Grenzgaenger Forum

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Themen - Quixotica

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Hallo an Alle!

Ich möchte euch heute auf etwas wichtiges aufmerksam machen, solltet ihr in Frankreich wohnen und in Deutschland privat krankenversichert zu sein.
Ich bin bei der Debeka und seit 2019 in frankreich gemeldet. Habe damals eine Beitragserhöhung bekommen, obwohl ich unterschrieben habe, in Deutschland zum Arzt zu gehen. Ich bin selbständig und arbeite auch in Deutschland, zahle dort steuern,..
Nun bin ich an Krebs erkrankt und die Debeka prüft, ob ich überhaupt Krankengeld bekomme. Die haben tatsächlich einen Passus in den Krankentagegeld Bedingungen, man bekomme bei ausländischen Wohnsitz nurnoch Krankengeld, wenn man im Krankenhaus liegt!!!
Man zahlt aber den normalen Beitrag weiter und niemand weist einen drauf hin.
Mir wurde bei Umzug nichts dazu gesagt, hab ja damals bei Abschluss mal alle Bedingungen akzeptiert.
Auch wenn ich davon ausgehe, dass das gerichtlich gekippt werden würde ( ich unterscheide mich ja nun wirklich nicht von allen anderen Versicherten außer der Adresse auf dem Briefkopf) und ich sehr hoffe, dass sie es jetzt so freigeben, wollte ich euch alle drauf aufmerksam machen, von eurer privaten Krankenversicherung sämtliche Bedingungen durchzulesen, die euch betreffen könnten.

Für jeden Tipp, Rechtsbeistand oder eventuell Mitleidende, die diesen Fall schonmal hatten, bin ich natürlich auch dankbar!

Viele Grüße

Jenny
Hier noch der Passus wortwörtlich:
(8) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum, wird für in diesem Staat akut eingetretene Krankhei-
ten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die
Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in
einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

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Hallo :-)

vorab: Ich hab mich jetzt 2 Stunden quer durchs Forum gelesen - seht es mir nach wenn ich irgendwas überlesen habe.

Ich bin zur Zeit angestellt in Deutschland und zahle meine Steuern in Frankreich als Grenzgänger.
Ab September bin ich hauptberuflich selbstständig und verliere leider meinen Grenzgängerstatus.
Ich bin ledig und getrennt veranlagt von meinem Lebensgefährten.

Nun folgende Frage:
Kann ich einfach nach dem Abschlag August online die Abschläge aussetzen, da ich ab September Steuern in Deutschland zahle?
Und wie läuft das bei der Steuererklärung?
Ich addiere Einkommen vom Angestelltenverhältnis und der Selbstständigkeit aus 2020 und gebe in Feld 8TK die Einkünfte aus Selbstständigkeit ein, sodass diese sich wieder abziehen?
Kommt dann ein anderes steuerliches Ergebnis raus, als wenn ich nur die Einkünfte vom Angestelltenverhältnis angebe?
So käme ja eine kleine Erstattung, da er das aufs Jahr hochrechnet, was in 8 Monaten erwirtschaftet wurde.
Leider lässt mich der Online-Rechner den Unterschied nicht berechnen, sobald ich 8TK ausfülle. Ich wüsste gerne, was ich eventuell weglegen müsste.
Und 2021 gebe ich dann das komplette selbstständige Einkommen in demselben Feld ein wie früher die Einkünfte des Angestelltenverhältnis und dieselbe Zahl bei 8TK und dann kommt Steuer 0€ raus?

Und letzte Frage: Wird es sich dann nachteilig auswirken, wenn wir evtl. heiraten und gemeinsam veranlagt werden? Weil es seinen Steuersatz erhöht? Oder hebt sich das durch den Faktor 2 eher wieder auf?

LG

Jenny

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Arbeiten / Reinigungskraft anmelden Privathaushalt
« am: 09. November 2019, 19:48:34 »
Hallo!

