Grenzgaenger Forum

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Themen - Seppinger76

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Für Grenzgängereltern werden in Abhängigkeit vom einkommen und der deutschen Familienleistungen Teile oder der komplette Bertrag der Sozialabgaben für die französische Assistante maternelle übernommen - jedoch muss man diese erst einmal bei der URSSAF bezahlen und bekiommt sie dann nach einigen onaten vond er CAf zurück (anteilig oder komplett). Für französiche Eltern sieht das anders aus: die CAF und die URSSAF rechnen direkt miteinander ab, es muss nichts vorgestreckt werden. Damit werden Grenzgänger benachteiligt, weil sie im ungünstigsten Fall einige Tausend Euro vorstrecken müssen bzw., wenn sie nicht entsprechend flüssig sind vorfinanzieren müssen. Dagegen haben wir bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt - mit dem Ziel, dass auch bei Grenzgängern die CAF und die URSSAF direkt miteinander abrechnen und dann nur einen eventuellen Differenzbetrag von den Eltern einfordern oder auszahlen. Sobald wir Neuigkeiten zu dem Thema haben, melde ich mich wieder. Das kann aber rund ein halbes Jahr, eventuell auch ein jahr dauern. Uns hilft das also nicht mehr, anderen zukünftigen Eltern aber schon.

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Vorstellungen / Salut à tous!
« am: 24. Januar 2015, 17:43:10 »
Hallo,
mein Name ist Sebastian, seit etwas mehr als 7 Jahren lebe ich im Elsass, arbeite in Deutschland als Rettungsassistent und berate nebenher Menschen mit EDV-Problemen. Seit 2013 haben wir einen Sohn, ansonsten gibt´s bei uns noch zwei Hunde, zwei Katzen, zwei Ziegen und zwei Hasen (Stand 01/2015).
Außer unserem Fachwerkhaus, das wir selbst saniert haben, habe ich an Hobbies Sport (Schwimmen, Laufen, Fitness, Ski), Fotografieren, Autos reparieren (zwangsläufig, da wir aus Überzeugung nur alte Karren fahren), EDV (natürlich), Fotografieren, Lesen, Filme, Serien ... ja, das wars so ziemlich.
Viele Grüße
Sebastian

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Rund um's Kind / Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 24. Januar 2015, 10:11:42 »
Hallo allerseits,
bisher waren wir nur Leser, Schande über uns :-(
Letztes Jahr haben wir bei der EU-Kommission eine Beschwerde über die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Der Hintergrund: Wir arbeiten beide als sozialversicherungspflichtig Angestellte in Deutschland und wohnen in Frankreich. Das Elterngeld wurde nach der fiktiven Steuerklasse 4 berechnet. Dies ist, so die EU-Kommission, nicht EU-rechtskonform. Dem hat wohl die Bundesregierung auch zugestimmt, das Elterngeld wird also für Grenzgänger mit Wohnort Frankreich und Arbeitsort Deutschland in Zukunft auf Basis des französischen Nettos berechnet. Dies haben wir der Elterngeldstelle in Landau auch so mitgeteilt - allerdings sitzen die jetzt seit mehr als 5 Monaten auf den Unterlagen und tun - nichts. Es muss wohl das Landesamt, der Ministerpräsident, das Sozialministerium, der Papst, Aldi Nord und die NSA zustimmen - und keiner der genannten scheint sich zu trauen...
Anyway, wer mag darf das Dokument gerne verwenden, dem deutschen Amtsschimmel auf den Geist gehen und sich sein Geld holen...
Hier der Link zum Dokument: https://www.dropbox.com/s/opnljqbuj3bccxa/beschwerde%20eu-kommission.pdf?dl=0
Viele Grüße

Sebastian

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