Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Themen - jojo1

Seiten: 1
1
Sonstiges / Regionale Autonomiebewegungen im Elsass
« am: 02. Juni 2018, 19:01:45 »
Es gibt im Elsass schon eine relvante Autonomiebewegung, welche  Deutsch  als 2-te  Amtsprache einführen will.

Deren Anhänger findet man z.B. bei der Partei

Unser Land - Le Parti Alsacien

In Vertretung des Admin-Teams nur soviel:
1. Wir sind keine politische Plattform - es geht uns um praktische Hilfen um das Einleben in unserem Gastgeberland zu vereinfachen und auch um untereinander Kontakte zu knüpfen und pflegen.
2. Wir sind für freie Meinungsäusserung im Rahmen einer zwischenmenschlich adäquaten Form und zensieren ungern und eher selten.
3. Wir lassen die Nennung der genannten Partei daher stehen, den Rest dürfen die geneigten Forumisti bei Interesse selber erkunden.
4. Nur ein kleiner Hinweis - es geht der "Parti Alsacien" NICHT um Einführung von Deutsch als zweiter Amtssprache, sondern um "Elsässisch" - und dies ist je nach Lokalisierung im Elsaß definitiv KEIN Deutsch, sondern ein Konglomererat diverser Dialekte, teils germanischen Ursprungs, aber auch teils romanischen.

5. Wir werden auch weiterhin Werbung aus Posts entfernen wenn sie uns auffällt, egal ob ökonomisch, ökologisch oder politisch.  Dies hat nichts mit den wirtschaftlichen oder politischen Meinungen von uns als Personen zu tun, aber wir müssen Entscheidungen treffen, was ist noch oppertun was nicht. Daher setzen wir die Schere hier eher tief an.
Wie gesagt, dies ist ein PRIVAT organisiertes Forum für Menschen die in einigen Bereichen auf wiederkehrende Fragestellungen und Probleme stoßen - wir sind daher auch nicht einer journalistischen Meinungsfreiheit unterworfen, sondern können und dürfen hier das Hausrecht des Betreibers und der beauftragten Moderatoren ausüben.

Wem dies nicht passt - Pardon - Au Revoir

2
Nun war ich einmal wieder wegen einer Bescheinigung beim Finanzamt Wissenbourg.

Leider war es nur so, dass ich am Empfang sofort von einer Mitarbeiterin laut  angeschrien  wurde, als diese erkannt hat, dass ich Deutscher mit recht schlechten Französischkenntnissen bin. Details spare ich mir hier lieber.

Dazu kann man nur soviel sagen, dass dies schon ein sehr schlechter Stil ist und es sehr unerfreulich war.
 :mad:

Ohnehin ist gerade in Wissenbourg ( aber auch in anderen Kommunen im Elsass )  auch vielen Einheimischen die deutsche Sprache und Kultur oder zumindest der elsässische Dialekt und dessen kulturelle Eigenart wichtig.
Der elsässische Dialekt gehört zu den heute in Frankreich am häufigsten gesprochenen Regionalsprachen ( auch wenn es natürlich keine Amtssprache ist ).

In diesem Zusammenhang ist eine derart einseitig feindselige Reaktion einer Mitarbeiterin einer staatlichen franz. Behörde völlig unangemessen. Und wenn man schon eine abweichende Meinung hat, kann man dies auch anders und freundlicher zum Ausdruck bringen.

Statt dessen hat man den Eindruck, dass gerade im staatlichen Bereich ein aggressiver ( und antideutscher ) Nationalismus bei Einzelnen Einzug erhält.

So kann Europa aber nicht funktionieren. Deutschland und Frankreich sind nun einmal der Kern der EU . Das es an einer gemeinsamen europäischen Sprache fehlt, ist dabei immer noch ein Problem - nur soweit denken Einige offensichtlich nicht.


 



3


Wenn man ( wie ich ) in Deutschland privatversichert ist & in Deutschland arbeitet - die Beiträge füt die private KV im höheren Rentenalter aber vermutlich langfristig untragbar hoch werden, gibt es m.E.  folgende Lösung eine günstige einkommensabhängige gesetzliche KV  bei Wohnsitz in F. zu erhalten.

