Grenzgaenger Forum

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Themen - noba0000

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Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich der Überführung eines "neuen Gebrauchten" nach F.
Ich habe bereits ein Fahrzeug in F gemeldet. Dieser soll nun durch einen neuen ergänzt oder ersetzt werden.

"Abgemeldet" wird der Alte ja nur über die Versicherung. Das ist doch korrekt so?
Was passiert mit der alten carte gris? Muß die zur Prefecture zurück?

Reicht für die Anmeldung des Neuen auf der Prefecture meine andere Carte Gris, meine Meldebescheinigung der Mairie oder ein Steuerbescheid, oder geht das beim zweitenmal auch nur über aktuelle EDF Rechnungen etc?
Kann das alles generell auch der Mechaniker meines Vertrauens mit einer Vollmacht von mir erledigen oder geht das nur durch mich persönlich?

Ich arbeite zur Zeit außerhalb der Grenzgängerzone (versteuere also auch...leider...nicht mehr in Frankreich), bei der Anmeldung meines Zweit-Wohnsitzes den ich unter der Woche in in Deutschland nutze, hat mir die Meldestelle hier in Bayern, Frankreich aus dem Reise-Pass gestrichen, mit der Begründung, in D ist der erste gemeldete Wohnsitz automatisch der Erstwohnsitz. Man kann also keinen Erstwohnsitz in F begründen und den Zweitwohnsitz in D. Ist das korrekt so?
Hat hiermit jemand Erfahrung und kann das Probleme bei der Fahrzeugummeldung geben?

Ich habe noch eine Frage zu den Gebühren der Ökosteuer, wie und wo kann ich deren Höhe einsehen und wie errechne ich die CV?

Vielen Dank für die Hilfe!

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Versicherungen / Auto-Versicherung: Hagelschaden!
« am: 24. Mai 2012, 22:16:24 »
Hallo!

Bin gestern in Bayern in ein Unwetter geraten und mein Auto hat einen ziemlich starken Hagelschaden davongetragen.
Was tun?
Hagel fällt ja wohl in die Kategorie "catastrophes naturelles", oder?
Wo und wie kann ich mit mäßigen französisch Kenntnissen eine Schadensanzeige aufgeben?
Ist ein Gutachten nötig und erstellt eventuell die DEKRA in Frankreich eines? Muß das Gutachten in Frankreich erstellt werden, oder geht auch ein deutscher Gutachter?
Wer hat den bei solchen Schäden Erfahrungen mit Versicherungen, speziell mit der Pacifica?

Ich bin um jede Hilfe Dankbar!
 :Hands:


3
Steuern / 2. Wohnsitz in Deutschland und was wird aus der Steuer 2010
« am: 07. Februar 2010, 17:05:40 »
Hallo!

Ich habe folgendes Problem!
Ich bin 07 nach Frankreich gezogen und im Januar 2009 bin ich nach Bayern umgesiedelt wegen der Arbeit!
Versteuern in F geht nicht mehr, ist klar!   :-\
Ich habe in D meinen Zweitwohnsitz, da ich in F noch Familie und ein Haus habe. Dort bleibt also weiterhin mein Erstwohnsitz, ich muß mich in F also auch nicht abmelden!
Jetzt bekomme ich vom Französischen Finanzamt eine Aufforderung meine Steuer für 2010 (das 1. Drittel davon) bis Ende Februar zu zahlen.
Kann mir jemand helfen, an wen ich mich ( Finanzamt Sarreguemines) jetzt wenden soll/muß und wie ich den Franzosen am besten erkläre, daß ich leider nur noch in Deutschland versteuern muss?
Wo und wie kann man diese Steuerbescheide am schnellsten und einfachsten bearbeiten lassen; ich habe momentan aber nicht die Möglichkeit ins Hotel des Impots zu kommen!
Hat jemand das gleiche Problem schonmal aus der Welt räumen müssen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Noba

4
Hallo!

Ab nächstem Jahr werde ich in Bayern arbeiten und das zweifelsfrei nicht mehr als Grenzgänger.      :kotz:
Ich habe Hier ein Haus und meine Rest-Familie bleibt auch hier wohnen und arbeiten.
Die Wochenenden werde ich hier in F verbringen.
Hat jemand, der vielleicht außerhalb der Grenzzone in Deutschland arbeitet und auch noch einen Wohnsitz in D hat Erfahrungen, ob ich das Programm doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten etc. fahren kann/darf oder spricht hier die Tatsache dagegen, dass der andere Wohnsitz in F liegt?

Kann darf ich meinen 1. Wohnsitz in Frankreich belassen oder müsste ich den nach D verlegen.
Wie ist das steuerlich sinnvoller?

Danke für Eure Hilfe!

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Behörden / Wer hat Erfahrungen mit dem Französischen Arbeitsamt
« am: 02. August 2008, 22:06:32 »
Hallo!

