Grenzgaenger Forum

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Themen - Sophie

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Rund um's Kind / Kindergeld Bonus Corona
« am: 19. Juni 2020, 11:03:17 »
Hallo,

Ich frage mich ob wir grenzgaenger die in Deutschland arbeiten dieses 300 euros pro Kind auch erha werden?


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Hi,

Ich suche jemand der sowas schon hinter sich hat, bei den Behörden komme ich kaum weiter da man sich ja nicht so gut mit Grenzgänger auskennt.

Konkret: Führerschein wurde für 3 Monate entzogen und muss jetzt auch gegen einen Französischen getauscht werden.
Jetzt meine Frage, zu den ganzen Dokumenten für den Eintrag muss man Kopien des Fürerscheins mitschicken und später dann auch den besagten fürerschein. Nun der ist ja jetzt weg. Bekommt man ihn zurück oder muss mann in DE einen neuen beantragen ?

Die einen sagen mir er wird vernichtet, also neu beantragen, die anderen sagen braucht man nicht mitschicken weil die ja wissen dass er vernichtet wurde.

Was jetzt?

Danke im Voraus.
Sophie

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Hallo Zusammen,

Ich bin Schwanger mit mein 3. Kind und habe vor 3 Jahre Elternzeit zu machen, mit 1 Jahr Elterngeld.
Es gibt bei der CAF dieses PreParee (was den CLCA ersetzt hat), kennt es schon jemand? Und zwar frage ich mich ob man nach diesem eine Jahr Elterngeld die PreParee bekommen darf? Auch wenn man sich noch in Elternzeit befindet…aber man bekommt ja dann von Deutschland keine Leistung mehr (außer Kindergeld) daher würde man ja nicht 2 Leistungen gleichzeitig erhalten.

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung.
Grüße
Sophie

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 :winkerwinker:

Ich habe die Themen schon durchsucht aber nicht genau die Antwort gefunden die ich brauche.
Eine Abfindung (Aufhebungsvertrag) muss ja natürlich in der Steuererklärung angegeben werden, allerdings habe ich auf der Website der Steuern gelesen das nur ein Teil versteuert wird.

Und zwar:
-> was der rechtmässige Standardlimit überschreitet.
oder
-> 50% der Abfindung.
oder
-> was die Summe von 2x das Brutto Gehalt des Vorjahres überschreitet. (limit wäre hier 231k).

Hier nochmal auf FR:
L’indemnité de licenciement, pour sa fraction exonérée. Cette fraction est en principe égale à l’indemnité légale ou conventionnelle de licenciement. Elle est cependant exonérée, si cela est plus avantageux, à 50 % de l’indemnité perçue ou au double de la rémunération brute perçue au cours de l’année civile précédant la rupture du contrat de travail, dans la limite de 231 696 € pour 2016. Le surplus de l’indemnité de licenciement est imposable.

Hat dies schon mal jemand erlebt, bzw so angeben müssen?
Habe ich es wenigstens richtig verstanden?

Beispiel:
Habe 2016 50.000 € Brutto verdient, bekomme 2017 eine Abfindung von 70.000 €.
-> hier müsste ich keine Steuern drauf bezahlen? (ausser csg und crds aber das ist noch eine andere Geschichte).

Wenn es aber eine Abfindung die abhängig von einem Sozial Plan ist, scheint es gar nicht zu versteuern sein... Gilt es dann auch tatsächlich für Deutsche Sozialpläne?

Habe einfach nur Angst es falsch zu verstehen.

Danke im Voraus.
 :winkerwinker:


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Steuern / CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 13. Juli 2016, 16:20:17 »
Ich wurde heute morgen informiert (anwältin von der Afal) dass ab 2017 Grenzgänger die CSG (soziale Abgabe) auch in Frankreich bezahlen müssen. Es sind 7 % des Bruttos.
Frankreich wollte dies schon immer durchziehen, jetzt ist es wohl soweit.

Weiss jemand was davon?

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Hi,

Wurde ja jetzt in FR entschieden.
Hat schon jemand was davon gehört?
Besteht die geringste Chance dass wir trotzdem weiterhin die FR steuer bezahlen und nicht die DE?

http://www.lemonde.fr/les-decodeurs/article/2015/06/17/prelevement-a-la-source-annee-blanche-ne-veut-pas-dire-que-vous-ne-paierez-rien_4656082_4355770.html

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Hallo,

Elterngeld ist Steuerpflichtig in FR, für alles was über 576,24 €/monat ist.
Unter 1AP in der Steuererklärung.

Wurde mir im Steuerbüro erklärt und vom Steuerberater bestätigt.

 :anixwissen:

Gruss
Sophie

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Steuern / Elterngeld und Mutterschaftsgeld VS Steuererklärung
« am: 15. Februar 2015, 15:51:28 »
Hi,

Ich weiß wie oft dieses Thema schon angesprochen wurde, leider aber schon mit unterschiedliche Ergebnisse.