Wir würden gerne eine Reinigungskraft im Privathaushalt anstellen, in Deutschland wäre das auf „Minijobbasis“.
Hat da jemand Erfahrungen?
Also wo, wie, welche Kosten usw. :-)

VG

Jenny und Timo

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Wohnen / Haus zu vermieten in 57720 Obergailbach
« am: 25. Februar 2019, 00:08:02 »
Wir vermieten unser Haus in 57720 Obergailbach ab September 2019!

Warmmiete 1.200€, WFL 170qm mit Keller,Doppelgarage, schönem Garten, hochwertiger Einbauküche, Parkettböden/Fliesen usw.

Gerne mehr Infos/Bilder per E-Mail: jennifer.lueck@mail.de
 

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Steuern / Dienstsitz=Wohnsitz
« am: 04. August 2016, 17:43:39 »
Hallo an Alle! :-)

Ich überlege den Arbeitgeber zu wechseln.

Bei dem Vertragsentwurf steht nun" Dienstsitz ist der Wohnsitz".
Es ist allerdings ein deutscher Arbeitgeber und ich werde meine Arbeitszeit größtenteils bei Kunden im deutschen Grenzgängergebiet verbringen.

Wie sieht das denn jetzt steuerrechtlich aus? Bin ich somit trotzdem Grenzgänger und kann ganz normal meine Steuererklärung in Frankreich machen?
Oder müsste dies auf das Einsatzgebiet geändert werden?

Zum 2.: Wenn man einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhält, diesen aber nur für Dienstfahrten nutzt, muss er trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden?
Also angenommen ich nutze für alle privaten Fahrten einen nachweislich in Frankreich auf mich angemeldeten Wagen und den Dienstwagen nur für Dienstwege.. Und setze natürlich die Arbeitsfahrten nicht mehr bei der Erklärung an. Kann ich dann darauf verzichten, den Dienstwagen in Frankreich zu versteuern? Habe ja meinem privaten Vorteil und zahle mehr Steuern da ich keine Fahrkosten mehr absetze.

Viele Grüße
Jenny

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Auto anmelden
« am: 25. Februar 2016, 21:10:47 »
Hallo an Alle!

Kann ich ein Auto für meinen Mann anmelden? Also 1. beim Finanzamt den Quitus Fiscale damit erhalten und dann bei der Zulassungsstelle die Anmeldung vornehmen? Er kann ja das Formular unterschreiben, ich nehme eine Ausweiskopie mit und eine handgeschriebene Vollmacht?
Oder gibt es da sogar ein Formular?
Ich habe nur eins gefunden, mit dem man ein Autohaus bevollmächtigen könnte. Ausprobieren ist leider nicht drin, haben nur einen Tag, wo es unbedingt über die Bühne gehen muss.

VG
Jenny

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Guten Morgen an Alle!
Wir haben bereits 2 Autos erfolgreich überführt, jetzt haben wir aber einen speziellen Fall,wo ich mal eure Hilfe bräuchte.

Wir möchten ein Auto 500km entfernt kaufen,in Deutschland.
Das Auto hat Erstzulassung März 2012. Müsste also im März auch über den TÜV in Frankreich.
Wenn das Auto nun im März zugelassen wird,muss es vorher über den TÜV? Und wenn ja, geht das mit den deutschen Papieren? Brauche ich die TÜV Bescheinigung dann bei der Anmeldung? Oder kommt es da wirklich auf den Tag an ( Bsp.: Erstzulassung 11.03.12, bis 11.03.16 Anmeldung ohne TÜV möglich,ab 12.03.16 mit TÜV?)
Und 2.: Letztes Mal haben wir mit einem Ausfuhrkennzeichen hantiert. Aufgrund schlechter Wetterverhältnisse und der nur bestehenden Haftpflichtversicherung bei Ausfuhrkennzeichen haben wir aber 1000 Tode gestorben. Das wollen wir nun auf dem langen Weg vermeiden. Ist es daher möglich, das Auto mit bestehenden Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland in Frankreich anzumelden? Wir würden es an der Grenze von Deutschland stehen lassen und die Anmeldung mit einem anderen Auto vornehmen.