Ich benötige Hilfe von jemandem, der Erfahrungen mit dem Französischen Arbeitsamt hat und eventuell selbst schon als Grenzgänger in Frankreich arbeitslos gemeldet war. ... falls es da überhaupt jemanden gibt.

Leider ist mein Französisch zwar so rudimentär vorhanden, reicht aber leider nicht für die entsprechenden Seiten der ASSEDIC.
Wahrscheinlich brauche ich noch einen Dolmetscher, oder sprechhen die auch etwas Deutsch ... dann könnte es klappen.    ::)

Mir ist der gesammte Ablauf hier in F völlig unklar. Zwar habe ich bei ASSEDIC schon mal nachgeschaut und nachgerechnet, komme aber letztendlich nicht so 100% klar.  Mir wird ausgerechnet, dass ich 23 Monate mein Arbeitslosengeld bekommen würde und das währe auch etwas höher wie in Deutschland. Hat jemand von Euch in F schonmal Stütze beantragt und kann mir davon berichten? Ist es tendenziell sinnvoller und auch möglich die 23 Monate in Frankreich mitzunehmen und kann ich vorallem jederzeit wieder in Arbeit ohne dass mir dann Nachteile entstehen; nach wie vielen Monaten habe ich dann in Frankreich nochmal Anspruch? Hat jemand Erfahrung wie das in Frankreich mit der Wiedereingliederung gehandhabt wird? Bin ich verpflichtet alle vorgeschlagenen Jobs anzunehmen etc.?   ???

In Deutschland wurde mir auf dem Arbeitsamt davon abgeraten zum Amt in Frankreich zu gehen, jetzt weiß ich nicht, ob das generell so gehandhabt wird oder nur in meinem Fall (ich möchte mich innerhalb der nächsten 1,5 Jahre selbständig in Deutschland machen und hätte dann keinen Anspruch auf Gründungsgelder oder SIKB Kredite) so war. Man hat mir in Saarbrücken gesagt die Franzosen erstatten direkt Meldung nach Deutschland und dann brauche ich wegen Neugründung in Deutschland nicht mehr anzufragen.

Ich habe ein bisschen Schiss, dass ich mich im Falle des Falles falsch entscheide und wäre froh, wenn jemand (vielleicht auch jemand der sich selbständig von Frankreich aus gemacht hat), der Erfahrung mit den französischen Arbeitsämtern hat, sich vielleicht mal äußern oder mit mir in Verbindung setzten könnte?!    =|

Tausend Dank vorab!

6
Hallo!

Also, vorgestern musste ich auch erst mal schlucken, erstes Knöllchen wegen zu schnellem Fahren.
4 KmH wohlgemerkt (55 statt erlaubten 50 mit 1 KmH toleranz Abzug). Zuerst sind mir natürlich die 375 € ins Auge gefallen, bevor ich dann aber endgültig die Schnappathmung bekommen habe habe ich festgestellt, dass es dann doch NUR 90€ sind (jedenfalls die ersten 15 Tage)   :| !

Jetzt hätte ich aber mal eine Frage:

Es gibt einen Absatz in dem steht OUI, ich würde Punkte abgezogen bekommen.
Was issen dass????
Es steht nirgends wieviel und es steht auch nirgends von wievielen Punkten was abgezogen wird. Ich habe das noch nie gehört. Freunde von mir haben auch schon Strafzettel für zu schnelles Fahren erhalten, aber das mit den Punkten ist mir völlig suspekt. Kann mir da jemand weiter helfen?

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, ich habe den deutschen Führerschein, die Karte mit D und Sternchenbanner drauf(ist das ein EU-Führerschein? oder woran kann ich das erkennen??). Können die mir jetzt über oder in Frankreich Punkte in Deutschland oder woanders geben?
Das ein Deutscher in Frankreich PUNKTE ABGEZOGEN bekam hätte ich noch niemels gehört ....

... aber ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren !!!!

Ich könnte    :kotz:

In Deutschland hätte das, wenn überhaupt 15€ gekostet!

Doch nicht alles so dolle günstig hier!     ::)

Danke!

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Hallo!

Wie sieht es aus mit den Zinsen ich habe von meiner Bank eine Aufstellung mit den Zinszahlungen 2007 bekommen.
Wie und vorallem wo gebe ich das an?
Kann ich auch meine Kaufnebenkosten, die mir beim Hauskauf in F angefallen sind (Steuer, Notar etc) in meiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben?
Kann mir vielleicht auch noch jemand helfen bei den "Verpflegungskosten"?
Mir wurde gesagt, dass wenn ich an meinem Arbeitsplatz keine Kantine oder Küche habe, ich pro Arbeitstag eine gewisse Summe als Verpflegungskosten angeben kann. Leider finde ich in der Beschreibung nicht, wie hoch dieser Satz ist. Wo steht das denn genau oder wie hoch ist der Satz; macht das jemand und kann mir helfen?

