Grenzgaenger Forum

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Themen - BGK67

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Steuern / Kinderfreibetrag D vs F
« am: 07. Dezember 2012, 15:11:27 »
Hallo,

vor einigen Wochen hatte ich mich hier angemeldet, da mein Mann in Frankreich wohnt und arbeitet (und daher dort steuerpflichtig ist) und ich die Aussicht auf eine Festanstellung hatte (die ich tatsächlich bekommen werde), um mich über die steuerrechtlichen Besonderheiten dieser Situation zu informieren.

Dass ich Steuerklasse II bekommen würde, da die Kinder bei mir in Deutschland leben, hat sich bestätigt.

Was ich allerdings noch nicht so ganz durchschaue, das sind die Kinderfreibeträge. Das deutsche Finanzamt hat mir für jedes Kind 0,5 Freibetrag erteilt,
der Rest würde meinem Mann zustehen.
Nur gibt es in Frankreich ja keine Kinderfreibeträge wie in Deutschlang - hat es nun einen Einfluss auf die französische Steuer, wenn ich in D Kinderfreibeträge habe oder könnte ich genauso gut die kompletten Freibeträge haben, ohne dass das Auswirkungen auf die französische Steuerlast hat?

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