Die Frage ist, wie melde ich es richtig in meiner Steuererklärung?
Ich habe gelesen dass es gar nicht gemeldet werden muss, da steuerfrei (bzw. fiktive Steuer in DE, ob gerecht oder nicht).
Ich habe gelesen es wird unter der Zeile 8Ti gemeldet.
Ich habe gelesen, und dies in eine Antwort von EURES, dass es unter Vi gemeldet werden soll.
Wenn ich die Steuern frage, wird mir gesagt das Mutterschaftsgeld komplett zu versteuern ist (!), und bei Elterngeld muss man ein pauschal Betrag abziehen (der wird unsanft bekannt gegeben, sollen aber ungf 560€ ). Und der Rest wird versteuert.
Letzteres habe ich noch nie gehört gehabt, ist ja wohl aber klar dass sie der Meinung sind es ist zu versteuern ^^

Was denkt ihr?

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Hallo,

Ich schildere mal schnell meine Situation:
Bin kurz nach der Probezeit schwanger geworden (ungeplant), war dann auch gleich die ganze Schwangerschaft arbeitsunfähig wegen Risikoschwangerschaft, jetzt bin ich noch 5 Monaten in Elternzeit.
Denke mal dass ich nicht die beliebteste bei meinem Arbeitgebber bin.

Habe meine Teilzeit Vorstellungen bekannt gegeben, und zwar 24 St pro Woche verteilt auf 3 Tage. Egal welche, nur der Mittwoch muss unbedingt frei sein.
Ich bin mit meinem Chef regelmäßig in Kontakt geblieben die letzten 1,5 jahre, er hat mich ein wenig unter drück gesetzt damit ich 32 St auf 4 Tage die Woche arbeite, geht und will ich aber nicht.
Er meinte jetzt er wird mir Anfang Mai bescheid geben ob es mit meinem Wunsch klappt, er denkt aber nicht dass der Mittwoch frei sein wird (wenn ich 4 Tage die Woche gearbeitet hätte, dann wäre er auf jeden Fall frei gewesen meinte er zu mir...).

Ich weiß nicht wie weit es hier gehen wird, jedenfalls möchte ich auf alles vorbereitet sein, und wollte folgendes wissen:
@ kann ich als FR in DE ein Anwalt beauftragen?
@ wird das Elterngeld als Basis für das Arbeitslosengeld von Pole Emploi in Betracht genommen? Oder das Gehalt davor?

Danke im Voraus.
Gruß

10
Rund um's Kind / Mutterschaftsgeld
« am: 10. Juni 2014, 17:41:01 »
Hallo,

Nachdem ich gesehen habe dass mir ziemlich viel Geld vom AG fehlt (natürlich habe ich das Geld der Krankenkasse in Betracht genommen), habe ich nachgefragt, mir wurde geantwortet dass hier, genauso wie bei der Elterngeld Berechnung, eine fiktive Steuerklasse verwendet wird, bzw eine Anpassung damit die Deutsche Lohnsteuer abgezogen wird.

Ist dies auch richtig so? Ich finde nichts im Netz was Grenzgänger betrifft.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Grüße

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Rund um's Kind / Elterngeld - Lohnsteuer DE oder FR?
« am: 18. März 2014, 18:02:56 »
Hallo,

Ich lese soviele unterschiedliche Sachen im Netz, und erreiche jetzt keine L-Bank mehr.

Vielleicht kann mir hier jemand sagen welche Lohnsteuer genau von dem Brutto bei FRanzösische Grenzgänger abgezogen werden? Ich habe nämlich gelesen dass es die Deutsche Lohnsteuer wären und nicht die, die in FR normalerweise gezahlt werden.

Stimmt es?

Danke im Voraus!

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Hallo,

Ich melde mich hier weil ich befürchte Probleme mit meinem Elterngeld zu bekommen, und keine Lösung weiss.

Wohne in FR und arbeite in DE, habe Probleme in der Schwangerschaft und bin seit 4 Wochen krankgeschrieben (drohende Fehlgeburt). Bin es auch noch die nächsten 2 Wochen. Wenn es wie bei der erste Schwangerschaft ist werde ich wohl noch länger wegen frühzeitigen Wehen liegen bleiben müssen.

Die L-Bank hat mir erklärt dass nicht das Krankengeld in Betracht genommen wird (für die Berechnung des elterngeldes) sondern mein normales, volles Gehalt. Dafür muss mir mein Arzt ein Attest am Ende der Schwangerschaft schreiben das Bezeugt ich wäre wegen der Schwangerschaft krankgemeldet gewesen.

Soweit so gut, aber ich werde in FR betreut, die Frauenärztin weigert sich mir dann sowas zu schreiben, obwohl es nicht gelogen ist und auf die Krankenscheine auch so steht...was sie nicht von FR kennt...macht sie nicht.
Mein Hausarzt auch nicht. Muss ich jetzt alle Frauenärzte der Gegend besuchen bis ich einen finde der mir das macht? Es macht so ein Riesen Unterschied finanziell, dass ich dann deswegen wieder nach dem Mutterschutz arbeiten gehen müsste :-(
Oder extra einen Deutschen Frauenarzt aufsuchen der dann auch nicht verpflichtet ist sowas zu tun?
Ein Anwalt aufsuchen?

Bin irgendwie ein wenig verzweifelt...möchte mir die erste Zeit mit dem Baby nicht mit Behörden Probleme versauen.

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