Grenzgaenger Forum

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Themen - Philther

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Ihr Lieben,
ich habe geheiratet und schon fangen die Probleme an.
Unser Wohnsitz ist in Frankreich. Mein Mann arbeitet in Deutschland und ist auch dort Krankenversichert.
Ich bin auch in Deutschland Krankenversichert und habe einen 400 Euro Job.

Würden wir in Deutschland wohnen, könnte ich jetzt bei meinem Mann mitversichert werden. " Alles kein Problem" sicherten mir die deutschen Krankenkassen zu!
Ich bräuchte "nur" einen Antrag auf Familienversicherung bei der französischen KK stellen , wenn ich die hätte , Bescheinigung zusenden ERLEDIGT.
Gesagt getan - habe ich die Sache sofort in Angriff genommen.

Heute 2 Jahre und sehr viele Formulare später , habe ich diese Bescheinigung noch immer nicht.

Eine Carte Vitale die habe ich im Dezember 2012 erhalten !
Heute habe ich , bei meinem 3 Besuch, in diesem Jahr, bei der assurance maladie erfahren:

Ich bin nicht mit meinem Mann versichert !!!

Er hatte den Antrag für mich gestellt - irgendwann - haben die den Pfad geändert und nun bin ich selbst versichert !

Liegt das an meinem 400 Euro Job, den ich noch in Deutschland habe ?  Oder hat hier mal wieder der Bürokratenesel zugeschlagen?
(- nur so ein Gedanke da die Bearbeiter auch bei mir ständig gewechselt haben, und Formulare  mehrfach gefordert wurden )

Vielen Dank für Tipps und Hinweise
Phil

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Steuern / 1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland
« am: 03. Januar 2013, 12:30:43 »
Hallo,
Ich habe meinen 1. Wohnsitz in Frankreich und habe den GrenzgängerStatus (beschränkte Einkommensteuerpflicht)
da ich im Jahr weniger als 45 Tage nicht zum Wohnsitz zurückkehre.

Aufgrund von betrieblichen Standortverlagerung würde ich ab 01.07.2013 einen 2. Wohnsitz  (im Sinne der niedersächsischen Melderechtvorschriften)
in Deutschland anmelden müssen (vertragliche Vereinbarung).

Anwesenheit in Deutschland im 2. Semester = 4 Tage x 6 Monate = 24 Tage (dabei könnten 2 Tage abgezogen werden - Urlaub -).

Der Rest der Arbeitleistung wird, wie bisher, aus Frankreich remote durchgeführt (Telearbeit).

Gilt es dann als steuerlicher 2. Wohnsitz ?
Steuerlicher 2. Wohnsitz: m.E erst ab 2 Monate Aufenthalt im Jahr in Deutschland.
oder behalte ich für 2013 weiterhin mein Grenzgängerstatus und bleibe weiterhin beschränkt einkommensteuerpflichtig ?

Schönen Dank im Voraus.

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Hallo,
ich bin wohnhaft in Frankreich (grenznah) und arbeite noch für eine Firma in KA und habe noch demnach Grenzgängerstatus. Diese wird demnächst ihr Standort in KA schliessen und ihren Sitz in Stuttgart verlegen. Es wurde mir einen Telearbeitsplatz mit fester Einrichrung (Bürotisch, PC, Drucker, DSL-Anschluß...) angeboten und könnte dann 4 Tage in der Woche von F aus meine Arbeit ausüben und müßte ein Tag in der Woche in Stuttgart arbeiten.

Wie sieht es dann aus mit den Steuern ?
Werde ich in D steuerpflichtig oder bleibe ich weiterhin in F steuerpflichtig, da mein Arbeitsplatz dann in F sich befinden würde (bis auf 45 Tage im Jahr).

Ich habe bereits folgendes im Net gefunden, wo steht, daß ich weiterhin in F steuerpflichtig wäre:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerpflicht-in-Deutschland-bei-Wohnsitz-in-Frankreich__f32724.html

Beim zuständigen Finanzamt in Wissembourg wurde mir nach langem Raten... (offengesagt, ich schenke dieser Auskunft keinen Glauben, da die Frau schien leider ziemlich überfordert und unsicher zu sein!), daß ich meine Steuern in D zahlen müßte und würde in F dann ein "Crédit d'impots" bekommen.
Was hätte dieser "Crédit d'impots" an sich ?
Würde ich Steuer in D abführen und den Unterschied zwischen den bezahlten D-Steuern und Steuern, die ich in F hätte bezahlen sollen, von F erstattet ? Kann ich mir kaum vorstellen aber bei soviele wirrwarr....

Schönen Dank im Voraus für euere Beiträge und Hilfestellungen.

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