Grenzgaenger Forum

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Themen - Törtchen

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Hallo Ihr Lieben,

wir planen den Umzug in schöne Frankreich. Ich bin angestellt als GF in eigener GmbH an der ich 60% halte. Ich habe die Suchfunktion genutzt und verstanden, dass ich die Lohnsteuer künftig in F abführe. Den Firmenwagen berechnet ihr ja anhand der Sozialversicherungswerte und gebt ihn in F mit 12% des Anschaffungspreises an (auch bei Leasingfahrzeugen?). Da ich als GF bei eigener Gesellschaft angestellt bin, wird keine Sozialversicherung einbehalten. Es besteht ja  keine Sozialversicherungspflicht in D wenn Du Mehrheitsgesellschafter bist.
Fragen:
- Hat jemand die Konstellation, dass keine Sozialversicherung abgeführt wird, als GF mit Anstellungsvertrag die Lohnsteuer dennoch in Frankreich abgeführt wird?
- Wenn ja, gebt ihr den Firmenwagen dann überhaupt in F an? Käme ja nie raus da meinem Verständnis nach in D keine 1% und 0,03% auf der Lohnbescheinigung auftauchen da ja die Lohnbesteuerung in F stattfindet. Korrekt? (Nur Theorie. Bitte nicht schimpfen  >:D)

Danke und LG
Törtchen


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 :winkerwinker: Hallo Ihr Lieben :winkerwinker:,

ich bin im Sep 2012 nach F gezogen und zur Grenzgängerin geworden. Jetzt fragte ich eine Kollegin die schon länger in F wohnt wie das mit meiner Steuererklärung gemacht wird in F. Sie sagte mir
dass Post kommt vom franz. Finanzamt. Da kommt aber nix und sie sagte mir dass im ersten Jahr keine Steuern zu zahlen ist und erst was nach dem zweiten Jahr kommt. Also im Frühjahr 2014.
:anixwissen: Ist das so? :anixwissen: Kann jemand was sagen?

Danke euch und LG
Törtchen


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Rund um's Kind / Austausch gesucht: mit 4 Jähriger nach Frankreich
« am: 29. November 2012, 20:48:52 »
Huhu,
Beruflich bin ich nun im Saarland beschäftigt. Mein Partner lebt mit Kinder bis zum Ende Probezeit noch mitten in D. Wir überlegen bei Umzug auf die Franz Seite zu ziehen (Sarreg/Forbach). Uns beschäftigt vor allem ein Thema. Wir haben zwei Kinder (4,5 und 1,5). Wir sind grds. der Meinung dass die Kinder auch in F in Kiga, Schule etc. gehen sollen. Problem: die 4 Jährige. Umzug wäre März 2013. Sie hätte bereits in Sommer 2012 im franz. Kiga angemeldet werden müssen um ab Sommer 2013 teilzunehmen. Damit könnte sie erst im Sommer 2014 in den Kiga. Sie wird dann 6 und käme in die Schule ohne auch nur ein bisschen franz. zu sprechen. Außerdem ist sie extrem schüchtern. Ergo müsste sie in D in den Kiga da aus unserer Sicht F dem Kind nicht zumutbar ist.
Bei dem Kleinen kein Problem da er dann in Creche etc gehen kann. Wie seht ihr das?

Stand/steht jemand von euch vor gleichem Thema ubd hat Lust sich auszutauschen? Alle Grenzgänger die ich in der Firma kennengelernt habe, hätten entweder sehr kleine Kinder bei Umzug oder noch keine :-).
Wie schnell würde die Kleine in einem dt. Kindergarten unterkommen bei Wohnen in F? Gibt es private Kigas in D bei denen es schneller geht? Wir wollen sie nicht 1 Jahr Zuhause lassen müssen. Ich würde auch mehr Geld zahlen. Die Kinder gehen vor...

Danke euch sehr für euren Rat und Austausch

Törtchen

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Wohnen / Makler: 'deutsch-französische Immobilienberatung' seriös?
« am: 29. November 2012, 08:55:29 »
Huhu,
wir suchen ein Haus zur Miete rund Sarreguemines und ich habe hierzu bei dem Makler angerufen. Das Telefonat mit einer etwas unfreundlich wirkenden Dame war irritierend. Es sei Vorschrift dass sie nur schriftliche Anfragen beantworten. Das finde ich etwas befremdlich. Hat jemand Erfahrung mit diesem Makler und kennt jemand Alternativen für Sarreg. oder Forbach?

Danke euch und LG
Törtchen

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Behörden / Kurze Frage: Auf Marie anmelden?
« am: 12. September 2012, 00:16:52 »
Hi,
Alles so weit Super. Wohnung angemietet, morgen kommt Strom, Steuerbefreiung vom dt. fA ist auch da. :-))))
Muss ich mich auch auf der Marie anmelden?

Danke und LG
Törtchen

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Steuern / Ab wann besteuert man in F???
« am: 15. August 2012, 23:20:37 »
Liebe Grenzgänger,
Bin verunsichert! Ich will zum 1.9 mir ein App. In F suchen da ich in sb anfangen werde zu schaffe.
Jetztzeit dachte ich dass ich ab dann in das Doppelbesteuerungsabkommen falle und ab dann nur noch in F besteuert werde. Auf der Seite des saarl. FA steht aber:

"Die Voraussetzungen der Grenzgängereigenschaft müssen für ein Kalenderjahr insgesamt erfüllt werden. Für die Kalenderjahre, in denen die Grenzgängereigenschaft gegeben ist, wird der Arbeitslohn eines französischen Grenzgängers nur in Frankreich versteuert und ist in Deutschland steuerfrei. Im umgekehrten Fall steht das Beteuerungsrecht Deutschland zu."

Das bedeutet dass ich von dem Abkommen erst ab 1.1. profitiere und erst dann nicht mehr nach dt. Recht sondern Franz. Recht besteuert werde? Richtig?

 :Danke:  :fliege:

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Steuern / Kurze Frage zu Steuerklasse
« am: 11. Juli 2012, 00:10:48 »
Tach zusammen,

Habe hier und bei google keine Antwort gefunden. Deshalb bitte ich euch um Hilfe.
Werde Arbeit in SB aufnehmen und plane nach F zu ziehen.
Jetzt habe ich LSt.KL3. Meine Frau ist Hausfrau. Nach dem Freistelkungsbescheid zählt ihnen ja der AG direkt die LSt. aus. Ist es dann die Lohnsteuer die sich auf LSt. KL. 1 berechnet oder die sich auf die jetzige 3 berechnet?

Danke und LG
Benni

PS: danke an die vielen Dikussionen hier. Helden mit echt weiter :-).

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