze gibt, ab dem man gar keinen Anspruch mehr hat? Oder variiert nur die Höhe des Zuschusses?
Hat jemand im Bereich Haguenau/Wissembourg Erfahrung mit einer Firma, die das ordentlich macht?

Danke und einen schönen Wochenstart!
moni

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Hi Ihr Lieben,
Eigentlich dachte ich, so langsam blicke ich beim Thema Sozialversicherung bei Grenzgängern durch. Ist aber nicht so, daher hoffe ich, dass jemand mir weiterhelfen kann.

Wir haben jemanden eingestellt ("normale Angestellte"), Wohnort Strasbourg, Arbeitsort Bruchsal/Kehl, also Grenzgängerin. Die Person ist Französin. Muss sie sich nun eine KV in Deutschland suchen oder geht das auch wieder über die üblichen Formulare und sie bleibt bei ihrer französischen KV und kann sich aber auch in D behandeln lassen?

Danke schonmal!  :winkerwinker:
moni

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