Grenzgaenger Forum

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Themen - nitraM

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Hallo alle zusammen,

ich möchte mein Auto, welches in Frankreich zugelassen ist, verkaufen.

Für einen Verkauf innerhalb Frankreichs sind die Punkte unter https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1707 zu beachten. Zumindest soweit ich das verstehe. Da ich vor einem Jahr beim französischen "TÜV" (CT) war, und mein Auto älter als 4 Jahre ist, muss ich so erneut zur CT.

Wie verhält es sich denn bei einem Verkauf nach Deutschland? Gelten dann alle Regeln, die auf der oben genannten Webseite genannt werden? Konkret: Muss ich auch bei einem Verkauf nach Deutschland über den hiesigen "TÜV" / zur CT? Oder kann ich mir den Aufwand dann sparen?

Da ich beim Verkauf nichts falsch machen möchte, freue ich mich sehr über eure kompetente Hilfe.

Viele Grüße

Martin

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Steuern / ETFs in deutschem Depot in Frankreich wie versteuern?
« am: 14. Mai 2017, 08:39:48 »
Hallo alle zusammen,

ich kaufe für's Alter ETFs (börsengehandelte Investment- bzw. Indexfonds), welche in einem Depot bei einer deutschen Direktbank gelagert werden. Die Anteile halte ich langfristig, d. h. es finden zur Zeit nur Käufe statt, keine Veräußerungen und damit keine Gewinne aus Verkäufen. Allerdings Dividendenzahlungen u. ä.

Die Angabe dazu in meiner Steuererklärung und damit die korrekte Versteuerung in Frankreich ist mir alles andere als klar. Das ist auch wichtig, dass ich nicht zwei Mal Steuern zahlen muss.

Konkret habe ich drei Fonds, die Erträge wie folgt behandeln:

1) Thesaurierend in Frankreich, Euro (Amundi)
2) Thesaurierend in Irland, USD (iShares)
3) Halbjährlich ausschüttend in Irland, Euro (iShares)

Von meiner deutschen Bank erhalte ich eine Erträgnisaufstellung, die folgendes ausweist:

- Barausschüttung für einen der ETFs in Irland
- Zinsen aus Einlagen (Tagesgeld)
- Gehaltener Zwischengewinn unter allgemeinen Verlusten für einen der ETFs in Irland
- Thesaurierender Zins ausländischer Fonds für einen der ETFs in Irland sowie den in Frankreich
- Anrechenbare, nicht verrechnete ausländische Quellensteuer aus ausschüttungsgleichen Erträgen ausländischer Fonds für einen der ETFs in Irland

Soweit ich das sehe, brauche ich dafür auch Formular 2074 - dann hört es aber leider auch schon auf...

Kann mir da jemand weiterhelfen? Bzw. kennt jemand jemanden, der mir da weiterhelfen kann? Gerne auch gegen Honorar.

Viele Grüße

Martin

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Hallo,

ich bin 2013 aus dem Saarland nach Frankreich gezogen. Zu diesem Zeitpunkt und bis Mitte letzten Jahres war ich im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Aufgrund meines Arbeitgebers galt in meinem Fall das Kassenstaatsprinzip. Dementsprechend hatte ich für 2013 und 2014 einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG gestellt.

Dieser Antrag wurde jeweils seitens des Centre Des Finances Publiques gegengezeichnet und vom Finanzamt in Saarbrücken anerkannt. Meine Steuern habe ich dann für 2013 und 2014 in Deutschland gezahlt. Eine Steuererklärung in Frankreich habe ich bisher nicht abgegeben.

Nun habe ich die Tage eine Aufforderung erhalten, meine Steuererklärung für 2013 in Frankreich abzugeben. Wie soll ich hier vorgehen? Soll ich als Verdienst einfach 0,00 Euro eintragen, oder muss ich was spezielles beachten? Oder handelt es sich bei der Aufforderung gar um ein Irrtum, und ich müsste gar keine Erklärung in Frankreich abgeben?

Viele Grüße

Martin

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