  • Solange man in F. kein Einkommen hat, und man bisher in D. privatversichert war und ist, werden sich die gesetzlichen Krankenkassen auch in Frankreich weigern eine Versicherung abzuschließen. Stattdessen wird man auch in F. auf rein private Versicherungen hingewiesen.
  • Es ist aber jederzeit möglich in F. eine kleine Firma zu gründen. Meiner Kenntnis nach ergibt sich dann eine einkommensabhängige Versicherungspflicht in Frankreich und damit Versicherungsschutz in einer passenden gesetzlichen fr. KV.  
  • Eine reale Geschäftstätigkeit muss natürlich vorliegen, diese kann aber auch in Aufgabenverlagerungen aus D. nach F. bestehen.  
  • Sobald eine Aufnahme in die KV in Frankreich erfolgt ist, kann man die zu teure private KV in Deutschland kündigen. Dabei muss man sich aber über die Folgen im Klaren sein. KV-Versicherungsschutz besteht dann nur noch über die fr. KV - mit entsprechenden Einschränkungen wenn man in D. zum Arzt gehen will. Ebenso sind private Zusatzversicherungen in F. notwendig um 100% der Kosten abzudecken.  
  • In Summe kann dies im hohen Rentenalter aber eine notwendige Regelung sein - wenn man langfristig von über 1000 Euro erwartetem monatlichem Beitrag selbst im Basistarif in der privaten deutschen KV ausgehen muss.
  • Kritisch sind sehr hohe Beiträge zur privaten KV insbesondere dann, wenn bei hoher Lebenserwartung als Rentner nur eine niedrige Rente und ein bis an Lebensende mutmaßlich nicht ausreichendes Restvermögen vorliegt.
  • Nur dann kann es sinnvoll sein, eine gesetzliche KV-Pflicht in Frankreich mutwillig herbeizuführen. Dies kann natürlich auch durch befristete Tätigkeit als Angestellter in F. erfolgen, wenn man denn eine Position finden sollte. Nach meiner Kenntnis bleibt dann aber die Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV in F. auf Lebenszeit bestehen, auch wenn man danach keine weiteren Einnahmen in F. als Altersrentner bezieht.
  • Durch die gesetzliche KV in Frankreich ergibt sich sogar die Möglichkeit nach einem Umzug nach Deutschland auch dort wieder in einer einkommensabhängigen gesetzlichen KV versichert zu sein. Mindestbedingung ist nur eine Vorversicherung von min. 12 Monaten in der gesetzlichen KV von Frankreich. Diese weitgehend unbekannte Rückkehrmöglichkeit in die deutsche gesetzliche KV gilt auch für andere Länder ( insbesondere auch bei Vorversicherung in CH etc )  

4
Behörden / Kaum Polizei nachts unterwegs
« am: 03. August 2015, 12:13:26 »
Soweit ich richtig informiert bin, fährt nachts nur ein Polizeifahrzeug im Raum Wissenbourg, Seltz und Lauterbourg Streife.

Und dies wird gerade von jüngeren Männern aus dem Elsass ausgenutzt, die mit zuviel Alkohol etwas zuviel Unfug anstellen....

  • Autorennen zwischen Kleinwagen über kurvenreiche Landstraßen sind mir gerade von Samstag auf Sonntag immer wieder aufgefallen. Das mit Motorräden viel und zu schnell ohne Licht nachts durch die Dörfer gerast wird, hab ich auch schon öfter gesehen. Wenn man aber etwas dagegen sagt, bekam ich vor einigen Monaten schon mal Schläge angedroht  
  • Vor einigen Tagen wurde ich nachts von einer Gruppe angetrunkenen Männern im Nachbardorf festgehalten und regelrecht gegen meinen Willen und unter Protest zu einer Party mitgenommen. Dort habe mich dann aber doch bald verabschieden können. Das  
  • Zumindest am Wochenende wird auf Nachtruhe wenig Rücksicht genommen...  
  • Auf den schmalen Radwegen am Rhein entlang kommt es immer mal wieder vor, dass dort Autos nachts recht schnell fahren , und man bald umgefahren wird    

5
Sonstiges / Fitnessstudio im Raum SELTZ ?
« am: 15. November 2014, 21:16:37 »
Gibt es im Raum SELTZ ein Firnessstudio ?  Und  wenn ja, hat dieses auch am Wochenende geöffnet und bietet Tages- oder Mehrfachkarten   an, sodass man keinen langfristigen Vertrag abschließen muss ?

Ich bin nur am Wochenende und an Feiertagen in meiiner Wohnung und sonst in der Regel auf Dienstreise bei Kunden, deshalb diese Fragen... 

6
Annahme: Versicherter wohnt NUR in Frankreich ( Elsass ).
ES besteht nur eine franz. KV ( staatlich + private Zusatzversicherung ).

Darf Versicherter dann so einfach auch ohne Notfall und dies regelmäßig zu Ärzten in Deutschland in Behandlung gehen ( und dies dann über franz. Versicherung abrechnen ) ? 