Danke

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Steuern / Völligste Ratlosigkeit
« am: 21. Mai 2008, 15:14:43 »
 :-\ Hallo!

Jetzt habe ich meine Steuerformulare 2042 und 2047 für das Jahr 2007!
Irgendwie hab ich mir das ein bisschen anders vorgestellt. Mir ist bis jetzt noch völlig unklar, wo ich meine Kilometer, meine nichtvorhandene Kantine auf der Arbeit, meine Zinsen und überhaupt alles eintragen soll.
Wird das alles auf einem gesonderten Blatt deklariert oder wie macht Ihr das?
Wird hier generell nur das zu versteuernde Einkommen eingetragen, Fahrten, Sozialabgaben, Zinsen und die 10% pauschaler Abzug mache ich auf einem extra Blatt ?!

Das hier sieht alles etwas dürftig aus.

Naja, ich habe ja noch 9 Tage und 0 Plan!


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Steuern / Erste Steuererklärung in F
« am: 18. Mai 2008, 14:21:26 »
Hallo!

Ich bin Oktober 07 nach Frankreich gezogen, arbeite in Deutschland und muss nun zum 1. Mal meine Steuererklärung machen. Dazu habe ich einige Fragen, denn einiges ist mir etwas unklar!

-Ich habe noch keine numero fiscal, würde aber meine Erklärung dann (wenn Sie jemals fertig werden sollte) gerne online abgeben, weiß jemand, ob ich mir beim hotel des impots eine Steuernummer holen kann oder ob ich erst schriftlich meine erste Steuererklärung abgeben muss und dann die numero fiscal zugeordnet bekomme?

-Da ich bis Oktober in D versteuern muss gebe ich wohl nur die Monate 09 bis 12/07 an? Wird diese Summe dann auch auf das Jahr 2008 übertragen und dem entsprechent hochgerechnet?

-Hat jemand Erfahrung damit für die Steuererklärungen einfach mal seinen Bänker zu belämmern? Ich habe gehört, das das möglich und teilweise auch üblich ist. Ich habe die Befürchtung, dass für die französischen Otto-Normal-Steuererklärungsmacher mit denen ich so befreundet bin eine Erklärung inklusive Hauskauf, Zinseinkünften aus Deutschland etc. etwas zu umfangreich ist?! Hat jemand da die gleichen Probleme und eventuell Erfahrungen mit Banken etc.
... oder einfach die Telefonnummer eines guten Steuerberaters etc. im Grenzgebiet zu Saarbrücken/SLS ???

Vielen Dank!


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Steuern / Wie läuft die erste Steuerzahlung in Frankreich ab?
« am: 22. Januar 2008, 11:24:39 »
   ... noch was:

Wie läuft eigentlich die erste Steuererklärung in F ab?
Wann ist sie fällig?
Ich habe gehört die ersten Bescheide muss man selber beantragen und bekommt sie erst in den folgenden Jahren automatisch zugesandt; ist auch eine elektronische erste Erklärung möglich?
Gibt es irgendwo gute Infos auch zum Ausfüllen der Erklärung?

Danke!

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Behörden / Arbeitslosengeld in Frankreich?
« am: 22. Januar 2008, 11:19:44 »
Hallo!

Mir steht eventuell zum Ende März die Schließung meines Betrieben bevor; da ich erst seit Ende letzten Jahres in F wohne habe ich keine Ahnung wie es dort von statten geht sollte man Arbeitslos werden?
Gibt es Erfahrungswerte, ob es sinnvoller ist in Deutschland oder Frankreich Arbeitslosengeld zu beantragen?
Wie lange habe ich dort Ansprüche und wie hoch sind diese dann?
Wie sieht es dann mit meiner deutschen Krankenversicherung aus?

Wo muss ich mich denn hinwenden um eventuell nähere Infos zu bekommen?

Danke!

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Steuern / Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 22. Januar 2008, 11:10:17 »
Hallo!

Ich bin Ende des letzten Jahres nach Frankreich gezogen und versteuere auch dort. Ich habe meiner Bank meine neue Anschrift mitgeteilt und habe jetzt das Problem, dass ich nicht weiß, ob ich weiterhin in Deutschland Steuern und Abgaben auf meine Zins- und Kapitalerträge zahlen muss, oder ob das jetzt in Frankreich abgeführt wird? Meine Bank ist der Meinung, dass weiterhin 25-30% Steuer in Deutschland fällig sind, ich bin der Meinung, dass ich das in Frankreich abzuführen habe?! Muss ich vielleicht in Deutschland erst zahlen und dann am Jahresende über eine Steuererklärung den Betrag zurückfordern?

Danke!

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