Danke für eure Hilfe! :smily:

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Versicherungen / Probleme Beantragung Versicherungskarte
« am: 01. Februar 2016, 14:42:03 »
Hallo:-)
Wir haben ein paar kleine Verständnisfragen,hoffe uns kann jemand helfen.
Wir haben die Versicherungskarte bei der CPAM in Saargemünd beantragt. Diese fordern nun weitere Unterlagen. Und ging es eigentlich nur um die Sozialversicherungsnummer, die steht aber nirgends drauf bisher. :/
Die Déclaration,RIP und Lohnzettel sind ja kein Thema.
Aber sie möchten auch eine durch den Arzt unterschriebene Déclaration de médicin. Wir gehen aber nirgends in Frankreich zum Arzt. Was tun wir in diesem Fall?
2. Gibt es ja verschiedene Meinungen,wann und ob diese Karte abläuft. Reicht es,diese ab und zu in einer Apotheke einzusetzen und das E106 hinzuschicken,wenn es mal wieder von der Krankenkasse kommt? Oder muss man es regelmäßig beantragen?
3.ich wechsele zum 01.03. die Krankenkasse. Reicht dann ein neues E106 von denen oder muss die komplette Karte neu beantragt werden?

Danke für die Hilfe!!!
VG
Jenny

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Ausfuhrkennzeichen
« am: 26. Januar 2015, 13:03:09 »
Hallo:-)

Ich habe mal eine kurze Verständnisfrage.
Ich möchte das Auto wechseln.
Nun werden wir am Freitag das neue abholen und möchten es an dem Tag auch komplett anmelden.
Leider steht es etwas weiter weg, sodass wir nicht 2mal hinfahren möchten, sondern das Auto direkt mitnehmen.

Im Wiki steht, das ein Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert wird und ich einen Abmeldestempel benötige.
Stimmt das? Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen?
Ist dann ein passender Stempel in den Unterlagen?
Oder gibt es auch mit dem Ausfuhrkennzeichen Probleme?
Mit dem Kurzfahrkennzeichen wäre es dann ja noch angemeldet. Gibt das Probleme?
Wir sind verwirrt, wie wir es richtig machen können, ohne bei uns vor Ort nochmal auf die Zulassungsstelle zu laufen und das Auto nach Überführung wieder abzumelden.
Es ist erst 1,5 Jahre alt, TÜV benötigen wir also nicht.
Danke für die Hilfe!
Vg
Jenny

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Steuern / Wie kann ich meine Steuern bezahlen?
« am: 26. August 2014, 16:03:45 »
Hallo an alle! :winkerwinker:

Wir wohnen seit letztem Jahr April in Frankreich und haben daher dieses Jahr unsere erste Steuererklärung abgegeben.
Nun kam der Bescheid: Mein Mann hat einen falschen Namen, ansonsten hat alles gepasst. :rolleyes:
Wir haben die gewünschte Änderung dann ans zuständige Finanzamt nach Saargemünd geschickt und hoffen, das es das nächste Mal stimmt...
Hat damit jemand schonmal Erfahrungen gemacht?
Zum größeren Problem:
Als Zahlungsmöglichkeiten standen folgende Varianten zur Auswahl:
TIP, Scheck oder Lastschrift.
Nun konnte ich leider nicht so genau rauslesen, ob Lastschrift nur bei Online-Steuerbescheid möglich ist?
Der TIP kam nicht in Frage, da ja der falsche Name draufstand.
Auf unseren Schecks steht noch mein Geburtsname, wir hatten Angst, das dies auch zu Verwirrung führen könnte.
Deshalb habe ich diese Lastschriftvereinbarung weggeschickt, nach Straßburg.
So wie ich das verstanden habe, sollte daraufhin ein Formular zurückkommen, das wir nochmal unterschreiben müssen, danach soll abgebucht werden. Leider ist bisher nicht gekommen.Kann jemand einen Fehler entdecken? Wir sind zum 10.09. in Urlaub bis zum 21.09. Jetzt haben wir Angst vor der Mahngebühr. Ich kann ja auch schlecht einfach noch einen Scheck schicken? Der soll nämlich dann nach Saargemünd gehen. Dann wäre das Chaos ja perfekt und es gibt vielleicht 2 Abbuchungen?
Hiiiiiiilfe :)
LG

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