7
Eine etwas ins Detail gehende Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen ( = DBA )  zwischen Frankreich und Deutschland:

  • Eine natürliche Person hat ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich  
  • Diese Person ist Eigentürmer oder beherschender Teilhaber einer deutschen GmbH oder einer vergleichbaren Körperschaft mit Firmensitz in Deutschland
  • Es erfolgt eine Gewinnentnahme, hierfür wird korrekt die deutsche Körperschafts- und Gewerbesteuer berechnet und gezahlt

Es ist jetzt die Frage zu beantworten, wie die Gewinnentnahme der natürlichen Person in Frankreich zu besteuern ist. In Deutschland ergibt sich hierfür die Möglichkeit einer Abgeltungssteuer oder des Teileinkünfteverfahrens. Durch das DBA soll aber auch eine Doppelbesteuerung vermieden werden, insbesondere der Zusatzartikel 20 regelt  grundsätzlich den Fall, dass in Deutschland gezahlte Steuer auf die französische Steuer angerechnet werden soll. Weiterhin ist durch Artikel 11, Satz 1 auch festgelegt, dass in diesem Fall in Frankreich die Versteuerung der natürlichen Person zu erfolgen hat.

Zu vermuten ist, dass  die entnommenen Gewinne einkommenssteuerpflichtig sind, und damit nicht mit einem festen Abgeltungssteuersatz von aktuell 30% ( gültig als Kapitalertragssteuer ) versteuert werden können.

Unklar bleibt aber ob man die gezahlte Körperschaftssteuer für eine  eigene deutsche Körperschaft mit der franzöischen Einkommenssteuer verrechnen kann - denn Artikel 20 vom DBA bezieht sich eventuell nur auf persönliche Steuern ?

Allerdings würde die Nichtanrechnung der Steuern der Körperschaft zu einer massiven Doppelbesteuerung führen und bei einer französischen Körperschaft würden innerhalb von Frankreich die gezahlten Steuern für die eigene Körperschaft sehr wohl mit der französischen Einkommenssteuer komplett verrrechnet werden.

Nachfolgend noch der Link zum deutsch-französischen DBA:

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm

8
Wohnen / Lärmbelästigung durch Nachbarn
« am: 11. Mai 2013, 02:06:59 »
In Deutschland habe ich die Erfahrung gemacht, dass Streitfälle wegen Lärmbelästigung recht oft vorkommen und man sehr sensibel in diesem Punkt ist.

Nun lebe ich aber schon seit fast 10 Jahren in einer Wohnung im Elsass in der Nähe von Lauterbourg in einem Mehrfamilienhaus. Seit einem Jahr habe nun aber einen Nachbarn direkt unter mir, der immer wieder grauenvolle Technomusik hört,  und mich regelmäßig  tagsüber oder auch nachts damit zur Verzweiflung bringt. Es werden auch andere Nachbarn gestört, diese wohnen aber räumlich weiter entfernt und werden nicht immer so stark gestört.

Nun gibt es auch in Frankreich Gesetze die Störungen der Nachbar untersagen.

Das Problem ist dabei weniger die Lautstärke als die lärmenden Geräusche an sich, die nur aus permanent wiederholten metallischen Bassgeräuschen bestehen, was einen Aufenthalt in der Wohnung nicht erträglich macht.

Nun hat der Nachbar kein Verständnis dafür, dass er Andere stört und weitere Gespräche sind wenig sinnvoll. Die Vermieter in Strasbourg ( eine Immobilienfirma ) interessiert der Fall auch nicht weiter.

Somit müsste ich meinen Rechtsanwalt in Strasbourg beauftragen, dagegen vorzugehen und die Kosten werden recht hoch sein ( 500 € für die Erstbeauftragung, garantiert deutlich mehr als 1000 € bei einer Klage ).

Nur ist dies auch mit viel zusätzlichem Ärger verbunden, welchem man sich gerne erspart.
Ein Wohnungsumzug ist aber auch nicht so einfach.

Die zentrale Frage ist dabei, ob man die Ruhestörung überhaupt dauerhaft abstellen kann, d.h. ob man durch eine Art Unterlassungsklage nicht nur Geld verliert. In Deutschland sind die Gerichte wohl wenig tolerant und veranlassen notfalls auch eine Aufhebung des Mietvertrages.

Aber in Frankreich ? Die Beweisführung kommt als ein weiteres Problem hinzu , mehr als ein Protokoll kann ich kaum anfertigen und zusätzlich eventuell dauerhafte Tonaufnahmen in meiner Wohnung durchführen. Aber ein absoluter Beweis ist dies nicht, der Lärm könnte ja auch von mir stammen, oder von meiner ( nicht vorhandenen ) Stereoanlage.

Somit ein schwieriger Fall. Natürlich kann ich den Nachbarn auch versuchen zu ignorieren, was ich bisher versuche und dann wie bisher selbst Ohrhörer mit Lärmschutzfunktion verwenden. Aber angenehm ist der Aufenthalt in der eigenen Wohnung deshalb nicht und eigentlich auch kein Dauerzustand...






 

Seiten: 1